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DerSSHMLrMer Nr. 8 8v. Jahrgang Aleukirch unö Ilmgegenö Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustriertes Sonntagsblatt /- Heimatkundliche Beilage Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Dmck und Verlag von Friedrich May. G. m. b. H. in Bischofswerda. — Postscheckkonto AM Dresden Nr. 1521. Gemeindeverbandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. 64 Tageblatt jurAisihojswer-a Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der Sächsische Erzähler Ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt machungen der Amtshauptmannschaft, de» Arbeitsgerichts, des Hauptzoll amts und de» Bezirksschulamts -u Bautzen sowie de» Finanzamt« und de» Stadtrat» zu Bischofswerda behördlicherseits bestimmte Blatt Anzeigen prell: Die 44 mm breite einspaltige Millimeterzelle S Rpsi Im Texttet! die 90 mm breite Millimeterzetle 2S Rpf. Nachlaß nach den gesetzlich vorgeschriebenen SStzen. Für da» Erscheine^ von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plätzen! keine Gewähr. — Erfüllungsort Bischofswerda. arschetunogrweiser Täglich ml» ««»nahm» der Son«, und Yeter. _ tag». Bezngsprei» für di» Jett »ine» halben Monat»: Frei in, Sm Fall» höherer -an» halbmonatlich Mart beim Abholen in der Geschäfts- Störung de, Betri stell» wöchentlich « Pf-. Einzelnummer 1V Pfg. tSonnavrnd- tungen — hat ln nummer 1» Pfg.)-Nach! Jerusprecher Amt vischosrwerdo Nr. 444 und 44S. F» höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Betriebe, der Zeitung oder der Beförderungseinrich. >en — hat d»r Bezieher keinen Anspruch aut Lieferung oder »lieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Mittwoch, den 10. Januar 1S34 Tagesschau. * Vas Todesurteil gegen de« Reich»lag»bravdfiifl«r vaa der Lübbe ist h«te Mittwoch früh KS Uhr lu einem Hofe de, Land- gerichl^esSagniff« la Leipzig mittel» Fallbeil, vollstreckt morde«. 2« Deutsche« Arbeilssrout stad bi, zum 31. Dezember i« Sachse« 304190 Aumelduagrn erfolgt. Der «au Sachs« steht da- mit an der Spitze der deutschra Länder. * Die österreichisch« Regierung Hot ein« r. Rolverordaong für Hllselelstuug sür dl« «otleldmde Fremdenverkehmiadustrl« erlassen, durch die Könkuweröffnung« abgewiesm werden soll«. Sie Tiroler Kammer siir handel, Gewerbe «ad Industrie legt i« «i««r «instimmig« Entschließung eia Treuebekenntnis zom Reich ab. Sou der österreichischen Regelung werdK» energische Tat« . verlangt, «« die durch di« politische Lage entstandene schwere Krise z« milde«. Riassollni hat dea französischen Botschafter am Dienstag er- «mt auf den Wunsch hlngewlesm. möglichst schnell zu einem, wenn auch bescheidenen Abrüstung«>bkomme» auf einer für alle Länder annehmbar« Grundlage,« gelangen. In pari, kam e, Vien,lag abend zu Zusammenstößen vor der Kammer, bei den« «ehrer« pollzifieu verletz» wurden. 230 Perso nen ward« sestgeaommen, sedoch nur zwei «u Hast behalten. Ausführliche» an ander« Stell«. Vie Genossen «Ktaviflts. Lle'Säch» vüt StopisN und dem Bavonner Leihhaus- skandal, von dem augenblicklich nicht nur Paris, sondern die Well spricht, ist bekanntlich nicht ohne Vorbilder, und wir haben st« m Len letzten Aahmw tn -allen Ländern Europa erlebt: Ivar Kreuger, Oustrtc, Labusen heißen di« fragwür digen Helden dieser Krachs. Sie Haden alle das Gleiche ge- tan. sie haben den Kredit, den sie entweder aus persönlichem Ansehen oder aus aus anderen Gründen genossen oder zu genießen vorgaben, dazu mißbraucht, um aut Pump zu kaufen und das so Gekaufte wieder zu verkaufen, Gelder, die ihnen nicht gehörten, hin und herzuschteben, hier zu be zahlen, um dort neu leihen zu können, und aus diese Weife einen ungeheuren Bau auszurichten, der aber doch nur auf tönernen Füßen steht und oer notwendig eines Tages zu- sammenstürzen muß. Es ist klar, daß ein solches Verfahren erst möglich wur de, als sich die Welt mit dem Begriff de» .Kredits bekannt- gemacht hatte, den man bis zum Ende des 17. Jahrhunderts eigentlich noch nicht gekannt hatte, »veil so lange alle Ge schäfte bar bezahlt wurden. Aber gleich am Beginn der neuen Epoche, di« mit der Einführung des Kreditbegriffs be- ginnt, steht das erste dieser „Finanzgenies", der Schott« John Law, der mit 23 Jahren nach Frankreich kam und 1716 eine Art Generalkontrolleur der französischen Finan zen wurde, auf. Er erkannte, daß die Zeit der Barzahlung vorüber und daß die Zeit des Kredits gekommen sei und ver fuhr nach dieser Erkenntnis. Er gründete seine Bank mit , eigenem Kapital, bekam aber die Erlaubnis, Anteile zur Zeichnung aufzulegen; er gab Noten au» bis zur Höhe des Depositenbestandes, auf denen gedruckt war, baß sie jeder zeit gegen Münzen zum jeweiligen Goldkurs umgewechselt werden müßten, und die Oefsentlichkelt mußte annehmen, daß Law immer für vollwertige Deckung der Noten sorgen werde: auf dieses Vertrauen konnte er sein große» Sebüude errichten, und soweit war alle» unanfechtbar und überra schend modern. Law setzte auch durch, daß seine Scheine bei Steuerzahlungen al» vollwertiges Zahlungsmittel aner kannt wurden. Aber dann wurde ihm die Leitung von dem französischen Regenten, dem Herzog von Orleans, entwun den; und fortan trat an die Stelle einer achtsamen Kreditae- barung der Kredit de» Thron», der absoluten Monarchie. In dem allgemeinen Taumel jener neuen Zeit bemerkt« inan zunächst nicht, daß auf den Banknoten nunmehr der Aus druck zahlbar in Silber" erschien und daß sie durch Jnfla- tton entwertet wurden, denn zugleich begann auch die große Unternehmung' der „Ostindischen Handelsgesellschaft", die die Ausbeutung der Länder am Missisippt betreiben wollte. Dex Reiz dieser verhältnismäßig neuen kolonialen Unterneh mung war so stark, daß der Kur» ihrer Aktien von 600 Livre» auf 20000 stieg, und Frankreich jubelte auf, denn e» schien nun, als tonne man ohne Arbeit und Leistung, durch einfache Kurssteiaeruna über NaM Vermögen gewinnen; in Pari» sollen damals 800000 Fremde -usammengekom- men sein, es entstanden neue Industrien, es gab wieder überall Arbeit, Law hieß der Retter Frankreichs. JWeffen erwiesen auch diese Einbildungen sich bald genug al» Wahn gebilde und Wunschtriiume, denn vier Jahre später schon, 1720, kamen dl« Tage, ckn denen da» Bolt für seine Papiere bare» Geld verlangte. E» gab einen Sturm auf die Kaffen, Aufgebot von Soldaten, verwundet« und Tote. Law mußte auswandern und ist neun Jahre darauf in dürftigen Der- hältnissen in Venedig gestorben. Die Zeit des beginnenden Eisenbahnbaus brachte ähn liche Scheingrößen hervor. Der Engländer GeorgHud - s o n steckte eine Erbschaft von 30 000 Pfund Sterling in ejn§ englische Eisenbahn und beteiligte sich mit seinen Kurs- gewinnen an anderen Bahngrüydüngen, so daß er nach zehn Jahren mit 300000 Pfund Sterling beteiligt war; seine Erbschaft hatte scheinbar gute Zinsen getragen. Im Jahre 1846 alichen die Eisenbahnaktien beinahe den Staatspapie- ren. Aber schon im nächsten Jahre zerplatzte diese aufge- blähte Blase, wie immer, wenn die Oeffentllchkeit, gegen die hohen Kurssteigerungen leicht mißtrauisch geworden, ihre Papiere zu Gelb machen will und sie in großen Mengen an die Börse wirst; es stellte sich heraus,'daß Hudson einige zauberhafte Tricks verstanden hatte. Bel der Zusammen legung zweier Bahnlinien hatte er 14000 ungenehmigte Anteile au» eigener Phantasie geschaffen und davon 10 000 in der eigenen Tasche verschwinden lasten. Als ein« andere Linie gefährdet war, hatte er nicht weniger als 300 000 Pfund vom Kapitalkonto für die Dividendenzahlung aufge wendet. Der Jude Strausberg aus dem ostpreußischen Reidenburg — nach seiner in England erfolgten Taufe nannte er sich Strausberg — baute mit einem Kapital, das er in England erworben hatte, die ersten ostpreuhischen Bahnen — denn damals war es der Regierung gleichgültig, wer baute, wenn nur überhaupt gebaut wurde — dann bkiute er auch in Schlesien, Hannover, Mitteldeutschland, Ungarn und Rumänien, dann nahm er allerlei Unterneh mungen hinzu, eine Lokomotivfabrik, eine große böhmische Herrschaft, Gruben und Hütten: ein Vorgänger von Hugo Stinnes. Auch dieser große Konzern war auf ungedecktem Kredit aufgebaut, denn Strausberg finanzierte sein« Bahn bauten, indem er den Lieferanten der Bauten Aktien für die zu bauenden Bahnen gab, und diese oft sehr unfreiwilligen Aktienbesitzer suchten natürlich ihre Papiere sehr bald los zuwerden, um über ihre Kapitalien frei verfügen zu können. So gab es wieder den unvermeidlichen Sturz. 1875 geriet er in Konkurs. Seine Herrschaft als „Eisenbahnkönia, wie er damals genannt wurde, hat beinahe zwanzig Jahre ge dauert. Das sind nur wenige Beispiele aus der langen Geschichte der Finanzspekulation, die nicht weniger lehrreich sind als der Fall Staviski. Sie zeigen, daß sich die Welt für eine ge wisse Zeit betrügen läßt, daß es aber nicht möglich ist, Reich tümer zu schaffen, es sei denn durch Arbeit und Leistung. Ser Reichslagsbrandstister van der Lubbe hingerichtet. Leipzig, 10. Januar. (Eig. Funkmeld.) Die durch Urteil des 4. Strafsenates der Reichsgericht» vom 23. Dezember 1SZZ gegen den Maurer Marinus vaa der Lubbe au» Leyden (Holland) erkannte Todesstrafe ist, da der Herr Reichspräsi dent von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, heule morgen um 8 Uhr ln einem Hofe de» Landge- richlsgefängnisse» in Leipzig mittel» Fallbeil» vollstreckt worden. M IIWItl M W SW «es «A VMM. Einzelhandelsschutz und Hausbesitz. Der Reichswirtschaftsminister macht darauf aufmerksam, daß für alle Fälle, in denen eine neue Verkaufsstelle in Räumen errichtet werden soll, die am 14. Mai 1933 bereits vorhanden oder im Bau waren, keine Bedürfnis prüfung mehr vorgeschrieben ist, sondern lediglich zu prüfen ist, ob die Gefährdung einer in unmittelbarer Nähe liegenden selbständigen Verkaufsstelle zu befürchten ist. Eine solche Gefährdung sei nur anzunehmen, wenn der zu be fürchtende Umsatzrückgang bei Berücksichtigung der Verhält nisse der Branche die Weiterführung des bestehenden Ge schäftes in Frage stellen würde. Eine Prüfung der Ver mögensverhältnisse, die zu einer Berücksichtigung ohnehin bereits gefährdeter, nicht mehr gesundungsfähiger Betriebe ühren würde, entspreche dagegen nicht dem Sinn dieser Be- timmung. Dem Einzelhandel solle Schutz gegen jede weitere lebersetzung gewährt werden, es sollten aber nicht künstlich ebensunfähige Betriebe erhalten werden, wodurch eine Gr ündung des Einzelhandels nur verzögert würde. Das Handwerk soll den Arbeitsmarkt entlasten. Berlin, 10. Januar. (Eig. Funkmeld.) Wie das VDZ- Büro meldet, weist der Reichsarbeitsminister in einem Schreiben an den Reichsstand des deutschen Handwerkes darauf hin, daß das Reich die erheblichen Mittel zur Ge währung von Zuschüssen für Instandsetzungen und Um bauten in erster Linie deshalb bereitgestellt habe, um eine Entlastung der Arbeitsmarktlage und der Arbeitslosenhilfe zu erreichen. Bei örtlichen Nachprüfungen habe sich ergeben, daß in den Mittel- und Kleinstädten, namentlich aber auf dem Lande eine Neuein stellung von Arbeitskräften oft nicht oder nur kaum er kennbar sei. Man könne daher vermuten, daß im Einzel fall die Handwerker durch erhöhte persönliche Arbeit oder vermehrte Arbeitsleistung ihrer Familienmitglieder llnd der vorhandenen Arbeitskräfte die an sich erforderlich werden den Neueinstellungen zu vermeiden suchen. Der Reichs arbeitsminister bittet den Reichsstand, auf die Gewerbe treibenden und Handwerksmeister mit allem Nachdruck "in- zuwirken, daß sie die Reichsregierung mit aller Kraft unterit Ätzen und, wo nur irgend eine Möglichkeit besteht, arbeitslose Hand- werkerusw. einzu st eilen. In einem weiteren Erlaß an die Sozialministerien der Länder weist der Reichsarbeitsminister ebenfalls auf den Zweck der erwähnten Reichszuschüste hin. Er empfiehlt, daß di« Handwerksbetriebe, soweit sie Arbeiter beschäftigen, von den Polizeibehörden und den Gewerbeaussichtsbeamten auf die Innehaltung der gesetzlichen Vorschriften über di« Dauer der Arbeitszeit kontrolliert werden. Auch örtliche Hin- vdz. Berlin, S. Januar. Der Reichswirtschaftsminister hat, wie das BDZ.-Büro meldet, neue Richtlinien für die Handhabung^des Gesetzes zum Schutze des Einzelhandels aufgestellt und den Landesregierungen zugesandt. In die sen Richtlinien bringt der Reichswirtschaftsminister zum Ausdruck, daß bet der Entscheidung darüber, ob ein neuer Einzelhandelsbetrieb zugelassen werden soll oder nicht, die Interessen des Haus- und Grundbesitzes berücksichtigt werden sollen, der durch die wirt schaftliche Entwicklung nicht minder betroffen sei als der Ein zelhandel. Ferner weist der Reichswirtschaftsminister darauf hin, daß in vielen Fällen die Anhörung der gesetzlichen Be rufsvertretungen des Handwerks, des Einzelhandels usw. vorgeschvieben oder wenigstens empfehlenswert sei. Die Richtlinien klären auch eine Reihe von Zweifelsfragen, die bei der Durchführung des Einzelhandelsschutzes aufgetreten sind, und geben insbesondere genauere Begriffsbestimmun gen für Warenhäuser und Kaufhäuser. Abgrenzung zwischen Warenhaus, Kaufhaus, Einzelhandel«. Handwerk. vdz. Berlin, 9. Januar. In den neuen Richtlinien für den Einzelhandelsschutz erklärt der Reichswirtschaftsminister, wie das VDZ.-Büro meldet, u. a., daß Verkaufsstellen, in denen zwar Waren mehrerer, nicht zusammengehörender Warengattungen, aber keine Lebensmittel feilaehalten wer den, nicht als „Warenhäuser", sondern als Kaufhäuser anzu sehen seien und deshalb nicht unter die Verbote fallen, die in der Verordnung über den Abbau der selbständigen Hand werksbetriebe in Warenhäusern vom 11. Juli 1933 ausge sprochen worden sind. Eine vorsichtige Anwendung dieser Bestimmungen hält der Minister im übrigen insbesondere auf dem Lande für geboten, wo die räumliche Vereinigung «ine» Gemijchtwarengeschäftes mit einem Handwerksbetrieb nicht äusschließe, daß e» sich um zwei von dem gleichen Un ternehmer getrennt geführte Betriebe handele, welche in kei nem inneren Zusammenhang mit einander ständen. In diesen Fällen würde die Weiterführung des Handwerksbe triebe» nach wie vor erlaubt sein. Das aleiche gelte für die in ländlichen Verhältnissen vielfach vorkommende Verbin dung der Warengeschäftes und einer Schankwirtschaft als selbständiger Betriebe in der Person eines Unternehmers.. Da» Verbot optischerArbeiten in Waren häusern erfaßt auch die Abgabe fertiger Brillen mit Ausnahme von Sonnen- und anderen Schutzbrillen. Da gegen betrachtet der Reichswirtschaftsminister die Herstel lung von Speiseeis nicht als ausgesprochen handwerkliche Leistung, er will sie also auch in Warenhäusern zulaffen.