Suche löschen...
Auerthal-Zeitung : 25.11.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id173565485X-189711255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id173565485X-18971125
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-173565485X-18971125
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Auerthal-Zeitung
-
Jahr
1897
-
Monat
1897-11
- Tag 1897-11-25
-
Monat
1897-11
-
Jahr
1897
- Titel
- Auerthal-Zeitung : 25.11.1897
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
«vt»I (Z rter »dkl :ran irr, -ah> ötzn na. sing Lei ! Usittlfche U»«dsch«r. Lotschl«». » Der Ka i s« r verblieb auch Dienstag und LÄUwoch in Kiel, um mit dem umgebauten Panzer .Vaden' eine Probefahrt zu unter» nehmen. * Der aus Ovorto «meldete Streit »wischen der portugiesischen Bevölkenmg und Matrosen de» deutschen Kanonen boote» .Wolf' entbehrt jeder Bedeutung. Die Angelegenheit wird disziplinarisch auf dem Dienst» Wege ihre Sttedigung finden. * Die Ernennung des Frhrn. Marschall v. Bieberstein zum außerordentlichen und bevollmächtigten deutschen Botschafter bei der Ottomanischen Pforte wird im .ReichSanz.' vom Montag amtlich mitgeteilt. * Eine Senderung in der PostauS» -ahlung der Unfall», Invaliden- und AlterSrenten, die bei dem gegen wärtigen Verfahren sehr zeitraubend ist, soll von Herrn v. PodbielSki geplant fein. * Nachdem der wirtschaftliche Ausschuß und »essen Kommissionen am 1k. und 16. d. unter Leitung deS Staatssekretär» Grafen v. Posa- dowsky die Grundzüge einer Pro- dukttonSstatistik beraten haben, find durch daS im Reichsamt des Innern für den wirt« chaftlichen Ausschuß gebildete Bkreau die Ausführungsarbeiten in den Gruppen: Textil industrie , Metallindustrie, chemische, GlaS-, Papier» und keramische Industrie, Landwirt schaft, Nahrung»- und Genußmittel alsbald in Angriff genommen worden. DaS Verfahren richtet sich nach den Verhältnissen deS einzelnen Produktionszweiges. In der Gruppe für Textil industrie wird in den nächsten Tagen die Ver nehmung einer größeren Anzahl von Sachver ständigen erfolgen; in den übrigen Gruppen sollen zunächst Fragebogen verschiedener Art zur Versendung gelangen. * Die Einnahme von Zöllen undBer» .rauchssteuern hat für die ersten 7 Monate deS laufenden EtatSjahreS 3SS,8 Mill. Mk. oder um rund 44 000 Mk. weniger als im gleichen Zeitraum deS Vorjahres betragen. Die Zölle haben zwar 5,1 Mill., die Branntwein- maierialsteuer 1 Million und die Brausteuer 0,7 Mill, mehr eingebracht, die Zucker steuer allein aber hat ein Weniger von 6,5 Mill., die Branntweinverbrauchsabgabe ein solches von 0,7 Mill. Mk. zu verzeichnen gehabt. — Von anderen Einnahmczweigen hat die Börsensteuer ein Plus von 0,6 Mill., die Post- und Telegraphen - Verwaltung 13 Mill., die ReichS-Eisenbahnverwaltung 2 Mill. Mk. mehr erbracht. 'Von den zuständige» Ministern wird be absichtigt, die Einführung der allgemeinen Fleischschau in Preußen im Wege der Poli,«Verordnung zu regeln. Der Entwurf zu der bezüglichen Verordnung sieht die Kontrolle bis aus das zum eigenen Verbrauch im Sause geschlachtete Vieh vor. Mit den übrigen Bundesstaaten find Verhandlungen an geknüpft worden hinsichtlich der Einführung der allgemeinen Fleischschau. "Die S chutztrnppe für Kamerun soll wiederum um 100 Farbige verstärkt werden, wie im Kolonialrat mitgeteilt worden ist. Oefterreich-Ungarn. 'In der Sprachenfrage erklären sich die Tschechen zu gewissen Zugeständnissen bereit. Das Prager Jungtschechenorgan .Narodni Lisch' veröffentlicht eine offenbar von der tschechischen Parteileitung beeinflußte Depesche, welche An- rcgungen zur Lösung der Sprachenfrage in Böhmen und Mähren enthält, sowie Andeutun gen, betreffend die eventuelle Revision der Sprachenvcrordnungen. Insbesondere wird vor- gctckilagcn, die Sprachenfrage möge nach der Gcschästssvrache der Gemeinden geregelt werden. Von der Forderung, daß alle Konzepts-Beamten beider Landessprachen mächtig sein müssen, könnte der Termin zur Aneignung der zweiten Landes sprache verlängert werden; bei den Manipu lations-Beamten könnten Ausnahmen eintreten. Weiter wird als unerläßliche Voraussetzung be zeichnet, daß das ganze Gebiet der Sprachen flage revidiert und in Böhmen, Mähren und Sm Weich -er Höne. 91 Novelle von A. v. d. Osten. „Und so kaufen wir ihr mit Gold daS Leben ihres Gatten ab,' murmelte Herbert vor sich hin. „Nein, daS thun wir nicht," antwortete Wanda, die eS gehört hatte. „Die Sorgen für die Kinder nehmen wir ihr ab, und die brave Frau wird uns verstehen." Wanda hatte recht. Vreni schaute zuerst mit einem erschrockenen Blick ihrer nassen Augen auf das viele Gold, dann begriff sie und reichte ihren Wohlthätern dankend die Hand; als sie zu Herbert kam, zuckte dieser zusammen und wurde kreideweiß, auch berührte er ihre Hand kaum, sondern wendete sich und ging rasch zur Thür hinaus. Vreni aber, als sie wieder allein war und vor dem Teller mit dem Golde saß, ließ laut aufschluchzend den braungczövften Kopf darauf niederfinken und stöhnte: „Das viele Geld! Das viele Geld! O Sepp, Sepp, könnt i'S doch mit dir teil'n l Wie kalt mag'S dir da drinnen sein in dein'm schaurigen Grab, und hier soviel Gold und du kommst nie mehr zu mi und zu unsere Klein'» l" 5. „Son jour, Herr Graf l Sieht man Sie auch einmal? Waren wohl verreist, ich hatte lange nicht daS Vergnügen." Graf Nesselrott, der sich auf der Straße also angeredet hörte, zog seinen hellgrauen Cylinder und lächelte verbindlich. „Ah, mein lieber Rat Arning, sehr liebens würdig, mich vermißt zu haben. War sechs Wochen in Paris bei meinem Sohne, — gestern zurück und eben im Begriff, Frau v. Xaver meine Aufwartung zu machen." „Da kommen Sie zu früh, die gnädige Frau ist noch nicht heim." Arning mochte dem Grafen ansehen, wie un erwünscht ihm d'cse Mitteilung fei, denn er fuhr mit leisem Lächeln fort: „Sic sollten noch etwas mit mir an die See gehen, daS würde Ihnen gut thun, Paris ist anstrengend. Besinnen Sie sich nicht lange, Herr Graf." Nesselrott überlegte. Der Rat hatte im Grunde recht. Wenn Wanda doch nicht da war - und Wilhelm kam auch erst in vierzehn Tagen — — „Topp, Herr Rat, ich gehe mit!" „Brav!" erwiderte Arning. „Morgen früh treffen wir unS auf dem Bahnhof; auf Wieder sehen!" Der Gras kehrte immer noch mißvergnügt in seine Wohnung zurück und trat gleich vor seinen hohen Ankleidespiegel. „Alle Wetter!" Er fuhr ein wenig vor seinem Bilde zurück. „Da hätte ich bald etwas schönes gemacht; ein Glück, daß aus meinem Besuche nichts geworden ist!" Er lachte sarkastisch und betrachtete sich. Der Graf war in Parts wieder ein Stutzer ge worden, sein ganzer Standpunkt hatte sich ver ändert. Einmal dort, nahm die Zauberin unter den Städten ihren allen Galan noch einmal in ihre berauschende Umarmung und gab ihm den oft gekosteten Becher der Lust aufs neue zu schlürfen. Vierzehn Tage hielt seine Leiden schaft für Wanda noch stand, dann verspcttete er sich wegen seiner hirnverbrannten Idee, sich an der Seite einer Frau gefesselt in einer Pro vinzstadt niederlassen zu wollen. Das mochte Wilhelm thun, der ja für Wanda schwärmte, und wenn er sie heiratete, so waren ja auch ihm, dem Vater, die Mittel für sein ferneres Leben gesichert. Er hatte also heut als vorsichtiger, lieben der Vater und Freiwerber zu Wanda gehen wollen, — aber in dieser Toilette? MU diesem knappen, Hellen Anzuge, mit der rotseidenen Kravatte, die ihn so exzellent zu dem schwär gefärbten Barte kleidete, mit diesem jugendlich frisierten Haar? Heut hätte er ja nicht jung sein dürfen, sondern ehrwürdig-väterlich, um bei der diffi zilen Frau seinen Zweck zu «reichen. Nun, gottlob, daß sie nicht zu Hause gewesen war! Am nächsten Morgen dampften die beiden Herren ad nach Norderney, und wenige Stunden später hielt vor WandaS Hause eine Droschke, welcher sie selbst und Tante Rest entstiegen. „Gott sei Dank, wieder zu Hause!" sagte die letztere aus tiefstem Herzen. „Ja, Tantchen, und nun lege dich nur gleich nieder und schlafe," antwortete Wanda; „unsere letzte Tour war scharf." „Jcn Kind, und du?" „Ich — werde auch schlafen." Tante Rest ging, und Wanda öffnete da» Mufikzimmer, nahm ihre Geige aus dem Kasten und strich liebkosend über die Satten. Wie sie teilweise in echtesten all« Halbheit und Zwei- deutiakeU «»»«schloffen werde, sowie daß all« bisherigen Vorrechte bi» in die letzte Instanz hinauf fortfallen. Frankreich. "Dem.Figaro' zufolge liegen gegen Graf Esterhazy gegenwärtig fieben belastende Um stände vor, darunter die Gleichheit der Schrift züge de» BorderauS mit der Handschrift Ester hazys. Letzterer erklärt, e» ltege eine Fälschung mittels Durchschrift vor. Ferner find moralische Beweise vorhanden — Lebensführung und Ruf Esterhazys — unk schließlich die Angaben deS Obersten Picquart, welcher materielle Beweise für die Schuld Esterhazys besitzen soll und Ende der Woche aus Tunis in Paris eintrifft. — Dem,Rappel' zufolge find die Anschauungen der Minister sehr geteilt, Meline und andere würden sich der Eventualität der Prozeßrevifion nicht entgegenstellen. 'Zwischen Frankreich und Haiti ist eine erhebliche Erkaltung eingetreten, da Frank reich gegenwärtig fünf Schadensersatzforderungen hat und außerdem der dringenden Forderung betreffs Rückzahlung der haitischen Staatsanleihe von 50 Mill. Frank nicht entsprochen ist. Schweden-Norwegen. 'Sofort nach seinem Siege ist der nor wegische Radikalismus in innere Schwierigkeiten geraten. Man streitet bereits im voraus um die Portefeuilles in dem Linken ministerium, das bei dem Zusammentritt deS GroßthingS am 1. Febmar n. gebildet werden soll; namentlich scheint die provinziale Linke das Mißtrauen zu hegen, von den „Rechts kundigen und Akademikern" der Hauptstadt um den Anteil am Siege betrogen zu werden. Auch über die Grenzen bei der politischen Benutzung deS Sieges ist man verschiedener Meinung und sagt einander in der Parteipresse bereits gründ lich die Wahrheit. Bei richtiger Taktik der Schweden könnte es demnach leicht kommen wie nach 1884, als König OSkar der Linken die RegierungSzügel überließ und sie eben damit von innen heraus zerrüttete. Spante«. 'Wie auS Barcelona gemeldet wird, mieteten die Freunde WeylerS Schiffe, um ihm entgegenzufahren; die Stadt bereitet einen festlichen Empfang vor; die Läden dürsten ge schlossen bleiben. (Wie erinnerlich, war Weyler erst auf seiner Heimatinsel Majorka gelandet.) 'Der Aufstand auf den Philippinen scheint durch einen Vergleich beendet zu werden. Die Bedingungen find folgende: 1) Die Anführer werden sich an einem vom Generalkapitän zu bezeichnenden Orte einstellen, ihre Bewaffnung abgeben und öffentlich Spa- niens Oberherrschaft anerkennen. 2) Sämtliche Aufständischen werden begnadigt und bekommen die beschlagnahmten Güter zurück. 3) Die An führer bekommen eine gewisse Summe, um im Auslande anständig leben zu können. Die Regierung hat an General Primo de Rivera telegraphiert, daß er zur Annahme der Bedin gungen ermächtigt sei. «alkanftaatru. 'Die Meldung, daß Rußland die Pforte mahnt, endlich einmal wieder eine Abschlags zahlung auf die an Rußland noch schuldige Kriegsentschädigung zu zahlen, wird bestätigt. Als sich dieser Tage der bisherige deutsche Botschafter Frhr. v. Saurma-Jeltich vom Sultan verabschiedete, versprach dieser, Krupp mit dem Bau von drei neuen Panzerschiffen und der Ausbesserung von fünf alten zu betrauen, aber mit Rückficht auf den russischen Einfluß ist der Auftrag nicht erteilt worden und dürfte nicht erteilt werden. Der Zar verlangt, daß das Geld aus der griechischen KriegSkostcnentschädi- gung in erster Linie zur Durchführung von Reformen in der Türkei verwandt werden soll. 'Die .Agence HavaS' erfährt aus Kon stantinopel, der endgültige Friedens vertrag werde „wahrscheinlich in nächster Zeit" unterzeichnet werden; in der Frage der Entschädigungszahlungcn an Private sei ein Einverständnis erzielt worden; die Botschafter seien Montag zusammengekommen. um über ein l Uon Uah «ad Fern. Bremen. Hier fand am Montag vormittag ein Duell zwischen zwei Offizieren deS 1. hansea- vorgehen der Mächte in der Kretafrage zu beraten. »Die Ueberwinterung der türki schen Operationsarmee in Griechen» land gestaltet sich schwierig. Eine Brigade de» Korps in Epiru» ist für den Winter von der Äreny nach Mouastir und Umgegend verlegt worden. Innerhalb der thessalischen Operations armee haben gleichfalls Zahlreiche Verschiebungen stattgefunden: ein^lne Truppenteile wurden vis Elassona und nach anderen türkischen Orten zurückgezogen. — Sin Grund mehr für die Türkei, ihrerseits möglichst -um baldigen guten Abschluß der Friedens-Verhandlungen oeizu» wagen. 'Diekretische Nationalversamm lung hat eine Proklamation veröffent licht, in welcher sie von der Antwort der Ad mirale auf die Wünsche der Versammlung Kenntnis nimmt und das kretische Volk auffor dert, das Eigentum der Mohammedaner sorg fältig zu respektieren. acht zu lasten, daß die gewöhnlich für die An wendung niedriger Strafen angeführten Gründe, welche eine« verfeinerten Ehrgefühl und den in gewissen Ständen und Gesellschaftsklassen herr schenden Anschauungen entnommen zu werden pflegen, in der de« Zweikamvf im Strafgesetz, buch einaeräumten Sonderstellung schon eine wettgehende Berücksichtigung gefunden haben. Ihnen auch bei der Strafabmeffung im Rahmen deS Gesetze» ein entscheidendes Gewicht mit der Wirkung beizulegen, daß die Ueberschrettung der Mindeftstrafen einer besonderen Rechtferti- gung bedürfe, würde der Abficht de» Gesetze» nicht entsprechen. In engem Zusammenhang« mit dem Umsich greifen des Duellwesen» steht die Frage, ob die bestehenden Einrichtungen genügen, gegen Ehr verletzungen einen wirksamen Schutz im Wege deS gerichtlichen Verfahren» zu gewähren. Auch diese Frage ist bei den Verhandlungen im Reichstage erörtert und von den Vertretern fast aller Parteien verneint worden. Die Straf androhungen deS Strafgesetzbuchs bleiben in ihrer Höhe, insbesondere waS die Geldstrafen und Bußen betrifft, hinter denjenigen anderer Länder erheblich zurück. Von ihrer Anwendung aber gllt dasselbe, waS oben von den Duell- strafen gesagt ist. ES kann nicht befremden, daß jemand, der sich oder seine nächsten Ange hörigen in ihrer Ehre schwer gekränkt sieht, in der regelmäßig erst nach Monaten erfolgenden Verurteilung deS Beleidiger- z» einer geringen Geldstrafe eine angemessene Sühne nicht erblickt. Noch ein weiterer Umstand ist geeignet, von der Beschreitung des Rechtsweges in Beleidigungs sachen abzuhalten. Während andere Gesetz gebungen den Beweis der Wahrheit überhaupt nicht oder nur in sehr beschränktem Maße zu- lassen, ist derselbe im deutschen Strafgesetzbuch unbeschränkt eröffnet, insoweit nicht bei dem Vor wurf strafbarer Handlungen die Voraussetzung deS 8 100 Satz 2 vorliegt. Auch hier aber geht die Praxis über die Abficht des Gesetze» vielfach weit hinaus, indem sie den Wahrheits beweis nicht nur für die behauptete konkrete Thotsache, sondern auch für andere damit nicht zusammenhängende Thatumstände aus dem Vor leben des Beleidigten zuläßt, welche etwa zur Entschuldigung des Beleidigers dienen könnten. So kommt es, daß nicht selten in Beleidigungs sachen der Beleidigte in die Lage versetzt wird, seine ganze Vergangenheit einer peinlichen Unter suchung nach irgend welchen ihm zum Vorwurf gereichenden Handlungen unterzogen zu sehen? Während ferner von dem Beleidiger billiger weise verlangt werden kann, daß er für die von ihm behaupteten oder verbreiteten Thatsachen den sofort bereiten Beweis zur Hand habe, find die Fälle keineswegs vereinzelt, in denen mit Erfolg der Versuch unternommen wird, erst das Strafverfahren zur Herbeischaffung der dem Beleidiger gar nicht bekannt gewesenen oder nicht zu seiner Verfügung stehenden Beweismittel zu benutzen. Dem Beruf der Staatsanwaltschaft entspricht eS, innerhalb ihres Wirkungskreises solchen Mißbräuchen nachdrücklich entgcgenzutreten und d km zu wirken, daß Beleidigungen nach Maß gabe ihrer Schwere eine rasche und empfindliche Sühne finden. Wenn erst die Ueberzeugung eine allgemeine wird, daß auch das Nechtsgut der persönlichen Ehre im Falle seiner Verletzung eine lästigen Schutzes bei den geordneten Behörden sicher ist, so darf erwartet werden, daß der Anreiz zu gesetzwidriger Selbsthilfe sich mindern werde. Um so mehr wird es alsdann berechtigt erscheinen, auch gegen die Ucbertreter der Duellgesetze mit voller Strenge einzu schreiten. Inwieweit die vorstehend entwickelten Ge sichtspunkte Anlaß geben können, auch bei , Privatbeleidigungen die Erhebung der öffentlichen Klage als im öffentlichen Interesse liegend anzu sehen, darf der Erwägung im Einzelfalle über lassen werden. antworteten auf die Sehnsucht ihrer Seele, die sie in den letzten Tagen nicht mehr hatte rüden und rasten lassen! Alles vergessend, noch im Reisekleid fing sie an zu spielen, sie wußte selbst nicht was, noch woher ihr die Flut der Töne kam; sie spielte zum ersten Mal sich selbst. SllS sie die Hand finken ließ, sah sie Tante Resi in Ker Thür stehen, die Hände andächtig gefallet, daS Gesicht von Thränen überströmt. „Tantchen," rief sie erschrocken, „ich denke« du schläfst! Mein Gott, habe ich doch gestört?^ „Nein, Wandachen, nein. Ich konnte nicht schlafen und habe die ganze Zett hier gesessen. WaS hast du nur da gespielt? So habe ich dich ja noch nie gehört!" — Ihre Thränen floffen nieder. „Ach, es war zu schön!" Wanda trocknete die lieben, allen Kinder augen und bedeckte daS erregte Gesicht mit Küssen. „DaS war, glaube ich, von mir selbst, Tante Rest," sagte sie, auch unter Thränen lächelnd. „Also eS gefiel dir?" Tante Rest schlug die Hände vor Staunen und Entzücken zusammen. „Don dir selbst! Ich sage eS ja! Und nun schwankst du doch nicht mehr, Wandachen?" „Ich glaube nicht, Tante Rest." „Du glaubst nicht! Aber du mußt ei»^, doch gewiß wissen, du kannst ja doch nicht mehr x zweifeln." „Nein, da» thue ich auch nicht, aber — Herbert - l" „Nun wa» denn — Herbert?" „Ich kann ihn nicht verlaffen, ihn nicht aufgeben." > „Aber da» verlangt ja auch niemand. D« Der preutz. JuKizminister -es»« die Duelle. Eine an die Beamten der Staatsanwaltschaft gerichtete allgemeine Verfügung deS prruß. Justizministers Schönstedt vom 16. d. hat fol genden Wortlaut: Die zahlreichen in den letzten Jahren vor gekommenen Duelle mit teilweise tödlichem AuS- gang baden in weiten Kreisen der Bevölkerung eine tiefgehende Erregung hervorgerufen und vielfach das Verlangen nach einer Verschärfung der den Zweikampf betreffenden Strafgesetze laut werden lassen. Der Vorwurf ungenügender Ahndung deS Duells trifft jedoch, soweit er berechtigt ist, weniger daS geltende Gesetz, als dessen Handhabung. Während daS Strafgesetz buch den Zweikampf mit Festungshaft von drei Monat bis zu fünf Jahr, bei tödlichem AuS- gang von zwei bis zu fünfzehn Jahr, die Herausforderung und das Kartelltragen mit Festungshaft bis zu sechs Monat und die von Erfolg begleitete absichtliche Anreizung zum Zweikampf mit Gefängnis von drei Monat bis fünf Jahr bedroht, wird von den Gerichten in den weitaus meisten Füllen nur auf die zulässi gen Mindeststrafen erkannt. Erhebliche lieber- schrcitungen derselben kommen nur vereinzelt vor. Fälle, in denen die Höchststrafen verhängt wurden, find nicht bekannt geworden. ES kann nicht bezweifelt werden, daß diese milde Praxis zu der Vermehrung der Duelle beigetragen hat. Sie mag berechtigt sein, inso weit ganz leichte Fälle, insbesondere die gewöhn lichen, dem ritterlichen Waffenspiel sich nähern den studentischen Mensuren in Frage kommen. Im übrigen konnte sie erklärlich und entschuld bar erscheinen, so lange sie durch daS öffentliche Rechtsbewußtsein getragen wurde. Diese Vor aussetzung ist aber nicht mehr als gegeben zu erachten. In der Sitzung vom 21. April 1896 hat der Reichstag einstimmig beschlossen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, mit allen zu Gebote stehenden Mitteln dem mit den Straf gesetzen in Widerspruch befindlichen Duellwesen mit Entschiedenheit entgegenzutretcn. Von feiten des Herrn Reichskanzlers ist namens der ver bündeten Regierungen die Erklärung abgegeben worden, daß eS als eine selbstverständliche und unabweisbare Pflicht erscheine, den Gesetzen auf dem Gebiete des Duellwesens in allen Kreisen der Bevölkerung ohne Unterschied des Standes und Berufs Achtung und Befolgung zu sichern, und daß Mittet gesucht werden müßten, eine solche Sicherung wirksamer als bisher zu er reichen. Für die Beamten der Staatsanwaltschaft erwachst hieraus die Pflicht, bei noch vor kommenden Uebertretungen der Duellgesetze auf eine nachdrückliche Anwendung der letzteren hin zuwirken. Mehr als biSker wird hierbei auf die Veranlassung des Duells, auf die größere oder geringere Frivolität bei der Herbeiführung desselben, auf daS Verhalten der Beteiligten gegenüber dem Versuch eines friedlichen Aus gleichs, auf die Schwere der Kampfbedingungen .... .. . . und auf den Ausgang deS Zweikampfes Rück- tischen Infanterie-Regiments statt. Einer der> ficht zu nehmen sein. Dabei ist nicht außer selben wurde schwer verwundet. »ruck und Beel», der Bächvrua««» «...
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)