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nach den neuesten Futtermitteln als auch beim Bezug von Düngemitteln sich nur an reelle Firmen, am besten an Bezugs- und Abfatzge- nossenschaften landwirtschaftlicher Vereine zu wenden; im Zweifelsfall« ist ein« Untersuchung der Ware nur zu emp fehlen. Getreideerträge Morgen seiner stäche einen bestimmtet» Prozentsatz der ei ob Weizen, Roggen, Garste oder Hafer ab- wätzomd ihm der Rest zur freien Verfügung ^Lvpdvfitt den ihm aufgegebenen Pro feiner Setracheernte nicht abzuliefern vermögen, so "" "lägen der Fehlbetrag auf Island «Mkmckt w«den - —-r emp- ^chllWt VruL ans pünktliche und «We Ei der Äb- MfeniNgsverMsthlung durch dke Landwirte zu sehen wäre. RlGO«» der Landwirtschaft üder B»r»L»ge i» de« Pferde»erfteiOer»»ge». Stuf Lnortmu ng des Reichswehnninister» werden über zählige und dienstunbrauchbave Pferd« der Truppenteile seit Snstmg'Baneinder tSLV nicht mehr zum Taxpreise an Land wirte urü> Gewerbetreibende abgegeben, sondern versteigert. Der Landeotulturrat ist gegen diese Maßnahme beim Retchowahnnmisterium vorstellig geworden, weil sie eine erhebliche Verteuerung des Zugviehes zur Folge haben mühte und «ine Reihe von Mihfälligkeiten mit sich bringt. Los Reichowehrministerium ist trotzdem auf seinem Standpunkt stehen geblieben und hat nur verfügt, daß keine Händler zugelassen werden sollen, sondern nur Personen, die eine Luvweiskarte von den Landwirtschaftlichen Berufsver tretungen haben. Bei den Versteigerungen, die in den letzten Tagen auf -em sächsischen Remontsdepot staftaefunden haben, hat man sich «der nicht an die letzteren Bestimmungen gehalten. Don der Leitung in Großhennersdorf und Niedersohland ist es ausdrücklich abgelehnt worden, die Kaufverträge des Lan- besstüturrates zu bemitzen. Damit ist der Teilnahme der Händler an den Versteigerungen Tür und Tor geöffnet. In hat der Laicheskulturrat sofort darüber beim Wtrtschaftsministerium Beschwerde wegen dieser erhoben. i. Kämen di« WeÜmarktstürme hinzu, so hätte der r bei der Feldbestellung überhaupt keine Kalkulation« - eit mehr, wie er seine Ernte verwerten kann. Die e liegen also so, daß eine beschränkte Zwangs- wirtschaft laichwirtschastlicher Erzeugnisse b«ibehalten wer den muß, bis sich her Weltmarkt einiMvriaßen beruhigt hat. In der bisherigen K»nn ist die »rodtcktionsmordende Zwangswirtschaft freilich ünmöAich. Sie muß auf das Maß de» unbedingt Unvermeidlichen zurückaeführt werden in der de^std» der Bedarf der Großstädte und der Industrie- ' öffentliche Wirtschaft aufgebracht wird, . Kreise das Umlageverfahren fordern. , Bsrstcht bei« Ankauf von Futtermittel». Di« Sandw. Zeitung für Sachsen uich Thüringen schreibt: Lor einigen Wochen war einem Landwirt in Auerbach ein Futtermittel, als Haf«rkl«ie bezeichnet, zum Preise von 8S -tk pw Zentner angeboten worden. Da das Futtermittel nicht ganz einwandfrei erschien und einen üblen Geruch hatte, wandte er sich an -en Landwirtschaftlichen.Kreisverein um LiwstprfL DasFuttermittel wurde nun an di« Landwirt schaftliche Versuchsstation Leipzig-Möckern zur Untersuchung gesandt, welche folgende Anachfe stellte: SLS A, Wasser, 4,61^ Protein, ? 1,0L Fett, ' : 2SM Rohfaser, SM »sch«, SILS stickstofffrei« Extraktstoffe 100,00 Dw Probe ist «in staubiges Gemisch, das vorwiegend aus Hastrschastn und Spelzenweizenspreu, zum geringeren Teil au» getrockneten Rüben und au» einem mit Dekenbvand- sporen vermischten Hafermehl besteht. Die Probe besitzt nach ihrer botanischen und chemischen ng nur d«n Wett von Haferfpelzen. hier wieder, wie die Gutmütigkeit der Land- n Seiten auszunützen versucht wird, uzid es kam» nicht dringend genug werben, sowohl heim Bezrtzg von Nonnengefahr für Sachsen. Dom Geheimen Oberforstrat Dr. Reu meister, Dresden. In den Bezirken der Amtshauptmannschoften HHpoldis- walde, Pirna und Zittau und im Dogtlande ist der Rönnen falter 1920 so statt ausgetreten, daß mit einer Gefährdung , der sächsischen Waldungen gerechnet werden muß. Angren zende böhmische Wälder sind von der Nonne bereits fett 3 Jahren in empfindlicher Weise heimgesucht worden, und es ist auch von 1921 ob auf mehrere Jahre für Sachsen eine be- denkliche Vermehrung der Nonne zu befürchten. Deshalb ist es angezeigt, der Pttämpfung des Schädlings von nun an für die nächsten Jahre die sorgfälste Beachtung zu schenken, um die schweren Schäden eines Nonnenfraßes auf das tun lichst geringste Maß zu beschränken. Um dies zu erreichen, ist zunächst nötig, sich ein zutreffendes Bild über der» bisheri gen Befall durch ein Probesuchen nach Nonneneiern zu ver schaffen. Ein solches Probesuchen ist schon seit eniniger Zeit von» Finanzministenum für die Staatsforsten und nun auch vom Wirtschastsmimsterium für die NichtstaatswaGungen angeordnet. Diese Anordnungen stützen sich auf das Gesetz, betreffend den Schutz der Waldungen gegen schädliche Insek ten, vom 17. April 1876. Rach den W 4 und 5 dieses Ge setzes haben die Amtshauptmannschaften bezw. Kreishaupr- mannschaften, sobald ein beachtenswertes Auftreten forst schädlicher Insekten bekannt wird, forstkundige Sachverstän dige zu wählen, di« sich von diesem Auftreten zu überzeugen haben. Hierauf fußend ist angeordnet worde»», daß in den Gemeinde-, Körperschafts- und Privatforsten, in denen Im vergangenen Sommer stärkeres Auftreten der Nonne be obachtet wurde, ein Probesuchen nach Nonneneiern im No vember und Dezember 1920 und Januar 1921 vor» SaHrer- ftändigen zu veranstalten und über die Ergebnisse dem Wirt schaftsministerium spätestens bis zum 1. Februar 1921 zu berichten sei. Auf Grund dieser Feststellungen werden die weiter erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings vorgeschrieben werden. In den Staatsforsten hat nach Mitteilung des Finanzministerium bereits «in Probesuchen nach Nonneneiern stattgefunden, das einen starken Befall einzelner Probestämme auf den Revieren Po- stelwitz, Ottendorf, Hinterhermsdorf und Reinhardtsdors nachwies. Es ist deshalb für diese Reviere bereits «»geord net, daß die statt befallenen Bestände durchforstet, im näch sten Frühjahr, wenn die Räupchen auskrieche»», durchgangen und dabei die noch in sogenannten Spiegeln (Häufchen) zu sammensitzenden Räupchen zerdrückt werden. Das Finanz ministerium hat auch die forstlichen Dienststellen bereits an gewiesen, sich den Gemeinden usw. auf Ansuchen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stellen, soweit sich dies mit ihren dienstliche»» Verpflichtungen vereinbaren läßt. Die Sach verständigen sind befugt, das zu ihrer Unterstützung erfor derliche Hilfspersonal bei den Wald besitzen» anzufordern, die für die hierdurch entstehenden Kosten aufzukommen haben. Das für die Nichtstaatswaldungen angeordnete Probe eiern hat nun ungesäumt einzusetzen, damit die von dem Er folg zu benachrichtigenden Amtshauptmannschaften die vor geschriebene Anzeige uei den Kreishauptmannschaften er statten können. Es empfiehlt sich, die landwirtschaftlichen Schulen zum Probeeiern heranzuziehen. Das Probeeiern, eine mühselige und mit größter Peinlichkeit auszuführende Arbeit wird riur den wünschenswerten Erfolg haben, wenn es unter forstmännischer Leitung stattfindet. Bei demselben sind in den vermutlich befallenen Beständen — namentlich von Fichte und Kiefer, abak auch von den anderen Holzarten — wenigstens 4 oder 5 Bäume je Hektar zu fällen, die da ransitzenden Eier zu zählen und stammwetse zu notieren. Die brotförmiaen, etwa 1 Millimeter großen Eier sikü) zuerst fleischfarben, später hellbraun, zuletzt perlmutterglänzend weißlich gefärbt und gegen sehr hohe Käüe unempfiicküich Sie stecken in Häufchen von 20 bis 100 Stück unter Rilüren schuppen, Flechten oder Astquirlen, sind mit Hilfe eines Mes sers oder Meißels bloßzulegen, zu zählen, in ein untergehal tenes Säckchen abzukratzen und schließlich zu verbrennen D w w dc »u ni lö! di de Ai sa» ax !ick lick de< fiU ltch Du neh wie gell kett soll ner hält ten Ack< Erti wir such Län Noti den eine tun; aus ten s sitzen wem Mix wird, beson nügei dens. N und » Geftt« auch l stervei dem? Anwa s fahr fi auch zi