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40. Geburtstag von Graf Goth. Rüdiger Graf von der Goltz, der Treuhänder der Arbeit in Pommern, der durch dos Vertrauen des Ministerpräsidenten Göring in den Preußischen Staatsrat be- rufen wurde, wird am 10. Juli 40 Jahre alt. zmnrWWekenW » Mis Wn. Vertin, 6. Juli. (Eia. Funkmeldg.) Die Landessührer de« VS. Deutschen Irontkämpferbundes (Stahlhelm) trafen «le da« VDA. meldet, in Vertin unter Leitung der Bundes führers, Reichsarbeilsmlnister« Franz Seldke, zu einer Be sprechung zusammen. Der Vundesführer gab dabei u. a. bekannt, daß er in einer längeren Besprechung mit dem neuen Chef der Stabes Luhe die Gewißheit gewonnen habe, daß künftig der kameradschaftlichen Zusammenarbeit des Bunde» mit der SA. keine Schwierigkeiten gemacht, sondern daß diese Zusammenarbeit gefördert werden wür de. Die Tagung der Landesführer endete mit einem spon tanen Bekenntnis der Treue und bedingungsloser Gefolg schaft für den Führer Adolf Hitler. verschiedensten Legierungen ohne Erfolg gerungen Haven. Der neue Aufbau wird auf den geniale« Grundlagen der Slsmarckfchen Gesetzgebung errichtet. Kernpunkt de» Gesetze« ist die Zusammenfassung gemeinschaft licher Aufgaben -er Kranken. Versicherung, namentlich auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik, sür den Bereich einer Provinz oder eine» Landes unjd die Verbin dung dieser zusammengefaßten Krankenversicherung mit der für denselben Bezirk bestehenden Landesversicherungsan stalt der Invalidenversicherung. Auf diese Weise werden Aufgaben der Krankenversicheruim, die zweckmäßigerweise nicht sür eine einzelne Krankenkasse, sondern für einen grö ßeren Bezirk zu l sind (Betrieb von Erholungsheimen, bevölkerungspoli! Maßnahmen, Rücklage usw.), ge meinschaftlich "uni t Zusammenwirken mit den Trägern der Invalidenversicherung in nachhaltigerer und wirtschaft licherer Weise behandelt werden. Die neue Landesversiche rungsanstalt als Träger der Invaliden- und der Kranken versicherung bedient sich der Krankenkassen als der ihrer Weisung unterworfenen Außenstellen zur Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherung und der Invalidenversicherung; im übrigen bleiben die Kranken kassen aber selbständige Versicherungsträ ge r. Durch die Person des beamteten Leiters wird die Verbindung einerseits mit dem Gemeindeunfallversiche- rungsverband, anderseits mit der Landes- oder Provinzial verwaltung heraestellt. Weitere Aufgaben auf dem Gebiet der Sozialversicherung können später der Landesversiche rungsanstalt zugeteilt werden. Die Ersatzkassen der Krankenversicherung, die bis her außerhalb der Sozialversicherung standen, werden in die Sozialversicherung eingebaut, die Ersatz kosten der Angestelltenversicherung beseitigt. Unter Fortfall der Landesversicherungsämter wird das Reichsversicherungsamt alleinige oberste Behörde der Sozialversicherung; auch die Aufsichtsbe- sugniste über die Reichsversicherungsanstalt, für Angestellte, die Reichsknappschaft und die Reichsbahnarbeiter-Pensions kassen gehen aus das Reichsversicherunasamt über. Der Parlamentarismus bei den Dersicherunasträgern .wird beseitigt. Verantwortlich ist überall ein Führer, dem ein Beirat mit grundsätzlich beratender Stellung zur Seite tritt. Die Aufsicht wird straff zusammengefaßt !und auf besonders wichtige Fragen der Zweckmäßigkeit er- istreckt. Dabei macht aber das Gesetz den Aufsichtsbehörden zur Pflicht, in das Eigenleben und die Selbstverantwortung -er Versicherungstkäger nicht unnötig einzugreifen. Die B e t t rüge zur Sozialversicherung werden — ab gesehen von der Unfallversicherung — gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt; die Durch- führung eines einheitlichen Veitragseinzugs für Kranken- und Rentenversicherungsollversucht werden. In derKran- kenveestchermtg sollen Verschiedenheiten an Beiträgen und Leistungen, soweit sie ungerechtfertigt sind, durch «ine ge- ^visse Gemeinlast ausgeglichen werden. Das Gesetz legt nur die großen Grundlinien fest; vor der Inkraftsetzung wird eiNe Anzahl von Durchführungs verordnungen folgen müssen. Das Gesetz über Wirtschaftliche Maßnahmen. j Vollmachten für den Reichswirkschaflsminister. f' Berkin, 5. Juli. Das Gesetz über wirtschasüiche Maß nahmen wird jetzt veröffentlicht. Cs hat folgenden Wort laut: ' - - 81 1. Der Reichswirtschaftsminifter wird ermächtigt, inner- halb sein« Geschäftsbereichs alle' Maßnahmen zu krjessen, die er zur Förderung der deutschen Wirtschaft sowie zur Verhütung und Beseitigung wirt schaftlicher Schädigungen für notwendig hält. Soweit die Maßnähmen auch in den Geschäftsbereich ein« anderen Reich-Ministers fallen, werden sie im Einvernehmen mit diesem getroffen. 2. -Di« auf Grund des Absatz 1 getroffenen Maßnah men können von bestehenden Gesetzen abweichen. r 8 2 Der Reichswirtschaftsminister kann bestimmen, daß Zu widerhandlungen gegen die von ihm erlassenen Vorschrif ten mit Gefängnis- und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen belegt werden. Das Höchstmaß der Geldstrafe ist nicht beschränkt. 83 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf -es 30. September 1934 außer Kraft. Die Amkrkekte des Reichrhandwerksführer», di« sogenannte Hindenburg-Kette, die am 6. Juli dem Reichshand- werkssiihrer Schmidt im Reichspräsidentenpalais feierlich verliehen wurde. Die Hindenburg-Kette — ein Meisterwerk der Sold« schmiedekunst — zeigt al» Symbole de» deutschen Handwerks Hammer, Eichenblatt und Eichel. Ueberschwemmungen in Nor-afghanistan. Peschawar, 6. Juli. (Eig. Funkmelda.) Eine verheeren de lleverschwemmung hak mehrere Ortschaften in Bord- afghaalstan helmgesucht. 90 Menschen sind ums Leben ge kommen. Außerdem sind 1090 Stück Vieh zugrunde ge gangen. —- Der älteste Kriegsfreiwillige. Im 88. Lebensjahre starb in Freystadt (Schlesien) der Gerichtsvollzieher i. R. A. Mctmke. Er gilt als ältester Freiwilliger des Welt krieges 1914/18. Altveteran des Krieges 1870/71, meldete er sich 1914 freiwillig zu seinem alten Truppenteil, dem Jn- santerie-Regiment 49 in Gnesen, und bildete dort Rekruten aus. — Vraukraub auf offener Straße. Don Brautraub in südlichen Ländern hat man schon mehrfach gehört, aber ein Bvautraub auf offener Straße in Oslo, der Hauptstadt Norwegens, dürfte durchaus nicht zu den Alltäglichkeiten -es Lebens zählen. Vor allem traut man dem norwegi schen Temperament eine solche Heißblütigkeit nicht zu. Eines Morgens also fuhr ein Brautpaar aus dem Vorort Sagens mit -em Brautautomobil in -ie Stadt, um zum Standesamt zu gelangen. Die Braut hatte es sich gerade im Wagen bequem gemacht, als sich plötzlich ein anderer Mann in das Auto schwang, den Bräutigam am Kragen nahm und ihn auf den Bürgersteig schleuderte. Dann warf er sich aäf den Führersitz, gab Gas und sauste mit Auto und Braut von dannen. Der Bräutigam erhob sich mit zerrissener Hose und winkt« schleunigst eine Taxe herbei, um den Entführer zu verfolgen. Es gluckte aber nicht. Nur eine graue Staub wolke zeigte, wohin die Herzallerliebste entschwunden war. Nun stürmte der an die Luft gesetzt« Bräutigam zur Poli- zei und machte außerdem ein Privatüstektivbureau mobil. Vergebens! Entführer wie Braut waren wie vom Erdboden verzaubert. Alles raufte sich verzweifelt die Haare, als eines Tages ein zartes Brieflein aus der kleinen Stadt Horten bei Oslo einlies. In diesem Brief teilte die Braut mit, daß der Mann im Waaen ihr früherer Berlobter gewe sen sei. Sofort eilt« Bräutigam Nr. 2 nach Horten — doch zu spät: Als er anlangte, kam das neue Paar gerade frisch verheiratet vom Standesamt, und die Braut lächelte glück lich und zufrieden. Mehr kann man schließlich nicht verlan gen, das sah auch die Polizei «in, und damit war der Fall sür sie aus der Welt geschasst. — Sich selbst kn die Luft gesprengt. Aus Sagard (Rügen) wird gemeldet: Der Kreidewerksbesitzer Albert Fritz, der bereits wiederholt Selbstmordabsichten geäußert hatte, begab sich in der Nacht zum Donnerstag zur Ausfüh rung dieses seines Vorhabens in seinen Kreidebruch bei Sa- gard, steckte sich die Taschen voll Dynamit, setzte sich auf die um ihn herum ausgescküttete Sprengmasse und zündete sie an. Im Nu war der Unglückliche in Atome gerissen. Die Explosion erschütterte die Häuser des Ortes so stark, daß zu nächst «in Erdbeben vermutet wurde. — Mik dem Motorrad gegen den Zug. — Zwei Tote. Aus Tetschen wird gemeldet: In der Nacht zum Donners tao fuhr in Kamnitz-Neudörfel ein Motorrad auf der steil- absallenden Bezirksstrasie nach Tetscheckn gegen die Bahn schranken, durchbrach diese und stieß mit dem eben vorbei kommenden Personenzug zusammen. Der Motorradfahrer und sein Begleiter, beide aus Böhmisch-Kamnitz, waren auf der Stelle tot. — Eine Pilgerfahrt im Flugzeug. Den Bewohnern -er Häuser in der Nähe der berühmten Canterbury-Kathe drale bot sich dieser Tage ein eigenartiges Bild. Sie wur den schon am frühen Morgen durch das starke Motoren geräusch zweier Flugzeuge geweckt, die in großer Höhe ange flogen kamen, um ganz in der Nähe der Kirche zu landen. Der »inen Maschine entstieg der englische Luftfahrtminister Londonderry mit seiner Frau, der an-eren ihre verheiratete Tochter, LaLv Mary Stewart. Die Gäste wurden am Por tal der Kathedrale vom Dekan begrüßt und in die Kirche ge leitet. Im Laufe des Tages folgten noch fünfzehn weitere Maschinen, di« Pilger zur Kirche brachten. Alle Maschinen wurden von weiblichen Piloten gesteuert, die zum Teil noch Passagiere an Bord hatten. Der Gedanke der Pilgerfahrt durch -ie Lust war vom Dekan von Canterbury ausgegan gen, und die Durchführung hatte die Bereinigung -er eng- Eschen Fliegerinnen übernommen, deren Präsidentin die Frau des Luftfahrtministers ist. Die ungewöhnliche Pilger gesellschaft lockte natürlich eine große Zahl Neugieriger an, und die Kirche war schon vor Beginn» des Gottesdienstes überfüllt. Der Dekan, -er auf seine Idee besonders stolz ist, will di« „luftigen" Pilgerfahrten In Zukunft öfters wieder holen. Gültig für: Kreis- und Ortsgruppenleiter, Amtsleiter der Deutschen Arbeits front, der NS.-Hago, der Landesbauernschaft, des Amtes für Be- ümte, der Wirtschaftspolitik, der Gemeindepolitik, der NS.-Volks- wohlfahrt, der NS.-Kriegsopfervcrsorgung, der Landcsflieger- gruppe, der NS.-Frauenschaft, des NS.-Lehrerbundes, des NS.- Aerztebundes, des Juristenbundes, des Arbeitsdienstes, des Kampfbundes für Deutsche Kultur, den Kampfring der Deutsch- Oesterreicher, den Sudetendeutschen Heimatbund, die Hitlerjugend und die Turn- und Sportverbände. Die Landesstellc Sachsen des Reichsministeriums sür Lolksauf- klärung und Propaganda gibt folgendes bekannt: Das Schauspiel „Erbstrom" wird auf Veranlassung des Reichs ministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in Sachsen aufgeführt. Bis zu einer gegenteiligen Anordnung können die Karten für dieses Stück weiter vertrieben werden. gez. Sol,mann. Es scheinen hier und da Zweifel über die Grußpflicht gegen- über den Fahnen de» Arbeitsdienstes zu herrschen. Die Fahnen des Arbeitsdienstes sind ebenso wie die Fahnen der nationalsozia listischen Bewegung zu grüßen. gez. Salzmann. Wetterbericht -er sächsischen Landeswetterwarte vom s. Full, mittag» 12 Ahr. Wetterlage: Der Schwerpunkt des Hochs hat sich unter Intensitäts zunahme nach der Nordwestskandinavischen Küste verlagert. Deutschland liegt teils im Bereich des Hochs, teils im ven- jenigen des etwas kräftiger gewordenen nordwestlichen Tiefs. Größtenteils wird es von Winden aus West bis Nord getroffen. Es weist bei uneinheitlichen Bewölkungs verhältnissen trockenes Wetter auf. Das Tief dürste sich noch etwas verstärken, während sonst keine wesentliche Aenderung der Dvuckverteilung zu erwarten ist. Die gegenwärtige Wetterlage wird wohl bei uns im wesentlichen fortbestehen. Witter« ngsaussichien: Zeitweise auffrischende winde aus Nordwest bi« Bord, wechselhafte Bewölkung. Mäßig warm. Seine bekröcht- lichen Niederschläge. Parleiamtliches der LSSAP. Anordnung betr. Vorträge! lpr. 1. Sowohl öffentliche als auch in geschlossenem Kreis stattfindende politische Vorträge jeder Art dürfen nur von den von der NSDAP. Gauleitung Sachsen hierzu autorisierten Volts- und Parteigenossen gehalten werden. Zu diesem Zweck melden alle Dienststellen der untengenannten Gliederungen bis zum 1. August 1SZ4 unmittelbar der Gauleitung Abtlg. Stabsleitung (Durchschlag an die vorgesetzte Dienststelle) alle diejenigen Volks- und Partei genossen, die rednerisch tätig sind oder sein wollen, unter An- gäbe des Namens, des genauen Wohnorts und der genau«» An schrift. Wer sich nicht meldet und weiterredet, läuft Gefahr, we gen parteischädigenden Verhaltens gemaßregelt zu werden. 8. Bis zum 1. September 1934 erhält jeder von der Gaulei tung zugelajsene Redner einen provisorischen Ausweis. Nach die sem Termin werden sämtliche provisorisch zugelassenen Redner durch das Gauschulungsamt auf der Führerschuls Friedrichsburg b. Hei denau geschult und einer strengen Prüfung unterzogen. Dieser Schulung und Prüfung werden auch alle diejenigen Redner unter zogen, die bereits im Besitze eines parteiamtlichen Rednerauswei- ses sind. < S. Die jeweiligen Hoheitsträger sind der Gauleitung nach dem 1. September 1934 dafür verantwortlich, daß niemand mehr poli tische Borträge hält, ganz gleich in welcher Gliederung oder Orga nisation, der nicht im Besitz der provisorischen Bestätigung seitens der Gauleitung ist. F. d. R. Gauleilung Sachsen, (gez.) Harbauer, (gez.) Markin Mukschmann, Stabsleiter. Gauleiter. Betr.: Film. Um den wirtschaftlichen Aufbau der am 1. 6. 34 selbständig gewordenen Gaufilmstelle Sachsen der NSDAP. (Abtg. Film im Gaupropagandaamt) nicht zu stören, sind die Filmveranstaltungen auch weiterhin durchzuführcn. Sie werden also von der Versamm lungspause nicht berührt. Da ein Vorverkauf in der bisher üblichen Art nicht stattzufinden hat, müssen die Film veranstaltungen durch entsprechende Propaganda genügend vorbe reitet und außerdem als Pslichtveranstaltungcn durchgeführt wer den. gez. Salzmonn, Gaupropagondaleiter. NS.-Frauenschaft Bischofswerda. Die Mitglieder der NS.-Frauenschaft besuchen morgen die Filmvorführung im Schützenhaus: „wehe den Mles- machern!" Die Leiterin. Hitlerjugend. Sonntag, den 8. Juli, abends ^(>9 Uhr, findet im „Crb- gericht Oberputzkau" ein „Kulturabend der Hitler-Jugend" statt. Gefolgschaft 2M/103. Deutsche Angestelltenschaft. Sonnabend, den 7. Juli, Film-Vorführung: „Wehe den Miesmachern!" im Schützenhaus, abends 8 Uhr. Erscheinen aller Mitglieder der DA. ist Pflicht! Heil Hitler! Feustel, Ortswark. Amtliche Bekanntmachungen. Grundsteuer. Die 2. Grundsteuerteilzahlung für das Rechnungsjahr 1934 ist bis 15. Juli 1934 an die zuständige örtliche Hebe stellenzu entrichten. Bautzen und Bischofswerda, den 5. Juli 1934. Die Amtshauptmannschaft Bautzen und der Skadttak zu Bischofswerda al, Grundfieuerbehörden. Das heutige Blatt umfaßt 10 Seiten. vurchschnittsauflage 2uai 1934: 8787. Hauptjchriftleiter: Max Ft«derer Stellvertreter: AlfredMöckel; verantwortlich für den Textteil: _ . V m . Max Niederer Druck und Verlag von Friedrich May. G. m. b. H., verantwortlich