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Der sächsische Erzähler : 06.07.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-07-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-193407066
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19340706
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19340706
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Der sächsische Erzähler
-
Jahr
1934
-
Monat
1934-07
- Tag 1934-07-06
-
Monat
1934-07
-
Jahr
1934
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 06.07.1934
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100 Reichsmark 117/5 Kranken 117.80 Fl 100 Reichemark 580/0 Kranken 580/0 Fi Pari- ü DISK, ttt »/, vrsnrlnsr SBr»< '. 7. 5. 7. 4. 7. v 93 9H5 8 90 so 6 4 7 L 1 20,78 1,702 6 7 8 v 10 11 7 7 7 6 8 8478 89/ 88 8 8 8 S 8 2 8 4 1 ta to, do. do. do, d» do. oo. d» vq/ b?,v 8 r V2 SS,7 S7,8 10 t t 1 -> t k Auf. e8 SS 2b 2b 2b 90 so 90 SO 90 k?0 80. 90 SO so so so so do. do. do. Aus». 8 4 1 Auf». 5. Aal« 918,00 Kronen 160,24 Schill. SS/165 Salden 117/5 Kranken 77 78,7 Sv 744 81,8 L47S 83,78 88,28 L3.75 SV,2 19 Vü 91 bl b» >.0,8 t.0,2 92 92 92 91,S L25 428 2/S 2,44 L« 442 6 6 18,78 18,7S 98,8 »48 77,78 77,25 UV 77 81 ,d LV,8 83,76 t.b,L- tL2d d7,k» IS 04,5 »,»»» 3,017 2,52V 58,84 81,87 12,888 6H4S 8,604 16,50 2,49? 169,73 b7,SS 21,55 0,751 5,684 77,42 42,11 08,74 4ö/td 47,30 11,65 2,488 6ch88 81,62 31/0 10,44 1,901 L60V 28,ü 98/ V8.0 Vd rb 2v Sv Sb Vv Sv uv SV SV SL»b 94 V/1V 14 1L 16/1', 18u.1t, SS 21 S 12 99 99 99 9V 98,5 99 99 99 Sv bv Vv 96 SV SV 98 Sv 98 98 »8/ 2«/ 84,26 84'5 V2 V4,12 S7,b 120,25 97 VV vv 98 VV V4,b 103,25 108,62 102,12 VS,LV 97,28 ^3 9,8 100,25 07 L8 V8 95 SS »4,3 103,26. 103,62 102,12 VV,tO V7,25 »/ 9,3 4. 7. »4 7 6 5 7 7 6 2 4'/, 4'/. 2',« 5'/, 8 8.85 7 6 6'/, 8 2'/, 2 6 8'/, 7 x» 1'/. 5. 7. «rief 13,08 0,802 S»70 6,1 U5,v Sb,2b 98,76 S8.7. ^4/ Sv 14,5 87 s2,2ü »7,5 ^5 Stz U7,d »7,s> do. do- dos do. bo> 3.03 4,1»8 112,60 81,71 20.43 112,80 10,57 16,45 5,46 168,74 M/0 22,09 2,002 7,39 81,00 41,98 112,50 59.07 47,093 18/7 2,51 112/0 81,00 81,00 10,365 18,46 73,42 4,35 4 ISS 38,35 Dollar 13,18 RM. Dffan«?«/»- «mal UV<^<U«Hga/ckr«asDg^r«tßckw« Die neuen Wirtschastsgesetze. do. . H do. lü^ LL d» . V" do. 1 vndr s vk 3,047 2.52» 66/V 81,72 12,67 69/3 5.59» 16,50 ,L4S7 la»,73 »7^4 21/5 0,749 5,864 77.42 42,11 88^88 46,45 47,60 11,.'8 4488 65.26 61,« 34,30 10.44 IM OM 2,509 ^0,(2 tv,.v VO,5 bO,d Landwirt. Kredit S°/» Spsdbr. 6 8 do. k 2 4 91 S2.3 7. S4 »4 S4 94,25 »6,26 95,25 94 k4 94,25 95,25 96,25 94 bv,75 8«/ 88,1 °'2 / 93,9 VV,6^ 96,75 9475 94,5 96 14,5 »7 92,25 97,6 V7,d 97,5 97,5 97/ kl 91 98 92 91 . 92,75 85,70 E2S 8,25 2,63 444 2,8 442 8 8 1^,76 18 75 94/5 94 94 91/ V4/5 4/ 94,75 94,76 5/ 94 94 V8,5 93,5 95,75 96,6 bi« 11; Lein! ab Hamburi lung (Misch Sojabohnens ohne 8,05" Mehlung S4,75 94,75 94/ 91,6 V4,6 4,d 94,75 94,76 5,2 S3.75 93,75 »3,5 »3,5 9t/ 96,75 »/ Miktelboben 8°/« Goldpfand 1 2 do. 3, 4 5 do, do. do. do. do. do. do. do do. do. do. is.Gpfdbr. V do. 1L do. do. do. 7 7 7 8 4'/,do.(Mod.Pf,) 8"/o do, Gold- Kom. Vbllgat. 1 und 2.... 6 do. - 1 5.7, 8»,9 SV,9 8S,V 8V,» 89.» bv.« 8V,S 89/ W LS.» SO ro Anleihen 6 D.Merk-Anl.35 7Rr,chSanl. 2S 6 do. 27 4 D. ReichSsch. K. (Gm.) ... Internat. 5>/, D. ReichSanl. 36 Mecklendg.» Strel. Anl. 30 6 S. S». Anl. 27 6 Sächs. Schah b 6 Reichsbahn- Echühe .... 5 Posl-Sch. 83 1 4>/,«/,D.Rposl34 8 Ldskutt. Gr. 1 8 8 5 Ani.-Auslofung Sleuergulschelnr lüliig 1.4. 34 ro» do. 35 blau do. 36 grün do. 37 gelb do. 38 Mol. D. Wtd. Anl. '/» Schutzgebiet do. tzrrtifikatr . . 1 Dollar . 100 Kr. . 100 Salb, . . IM. . . 100 Kr. . . 100 M. . IVO Frk. Athen. . .lOOVrach. Amfi«rb.-R. . 100 Gld. Reykjavik. 100 isl. Kr. Natten. . . lOOLlre Japan .... 13,n Südslaw.. . 100 Dln. Riga .... 100 Lat. Kaunas (Kown) 100 Lik. Oslo 100 Kr. Wien . . . 100 Schill. Warschau Liffadon-op. . 100 SSK. Bukarest. . . 100 Lei Stockh.-Vtbg. . 100 Kr. Schweiz. . . 100 Frk. Spanien . . 100 Pes. Prag.... lOOKr. 3stanb»l . . . IPfd. Budapest. IVOPengd Uruguay . . . i Pes. Neuyork. . 1 Dollar luna eines Steuerpflichtigen, nicht zu rechtfertigen. Mlt dem Sn- krafttretrn der neuen Vorschristc« werden die Bestimmungen wer steuerliche Erleichterungen für die Austeilung von Gesellschaften vom 8. Dezember 1981 und die Verordnung zur Ergänzung der Aufteilung-Verordnung vom 22. Dezember 1«8 bedeutungslos und treten außer Kraft. Die neuen Lrleichteiustgen gehe« «etter. Schuldbuchforderung bei Dauer- Anleihetzefttz. Mit Wirkung vom 1. Juli 1984 ttittejne A«i> d.« rung der Relchsschuldey 0 r d n u » g opm 18. Februar 1924 «in. Schuldverschreibungen über Reichsanleihen, die auf den Vnhaber lauten, können in Buchschulden umgewandelt werden durch Eintra gung in das Reichoschuldbuch nach den Vorschriften de, Reichs- schuldbuchgesetzes. Schuldverschreibungen, dl- auf den Inhaber lau- ten und keiner vertraglichen Tilgung,pflicht unterliegen, können auf Grund der Reichsschuldenordnung in Buchschulden de» Reich», umgewandelt werden. Die zur Rückzahlung aus den 1. Juli 1V34 gekündigte 7proz»ntige (öprozentige) Anleih» des Deutschen Reiches von 1929 unterlag einer vertraglichen Tilgungspfllcht des Reiches. Da auch di« neue Relchsanlethe Ä34 einer vertraglichen Tilgungspflicht unterliegt, muhten di, Erwerber von Stücken der neuen Reichsanleihe die Möglichkeit haben, ihr« Forderungen tn Buchschulden de» Reiche» umwandeln zu lassen. Mit der Schuld - buchfähigkett wird die Verwaltung von Schuldbuchforderun gen für den Inhaber von der Reichsschuldenverwaltung kostenlos besorgt. So werden auch Reichsanlnhrn tn größerem Umfange als feste Vermögensanlagen erworben werden, da erfahrungsge mäß eine Uebcrtragung von Reicheschuldbuchforderungen weit sel tener ist al» der borsenmiißige Verkauf von Jnhaberschuldverfchrei» bungen. Im Rahmen der Bestrebungen nach einer organischen Zins senkung wird so der langfristig« Anleihemarkt mög. ltchst von Tageseinflüssen befreit. Zur Durchführung dieser Gesetzesänderung Ist cs notwendig, daß der Reichsminister der Finanzen die in der Reichsschuldenordnung bisher fehlende Erwach- tigung erhält, zur Durchführung und Ergänzung der Reich-schulden, ordnung Rechtsverordnungen und allgemein« Verwaltung-Vor schriften zu erlassen. Für Dawer- und Aounganleihe kommt au- rechtlichen und tatsächlichen Gründen eine Umwandlung in Buch- schulden de» Reiche» nicht in Frage. do. do. dn do. do. Wertung 1a-28 Landw. Gold- kredtlbrief« 2 d0. d d». Afw. Krdbr. 8a-40 . . . . do. Anleilsch. 8»-82 .. . . d». 40 . . . . 8 Laus 8 i 7 i 6 i 5 bLaus.Auswe Gpsb. 12/t Gutschein zul 6Laus.Gpsrdr.il d». Af. Kredit 16 d». Gutschein« . 8S.kd.Gpjd,. 2 8 8 8 7 do. to. td. . do. 8Hann,Bod.Ld.b 8 »0. 10/N Leipz. Lvpdank d-/o Eolepsl.nl j» 12, 18 1, ho, ,1. Itl 1b . . 8 do. l v 0 Probu ktenrnarrt. Berlin, 5. Juli. Obwohl das Angebot im Berliner Getreide verkehr auf der ganzen Linie klein war, reichte es süf di« gering« Nachfrage voll aus. Brotgetreide wird am Matze nur wenig ge handelt, am Obrrrheln kamen einige Abschlüsse in Saaleweizen zustande; auch Roggen hatte stilles Geschäft, wobei Aufgelder nicht mehr erzielt wurden. Lautendes Geschäft haben Wintergersten, jedoch handelt es sich auch hierin vorerst überwiegend um kletnere Quantitäten. Hafer liegt eher ruhiger und ist bei kleinem Ange bot schwer unterzubringen. AMe und Cxportscheine blieben un verändert. — Amtliche Notierungen: Weizen märkischer 76 bis 77 Kilo Durchschnittsqualität, Preisgebiet N Erzeugerpreis ISO, Mühleneinkaufrprei» 196, Preisaebtet IN Erzeugerpreis 1V8, Mühleneinkausspreis ISS, Preisgebiet IV Erzeugerpreis 195, Mühleneinkauf-preis 201, stetig; Roggen märkischer 72 bi» 73 Kilo Durchschnitt-qualität, Preisgebiet N Erzeugerpreis 160, Mühlen einkaufspreis 164, Pretsgebiet III Erzeugerpreis 168, Mühlenein- kaufsprei» 167, Preisgebiet IV Erzeugerpreis 165, Mühlenein kaufspreis 169, stetig; Wintergerste, zweizeilig, frei Berlin 178 bi» 188, ab märkischer Station 16S—179, vierzeilig, frei Berlin 170 bis 175, ab märkischer Station 161—166, stetig; Hafer, märkischer Durchschnittsqualität frei Berlin 194—200, ab Station 185—191, ruhig; Weizenmehl (Type 790*), Bezirk-steile X der W. V. Ber lin, Preisgebiet II 26,50 und 50 Pfennig Frachtausglelch, Preis gebiet III 26,95 und 50 Pfennig Frachtausglelch, Pretsgebiet IV 27,25 und 50 Pfennig Frachtausglelch, mit Auslandsweizen (15 Prozent) 75 Pfennig Aufgeld, (30 Prozent) 1,50 Mart Aufgeld, stetig; Roggenmehl (Type 815*), Bezlrkrstell« X der W. D. Berlin. Pretsgebiet II 22,65 und 50 Pfennig Frachtausglelch, Preisgebiet ÜI 23,10 und 50 Pfennig Frachtausglelch, Pretsgebiet IV 28,40 und 50 Pfennig Frachtausgleich, stetig; Welzenkleie 12,90, stetig; Roggenkleie 13, stetig: Raps 310 Geld; klein« Erbsen 17,50—19; Futtererbsen 11—12,50; Peluschken 14—16; Ackerbohnen 10—11; Wicken 9,50—10; blaues Lupinen 7,25—7,75; gelb« Lupinen 10,50 inkuchen ab Hamburg 8/0 ob« 2/0**; Erdnußkuche« g 8/0 oh« 2/0"; Erdnußkuchenmehl, deutsch« Mah- Kutter) 8,95; Trockenschnttzel, Berit« 7/0; «rüahierter .schrot ab Hamburg 8,00 ohne 8/6** ab Stettin 8,20 '; «artofselflocken, Stolp 8,10, Berlin 8/0. (Die Preise .rstehen sich tn Mark, und -war für Getreide sür 1000 Kilo, ftir kehl und Kleie, sür 100 Kilo, für all« übrigen Artikel ^lr 5Y ilo.) — * Nach Prof. Mohs " Monypolzuschkag für Inland. Baumwollmarkt. Breme«, 5. Juki. Baumwolle. Middling universal Stan dard 28 ww loko 14,26 Dollar-Eent» (Vortag 14/6). 00. ^0. do. 4>„ es. A«,n Gpsddr. 7, 7- Lpz. ü-schid. ,, <,14 .... 5.7. l»«td 13,05 7. i— — 7 do. W 6 - ' " S 4'/, do. 9 Vk 8 S. G.-SchUi-. oerlchr. 1. 2^. 7Schul-P. r> h <autz- »notzg. 1 5 do. v Ld«. Gvfbr. 1 - Ldw. Vkrd,b.l 0 LP». Lvp. Schot- 1 5Plausch.Gr.Kr. 5 Lkult. Rogg. 1 5 to. 1 SZ«I«kw>oi.,j,d. d Aug. M,ti,ldeuk.Bkr. 2.535 66,71 81,88 12,70 69,67 6^611 16/4 2^603 170,07 ' ^9 0,751 S/76 77,68 42,1V 68,78 48/5 47,40 11/5 2!,1V2 65,42 81,68 34,86 10,46 1,VV5 Äl -61S K. Gamm, wir 2( i do. ohne! Pfanddric Dr. Grundrenken 8°/,Goid-Pfbl. - S. 7, 8 . .. 7 do. 4 6 do. 6 6 do. 1 5 do. Lusw. 6, Ls Eulfcheln zu Ls Dr. Grundrenten 8°/, 2, 4 5 . . d do» 1 5 do. Lius«. 8 L» Sulichetn zu 3» Lrdlänber 8R»rk»rkr«d.e 8 8 7 7 0 Kredit-Anstalt 8-/4 Lpsand i 8 v v 8 7 7 6 4.7. Geld 13,065 Persönlichkeiten an Stelle -es anonymen Kapitals. In ihrer wirtschaftspolitischen Aufbauarbeit hat die Retchsregierung am Dienstag 26 neu« Gesetz« verabschiedet. Es handelt sich hier um die Entscheidungen, die vor dem Be ginn der Sommerruhe notwendig waren. Nach der Art der hier getroffenen Maßnahmen kann man zwei große Gruppen unterscheiden. Auf der einen Seite stehen die Bestimmungen, die den Gegenstand sofort auf neue Gesetzgrundlagen stellen. Hierher gehören in erster Linie die beiden Grstße, di« «in« Umwand lung der Wirtschaftsform von der unpersönlichen anonymen Gesellschaft in die verantwort- liche Persönlichkeit anstreben und zugleich mit den Erleichterungen eine Entschachtelung der Betriebe anstreben und damit einem Umbruch in der Wirtschafts struktur die Wege in organisatorischer und finanzieller Hinsickt bahnen. An der Spitze der Borschriften, die eine Ermächtigung zur Lösung de» Problems geben, find di« E rmä cht i gnn g zuZollanderungen und Vergeltungsmaßnahmen ge genüber dem Ausland zu nennen. Deutschland hat immer wieder erkennen lassen, daß wir zur Mitarbeit an einer Be lebung der Weltwirtschaft bereit sind. Aber wir müssen na türlich zur Gegenwehr ausholen, die im Cnderfolg zu Lasten des Außenhandels gebt, wenn unsere Vertragspartner den guten Willen zur Verständigung vermissen lassen. Das Kapital-Umwandlurrgsgeseh. Auf Grund des von der Relchsreglerung beschlossenen Gesetzes werden Steuererleichterungen gewährt, wenn eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft auf Aktien oder eine G. m. b. H. auf Grund des Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in eine offene Handelsgesellschaft, in eine Kommanditgesellschaft oder in der Weise umacwandelt wird, daß ihr Vermögen unter Aus- chluß der Liquidation auf den alleinigen Gesellschafter Überträgen wird. Dis Erleichterungen gelten sür die Gesell- chafts steuer, die Grunderwerb» st euer einschließlich >er Zuschläge, die Wertzuwachssteuer, die Steuer der Gemeinden vom Zubehör (Gewerbeanschaffungssteuer), die Umsatzsteuer, die Einkommen st euer, die Körperschaft^ steuer und die Gewerbesteuer. Die Vorschrift gilt entsprechend, wenn eine AS., eine Kommanditgesellschaft a. A. oder ein« G. m. b. H. aufgelöst und ihr Vermögen auf die Gesellschafter übertragen wird. Dis Vorschriften sind nur anzuwenden puf Aktiengesellschaft ten, Kommanditgesellschaften a. A. und Gesellschaften m. b. H., die am 1. Juli 1V34 bestanden haben und ihr« Umwandlung oder Auflösung bi, zum 31. Dezember 1936 beschließen. Die Begründung zum Gesetz betont die nationalsozialistische Wirtschafteauffassung, die In der Wirtschaft die Persönlichkeit wie- der mehr zur Geltung kommen lassen will. Die Inhaber eine gewerblichen Unternehmens sollen der Gef 0 lgschaft des Be triebes und der Oessentlichkeit möglichst bekannt sein und es soll möglichst mindestens eine natürliche Person vorhanden fein, die uneingeschränkt, d. h. mit ihrem aanzenvermögen, mit ihrer ganzen Person, als für das Unterneyinen verantwortlich in Erscheinung tritt und für die Verbindlichkeiten de- Unternehmens haftet. Das neue Gesetz will eine Umwandlung von Gesellschaften in aäonymer Form in eine offene Handelsgesellschaft, Kommandit gesellschaft oder tn das Unternehmen eines Einzelkaufmannes er leichtern Dem gleichen Zweck dient das Gesetz über die Umwand lung von Kapitalgesellschaften, das eine Crleichte- rung der Umwandlung durch Äenderung handelsrechtlicher Vor schriften vorsieht. Die Rechtsform der AG. ist insbesondere bei sol chen Unternehmen volkswirtschaftlich gerechtfertigt, die zur Lösung ihrer Aufgabe eine so breite geldliche Grundlage brauchen, daß dazu die Kapitalkraft «Ines Elnzclunternchmers oder einer kleinen Zahl von Mttunternehmern nicht ausreicht, wie z. B. bei Schifsahrtsge- sellschaften, Versicherungsgesellschaften, Bergbaugesellschaften. Bei Familtenunternchmen ist die Rechtssorm der AG. im allgemeinen nicht erforderlich. Diese Betriebe bauen sich auf die Tatkraft und das Vekantwortungsbewußtsein der Inhaber auf. Die qm Betrieb Beteiligten fühlen sich als Mitinhaber und handeln danach, gleich gültig, welche Stellung ihnen nach der Rechtsform des Unterneh- mens zusteht. Auch die Rechtsform der G. m. b. H. Ist in vielen Fällen nicht angebracht. Sie ist insbesondere sür zahlreiche Grund- stücksgesellschaften weder geeignet noch erwünscht, da sie in Wirk- lichkeit regelmäßig keinen gewerblichen Betrieb haben, sondern nur die Grundstücke verwalten. Hinter der Gesellschaftsform verbirgt sich meistens eine einzige Person oder eine kleine Zahl von Per sonen. Das Entschachtelungsgesey. Solche Gesellschaften sind in großer Anzahl vor allem in der Geldentwertungszeit errichtet worden, was zu einer un natürlichen Vergesellschaftung eines beträchtlichen Teiles des deut schen Grundbesitzes geführt hat. Die Reichsrcgierung will Kapital gesellschaften die Umwandlung in Pcrsonalgesellschaften und Einzel unternehmen dadurch ermöglichen, daß sie die Ueberleitung in die neuen Unternehmensformen handelsrechtlich und steuerlich erleich- tert. Das Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaft«» schafft handelsrechtlich die Grundlage für die Umwandlung. D i e Umwandlung ist abweichend vom geltenden Handelsrecht zulässig, ohne daß die Gesellschaft liquidieren muß. Im Gesetz konnten jedoch die Fälle nicht berücksichtigt werden, in denen die Gesellschaft ausgelöst und da» Vermögen auf mehrere Gesellschafter übertragen werden soll. In diesen Fällen kann Han- delsrechtlich von einer Liquidation nicht abgesehen werden, weil die Auslösung der Gesellschaft nicht möglich ist, ohne daß sich die Ge sellschafter auseinandersetzen. Da» Gesetz sieht durchgreifende Steuervergünstigungen vor. Die Steuererleichterungen sollen zunächst den Gesellschaften zugute kommen, die sich auf Grund der vom Rcichsminister der Justiz vorgesehenen Vorschriften um wandeln Darüber HInau» sollen sie aber auch auf die Fälle aus gedehnt werden, in denen sich Gesellschaften amlösen und ihr Ver mögen im Wege der Liquidation auf die Gesellschafter übertragen. Für ein gewerbliches Unternehmen wird Im allgemeinen die Umwandlung in Betracht kommen, weil es nur auf diese Weise die Firma und den Geschäftsbetrieb aufrechtcrhalten kann. Erleichterungen werden bei all den Steuern gewährt, die für die Umwandlung oder Auslösung von Kapitalgesellschaften in nennens werter Weise ins Gewicht fallen können. Don der Erhebung der Verkehrssteucrn soll ganz abgesehen werden. E- werden also nicht erhoben werden: K Prozent Gesellschaftssteuer, 5 Prozent Grund erwerbesteuer, di» Wcrtzuwachssteuer, die Gewerbeanschassungs- steuer und 2 Prozent Umsatzsteuer. Für die Grunderwerbssteuer darf natürlich die Steuerbefreiung nicht zu Steuerumgchungen mißbraucht werden. Bei den Besitzsteuern soll die Steuer auf ei« Drittel der Beträge begrmzt werden. Et« vollständige Befreiung war im Hinblick auf etwa vorhan den« still« Rücklagen, vom Standpunkt der gleichmäßige« Bchand- to. do- b» d» do. to, 8 Eir. Vltkrdr. 6 ' 8 8 8 8 8 v 8l»ledtl-Lchatze' p. ».jw- vhiitt S1adia«l,ihe« L reSd.Stdt. 28 do. 26.1u.2 do. v Slabtschatz » do. ^pzg. Stdt. c> 00. . v.iei.Sldt. v. 2t. Stadt 2t, 8 Zwtck. vtdt. 2r uiesd.Ädlvi.niit do. ohne Lamm. m»t rx, Prag .... ISO Reichsmark Wie« . . . ISO Reichsmark Amsterdam . 100 Reichsmark Zürich . . .l ' Paris.... 1 New Park . 10O Reichsmark Lsndon ... 1 Pfd. Sterling Amtliche Devisenkurse. Lerttn. Amtlich, Dotierung«« tn Mark. Relchsbankdiskon« 4 B Lombachfatz B ab 22. 9. 193». Telegraphische Auszahlung a»f Kairo- . . 1 äg. Pfd. B.Aire» . . . IPes. Sofia. . . lOOLewa Kanada . Kopenhagen Danzig . , London . Tollst, . . SelfingforS Parts. . . Dresdner Börse vom 5. lltlü. Ir««dllch. Bei freundlicher Grundstlmmung «ar da», Ge schäft an der heutigen Dresdner Börse etwa» amßer, was vor allem am Rentenmarkt zu einer Kurserhokun- führt«. Aktien wa- ren nicht ganz einheitlich. Sachlenwerk gewannen 1 Prozent. 0st»g«r waren um 8 Prozent fester, «ährend am gleichen Markt HeLten I Prozent und Vereinigte Zünder »,9 Prozent einbüßten. Mimosa verlöre« 1, Strohftofs IX Prozent. Bon Elektrowerten gewannen Sosaa 8 Prozent, Sachsenwerk IX, Leipziger Landkrast 1 Prozent, illm Braueretmarkt profitierten GrünerbrSu 4 Prozent und Schiiffer- Hof 3 Prozent, während Radeberger 1 Prozent verloren. Kamm- aarn Schedewitz stellten sich unter Berückfichttauna de« Dlvtden- dtnabzuges heute auf 220 (letzte Notierung 29. 8. 276). Reich,anlethe-Altbesitz waren um 0,2 und nachbörslich um weitere 0,5 Prozent fester. Sächsisch« Staatsanlew« gewannen 0,425, Dresdner Stadtankethe von ISA -ft 0,75, Dresdner Stadt von 26 -ft 1,05, Dresdner Schatzanwetsungen von 1929 -ft 0,6 Prozent. Pfandbriefe gehalten. Markkurse au Auslandsbörsen. 4. 3«lt »15,00 Kronen 160,24 Schill. 56,30 Gulden 117.50 FranKest . 'ranken — Dollar 18,24 RM. Ginzic Dischs DerSitchs machung« rtcktfchulü Bischof«» OFchn««» stell« wSchei slr. IS VE 2m Z et« unter in Haft g, wurde pg gemeldet, F-ststelluo mepha« volte ska Sm Z; Margaret Die Ümersu Hochverr hoch«!. Sß anlaßt. * El« «i mit de« Bi Schleicher ia ihm einig« de hatte fei«n - anzurührea. * Zu den die Time», ft lannlen «ud ( * 3« Hst warnt Echo d bene» Pläne« wünsch« vor, * Einer schäft,«r her < derartig hohe 10h,roz. Vlvi! * 3« >« schweren Ann brach««. * 3« Mns ein Großfeu« vo« 1 Million vor. * währe« lobe« st» Msts Pad dem An« * Nach «ii reiche Soaumu material beftäi Reihe von «ns 1 «mFih s« wert«» Sowjetunion Begehungen i der Welt glei Weltrevolutio schlttmuen S, Zeit haben ft erschreckendem Recht geben, t ser Mirgerkvft nistischen Zent Mit Borliebe Staaten für if allgemein al» lamentartmnu: warben Helma land, dessen B ven der Polize Daß aurgerech wütender Stra
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