Volltext Seite (XML)
Rr. 2 Mittwoch, S. Februar, 1RL1 MSchentliche Beilage -um „Sächstschen Erzähler". Die Landwirtschaft gegen die Hafer-Iwavgsumlage. Das Bekanntwerden des Beschlusses der Reichsregierung, ein« Haferzwangsumlage aufzulegen, hat in allen Teilen des Reiches Stürme der Entrüstung hervorgerufen und schärf sten Widerspruch ausgelöst. Das ist erklärlich. Durch die Freigabe des Hafers im Wirtschaftsjahr 1419/1920 mußten di« Landwirte unbedingt auf die Freilassung dieser Frucht in dem jetzt laufenden Wirtschaftsjahr rechnen. Durch die erneute Hereinnahme in die öffentliche Bewirtschaftung wur den sie tntter enttäuscht, gaben sich aber mtt der durch die Reichsgetrerdeordnung für 1920/21 zugesicherten freien Ver fügung in der eigenen Wirtschaft im allgemeinen zufrieden. Die jetzt angeordnete Haserzwangsumlage raubt den Land wirten erneut jedes Zutrauen zu der Zuverlässigkeit und Stetigkeit von Regierungsverordnungen. Aber ganz abgesehen davon, daß mit diesem Vorgehen der Reichsstellen die Zwangswirtschaft wieder in verschärf ter Form aufgerichtet wird, ist auch der Erfolg der angeord neten Maßnahmen angesichts des schon weit vorgeschritte nen Wirtschaftsjahres stark in Zweifel zu ziehen. Ein Erfolg der Umlage ist nur möglich, wenn sie feststeht, ehe die Ver wertung der Ernte begonnen hat. Die Gründe für den Miß erfolg der Umlage im vergangenen Jahr« lagen in der will kürlichen Durchführung der Regierungsanordnungen durch di« Nachgeordneten Behörden. Man hatte für 1919 die Um lage nur nach der Fläche gewählt und bestimmt, im allge meinen über eine Leistung von zwei Zentnern für den Morgen nicht hinauszugehen. Statt einer sachverständigen Verteilung auf Grund dieser Vorschriften wurde durch un sachverständige behördliche Bestimmungen der Willkür Tür urd Tor geöffnet, so Laß statt der angeordneten zwei Zent ner häufig bi» zu fünf Zentnern und noch mehr pro Morgen umgelegt wurden oder der Versuch zur Umlage gemacht wurde. Bet der jetzigen Umlage dürsten die Schwierigkeiten erheblich größer sein, trotzdem diesmal nicht lediglich nach der Fläche umgelegt werden soll, sondern der Ertrag der Ernte, der Viehbestand und überhaupt die gesamten wirt- schriftlichen Bevhülttnss« bei Festlegung der Höhe der Umlage berücksichtigt werden sollen. Die Hauptfchwierigkeit der Durchführung des Verfahrens liegt jetzt darin!, daß die Land wirte euren großen Teil ihres Hafers bereits verfüttert hrchen, auch wegen des überaus schweren Auftretens der Maut- und Klauenseuche verfüttern mußte«, und vor allem darin, daß fie ihre ganze Wirtschaftsweise «ff die freie Ver fügung ihrer diesjährigen Haferernte eingestellt haben. Die Saat- und Futterdisposition jede» Landwirtes wird asso durch diese» neu«» Eingriff einfach umgestoßen. Luch er scheint es «in durchaus unbillige» Verlangen, daß die Land wirte rhren guten Hafer zu Spottpreisen hergche» sollen, während fie für minderwertig« Futtermittel. da» VWPotte und Mehrfache zahlen müssen. Fand der Hafer früher tu der Hauptsache zur Pferdefütterung Verwendung, so muß er heute auch noch in erheblichem Umfange al» Ersatzmittel für andere Futtermittel, insbesondere auch für die beschlag nahmte Gerste dienen. Die Möglichkeit der Herausholung von Haferbeftänden kann daher nur darin liegen, daß an Stelle von Hafer den Landwirten verbilligter Mais in reichlichen Meemen auf Grund des Nährstoffgehaltes im Vergleich zum Nährstoff und Preis des Hafers zur Verfügung gestellt wird, eist Ver fahren, das den Landwirten seit längerer Zett verßmechen aber aus unbegreiflichen Gründen bi» heute noch nicht aus geführt ist. Aus all diesen ErwäM»ngen fordert z. V. der Reichs- Lmürbund, daß die verordnete Zwangsumlage fürHafer als bald wieder aufgehoben wird, um so mehr, als gerade diese Zwangsmaßnahme besonders produktümsh«mWerch wirkt. Nicht unerwähnt kann dabei bleiben, daß es durch diese Ver ordnung außerordentlich schwer gemacht wird, die Lufklä- rungstätigkeit für die Ablieferung von Brotgetreide mtt Er- . folg fortzusetze». unserer Getteldrairtschsst 10». in keiner Wesse adg ' an dsss den W Während die Zwangswirtschaft unsere Getrelde^zeu- gung dauernd zurückgehen keß, hat die Freigabe der Wirt schaft bei Hülsenfrüchten, Kartoffeln,, Fleisch und anderen Erzeugnissen eine sehr erhebliche Produktivnsfteigerung zur Folge gehabt. Es ist daher nicht eben oerwunwrrlich, daß in der Landwirtschaft Stimmen laut «erden, die die urwer zügliche Freigabe des Brotgetreides fordern. Das gibt zu denken. Zunächst würde das Heraufschnellen der freien Ge- treidepreise auf die Weltmarkchöhe eine ganz wesentliche Erhöhung der jetzigen Zwan^presse zur Folge haben. Di« hierdurch heraufbeschworene Krisis liehe sich vssDetcht noch ertragen, wenn es bei ihrer llberwttchung sei» Wtochssttg hätte. Ein Ende der großen SchwankungmZrr Välut» Mch der gesamten internationalen WirtschaftsdeziihaNWR^W zurzeit jedoch noch in keiner W " Angleichung der Getreidepreise Laichwirtschaft vorläufig noch g«k preisgeben würde. Vie L« in Kiel höherem Mähe wie scher andere vorhergesehenen «Missen (Witterung, '