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Der neue japanische Mnisterx.Lsident. Admiral Keisuke Okado, der frühere Marineminister. ist zum Ministerpräsidenten ernannt worden. Uebcr die Zusammensetzung des neuen Kabinetts ist noch nichts bekannt. > . Die Radium-Entdeckerin Madame Lurie f. Frau Marie Curie, die weltberühmte französische Forscherin, die zusammen mit ihrem Gatten das Element Radium entdeckt und nach seinem Tode di« Eigenschaften des Radiums weiter erforscht hat, ist im Alter von 67 Jahren in Valence gestorben. Sie Abstimmung im Saargebiet. Was jeder davon wissen muß. Von zuständiger amtlicher Stelle wird mitgeteilt: Der Völkerbundsrat hat die Volksabstimmung im Saargebiet auf Sonntag, 13. Januar 1SSS, festgesetzt. Abstimmungsberechtigt ist ohne Unterschied des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit jede Person, die. am 13. Januar 1935 20 Jahre alt ist und am Tag der Unterzeichnung des Versailler Vertrags, das ist der 28. Juni ISIS, im Saargebiet gewohnt hat. Nach dem vom Lölkerbundsrat festgesetzten Abstimmungsreglement ist grundsätzlich fede Person abstimmungsberechtigt, die an diesem Tag im Saargebiet ihren ge wöhnlichen Wohnort hatte und sich dort mit der Absicht des Ver- bleibens niedergelassen hatte. Eine bestimmte Anwesenheitszeit wird somit nicht verlangt; auch wer sich erst am. Stichtag, 28. Juni 1919, im Saargebiet nie dergelassen hat, ist abstimmungsberechtigt. Anderseits ist die vorübergehende Abwesenheit vom ständigen Wohnort im Saargebiet ohne Einfluß auf die Stimmbe rechtigung, vorausgesetzt, daß der Wille bestand, den tatsächlichen Aufenthalt im SaargMet deizubehalten. Es sind sonach beispiels weise auch abstimmungsberechtigt: a) Personen, die aus einer Gemeinde des Saargebiets zur Er füllung des Militärdienstes einaezogen, am 28. Juni 1919 aber ' noch nicht an ihren ständigen Wohnort im Saargebiet zurück gekehrt waren, weil sie noch bei ihrem Truppenteil standen, oder sich ist Gefangenschaft befanden oder infolge Verwundung oder Krankheit noch nicht in das Saargebiet zurückkehren konnten; b) aktive deutsche Militärpersonen, die vor der Besetzung des Saargebiets bei einem im Saargebiet garnisonierenden Trup penteil standen und bei der Besetzung das Saargebiet ver lassen mußten, ihren Wohnsitz daselbst aber bis 28. Juni 1919 noch nicht aufgegeben hotten. In Betracht kommen Offiziere, Militärbeamte, Unterosfiziere und Kapitulanten, nicht aber di« lediglich zur Erfüllung ihrer Militärdienstpflicht Einge zogenen; vle Reichsreglerung sei daher verpflichtet, den Unter bau de« Gesundheitswesen« einer durchgreifenden Neuorganisation zu unterziehe«, um. ohne die Ar beit der einzelnen Verbände einzuengen, Zentralen zu schaffen, in denen schließlich alle Jaden de« Sffenlllchen Ge- sundheitrdienstes zusammenlaufen, und in denen die tech nischen Untersuchung«methoden der Neu zeit der oefsentllchkeit nutzbar gemacht werden könnten, vle staatlichen Aml«ärzle würden in die Gesundheits ämter hauptamtlich eingeglieder». weitere Aerzte, Ve- amte und Angestellte der Sommunalverwaltung würden, soweit sie bisher erfolgreich tätig waren, weiter beschäftigt oder übernommen. Die Einrichtung der Aemter werde schrittweise den Erfordernissen der neuen Zeit und den Aufgaben angepatzt werden müssen. Line Mehrbela stung der Gemeinden und Gemelndeverbände durch die Ein richtung und den Betrieb der Aemter soll vermieden wer den. Da, Reich sei bemüht, durch Zuschüsse an die Länder einzugreifen. Turnen, Spiel und Sport DeMe Kampfspiele. Ein reichhaltiges Rahmenprogramm. Im Rahmen der Deutschen Kampsspiele in Nürnberg gelangen nicht nur die deutschen Meisterschaften auf den verschiedensten Ge bieten wie Leichtathletik, Schwimmen, Boxen, Schwerathletik,.Rad fahren, Fechten usw. zum Austrag, sondern darüber hinaus find noch verschiedene andere Kämpfe vorgesehen. So werden u. a. ein Irauenhockeyspiel Bord gegen Süd und ein Irauenhandball- fpiel einer deutschen Nationalmannschaft gegen eine Vürnberg- Jürther Städtemannschaft zum Austrag kommen. Auch die Vorführungen, ausgeführt von der Marine-Sportschule Flensburg-Mürvik, von der Badischen Landespolizei und den Studenten und Studentinnen der Deutschen Hochschule für Leibesübungen bilden einen weiteren Bestandteil des Rahmenprogramms. Der Eröffnungstag, Dienstag 21. Juli, an dem an Sport ereignissen das Endspiel um die Goubandball-Meisterschaft statt findet, sieht «inen gewaltigen Aufmarsch aller Teilnehmer der Kampfspiele und der offiziellen Abordnungen sämtlicher Leibes übungen treibenden Verbände und Vereine vor. An diesem Tage wird auch die Deutschland-Riege der VT. ihre unter großem Beifall in Budapest gezeigte Weltmeistertür vorfllhren. Der starken Beteiligung wegen werden einige Kampfspielwett bewerbe bereits am 21., 22? und 23. Juli durchgeführt. So kommt u. a. am Montag, 23. Juli, die Vorentscheidung der Gau-Handball- meisterschaft zum Ausirag. Hierfür l-aben sich in den Vor- und Dr. Gütt äußerte sich weiter über da« Gesetz zur Be kämpfung der Papageienkrankheit. Er wies auf die außerordentliche Ansteckungsgefahr bei dieser jkväpk- heit hin, die seit fünfzig Jahren sich wiederholt in Europa gezeigt habe und seit 1929 epidemisch zu werden scheibe. Veit 1929 seien in Deutschland 155 Erkrankungen an Papageien krankheit, darunter 31 Todesfälle, zu verzeichnen. Im Jahre 1934 habe sich die Krankheit erheblich verbreitet. In Berlin allein seien in einem halben Jahr 63 Erkrankungs fälle zu verzeichnen, in Dresden etwa 30. Lereillheitlichllna des öffentlichen Gefnndheusvesens. Errichtung von zentralen Gesundheits. iimterrr geplant. Der Leiter der Abteilung für Volksgesundheit im Reichs ministerium des Innern, Ministerialdirektor Dr. Gütt, sprach am Mittwoch vor der Presse über die am Dienstag vom Kabinett verabschiedeten Gesetze auf dem Gebiet des Ge sundheitswesens. Da» Gesetz zur Vereinheit lichung des Gesundheitswesens, so führt« er u. a. aus, entspreche einem dringenden Bedürfnis, um die im öffent lichen Gesundheitswesen vorhandene Zersplitterung und di« Uebrrlastuna der Medizinalbeamten, die seit Jah ren zu erheblichen Schwierigkeit«« geführt hätte, zu beseiti gen. In immer größerem Umfang seien in den letzten Jah ren fürsorgerische Bestrebungen von Selbstverwaltungs körpern ausgenommen worden. Die staatlichen Medizinal- beamten hätten sich infolge Ueberlastung diesen neuen Auf gaben nur zum Teil widmen können. Die Gemeinden und Gemeindeverbände gingen dazu über, die gesundheitsfürsoraevischen Maßnahmen in Wohlfahrtsäm tern zusammenzufassen und besonderen Stadt- und Komm»- nalä«ten zu übertragen. Auch die ständige Erweiterung de« Ausaabenkreises der Sozialversicherung und der Kriegsopferversoraung führte zur Bestel lung von Dersorgungs- und hauptamtlichen Vertrauens ärzten. ? . ..Die bevölkerungspolitischen Gesetze -es nationalsoziali stischen Staates hätten zur Voraussetzung, -aß der Verwal tung von ärztlicher Seite einwandfreie und schnelle Unter- suchungsergevnisse voraeleat werden, um die Erfordernisse einer zielbewuhten. fördernden und ausmerzenden Bevölke rungspolitik durchführen zu können. Alle Parteiorga nisationen der. NSDAP, selbst, die SA., SS., die NS.-Dolkswohlfahrt, Vie NS.-Frauenschaft, aber auch Las Rote Kvouz und die charitativen Verbände sowie die gesamt« Aerzteschaft seien in großem Umfang neben Staat und Ge- Meinden auf diesem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswe sens tätig gewordeyc Diese wertvolle Mitarbeit könne nur dann von Erfolg fein, wenn sie von der Reichsregierung einheitlich geführt und gelenkt werde. o) Personen, die sich über den 28. Juni 1919 zu Besuchs-, Stu dien- oder Ausbildungszwecken außerhalb ihres im Saarge biet gelegenen ständigen Wohnorts oufgehalten haben, selbst wenn sie am 28. Juni 1919 im Saargebiet polizeilich nicht gemeldet waren; ä) Personen, die. über den 28. Juni 1919 vorübergehend außer halb ihres ständigen Wohnorts im Abstimmungsgebiet eine Dienst- oder Arbeitstätitzkeit ausgeübt haben; o) Personen, die am 28. Juni 1919 von ihrem ständigen Wohn sitz im Saargebiet verreist waren und sich polizeilich abgemel det hatten, um z. B. während der Reise am Aufenthaltsort Brotkarten zu erhalten; k) Personen, die am 28. Juni 1919 zwangsweise, z. B. durch Ausweisungsbefehl der damaligen Besatzungsmächte, von ihrem ständigen Wohnort,im Saargebiet ferngehalten worden sind, oder die aus dem Saargebiet geflüchtet und bis 28. Juni 1919 nicht zurückgekehrt waren. ? Der Aufenthalt von Minderjährigen und Entmündigten am 28. Juni 1919 bestimmt sich nach hem Aufenthalt der Personen, di« die väterliche Gewalt oder die Vormundschaft über sie ausübten, Der Aufenthalt der Eltern oder des Vormunds hat aber bann keine entscheidende Bedeutung, wenn «in Minderjähriger, der zu dieser Zeit getrennt von seinen Elterp oder seinem Vormund wohnte, selbst für seinen Unterhalt sorgte. Eine am 28. Juni 1919 im Saar gebiet beschäftigte Minderjährige, die dort ihren Unterhalt als Hausgehilfin selbst verdiente, ist also abstimmungsberechtigt, auch wenn ihre Eltern damals nicht im Saargebiet wohnten. — Die ver heiratete Frau teilt den Aufenthalt ihres Ehegatten, sofern die Che vor dem 28. Juni 1919 geschlossen war. An alle im Reich außerhalb des Saargebiets wohnhaften Per sonen, die auf Grund der vorstehenden Richtlinien die Verleihung der Abstimmungsberechtigung beanspruchen können und sich bisher noch nicht gemeldet haben, ergeht die Aufforderung, sich umgehend bei der Saarmeldestelle ihres jetzigen Wohnorts (beim Einwoh nermeldeamt, in den Städten beim zuständigen Polizeirevier) zu melden. Soweit möglich, sind Nachweise über den Wohnsitz am 28. Juni 1919 (An- und Abmeldebescheinigungen, Beschäftigungszeug nisse, Militärpapiere usw.) mitzubringen. Das neue japanische Kabinett. — Unveränderte Außenpolitik. London, 5. Juli. (Eig. Funkmeldg.) Einer Reuter meldung aus Tokio zufolge hat das neue japanische Kabi nett folgende Zusammensetzung: Ministerpräsident Okado, Außenmini ter Hirota, Marineminister Admiral Osuai, Kriegsminister Hayashei, Finanzminister Masonubu Buju, Justizminister Naoshi Ohara. In der Meldung wird weiter betont, daß in der japanischen Außenpolitik nicht die gering ste Aenderung eintrrte. Sie FeueWe geht um. Gefahren des Hochsommer». — Waldbrande und ihre Bekämpfung. — Flugzeuge und Rundfunk als Kampf mittel. Von H. E r n st U h d e. Wer im Sommer, vor allem, wenn eine Reihe heißer L,ge Wald und Feld, Heide und Moor ausgetrocknet hat, eine Reise zu Fuß, mit dem Rade oder im Kraftwagen un ternimmt, sieht oft genug in der Ferne weiß-graue Rauch wolken zum Himmel emporsteigen, an Stellen, an denen, wie er vielleicht weiß oder die Karte ihn lehrt, weit und breit keine menschlichen Siedelungen zu finden sind. Fast immer handelt es sich dabei um einen Heide- oder Waldbrand, der, meist aus aeringfügigen Ursachen hervorgerufen, häufig riesenhafte Ausdehnung annimmt, umfangreiche, wertvolle Waldbestände vernichtet und zuweilen ganze Dörfer in Asche legt, wenn es nicht gelingt, rechtzeitig dem Uebel Halt zv gebieten. Der umgefallene Spirituskocher eines lagernden Pärchens, ein fortgeworfenes Streichholz oder Zigaretten ende, das entgegen derLlnnahme des unvorsichtigen Be sitzers noch nicht völlig erloschen war, ein einzelner Funke aus dem Schornstein einer Lokomotive haben oft genug Un heil angerichtet, denn es genügt ein winziges Stückchen Glut, mit Hilfe des Windes das ausgedörrte Gras, trockene Heide oder Zweig« in Brand zu setzen. Und ist dann nicht schnelle Hilfe zur Stelle, um die aufzüngelnden, gierig nach weiterer Nahrung suchenden Flammen zu löschen, so kann im Ver lause weniger Stunden ein weitgedehnter Waldbestand, eine Fläche von vielen Hektar Heide in eine trostlose schwarze Wüste verwandelt sei», aus. der nur noch verkohlte Bai stümpfe traurig herausragen. Heute vermag erfreulicherweise bei uns dank einem engmaschigen, leistungsfähigen Straßen u. Wegenetz, den sich auch in die kleinsten Dörfer erstreckenden Fernsprechleitungen und der meist dichten Besiedelung ein Heide- oder Waldbrand nur selten katastrophale Ausmaße anzunehmen. Rasch ist der Ausbruch des Feuers gewöhnlich gemeldet, die Bevölke rung der benachbarten Dörfer aufgeboten, im Notfalls auch Reichswehr, SA. oder andere Hilfskraft herangezogen, um die sich ausbreitendeN Flammen zu ersticken und durch Ziehen von GräbeN ihr Weitergreifen zu verhindern, so daß ein Feuer in bestimmten Grenzen gehalten werden kann und aus Mangel an Nahrung schließlich von selbst in sich zusam menfällt. Ganz anders liegen die Verhältnisse dagegen in einem Lande wie den Vereinigten Staaten, mit ihren unend lichen, sich über Hunderttausende von Hektar ausdehnen den zusammenhängenden Forsten. Wochenlang wütet dort zuweilen in den einsamen Gegenden das Feuer, ehe es über haupt entdeckt ist. Ungeheuren Schaden erleidet das Land all jährlich durch die Vernichtung wertvollster Holzbestände, und es erscheint darum verständlich, daß ungewöhnliche Mittel aufgeboten werden, um Waldbrände so rasch wie möglich aufzuspüren, zu melden und schließlich M löschen. Die Regierung hat die drohende Gefahr schon früh er- kannt und entsprechende Maßregeln getroffen. Da es sich bald als von äußerster Wichtigkeit herausstellte, derartige Brände möglichst zu ersticken, ehe sie größeren Umfang an nehmen konnten, organisierte Man ein ausgedehntes Melde wesen, indem in den weiten Forsten über die Wipfel heraus ragende hölzerne Türme errichtet wurden, von denen herab Wächter Tag und Nacht das dunkle Blättermeer überschauten und einen etwa ausbrechenden Brand durch optische Zeichen meldeten. Wochenlang mußten diese wackeren Männer in der Einsamkeit oushalten, und mehr als einer ist seiner Pflichttreue zum Opfer gefallen, wenn er sich nicht mehr den mit allzu großer Schnelligkeit vordringenden Flammen ent ziehen konnte. So gut dies einfache System im allgemeinen auch ar beitete, auf die Dauer konnte es nicht genügen. Heute steht der Regierung «ine eigens zu diesem Zweck geschaffene Or ganisation zur Verfügung, der „Forstdienst der Vereinigten Staaten", dem die Aufgabe obliegt, nicht weniger als 149 Naturschutzparke von oft gewaltiger Ausdehnung gegen Waldbrände zu schützen. Insgesamt ist ein Gebiet von rund 650000 Quadratkilometern, milbin von fast der anderthalb fachen Größe des Deutschen Reiches, der Obhut anvertraut. Die modernsten Mittel sieden der 1905 ins Leben gerufenen, heute zu einem kleinen Heere ausgewachsenen Organisation zur Verfügung. Flugzeuge kreuzen dauernd über -en be drohten Wäldern und melden drahtlos den Ausbruch eines Brandes. Riesige Traktoren, schweren Kampfwagen nicht unähnlich, wälzen sich durch die Forsten, alles vor sich nieder reißend und so Bahnen schassend, von denen das Holz rasch beiseite geschasst und so dein Weitergreifen der Flammen Einhalt geboten werden kann. Tragbare drahtlose Sende- und Empfangsgeräte stellen dauernde Verbindung zwischen den einzelnen Gruppen der den Brand Bekämpfenden her, ebenso wie das heute schon 55 000 Kilometer lange Fern sprechnetz, das die Waldgebiete durchzieht. Ungeheure Mas sen zum Feucrlöscl>en geeigneter chemischer Stosse liegen stän dig bereit. I» der Erkenntnis, daß rasches Eingreifen in erster Li nie den Erfolg bedingt, hat man eigens für Zwecke der Wald- brandbekämpsung ein 25 000 Kilometer langes Wegenetz in den Forstgebietrn angelegt, und heute rasen auf «in draht loses Zeichen hin mit allem Nötigen ausgestattete Kraft wagenkolonnen nut hundert Stundenkilometern der Stelle zu, von wo der Ausbruch eines Feuers gemeldet wurde. Dergleichen riesenhafte Abwehrmaßnahmen sind natür lich nur in einem Lande von gleichfalls riesenhaften Aus dehnungen, wie cs die Vereinigten Staaten sind, erforder lich. Wir mit unseren räumlich kleineren und zudem kulti vierteren Verhältnissen können mit geringeren Mitteln aus kommen. Diese tun im allgemeinen völlig ihren Dienst. Im merhin vermögen sie den Ausbruch von Wald- und ähnlichen Bränden auch nicht völlig zu verhüten. Dazu kann viel mehr die Oeffentlichkcit beitragen, indem jeder Wanderer und je der Reisende in der freien Natur sich mit Feuer und Licht außerordentlich in acht nimmt. Würden alle sich danach richten, so wäre die Zahl der immer noch kostbare Werte vernichtenden Waldbrände bald auf ein ganz geringes Ma: zurückgeschraubt.