Volltext Seite (XML)
an keinen ön Staffel« t: Ksiqert. » KM«r«: evennaum. tstlerr Wir Lensbekchrei» Kvnigsbg. Wir be- so!««: «.<»! der? wichtig, «sirr. Ltg.: m »atlall «Orchestern n. Wort« »ruchdichter. agelung rrjugend er schiff, «ne X>: Wetzc' )n: MM ntliche Nage- An ösfent- di« Wappen, und von der hen.örtlichen ms rykd M lendorganisa- esdnite Stein. MllenSsiNd: iRrkhspfen- NEluNgs- .Dpfarmutes iahMkN^tra. V, Stande. Lvrbtticht »ember, «in ,1«n. mg Berlin, t„ Berlin, fffapell«. - «ordern zu rzen? Weißt d immer vi«. n? -ast du licht nur L,. ngeheuere st«. raben in den » Eigene« um mertheit und wird, — uns :s sterben las- n Selbst lebt i Krieges und Sinn, darin, eutschland — ichatten jener Umkirch unö Umgegend Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. Dicht verbreitet in allen Volksschichten. Beilagen: Illustriertes Sonntagsblatt Heimatkundliche Beilage Frau und Heim / Landwirtschaftliche Beilage. — Druck und Verlag von Friedrich May, G. m. b. H. in Bischofswerda. — Postscheckkonto Amt Dresden Nr. 1521. Gemeindeoerbandsgirokasse Bischofswerda Konto Nr. 64 Der Sächsische LrMer Tageblatt MZWoßwerda Aleukirch und Umgegend Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Der Sächsische Erzähler ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt« machungen der Amtshauptmannschafh de« Arbeitsgerichts, des Hauptzoll« ikM amts und de« Bezirksschulamts zu Bautzen sowie des Finanzamts > und des «tadtrats zu Bischofswerda behordlichersetts bestimmte Blatt Anzelgenprei, (in Reichsmark): Di« 44 ww brett« einspaltig« Millimeterzeü« 10 Psg., örtliche Anzeigen 8 Pfg. Im Tertteil in« 80 wm breite Millimeterzeile SV Psg. Für das Erscheinen von Anzeigen in bestimmten Nummern und an bestimmten Plötzen keine Gewähr. — Ersüllungsort Bischofswerda. Fernsprecher Am« Bischofswerda Nr. 444 und 44S. 2m Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störung de« Betriebe, der Zeitung oder der Beförderungseinrich- tungen — hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Lrscheimmgmveti«: Täglich mit Au,nahm« der Sonn- und Fei«r- tage. Bezug»pre>» für di« Ziit «ine« halben Monat»: Frei ins -au» halbmonatlich Mark 1.10, beim Abholen in der Geschäfts- Nelle wöchentlich 4S Pfg. Einzelnummer 10 Pfg. (Sonnabend nummer IS Pfg.) Nr. 269 Donnerstag, den 16. November 1933 88. Jahrgang Tagesschau. * D«r Reichskanzler empfing am Nlittwochvormlttag den neuen polnischen Gesandten zum Antrittsbesuch. Vie Aussprache brachte den brlderseittgen willen zum Ausdruck, alle di« beiden Länder be rührenden Aragen auf dem Wege unmittelbarer Verhandlungen in Angriff zu nehmen und auf Gewaltanwendung zu verzichten. * Dem neugerbählken Reichstag wird ein Gesetz zugehen, da» die Einrichtung der Länderparlamcnte beseitigt. * Auf dem Generalappell der Berliner Rechksfront kündigte Reichsjustlzminister Lr. Frank «ine großzügige Einstellung gegen über den politischen Gegnern von einst an. Di« Volksgemeinschaft solle auf einer allgemeinen großen Gnadenaktion aufgebaul werde«. * 2m französischen Parlament wird die Ainanzvorlage heute noch «lngebrachl werdea. Die Regierungsvorlage findet eine kühle Ausnahme und man glaubt, daß e» zu einer netten Kabinettskrise kommen wird. * Londoner Meldungen zusolge wurde in der gestrigen Abend sitzung de, Kabinett« al» nächste, Ziel der Abcüslungsverhandlun- gcn und al« Voraussetzung sür ein allgemeine» Abtommm die An- Näherung der Standpunkte Deutschland« und Frankreich» bezeich net. Meldungen, in denen von einer unmittelbar bevorstehenden pariser Reise de» englischen Außenminister» die Rede ist, werden von den Ministern al» unrichtig bezeichnet. 1 Ausführlich«» an ander« Stelle. — — gegen Gewohnheitsverbrecher. Reichsjustlzminister Dr. Gürtner wird am Don nerstagabend vor der Presse über die Verabschiedung des Gesetzes gegen Gewohnheitsverbrecher sprechen. Weshalb dieser Bolksschutz notwendig ist, erläutert nachstehend unser juristischer Mitarbeiter. Der nationalsozialistische Staat rückt mit besonderer Energie der gesamten, bisher herrschenden Strafrechtsauf fassung zu Leibe. Es ist eine Generaloffensive in breitester Front gegen den Verbrecher in Bewegung gesetzt. Drin gende rechtliche Reformen, sozialistische, eugenetische und wirt schaftliche Maßnahmen werden sinnvoll in den großen Appa rat staatlicher Machtmittel «ingeordnet. Sie drücken den energischen Willen zur Bekämpfung des Verbrechens und seiner Voraussetzungen aus» Eine grundlegende Umgestal tung des Strafrechts, das mit dem lebensgesetzlichen und ras sisch bedingten Ideengehalt der nationalsozialistischen Welt anschauung durchtränkt werden, wird in wenigen Tagen als Gesetz vorliegen. In dessen Mittelpunkt steht, wie schon Reichsjustizkommissar Frank früher ausführte, „die schutz bedürftige Gesellschaft, nicht etwa der Verbrecher". — „Ge meingefährliche Elemente werden, ohne daß man ihnen die Möglichkeit der Betätigung erst gibt, in Sicherungsverwah rung genommen. Die rassische Sicherung soll mit der Steri lisation von Gewohnheitsverbrechern und anderen minder wertigen Elementen gegeben sein." Das Ziel dieser Kriminalpolitik fordert die Ausmer zung des rückfälligen Verbrechers nach einemeugenetisch orien tierten strafrechtlichen Ausleseprozeh. Mittel und Formen strafrechtlicher Auslese lassen sich nach verschiedener Richtung unterscheiden. Als radikale Auslesewirkung sind Todesstrafe, lebenslängliche Freiheitsstrafe und schwere Formen der De portation zu betrachten. Außerdem ist die Verwahrung kri mineller Geisteskranker in Irrenhäusern ein Abwehrakt der Gesellschaft gegen gemeingefährliche Geisteskranke. Die beiden vom Reichsjustizminister angekündigten we sentlichen Kampfmittel gegen gewohnheitsmäßige Kriminelle im künftigen Strafrecht — Sterilisation und Sicherungsver wahrung — sind in der bisherigen deutschen Strafrechts praxis nicht bekannt. Aber das Strafrecht alter Völker kannte bereits die radikalst« Form der Unfruchtbarmachung, die Kastration. Das alt-indische, das altassyrische, das alt ägyptische Strafrecht bedrohen eine Reihe von Sittlichkeits verbrechen (Inzest, Ehebruch) mit Unfruchtbarmachung. Das alt-germanische Recht (das alt-norwegische, das vestgotische, das normannische Recht) ahndet sexuelle Ab irrungen mit Entmannung. In der Gegenwart steht die Frage der Sterilisation, einer leichteren Form der Unfrucht barmachung, wieder im Brennpunkt der Erörterung. Anlaß stnd einmal die Ergebnisse der Dererbungsforschung, die die außerordentliche Bedeutung der Erbmasse sowohl für Lebensgang und Schicksal des Individuums als auch für die Prägung des Schicksals ganzer Geschlechterreihen zu verdeut lichen begannen. Hinzu kommt, daß die Grundsätze der lebensgesetzlichen und rassisch bedingten Strafrechtsbewegung in der Unfruchtbarmachung «in Mittel sehen, minderwertige Erbanlagen, die immer wieder zu neuen Rechtsbrüchen dis- > panieren", auszumerzen, um im Hinblick auf die Ziele der Ausartung der Erbmasse ganze Geschlechter nicht mit krimi nellen Zügen zu belasten. Eugenetische Gedankengänge zur Hebung der biologischen Qualität des deutschen Volkes haben bereits ihren Nieder schlag an dem Sterilisationsgesetz „zur Verhütung von erb kranken Nachwuchses" (bei angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, erblicher Fallsucht, Blindheit, Taubheit, schwe rer körperlicher Mißbildung) vom 14. VII. 1933 gefunden. Die Unfruchtbarmachung von Gewohnheitsverbrechern, be sonders auf sexuellem Gebiet wird nach der Ankündigung des Gesetzgebers in kurzer Zeit «ine strafrechtlich verankerte Zwangsmaßnahme werden. Eine Absondemng des Rechtsbrechers aus der Volks genossenschaft als Abwehrakt der Gesellschaft gegen den Stö rer des Rechtsfriedens, die künftig in der Sicherungsverwah rung erfolgen soll, kannte das alte germanische Recht in Form von „Acht oder Friedloslegung . Diese Maßnahme bedeutete: Ausschluß des Rechtsbrechers aus der Volksge nossenschaft. Damit stand er außerhalb des Friedens und der Rechtsordnung und der Möglichkeit, sich fortzupflanzen. Freilich haftete dem altgermanischen Recht, wie allen frühe ren Rechten, eine gewisse Primitivität irrationaler Vorstel lungsreihen und prozessualer Formen an. Mit der stärke ren Differenzierung der Verbrechensarten und der Inten sivierung der wissenschaftlichen Untersuchungsmethoden am verbrecherischen Menschen anthropologischer, erbbiologischer, psychopathologischer, soziologischer Art schälen sich mehr und mehr feinere Unterscheidungen der Berbrecherursachen und der Verbrechergruppen heraus. Im Mittelpunkt aller Kriminalpolitik steht der rück fällige Gewohnheitsverbrecher als gefährlichster Feind der Rechtsordnung. Er ist gekennzeichnet durch einen meist un gewöhnlichen verbrecherischen Willen und durch die Rückfäl ligkeit seines verbrecherischen Verhaltens. Er wurde von der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung, einem Zusammenschluß führender Strafrechtswisscnschastler zahl reicher Kulturländer, schon 1897 auf der Heidelberger Ta gung als Vertreter der Verbrechergruppe bezeichnet, deren Einordnung in das gesetzmäßig gesellschaftliche Leben nicht mehr erwartet werden könne. Der Ruf der neueren Strafrechtswissenschaft nach dauernder Unschädlichmachung des rückfälligen Kriminellen durch langfristige oder lebenslängliche Sicherungsverwah rung wurde immer dringlicher. Eine Anzahl von Ländern schritt bereits zu gesetzgeberischen Reformen, um dem Rück fallsverbrechen in zweckoollerer Weise entgegenzutreten, so einzelne kantonale Gesetze der Schweiz, Norwegen, England. Die früher beabsichtigte „Zweispurigkeit" des Verfah rens, also Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, wird in der Denkschrift des preußischen Justizministers abgelehnt, weil sie dem „Grundsatz der Einspurigkeit der Reaktion des Staates gegen den Rechtsbrecher" widerspricht. Weite Fach- und Volkskreise werden es aufrichtig begrüßen, wenn dem die öffentliche Sicherheit und Rechtsordnung störenden Rück fallverbrecher energischer und zweckvoller als bisher zu Leibe gerückt wird. Friedenssicherung im Osten. Bedeutsame deutsch-polnische Aussprache. Berlin, 15. November. Der Reichskanzler empfing am Rttllwochvormiltag den polnischen Gesandten, der ihm feinen Antrittsbesuch machte. Die Aussprache über die deutsch-polnischen Beziehungen ergab volle lleberrlnstim- mung beider Regierungen in der Absicht, die die beiden Länder berührenden Fragen auf dem Wege unmittel barer Verhandlungen in Angriff zu nehmen, und ferner zur Festigung des Friedens in Europa in ihrem Verhältnis zueinander auch auf jede Anwendung von Gewalt zu verzichten. Gin polnischer Kommentar. Warschau, 16. November. (Eig. Funkmeldg.) Das von deutscher Seite über die Unterredung zwischen Reichskanz ler Adolf Hitler und dem polnischen Gesandten in Berlin, Lipski, herausgegebene Kommunique wird von der offi ziösen „Gazetta Polska" folgendermaßen kommentiert: Ein wichtiges Ereignis ist eingetreten. Die Wichtigkeit dieses Aktes ergibt sich besonders aus der Tatsache, daß die Weltmeinung in den Beziehungen zwischen Deutschland und Polen einen Krankheitsherd Euro pas sah, aus dem sich unerwünschte Verwick lungen ergeben könnten. Die Nichtangriffser klärung ist eine feierliche Erklärung beider Parteien, keinesfalls derartige Entwicklungen Hervorrufen zu wollen. Der Verzicht auf Gewaltanwendung zwischen Nachbarn ist wieder ein Akt von großer Bedeutung. Der Locarnopakt enthielt die gegenseitige Nichtangriffsverpflichtung zwischen Deutschland und Frankreich, die gestrige Erklärung enthält eine solche zwischen Deutschland und Polen. Eine der haupt sächlichsten Lücken des Locarnovertrages ist gestern ausge füllt worden. Die Bedeutung des Aktes vom 15. November für den Frieden der Welt ist nicht zu leugnen. Je mehr die tägliche Praxis in den Beziehungen der beiden Länder, je mehr die geistige Einstellung der Massen, denen der gestrige Akt den Frieden zu sichern wünscht, dem Buch staben und dem Geist dieses den Frieden hervorragend die nenden Uebereinkommens, wie die Nichtangrifsserklärung darstellt, entspricht, um so bedeutender wird dieser Akt für die Wiederherstellung der Sicherheit und des Vertrauens in Europa und außerhalb Europas sein. Die Erklärung des Kanzlers im Mai muß als erster Schritt in dieser Beziehung betrachtet wer den, in der die Nichtangriffserklärung der nächste und be stimmtere Schritt ist. Starkes Zatereffe in Frankreich. Paris, 15. November. (Funk-Meldg.) Dar gestern in Berlin ausgegebene WIB.-Kommunlqu« über die deutsch- polalfchen Beziehungen wird von der Presse als ein Ereig nis bezeichnet, das von größter Bedeutung für die weiteren diplomatischen Verhandlungen nicht nur in Osteuropa, son dern ganz allgemein fein könne. Der Berliner Havas-Korrespondenk hebt die Entspan nung der deutsch-polnischen Beziehungen seit Ilebernahme der Regierung durch die Nationalsozialisten hervor, wen» die zwischen Polen und Deutschland aufgenommenen Ver handlungen zu einem Abkommen führen, wie das gestern crusgegebene Kommunique erhoffen lasse, dann werde ein großes Hindernis der Friedensslabilisierung in Europa be seitigt fein. Die Reichsregierung habe durch einen präzisen Akt ihren Friedenswillen bewiesen. „Le Jour" schreibt: Es ist noch zu früb, um die Stärke des aus dem Osten kommenden Windes festzustellen. Ob die Demarche des polnischen Gesandten Lipski eine Antwort auf die Rede Paul-Boncours war oder nicht, ob Polen einem diplomatischen Abenteuer hat zuvorkommen wollen oder nicht, darauf kommt es wenig an. Jeder gute Europäer wird jedenfalls heute aufatmen. WM MiiMkrisr in MIM? Paris, 16. November. (Eig. Funkmeld.) Der Minisler- rat wird heute vormittag die letzte Hand an die Finanzvor lage legen, durch die das Budgeldefizit 1934 von 6 aus 3 Milliarden herabgeschraubt werden soll. Die Vorlage wird noch heute im Parlament eingebracht. Die von dem Sabi- nett oorgeschlagenen Maßnahmen finden eine verhältnis mäßig kühle Aufnahme, und man beginnt bereits wieder von Schwierigkeiten bei den Plenarberatungen und von der Möglichkeit einer Kabinettskrise zu sprechen. Englands Slandpnnkt zm Abmstungsstage. wtb. London, 16. November. (Drahtb.) Wie verlautet, wurde in der gestrigen Abendsitzung des Kabinetts als nächstes Ziel der Abrüstungsoerhandlungen und als Vor aussetzung für ein allgemeines Abkommen die Annähe rung der Standpunkte Deutschlands und Frankreichs bezeichnet. In Regierungskreisen scheint man der Ansicht zu sein, daß es zweckmäßiger wäre, einst weilen auf Genf zu verzichten und die Abrüstungsfrage in direkten Vorbesprechungen zwischen den einzel nen Nationen, insbesondere zwischen Deutschland und Frankreich, zu erörtern. London wird als für solche Be sprechungen geeigneter Ort bezeichnet, wobei man von dem Gedanken ausgeht, daß eine Zusammenkunft aller Nationen in Genf oder anderswo zwecklos sei, bevor nicht über die Frage der Deutschland versprochenen Gleichberechtigung eine völlige Klärung erzielt sei. Inzwischen steht die eng lische Regierung in Füblung mit der französischen, der ita lienischen, der amerikanischen — und, wie man glaubt, auch mit der deutschen — Regierung, um einen Weg zu finden,