Ersatzleistung an Anrechtsinhaber für 18. Konzert und 18. Hauptprobe Inhaber von Anrechtskarten für das ausgefallene 18.Konzert (i8. Haupt probe) erhalten auf Wunsch Ersatz im Rahmen des am 5.—7. Mai statt findenden Brahms-Festes des Gewandhauses, und zwar in folgender Weise: Für eine Anrechtskarte zum 18. Konzert wird nach Wahl des Inhabers eine Eintrittskarte zur Aufführung des Deutschen Requiems am 5. Mai oder eine Eintrittskarte zum Orchester-Konzert am 7. Mai verabfolgt. Für eine Anrechtskarte zur 18. Hauptprobe wird nach Wahl des In habers eine Eintrittskarte zum Lieder-Abend Maria Müller am 6. Mai 8 Uhr abends oder zur Kammermusik am 7. Mai n'A Uhr vorm. verabfolgt. An Stelle des Umtausches der Anrechtskarten in Karten zu einzelnen Veranstaltungen des Brahms-Festes kann auch bei der Entnahme von Brahms- Fest-Anrechten die Anrechnung eines entsprechenden Betrages gefordert werden; nämlich für Konzertkarten 5.— und 3. — , für Hauptprobenkarten 3.— und 2.50 M. Der Umtausch der Anrechtskarten gegen Eintrittskarten zu Veran staltungen des Brahms-Festes erfolgt in der Zeit vom 3.—12. April an der Gewandhauskasse. Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig