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Auffassung der nmal im Jahre Vertrauensvotum derer fomnTung scheitern. Verantwortungsbewußt«, tüchtige, da» Reich Adolf Hitler« bejahend« Männer «nässen die Füh rung übernehmen und damit in den Stand gesetzt werden, die Entscheidungen zu treffen, die sie im Interesse, de» Gan zen für richtig halten, gestützt auf den ebenso dmkenden Fahrerrat, Männer, di« sich nie von den Sou der- intereffen ihres Eigenbetriebes, sondern von den Er fordernissen des Ganzen leiten lassen. Der Führer verwaltet sein Amt ehrenamtlich und soll lebendig mit der Wirtschaft verbunden, da« heißt er soll selbst Führer eine» Unternehmen, sein. Hat er im Einzelfalle die Macht, allerdings damit auch die Verantwortung für eine Entscheidung, so soll er auf der anderen Seite nicht losgelöst sein von der Auffassung der Unternehmungen, die er zu führen hat. Einmal im Jahre muß er, wie sein Führerrat, sich das Vertrauensvotum derer holen, die er zu fuhren hat. Auf dieser Linie, meine Herren, so hoffe ich sehnlichst, mlrd der deutschen Wirtschaft eine Organisation gegeben, die ihr da» Eigenleben ihrer Unternehmungen und ihrer Führer läht, die sie aber ans der anderen Seite trotz Konkurrenzkampf zn loyaler Lameradschaft znsammen- schlleßk und unter starker Führung zu ihren großen Auf- gaben aNionrfähig macht. Dabei erscheint e» mir besonders wichtig. daß schon bald dle Frage der Heranbildung der zukünftigen Aührerkorp» anaesaßt wird. Vir haben heute brave alte Kämpfer mit fester nationalsozialistischer Welt anschauung, wir haben tüchtige Wirtschaftler, aber wir ha ben leider nicht oft genug beides vereint. Hier liegt eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, eine Aufgabe, die nicht von heute auf morgen gelöst werden kann, wes halb sie aber erst recht nicht um einen Tag verschoben wer den darf. Es ist verwunderlich, wie sehr man gerade lm Wirtschaftsleben geneigt ist, zu vergessen, daß die Begabung der Menschen, wenigsten» normalerweise, eine einseitige ist. In diesen Zusammenbang gehört auch die Frage der Karte Hb in düng. Aus memer Grundeinstellung her aus halte ich Kartelle, wie überhaupt Preisbindungen für unerwünscht. Wenn wir trotzdem nicht nur eine lei der sehr große Zahl von Kartellen gebilligt, ja sogar solche zwangsweise gebildet haben, so deshalb, weil in wirtschaft lich schweren Zeiten in einzelnen Teilen der Wirtschaft schwere Störungen eingetreten waren, aus die ich im einzel nen hier nicht einzugehen brauche. Wir werden auch in Zukunft nicht ohne Preisbindungen, ja sogar in einzelnen besonders gelegenen Wirtschaftszweigen nicht austommen tonnen, aber das scheint nigsten» 31 «tmutwn eryauen haben, Es zaytt dabei für le Möglichkeiten, die das neue Gesetz sie jeder Stimmzettel, auf dem ihr Name nicht durchstri- Sie Bildung der Vertrauensräte in den Beirieden Die Durchführungsbestimmungen. männer aus den als Stellvertreter ausgestellten Personen, >en. vnb. Berlin, 12. März. Amtlich wird mitgekeilt: Der Reichsarbelksminister hat unter dem 10. März die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit erlassen. Die erste Verordnung vom 1. März dieses Jahres hat die Wirtschaftsgebiete der Treu händer der Arbeit abgegrenzt und die Sitze der Treuhänder bestimmt. Dle zweite Verordnung trifft insbesondere die erforderlichen Durchführungsbestimmungen für die Bestel lung der Vertrauensmänner und für dle Errich tung des Sachverständlgenbeirates beim Treu händer der Arbeit und der Sachverständigenausschüsse. Sie regelt ferner die Bekanntmachung der Tarifordnun gen und Richtlinien. Es sind schließlich noch Durch führungsbestimmungen zum 8 16 des Gesetze» über die An- rufuug des Treuhänders wegen Entscheidungen des Füh rers de» Betriebes hinsichtlich der Gestaltung der allgemei ne« Arbeitsbedingungen, insbesondere der Betriebsord nung. getroffen, sonne Durchführungsbestimmungen für die Anzeigepflicht von Entlassungen (8 20 -es Gesetzes) und über dle Verwendung von Bußen <8 29 des Gesetzes). Im Hinblick auf die im März durchzuführende Bestel lung der Vertrauensmänner sind die Durchführungsbestim mungen zu dieser Frage von besonderer Wichtigkeit. Es ergibt sich aus ihnen in Verbindung mit dem Gesetz in den Grundzügen etwa folgende Regelung: Die Aufstellung der Liste der Vertrauensmänner hat vom Führer des Betriebes im Einvernehmen mit dem Be triebszellenobmann des Betriebes, also einem Ange- hörigen der Gefolgschaft, zu erfolgen. Hat der Betrieb keinen Betriebszellenobmann, so ist die Aufstellung einer Liste nicht möglich. Es tritt nicht etwa an die Stelle des Betriebszellenobmannes des Betriebes eine außerbetriebliche Stelle der Betriebszellenorganisation. Eine Einschaltung außerbetrieblicher nicht behördlicher Stellen würde mit dem Grundgedan ken des Gesetzes, nach der die Vertrauensmänner ein Or gan der Betriebsgemeinschaft sein und daher aus ihr her vorgehen sollen, nicht vereinbar sein. Es kann daher in diesem Falle lediglich die Berufung der Vertrauensmänner und ihrer Stellvertreter durch den Treuhänder der Arbeit erfolgen. Diese Berufung kommt ferner in Frage, wenn eine Einigung zwischen dem Führer des Betriebes und dem Betriebszellenobmann des Betriebes nicht zu erzielen ist oder aus sonstigen Gründen ein Vertrauensrat nicht zu stande kommt. Die Berufung von Vertrauensmännern und Stellvertretern durch den Treuhänder der Arbeit ist in jedem Fall in sein Ermessen gestellt. Der Treuhänder der Arbeit kann also unter Umständen auch von der Berufung absehen. Der Betrieb bleibt in diesem Falle ohne Vertrauensrat. Die erforderlichen Vorschriften über den Führer -es Betriebes sind bereits im Gesetz selbst getroffen. Von der Aufstellung besonderer Voraussetzungen ist dabei auch hinsicht lich der Staatsangehörigkeit und der Rassen zugehörigkeit abgesehen worden. Auch nicht arische Unternehmer können daher Führer des Betriebes sein. Das entspricht den wiederholten Verlautbarungen der Reichsregierung, nach denen die Bestimmungen des Gesetzes über das Berufsbeamtentum für das Gebiet der Wirtschaft keine Anwendung finden. In der vom Führer des Betriebes im Einvernehmen mit dem Betriebszellenobmann aufzustellenden Liste sind so viel Personen als Vertrauensmänner vorzusehen, wie das Gesetz im § ? vorschreibt; ferner eine gleiche Zahl von Stell vertretern. Die Liste wird einheitlich für die gesamte Belegschaft, Arbeiter und Angestellte, auf- gestellt. Ls gibt also in Zukunft keine besonderen Ver trauensmänner für Angestellte und für Arbeiter, sondern nur noch gemeinsame Vertrauensmänner -er Gefolgschaft. Angestellte und Arbeiter sind daher in der Liste angemessen zu berücksichtigen. Neben ihrer zahlenmäßigen Vertretung in der Gefolgschaft wird dabei insbesondere entscheidend sein, daß durch die Zusammensetzung des Vertrauensrates eine möglichst umfassende Beratung aller dem Bertrauensrat zugewiesenen Aufgaben möglich ist. Die Voraussetzungen, denen diese Personen entsprechen müssen, hat das Gesetz im 8 8 bestimmt. Es ist dabei u. a. vorge^ sehen, daß sic der Deutschen Arbeitsfront angehören müssen. Frauen sind unter der gleichen Voraussetzung zugelassen wie Männer. Ueber die Liste hat die Gefolgschaft des Be triebes abzustimmen. An der Abstimmung kann jedes Mitglied der Gefolgschaft teilnehmen, das min destens 21 Jahre alt und im Besitz -er bürgerlichen Ehren rechte ist, einschließlich der Lehrlinge. Die Abstimmung hat der Führer des Betriebes zu leiten, -er damit lediglich sei nen Stellvertreter, also eine an der Betriebsleitung verant wortlich beteiligte Person, betrauen kann. Zu seiner Un terstützung beruft der Abstimmungsleiter die beiden Mit glieder der Gefolgschaft, die am längsten im Betriebe sirch. Ihnen ist Einblick in alle die Abstimmung betreffenden Vorgänge zu geben. Der Abstimmungsleiter stellt eine Liste der Abstimmungsberechtigten (Abstimmungsliste) und gibt durch Aushang, spätestens Mei Wochen vor dem ersten Abstimmungstage, die Liste der Vertrauensmänner und Stellvertreter bekannt. In dem Aushang ist ferner anzugeben, wo die Abstimmungs liste zur Einsicht ausliegt, wo die Abstimmungsberechtigten den Stimmzettel und Len Abstimmungsumschlgg empfan gen sowie wann und wo sie den Stimmzettel äbgeben kön nen. Gegen Einsprüche über die Liste der Abstimmungsbe rechtigten entscheidet der Abstimmungsleiter. Em besonde rer Einspruch gegen diese Entscheidung des Abstimmungs leiters ist nicht vorgesehen; sie kann nur im Zusammen hang mit einer Nachprüfung des gesamten Verfahrens nach Durchführung der Abstimmung unter den weiter unten be sprochenen Voraussetzungen erfolgen. Die Abstimmung Ist geheim und erfolgt durch Abgabe eines Stimmzettels. Der Stirmnzettel hat unter fortlaufender Nummer die Na men der als Vertrauensmänner und als Stellvertreter vor geschlagenen Personen zu enchalten. Die Abgabe des un veränderten Stimmzettels gilt als Zustimmung, die Ab gabe des durchstrichenen Stimmzettels als Ablehnung. Die Abstimmungsberechtigten können auch einzelne der als Vertrauensmänner und als Stellvertreter vorgeschlagenen Personen durch Streichung der Namen auf dem Snmm- zettel ablehnm. Die > Feststellung des Ergebnisses der Abstimmung hat der Abstimmungsleiter in'Gegemvart der von ihm nach dem oben Gesagten zu seiner Unterstützung berufenen bei den Mitglieder der Gefolgschaft vorzunähmen. Sie erfolgt in der Weise, daß zunächst ermittelt wird, auf Melche der aufgestellten Personen eine Mehrheit der abgegMenen Stimmen entfallen ist. Haben sich also bei einer Gefolg schaft von 90 Arbeitern und Angestellten nur 60 Arbeiter und Angestellte an der Abstimmung beteiligt, so ist zu er mitteln, welche von den als Vertrauensmänner oder Stell vertreter ausgestellten Personen bei -er Abstimmung we- ohne uuoienbcndungen austtunmen ton mir sicher, daß durch dle Möglichkeiten, uns gibt, ein guter Führer viel eher als bisher auch ohne Preisbindung die erwünschte Ordnung wird durchsetzen kön nen. - * Ich möchte keineswegs die Organisation der Wirtscl-ast zu einem Apparat des Wirtschaftministeriums machen, aber ich kann mir vorstellen, daß wir dem auf breiter Basis in den Fachgruppen wurzenlnden Bau der deutschen Wirt schaftsorganisation organisch intt den entsprechende- Referaten des Wirtschaftsministeiriums in Verbindung bringen, dem Ministerium dadurch viel Klein arbeit abnehmen, ihm einseitige Darstellungen fernhalten und es frei machen für die große ihm gestellte Aufgabe der Wirtschaftsführung. In diesem Zusammenhang möchte ich bemerken, daß durch die Reichsreform und durch die nunmehr ge schaffene Umstellung der Wirtschaftsministerien der Länder sich auch Möglichkeiten ergeben, die Zusammenarbeit Mi schen Staat und Wirtschaft in vernünftiger Weis« zu de zentralisieren, ohne dabei die Einheitlichkeit klarer Gesamtführung aufzugeben. Me soll nun der Aufbau tatsächlich vor sich gehen? Er soll aus dem historisch Gewordenen herauswachsen. Ich habe deshalb nicht ein Gesetz vorgelegt, in dem die fertig« Zukunftsorganisation als Patentlösung Modergelegt ist, vielmehr, wie eingangs erwähnt, durch di« erbaltene Er mächtigung den Weg fertiggemacht, um stetig und ruhig das bisherige in das Neue uberzuleiten, wobei durchaus die Möglichkeit besteht, die gemachten Erfahrungen auszuwer ten. Erst wenn dann aus der Praxis heraus das Werk als ein geschlossenes Ganzes dastehen wird, soll es in einer ge setzlichen Form verankert werden. Ich richte deshalb hier mit die dringende Bitte an die ganze Wirtschaft, nun auch die Ruhezu bewahren, die nötig ist, um Fehler und Mißerfolge zu vermeiden, vor allen Dingen aber auch, um zu verhüten, daß da« laufende Getriebe unserer Wirtschaft nicht die geringste Störung erleidet. Die Organisation der gewerblichen Wirtschaft, die unter einem von mir zu ernennenden Führer und stellvertretenden Führer steht, wird in ihrer obersten Gliederung in 12 Hauptgruppen zusammengefaht. Hiervon bilden die'ersten sieben die Industrie. Hinzu kommen: Gruppe 8: Hand werk, 9: Handel, 10: Banken und Kredite, 11. Versicherun gen, 12: Verkehr. chen i st. Ohye Vetzeulutzg ist es, wie groß die Zahl der Stimmen ist, die der einAne erhalten hast sofern nur eine Mehr heit der abgegebenen Stimmen vorliegt. Es ist also in dem vorhergehend« Beispiel gleichgültig, ob auf «ine der als Vertrauensmänner oder als Stellvertreter ausgestellten Personen nur 31 oder «tum 60 Stimmen fal- len. Diejenigen Personen, di« keine Mehr- heit erhalten haben, scheiden bei der Feststellung der Liste dor Vertrauensmänner und Stellvertreter a u s. Aus den übrigen Personen werden, und zwar in -er Reihen- folae der Liste, allo, wie nochmal» betont sek, ohne Rücksicht auf die Zahl der Stimmen, die auf die einzelne Person ent fallen sind, zunächst die Vertrauensmänner und sodann die Stellvertreter entnommen. Haben also von den als Vertrauensmänner! ausgestell ten Personen nicht so viel Personen eine Mehrheit erhalten, daß aus ihnen die erforderliche Zahl der Vertrauensmänner entnommen werden kann, so sind die übrigen Vertrauens männer aus den als Stellvertreter < ' " ' aus die eine Mehrheit entfallen ist, zu Ergibt sich bei der Abstimnnmg für keine der- als Vertrauensmänner und Stellvertreter aufgestellten Perso nen eine Mehrheit, so kann der Treuhänder der Arbeit die Vertrauensmänner und Stellvertreter in der ersorder- lichen Zahl berufen. Ergibt sich bei der Abstimmung eine Mehrheit nur für eine kleinere Zahl von Personen, als nach -em Gesetz Vertrauensmänner zu bestellen sind, erhalten also zum Beispiel von fünf als Vertrauensmänner, und sünf als Stellvertreter ausgestellten Personen nur Mei sine Mehrheit, so - kann der Treuhänder der Arbeit die übrigen Ver trauensmänner und die Stellvertreter berufen', in dem Beispiel also drei Vertrauensmänner und fünf Stellvertreter. Erhalten dagegen von den ausgestellten Per sonen so viele eine Mehchnt, daß wenigstens dle erforder lichen Vertrauensmänner bestellt werden können, so hat es dabei zunächst sein Bewenden. Der Treuhänder kann in solchem Falle erst dann eingreifen, wenn durch Ausscheiden oder zeitweilige Verhinderung von Vertrauensmännern der Vertrauensrat nicht mehr vorschriftsmäßig besetzt ist. Die den Abstimmungsberechtigten gegebene Möglich keit, einzelne Personen von der Liste der Vertrauensmänner und der Stellvertreter zu streichen, kann dazu führen, daß die ' Verückfichttguug der Angestellten oder dle Berückfichtl- gungder Arbeiter im Bertrauensrat in einem offenbaren Mißverhältnis zur Zusammensetzung -er Gefolgschaft stehen würde. Das Kelche Mißverhältnis in der Zusammensetzung des Ber- trauensrates kann sich dadurch ergeben, daß bei Ausscheiden eines Angestellten aus dem Bertrauensrat der in der Reihenfolge der Lifte an seine Stelle tretende Ersatzmann nicht gleichfalls Angestellter, sondern Arbeiter ist oder daß bei Ausscheiden eines Arbeiters als Ersatzmann ein Ange stellter einrückt. Das Gesetz sieht daher vor, daß der Treu händer der Arbeit zur Beseitigung eine» offenbaren derartigen Mißver hältnisses in der. Zusammerffetzung des Äertrauensrates auf Antrag des Führers des Betriebes einzelne Vertrauensmänner ab berufen und durch andere Vertrauensmänner ersetzen kann. Das Gesetz sieht schließlich eine Anrufung des Treuhänders der Arbeit für den Fall vor, daß bei dem Abstimmungsverfahren Vorschriften des Gesetzes oder der Durchführungsverordnung derart, verletzt worden sind, daß das Abstimmungsergebnis dadurch beeinträchtigt wer- den konnte. In diesem Falle kann der Treuhänder die Wiederholung der Abstimmung anordnen oder die aufgestellten Vertrauensmänner bestätigen oder an ihrer Stelle andere Vertrauensmänner berufen. Hinsichtlich weiterer wichtiger Vorschriften der Durch führungsverordnung, insbesondere über die Bildung der Sachvsrständigembeiräte und -aüsschüsse, wird noch eine be sonder« Mitteilung ergehen. Kreis Schlei-en frei von Arbeitslosen Köln, 13. März. (Eig. Funkmeldg.) Wie der „West deutsche Beobachter" berichtet, ist der Eifelkreis Schleiden, der gefährdetste Grenzbezirk des Gaues Köln—Aachen, von Arbeitslosen und Unterstützungsempfängern frei. Gaulei ter Grohe dankte den Führern des von der Arbeitslosigkeit befreiten Kreises herzlich für das hervorragende Ergebnis, auf das der ganze Gau Köln—Aachen stolz sei, und ließ der Eiselbevölkerung und allen, die in aufopfernder Arbeit an diesem Werk mugeholfen haben, seine Grüße und Glückwün sche übermitteln. Dem Gedenken Korst Messels. Berlin, 12. März. Unter stärkster Anteilnahme der Berliner Bevölkerung wurde am Montag, dem Jahrestag der entscheidenden Berliner Stadtverordnetenwahleu, auf dem Horst-Wessell-Platz in Anwesenheit der Mutter und -er Schwester Hoist Wessels und des Reichsministors Nr. Goebbels im feierlichen Rahmen der erste Spatenstich für die Umgestaltung dieses großen Matzes durch den Bür germeister des Bezirksamtes Mitte, Lach, vollzogen. Mrekanrler Dopen dankt. dnb. Berlin, 12. März. Im Befinden des Vizekanzlers von Papen, der sich eine Art Blutvergiftung am rechten Fuß zugegogen hatte, ist eine wesentliche Besserung einge treten. Da es ihm nicht möglich ist, auf alle guten Wün sche für seine Genesung persönLch zu antworten, bittet er auf diesem Wege seinen Dank sagen zu dürfen. Ae lefmAe lnm Me ii SnW. Madrid, IS. März. (Eig. Fünkmeld ) Ain Montagabend find in Madrid keine Zeitungen erschienen. Für Dienstag früh haben bisher die katholische Zeitung „Debatte" und das Organ der sozlaUstischen Partei „El SociaKfia" ihr Er scheinen angewudigt. Die erstgenannte Zeitung wird in den pollzelkommistariaten der Stadt zum Verkauf ausge boten umcheu.