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Reichrversorgungigesetz vorgesehenen Milttärdienst- zeit tritt bei dieser Verordnung der Zeitpunkt der Schädigung. Hinterbliebenen von Personen, die infolge einer Schädigung gestorben sind, steht Sterbegeld zu, auch wenn der Verstorbene nichtRrnten«npfänger .gmersenvift. Auf die nach diesem Gesetz Bersorgungsberechtigten finden die Vorschriften de» Gesetze» über die Beschäftigung Schwer« beschädigter entsprechend Anwendung. Wird wegen der selben Gesundheitsschädigung Versorgung oder Entschädigung nach 8 18 des Kriegs-Personenschädengesetzes oder nach dem Besatzungs-Personenschädengesetz gewährt, so ruht diese Ver sorgung oder Entschädigung in Höhe der nach diesem Gesetz gewährten Versorgung. Die Vorschriften des 8 112 - Absatz 1 Nr. 2 und Absatz 2 und S des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeite- losenveHicherung finden auf die nach diesem Gesetz gewähr ten Dersorgungsgebührnisse mit der Maßgabe Anwendung, daß ein Betrag vis zu 2S Mark Im Monat von der Anrech nung ausgenommen ist. Die auf Grund dieses Gesetzes gewährte Versorgung kann entzogen werden, wenn der Versorgungsberechtigte aus der NSDAP, oder dem Stahlhelm ä u s g e s ch l o s s e n ist, oder wenn nach seinem Ausscheiden Totlachen bekannt werden, die den Ausschluß zur Folge gehabt hätten. Insofern sich aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben, kann der Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen einen Ausgleich gewähren. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1934 in Kraft. Mrd der Antrag auf Versorgung vor dem 1. Januar 1935 gestellt, so wird die nach diesem Gesetz zustehende Versorgung vom 1. Januar 1934 ab gewährt, wenn die Voraussetzungen für die Gewäh rung der Versorgung an diesem Tage «Hüllt sind. Sterbe geld wird auch gewährt, wenn der Tod vor dem 1. Januar 1934 einaetreten ist. In der Begründung des Gesetzes heißt es: „Die siegreiche Durchsetzung der von der NSDAP, vertretenen Weltanschauung und die Niederringung der kommunistischen Gefahr wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht dle politischen Kämpfer der NSDAP, sich rückhaltlos für dieses Ziel einge setzt hätten. Da» deutsche Volk schuldet ihnen für ihre heroi schen Leistungen in gleicher weise Dank und Anerkennung wie den Volksgenossen, die im Kriege Gesundheit und Leben für da» Vaterland geopfert haben. Im einzelnen wird bemerkt, daß der Entwurf die Ver sorgung nur für die Vergangenheit vorsieht, denn er hat lediglich die Versorgung der Kämpfer für die nationale Er hebung ihrer Hinterbliebenen sicherzustellen. Dieser K a m p f ist aber abgeschlossen. Als Zeitpunkt der Beendigung ist der 12. November 1933 deshalb festgesetzt worden, weil das deutsche Volk an diesem Tage durch seine Abstimmung einmütig bekundet hat, daß die Politik der nationalen Regie rung seinem Willen entspricht. Als Beginn der Versorgungs pflicht wird der November 1918 angeführt und zur Voraus setzung gemacht, daß die Erwerbsfähigkeit der Beschäftigten mmdestens um 25 Prozent gemindert, ist. Ferner ist Vor aussetzung, daß der Beschädigte zur Zeit der Schädigung satzUngsgemäßes Mitglied der NSDAP, oder einer der ge nannten Gliederungen gewesen ist. Da die Hilfskasse der NSDAP, für sämtliche in Betracht kommenden Fälle die Un terlagen besitzt, ist die Zustimmung der Hilfskasse bei der Gewährung einer Rente bzw. des Sterbegeldes bestimmt worden. * .. — Im Sinne des obigen Gesetzes verabschiedete das Reichs kabinett weiter eine - Aerr-erung -es Kriegspersotten- schäderrgesetzes- Ehemalige Angehörige staatsfeindlicher Par- teien werden in Zukunft für Schäden, die sie im Zusam menhang mit inneren Unruhen erlitten haben, keineEnt- schädigungmehr erhalten, da sie ja diese Schäden im Kampfe gegen die Gegner der Erhebung davongetragen haben und selbstverständlich nur die Vorkämpfer des Dritten Reiches einen Anspruch auf die Zubilligung von Entschädi gung haben können. Ls wäre ein Unsinn, wenn ehemalige Marxisten jetzt noch aus Grund des krlegspersonenschädengesehes Ansprüche auf Entschädigung erheben wollten. Die als staatsfeindlich zu bezeichnenden Parteien sind im Gesetz nicht einzeln aufgeführt, denn es kann nicht allgemein eine Entscheidung dahin getroffen werden, welche Organisa tionen als Hilfs- oder Ersatzorganisationen staatsfeindlicher Parteien anzusehen sind. Der Reichsarbeitsminister wird hierüber Einzelbestimmungen treffen. Auch ehemalige Sy- stemlinge, die vor dem 30. Januar 1933 sich der Rechtsbewe gung angeschlossen haben, können, sofern sie im aktiven Kampfe gegen die nationale Rechte vor ihrer Bekehrung Ver letzungen davongetragen haben, auf keine Ausnähmebehand- lung rechnen. Immerhin ist hier die Bewilligung einer Ver sorgung durch Härteausgleich möglich. Darüber hinaus wird in dem Gesetz die Möglichkeit geichaffeu.vngehtirlgea staawseindUcher Parteien bereits gewährte Versorgung zu entrleheu. Jedoch soll der Entzug von den Verhältnissen de» Einzelfalles abhängig gemacht werden. Das Relchsmbinett verabschiedete weite» rln-Gesetz über Pfändung von Miet» und Pachtzins» for-erunge«. Nach dem vom ReiWustizministerium vorgelegten und vom Kabtnettam Dienstag angenommenen Gesetzüberdie Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüchen aus öffentlichen Grundstückslasten erstrecken sich die öffentlichen Lasten eines Grundstückes, die in wieder kehrenden Leistungen bestehen, auf die Miet- und Pachtzins forderungen nach Maßgabe folgender Bestimmungen: Werden Miet- oder Pachtzinsforderungen wegen der zu letzt fällig gewordenen Teilbetrages der öffentlichen Last gepfändet, so wird die Pfändung durch eine später von einem Hyvotheken- oder Grundschuldgläubiger bewirkte Pfändung nicht berührt. Ist vor der Pfändung der Miet- oder Pacht zins eingezogen oder in anderer Weise über ibn verfügt, so bleibt Hie Verfügung gegenüber dem aus der öffentlichen Last Berechtigten, soweit seine Pfändung das Vorrecht genießt, nur für den zur Zeit der Pfändung laufenden Kalender monat und weyn die Pfändung nach dem 15. Tage des Mo nats bewirkt ist, auch für den folgenden Kalendermonat wirk sam. In der Begründung wird ausgeführt, daß diese gesetz liche Regelung ein Mittelweg dahin ist, daß dem aus der öffentlichen Last Berechtigten der Weg der Miet- und Pacht zinspfändung mit dem Vorrecht vor privaten dinglichen Gläubigern zwar offenstehen soll, aber nur wegen der letz ten vor der Pfändung fällig gewordenen Steuerrate und bei monatlicher Fälligkeit auch wegen der vorletzten Rate. Oie nationalen Feiertage. Das Gesetz über die Feiertage bestimmt zunächst den 1. Mai al» nationalen Feiertag des deutschen Volkes. Der fünfte Sonntag vor Opern (Remiplszere) ist Hel denge- denktag. Der erste Sonntag nach Michaeli, ist Etnte- danktag. Außer den genannten nationalen Feiertagen und den Sonntagen sind Feiertage der Neujahrslag, der Karfreitag, der Ostermontag, der Himmelfahrtslag, der Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch vor dem letzten Trinilatissonnlag und der erste und zweite Weihnachts tag. Zn Gegenden mit überwiegend evangelischer Bevölke rung ist der Reformationstag, in solchen mit über wiegend katholischer Bevölkerung der Froalelchnams- t a g gesetzlicher Feiertag entsprechend der bisherigen Hebung. Durch dieses vom Reichsinnenministerium vorgelegte Gesetz : wird also die Bezeichnung des Volkstrauertages in „Heldengedenktag" geändert und als weitere kirchiche Feiertage sind Fronleichnamstag und Reformationsfest be stimmt. Die durch dieses Gesetz erschöpfend festgelegten Feiertage sind Fest- oder allgemeine Feiertage im Sinne reiche- oder landesgesetzlicher Vorschriften. Der Reichemini ster des Innern ist ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda Vor schriften über den Schutz der Sonn- und Feiertage zu er lassen. Die Bestimmungen über die Gestaltung der natio nalen Feiertage erläßt der Reichsminister für Volksaufklä rung und Propaganda im Einvernehmen mildem Reichs minister des Innern. Das Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. Das Gesetz über die Einführung eines Feiertages der nationalen Arbeit vom 10. April 1933 tritt gleichzeitig außer Kraft. Das Gesetz über die Verbilligung Un- Vereinfachung -er Verwaltung bezieht sich auf die Reichspost und Reichsfinanzverwaltung und bringt den Fortfall einiger Landes finanzämter und einiger Oberpostdirektionen. Beachtenswert ist auch, daß in diesem Gesetz der Exklaven wirtschaft ein Ende gemacht wird und daß die Exklaven vonLändern den geographisch zuständigen Post- bzw. Finanzbehörden zugeteilt werden. Wenn weiter bei der Reichspost der bisherige Verwaltungsrat durch einen Beirat mit beratendem Charakter ersetzt wird, so entspricht das dem gesamten Aufbau des Staates und seiner Behörden. Das Gesetz sieht vor, daß die Reickspost je nach Höhe ihrer allgemeinen Betriebseinnahmen Ablieferungen an das Deutsche Reich zu leisten hat: Bei weniger als 2,2 Milliar den Reichsmark 6 v. H., bei 2>2 bis einschließlich 2,4 Mil liarden Reichsmark 6fH v. H. und bei 2,4 Milliarden Reichs mark und mehr 6'/> v. H. Bis zum 1. April 1934 werden aufgehoben die Oberpostdirektionen Darmstadt, Halle, Kon stanz, Liegnitz und Minden. Ebenfalls bis zum 1. April werden die Landesfinanz ämter Oldenburg und Unterweser aufgehoben und durch ein Lande,finanzamt mit dem Sitz in Bremen ersetzt «er- den, zu dem auch die bisher zum Landesfinanzamt Hanno- ver gehörenden preußischen Regierungsbezirk« Stade und Aurich gehören. Die Lande»finanzämter Sckleswtg-Hol. ftein und Mecklenburg-Lübeck werden aufgehoben und an ihrer Stelle ein neues Landesfinanzamt in Kiel erreichtet. Die Landessinanzämter Breslau und Oberschlesien werden aufgehoben und an ihrer Stelle ein neues Landesfinanzamt in Breslau geschaffen. Die zum bisherigen Landesfinanz, amt Schleswig-Holstein gehörenden preußischen Stadtkreise Altona, und Wandsbek sowie der bisher zum Landesfinanz amt Hannover gebärende preußische Stadtkreis Harburg- Wilbelmsburg werden dem Landesfinanzamt Hamburg (bisher Unterelbe) angeschlofsen. Die Abteilungen für Be sitz- und Berkehrssteuern in Braunschweig und Lübeck wer den aufgehoben. So führen di« neuen Gesetze, die da» Kabinett beut« verabschiedet, folgerichtig den Aufbau der einheitlichen Staatsverwaltung fort, wie er seit längerer Zelt von der nationalsozialistischen Regierung in die Wege geleitet ist. « O In einem Gesetz über die Prüfung und Beglaubigung der Fieberthermometer werden Kontingentierungsmaßnah- men für die Fieberthermometerindustrie vor- geschrieben, um diesen Industriezweig, der hauptsächlich im Thüringer Wald« beheimatet ist, vor Uebererzeugung und Preisschleuderel zu schützen. Schließlich wurde noch ein Gesetz über die Abgaben erhebung bei der Neuordnung desStahlvereinskon- zerns beschloss«», in dem eine Pauschalierung der Steuer und Gebühr festgesetzt wird, die bei den umfangreichen Transaktionen anläßlich dieser Neuordnung entstanden sind. Besuch des Königs von Bulgarien in Berlin. Berlin, 28. Februar. (Eig. Funtmelb.) König Boris von Bulgarien, der gestern bei seinem Vater, Zar Ferdi nand in Loburg weilte, ist, wie gemeldet, in Berlin eiage- troffen. Au Ehren de« König, findet in der bulgarischen Gesandtschaft ein Diner statt, an dem v» a. kelluehmen: Vize kanzler von Papen, Reichsminifier des Aeußerea Freiherr von Neurach, Reichsminlfier Dr. Goebbel», Reichsminister und preußischer Ministerpräsident General Görlag und der Staatssekretär des Reichspräsidenten Dr. Meißner. Am Nachmittag wird der König am Ehrenmal Unter den Lin de« einen Kranz für die im Weltkrieg gefallenen Soldaten nlederlegen. Am Abend findet zu Ehren de» Königs eia Essen beim Herrn Reichspräsidenten statt. „Times" über die rrroraliscke Abrüstung ^mischen Deutschland und Kalen. London, 28. Februar. (Eig. Funkmeldg.) Zu der neuen Vereinbarung zwischen Deutschland und Polen schreibt die „Times", daß der Beschluß, wechselseitig keine feindselige Propaganda zu treiben, ein bedeutungsvoller Schritt zur Beruhigung auf dem Festland sei. Oft und mit Reckt sei gesagt worden, daß moralische Abrüstung jeder umfangreichen militärischen Abrüstung voraufgehen müsse. Die soeben abgeschlossene Vereinbarung sei wahrscheinlich di« erste, die in dieser bestimmten Absicht zustandegebracht worden sei. Reichskanzler Hitler und Marschall Piksudski verdienten gemeinsam die Glückwünsche, die man Bahnbre chern schulde. Fort mit Schaden! Dimitroff, Popoff un- Laneff nach Ruhland avgefchoben. Berlin, 27. Februar. Wie von zuständiger Stelle mitge teilt wird, sind die drei Kommunisten Dimitroff, Popoff und Taneff aus Deutschland ausgewiesen worden. Die Aus weisung konnte bisher nicht durchgeführt werden, da die bulgarische Regierung die drei Kommunisten nicht als bulga rische Staatsangehörige anerkannte und ihre Uebernahme ablehnte. Nachdem die Sowjetregierung den Genannten neuerdings die Sowjetstaatsangehörigkeit zuerkannt hat, er gab sich hieraus die Möglichkeit ihrer Abbeförderung nach dem Gebiet der Sowjetunion. Die Abbeförderung ist Diens tag durchgeführt worden. MLM«. Nach den Meld»«»«» an» Wie« scheint es immer ae- wisse« zu sein, daß der Kanzler Dollfuß und vor allem der Heimwehrstlhrer Starhemderg «in« Politik Einschlägen wollen, dl« da zu fahr«, so«, den Erz herzog Ott«, den Söhn de» letzte» Kaiser« Kart, wieder von seinem Exil, Schloß Sleenokarzeelr, in Belgien sauf de» «per- relHsche« Thron zu dringe«. Dollfuß und Siarhemderg Haden bereit« Fühlung m» de« ötzer- reichlichen Monarchisten «enomme». deken Thron prätendeui schon lau,« )llo von HadÄnrg ist. Nun sind wir diese Galgenvögel endlich los geworden und wir sind wirklich nicht untröstlich darüber, daß die Her ren ins Ausland drängten. Um sie hat sich in der Auslands presse und eigentümlicherweise vor allem in englischen Zei tungen eine ganze Legende entspannen, die als Nachblüte auf dem Boden dieses berüchtigten Braunbuches gewachsen st. Der finstere Goring sollte sozusagen keine andere Le- »ensaufgabe mehr kennen, als dies« drei Herrschaften, de- anders aber Ehren Dimitroff, im Gewahrsam von Plötzen- ee zu halten. Weit gefehlt, Ihr Greuelmärchenerzahler! Deutschland hätte diese unerbetenen Gäste, die, wenn das Reichsgericht sie auch freigesprochen hat, sich sicher nicht mit Blumenpfkücken in deutscher Landschaft beschäftigt haben, liÄer heute als morgen abgeschoben. Wer niemand wollte sie Haven. Bulgarien dankte ebenso höflich wie energisch. Auch Holland hat, wenn wir nicht irren, lebhaft abaewinkt, als einige allzu menschenfreundliche Kreise das Ersinnen an dle Niederländische Regierung stellten, sich dieser Leute anzunehmen. Jetzt kommen sie dahin, wohin sie gchören, in das Sowjetparadies, das sie mit offenen Armen aufneh men und bestimmt, wi« seinerzeit Teddy Thälmann, mit hohen und möglicherweise militärischen Ehren überschütten wirb. Auf Ninrm«rwick>«1chen, Ihr Herren, und wenn Ihr den Staub Deutschlands von den Füßen g«schüttest habt, so denkt daran, daß Lügen kurze Bein« haben, selbst dann, wenn man angeblich sewsterlrbte Greuelgefchlch«» «rzählt. EM TirMs^Mel tzusselnOstav Äpril als ver einer Pause, rekte Beziehu men. Die Sc durch di« die schlossen wurl scheu Beziehu dern. Der ja, Lung, Tokio, 2i Mariaemlnlfs vertreten», d da» Gleichgn Auch müsse 2 panischen H< schützen köna Folge» wtrtfKaj Maanhe „Saarfront" Kohlen aus r Blatt bemerk auf dem G< rie. Der Ti tausende Ki RuhrgMet abaesetzt we sind. Jrnpoi Gevaldi." iri dnb. 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