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-T... Gefahren des Bekämpfung. öffea Erricht« MA Wai Von zustä. Der Volke lauf Sonntag, ! ist ohne Unters jede Person, dil der Unterzeichn ISIS, im Saar, festgesetzten A abstimmungsbe wohnlichen Wo bleibens nieder, Eine bestii auch wer sich e dergelassen hat. Anderseits ständigen Wohl rechtigung, vor Aufenthalt im ' weise auch absti a) Personen, füllong de ' noch nicht gekehrt w oder sich il oder Kra> konnten; b) aktive bei Saargebie pentekl ftc lassen muf noch nicht Militärbea di« ledigli zogenen; Der Leit Ministerium am Mittw oc Kabinett ve> fundheit lichung d entspreche « lichen Äesu di« Ueber ren zu erbet gen. In mr ren sürsorg körpern aufj beamten HSt gaben nur z unb Gew gesundheitsfi lern zusamm nalärztm zr de« Aufgabe der Krieg lung von T Srgten. Die beoi stischenStaa tung von 8r suchungserg« einer zielben rungspolitik nisationl NS.-Dokkswi RoteKreug i Aerzteschafts MeinLen auf fens tätig ge Lanin von 6 eiNH'eitlil Wer im t L,ge Wald ui eine Reife zu s ternimmt, sieh wölken zum Hi er vielleicht n keine menschlick handelt es sich meist aus a« riesenhafte Au Waldbestände r legt, wenn es gebieten. Der Pärchens, «in ende, das entc sitzers noch nich aus dem Schor heil angerichtet, mit Hilfe des 8 oder Zweig« in Hilfe zur Stelle Nahrung suche! laufe weniger L Fläche von vi« Wüste vetwani stümpfe traurig Heute ver engmaschigen, l, auch in die klein und der meist di zu hegen, damit künftigen Geschlechtern ein angemessener Wildbestanb erkalten bleibt. Las Recht der Jagd darf nur ausgeübt werden: entweder auf einem Eigenjagdbezirk oder auf einem GemeinschaftsjaMezirk. Der Eigenjaad- bezirk muß eine Mindestgröße von 75 Hektar und der Ge- meinschaftsjagdbezirk mehrerer Besitzer «in« solche von 150 Hektar haben. Die Stößen können in den einzelnen Län dern den Verhältnissen des Wikibestandes angevaßt werden. Das Recht der Jagdausübung beim Gemeinschaftsjagd- bezirk hat die Jagdgenossenschaft. Diese Äagdge- nossenschaft sicht unter der Verwaltung des Gemeindevor stehers und nutzt die Jagd im Weg der Verpachtung. Da, neue Gesetz hat den Grundsatz aufgestellt, daß die Verpach tung auf den Kteis der Jagdgenossen beschrankt werden kann, so daß in diesem Umfang die Bauern ein ge wisses Vorzugsrecht haben. Dritte können sich an d«r Jagd beteiligen durch Pachtvertrag. Das Gesetz sieht auch noch «ine Jagderlaubnis vor, d. h. das Recht, das Jagdausübungsrecht auf einen Dritten zu übertragen. Für die Erlangung de« Jagdschein« — feder Jäger muß wie bisher einen Jagdschein bei sich führen — ist die JSgerprüfuag Voraussetzung. Jugendlichen von 14 bi« 18 Jahren können Iugendscheine ausgestellt werden. Die Schonzeiten-Regelung ist der Durchführungsverordnung vorbehalten. Di« Jagd schein«, die bisher «rt«ilt worden sind, können von d«n Län dern noch bis zum 1. April 1935 in Kraft erhallen bleiben; später gelten sie im ganzen Reich. Oberforstmeister Scherping führte in einer Presse besprechung noch weiter aus: Entscheidend für das Gesetz ist nicht das Ziel gewesen, einen übermäßigen Wildbestan heranzuziehen. Im Gegenteil wird in gewissen Gegenden ein erhöhter Abschuß erfolgen; in Preußen geschieht das bereits. Die Hege hat Rücksichten auf die Landeskultur zu nehmen, auf die Bedürfnisse der Land- und Forstwirtschaft Jetzt soll erreicht werden, daß dort, wo ein Wildbestand er halten werden kann, ohne daß Schädigungen der Landes kultur eintretsn, dies in einer gesunden Form zu geschehen hat. Bisher hat jeder Jäger so viel geschossen, wie er woll te. Eingebürgert hatte sich, besonders beim Elchwild, Rot wild, Damwild, Rehwild, daß nur das männliche Wild der Trophäe wegen geschossen wurde, urw weil es sich schön jagen läßt, wenn der Kuckuck ruft. Auf den Abschuß des weiblichen Wildes legte man keinen Wert. So kamen schließ lich auf «in Stück männlichen Wilde» 25 weibliche. Die Folgen waren unangenehme Degenerationserscheinungen, nicht nur ein Nachlassen der Geweih» und Gehörnbildung, sondern auch «in rasches Absinken des Gewichtes des Wil des. In Zukunft hat hier.ein gerechter Ausgleich zu erfolgen. Neu geregelt ist im Gesetz auch der Wildschaden- ersatz. Es wird ermöglicht, daß die gegenseitigen, teil weise entgegengesetzten Interessen in ein richtiges Verhält nis gebracht werden. ' FronWage für SrlegÄesiMgte. Aufbesserung -er Witwenrenten. Berlin, 4. Juli. Reichsarbeitsminister S e l d t e machte heute mittag vor Pressevertretern nähere Ausführungen über den am 3. Juli 1934 von der Reichsregierung verab schiedeten Entwurf eines Gesetzes über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichs Versorgung. Einleitend be tonte er, daß er gerade diesem Gesetz seine ganze Liebe zu gewandt hätte, da es sich hier darum handele, den Opfern des Weltkrieges einen Teil der Dankesschuld des Vaterlan des abzustatten. Er führte Hann u. a. aus: Line Arontzulage von 69 Mark jährlich erholten vom 1. Juli 1934 ab Beschädigte, die infolge von Kriegs- dienstbeschSdiguaa eine Renke von 79 v. H. oder mehr be ziehen, sowie Beschädigte, die da« 59. Lebensjahr vollendet haben und eine Rente von 39 bi« 69 v. H. beziehen. Die Rente der witwen, die das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird vom 1. Jvli 1934 ab von 59 auf 69 v. H. der Vollrente de» Verstorbenen erhöht. Im übrigen sind die Vorschriften über die Gewährung der Zusatz- rente für Schwerbeschädigte, Witwen und Waisen gün stiger gestaltet und wesentlich vereinfacht worden. Der Schuh de» Schwerbeschädlgtengesehes, der bisher im all gemeinen nur den Schwerbeschädigten zugute kam, ist auf die Beschädigten mit einer Rente von 49 v. h. ausgedehnt worden. Die Reichsregierung hat am 3. Juli 1934 ferner den Ent- wurf eines fünften Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in Dersorgungssachen verabschiedet. Das Gesetz bezweckt in erster Linie «ine 7 Vereinfachung und Beschleunigung de» Verfahren». Der Rekurs gegen die Urteile der Dersorgungsgerichte wird beseitigt und künftig nur noch Berufung gegen die Bescheide der Verwaltungsbehörde zugelasfen. Die Entscheidung über Ansprüche auf die durch das Gesetz über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichsversotgung . eingeführte Frontzulage wird Ausschüssen, di« bei den Hauptversorgungsämtern gebildet werden, und bei denen Vertreter der Versorgungsberechtigten Mitwirken, über- . tragen. Ferner soll al» Vorsitzender oder Beisitzer der Spruchbehörden künftig nur bestellt werden, wer als Soldat in der deutschen Wehrmacht gedient hat, and zwar Kriegsteilnehmer, insbesondere Kriegsbeschädigte in erster Linie. Neben diesen Aenderungen, die dauernd Geltung haben, enthält Artikel 2 des Gesetzes eine Vorschrift über dieAen » derung rechtskräftiger Entscheidungen, die nur vorübergehend gelten soll und wieder aufgehoben wer den wird. Durch sie wird die Möglichkeit geschaffen, zu Un» recht bewilligte Versorgungsgeb ührnisse zu entziehen oder herab zu setzen. Gegen dis Bescheide ist die Berufung an das Reichsversorgungsgericht zulässig, besten Entscheidung endgültig ist. Es besteht daher volle Gewähr, daß begründete Rechte auf Versorgung nicht beeinträchtigt werden können. Line geringere Häufigkeit unserer Vögel 1934. In diesem Jahre wird von sehr vielen Seiten über eine auffallende Spärlichkeit gewisser Vogelarten geklagt. So sieht man den Mauersegler diesmal vielenorts recht selten, während an anderen Stellen unsere beiden Schwalbenarten Nicht in der gewohnten Häufigkeit an ihre Brutorte zurück gekehrt sind. Auch mancher andere Kleinvogel läßt hier und da die sonst übliche Häufigkeit vermissen. Vielfach zeigen auch Li« aufgehänaten Nistkästen nicht die aus früheren Jah ren gewohnte reichere Besetzung. Cs spricht erfreulicherweise von dem wachsenden Interesse unseres Volkes an der Vogel welt, daß wegen dieser Erscheinungen immer wieder Anfra gen an unsere Vogelkundigen gerichtet werden und darin um Auskunft über die Ursachen des Ausbleibens gebeten wird. Wir beobachten derartige periodische Schwankungen im Be stände unserer Dogelwelt regelmäßig; in dem einen Jabre Serenade im Zwingerhof. dks. Dresden, 5. Juli. In der konzertärmen Zeit des Sommers erfüllen die Zwinger-Serenaden die wichtige Aufgabe, beste Musik in vornehmem Rahmen zu bieten. Die Veranstaltungen des Mo- zartoereins finden daher bei einem kunstsinnigen Publikum regsten Zuspruch. Am Mittwoch war der Besuch besonders stark, da außer orchestralen Darbietungen eine von Peter Pawlinin zu Mozarts „Kleiner Nachtmusik" eingerichtete Ballett-Pantomime zur Auffüh- rung kam. Die Tanzdichtung handelt von dem Bildhauer Pyg malion, der sich in die von ihm geschaffene Statue der Aphrodite verliebt und die Götter erfleht, der steinernen Schönheit Leben einzuhauchen. Sein Wunsch wird erfüllt und auf rosigen Wolken steigt Aphrodite von ihrem Sockel. Sie umarmt Pygmalion. Dann aber verwandelt sich die Göttliche in eine kokette Dame, deren kapri ziöse Launen den Bildhauer über die Unvollkommenheit des irdi schen Daseins belehren. — Das Auge schwelgte beim Anblick an mutig schwebender Gestalten, die Prof. Fanto mit farbig reizvollen Trachten ausgestattet hatte. Für di- Hauptrollen hatten sich be- währte Kräfte der Staatsoper zur Verfügung gestellt. Cs waren die Herren Neppach, Balser, Schulz und Hornoff, sowie die Damen Dathe, Schmieder, Schlenker und Slenka. Peter Pawlinin führte selbst die Regie und sorgte für ausdrucksvolle Belebung der Szene. Einen auserlesenen Genuß bot das Mozart-Orchester, das die be kannte Begleitmusik mit entzückender Grazie ausführte. Im ersten Teil, des Programms hörte man eine Polonaise von Dittersdorf und die Sinfonie mit dem Paukenschlag in 6-Dur von Haydn. Auch die Wiedergabe dieses Werkes machte dem konzertierenden Verein und seinem stilkundigen Leiter Erich Schneider alle Ehre. Reicher Beifall lohnte die künstlerischen Taten. , Rudolf Feig erl. sind sie weniger auffallend, in einem anderen aber treten sie deutlicher in Erscheinung. Ihre Ursachen aber liegen nur sehr selten klar zutage und lassen sich meistens überhaupt nur vermuten. Möglicherweise geht die diesjährige verminderte Häufigkeit mancher Art auf Schädigungen der Bruten im vergangenen Jahre durch Regen und Nässe zurück, mög licherweise auch wirkt sich bei einigen Arten die diesjährige ungewöhnliche Trockenheit in Verbindung mit einer gewissen, von dieser bewirkten Nahrungsknappheit aus, die manche dieser Vögel vom Brüten abhält. Doch sind dies alles nur Vermutungen. Die heute viel gründlichere Fragestellung bei unseren Beobachtungen der Vogelwelt wird uns aber wahr- cheinlich allmählich auch tiefer in die Ursachen derartiger Er- cheinungen eindringen lassen. Jedenfalls aber rechtfertigen olche periodische Schwankungen vorläufig noch nicht die Be- ürchtungen um den Bestand unserer gefiederten Freunde, wie sie aus manchen Zuschriften sprechen; es ist vielmehr an zunehmen, daß die kommenden Jahre den. diesjährigen Aus fall wieder ausgleichen werden. Vor ollem aber sollten alle die, die sich praktisch auf dem Gebiets des Vogelschutzes be tätigen, sich in ihren Bestrebungen nicht durch die etwaige verminderte Besetzung ihrer Nistkästen entmutigen lasten; die in diesem Jahre geringere Inanspruchnahme der Nist kästen ist nur als Ausnahmeerscheinung zu werten. Seltene Sachfenpflanzen. Der blaue Berglattich mit seinen stolzen Korbblüten er scheint in Wäldern und Gesträuchen wieder auf dem Plan. Bis in den August dehnt sich die Blütezeit dieser bei uns sel ten gewordenen und deshalb unter Naturschutz gestellten Pflanze aus. Der Berglattich (Hieracium mulgedum) wird oft über meterhoch und trägt kahle oder fast kahl«, unterseits eigentümlich blaugrüne Blätter mit dreieckig-buchtig gezahn tem Endabschnitt und mehreren Federabschnittpaaren. Der traubenähnliche Blütenstand kann eine ziemliche Länge er reichen. Botanisch zählt die Pflanze zu den Habichtskräutern, die in Mitteleuropa eine stattliche Artenreihe aufweiscn und deren Bestimmung aber selbst dem Botaniker oft nicht leicht ist. Häufig findet man Kreuzungen und uebergangsformen. Der Berqlattich verdient jede Schonung, denn er ist nicht nur in Sachsen, sondern in fast ganz Deutschland schon zur Sel tenheit geworden. Mancher beraubt die Pflanze ihres Blü tenschmuckes, ohne zu wissen, daß er einen Schützling vor sich hat. Das feit ihn aber nicht vor Strafe; gerade die Un kenntnis sollte jeden ehrlichen Naturfreund davon abhaltsn. überhaupt sich an der göttlichen Pflanzenwelt zu verseifen. Charlotte Wagner, Nr. 135c; Schuhmacher Carl Wilh. Wolf mit Wirtschafterin Bertha Frida Rennert, Nr. 153 und Gc- schäftsgehilfe Theobald Herbert Wagner mit Stütze Elsbeth Dora Friese, Nr. 310. Di« Eheschließung de» Geschäftsfüh rers Karl Martin Knobloch, Nr. 143 mit Fabr.-Arb. Maria Hildegard Klippel, Sohland, wurde beim Standesamt Soh- land beurkundet. 4. Geburten: Annelies Richter, Nr. 250 Siedlung; Ruth Christa Zosel, Nr. 54-, Horst Günther Ulb- richt, Nr. 254 und Bernhard Roland Muhme, Weifa Nr. 73. 5 Gterbefälle: Erich Siegfried Köhler, Nr. 96; Johann Gu stav Röschke, Nr. 126; Marie Emilie Thomas geb. Gocht, Weifa Nr. 3, Clemens Albert Mann, Weifa Nr. 1, und Er nestine Wilhelmine Kriedel? Weifa Nr. 145. Bautzen, 5. Juli. Bautzen schickt 199 Sinder in Lrho- lMg. Da das bisherige Städtisch« Kindererholungsheim Naturpark an die Kreisleitung der NSDAP, als Schu- lungslager verpachtet worden ist, beschloß -er Sta-trat in seiner letzten Sitzung, an Stelle der örtlichen Crholungsfür- sorge im Naturpark 100 Bautzner Kinder in auswärtige Heime zu verschickest. An den Kosten dieser Verschickung beteiligen sich -ie Allgemeine Ortskrankenkasse und der Aerzteverein mit größeren Beträgen. Landgericht Bautzen. häuslicher Streit hatte seit dem Jahre 1931 in einem Grundstück am Taschenberg in Bautzen geherrscht. Damals hatte in einem Beleioigüngsprozeß die dort wohnhafte Ehe frau des Arthur L o r e k gegen ihre Hausgenossin Klara Jakob geb. Leske als Zeugin aussagen müssen. Das war derGrund zur dauernden Störung desHausfriedens gewesen. Seitdem hatte die Jakob der Loreck wiederholt, auch in Ge genwart dritter Personen, zum Vorwurf gemacht, daß sie falsch geschworen habe. Das hatte zur Folge gehabt, daß Arthur Loreck die Jakob erneut wegen Beleidigung uns übler Nachrede verklagt hatte. Vom Amtsgericht Bautzen hatte die Jakob 1 Woche Gefängnis erhalten. Vom Ehe mann der Jakob war Berufung eingelegt worden. Die klei ne Strafkammer hob das frühere Urteil auf und belegte die Jakob mit einer Geldstrafe von 30 RM. oder 6 Lagen Ge- fängnis und mit den Kosten des Verfahren«. Line» fortgesetzten Sittlichkeitsverbrechen» überführt wurde durch die 1. grosse Straftammer -er aus der Unter suchungshaft vorgeführte 27 Jahre alte Emst Arthur Schiffner aus Zittau. Nach seinem Geständnis hatte er seit einem Jahre an seinem Stiefkind« unzüchtige Hand lungen vorgenommen. Das Gericht hielt nicht für wider legt, -aß er dies« Straftaten ständig nach reichlichem Avnuß von Alkohol verübt hatte. Er wurde unter Zubilligung mil dernder Umstände unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu 2 Jahren Gefängnis und 3 Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilt. Sie Vereinheitlichung des Weidwerkes. Weidgerechte Jagd und-ie Hege- Pflicht. Durch das neue Reichsjagdgesetz hat das deutsche Weid werk eine neue einheitliche Rechtsordnung erhalten. Bisher war die Jagdgesetzgebung Landessache. Künftig gibt es ein einheitliches deutsches Jagdrecht. BMbrechend für dieses neue Reichsgesetz wär das nach dem Willen des preu ßischen Ministerpräsidenten Göring erlassene preußische Jagdgesetz. Dieses Gesetz hat alterprobtes Recht mit neuem Geist erfüllt, und die Rechtsordnung des Weidwerks insbesondere auf dem Grundsatz der weidgerechten Jagd und der Hegepflicht de» Jägers aufgebaut. Die Hauptpunkte des neuen Gesetzes bilden einmal der Grundsatz, daß das Jagdre ch t für alle Zeit mit dem Eigentümer verbunden Ist, d. h. dem Eigentümer von Grund und Boden zusteht. Weiter darf die Jagd nur weidgerecht ausgeübt werden,h. der Jäger hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, das Wild Ferienfreuden. Oklorrrcllonl cjie Ouaüfois - Hcriinpcrste