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II. HAUPTPROBEN-ANRECHTE Die Anrechtspreise (einschl. Kleiderablage und Steuern} betragen für die 20 Hauptproben M. 110.— (Galerie 1. Reihe und Mittelbalkon} und M. 80.— (Galerie hintere Reihen und Saal}. 1. Den Inhabern von Platzrechtsurkunden (für 10 Jahre) bleiben ihre Kartenhefte zum Anrechts« preise bis zum 15. September gesichert/ die Ausgabe dieser Hefte beginnt am 10. September. Über die nicht fristgemäß abgeholten Anrechtshefte muß anderweit verfügt werden. 2. a} Der Verkauf der Kartenhefte an Nichtinhaber von Platzrechtsurkunden erfolgt nur auf Grund schriftlicher Bestellungen, die für die Besteller bindend sind, und zwar zum Anrechtspreise an Besteller mit den Anfangsbuchstaben A —H am 1. Oktober » » » » » I — Q. »2. » » » » » » R—Z »3. » Über die dann nicht abgeholten Anrechtshefte muß anderweit verfügt werden. b} Bereits eingegangene Bestellungen sind nicht zu wiederholen/ sie werden jedoch nicht Vorzugs« weise berücksichtigt. c} Die Beantwortung von Fragen bezüglich Berücksichtigung eingegangener Bestellungen von Haupt« probenanrechten ist nicht möglich vor dem 1. Oktober. d} Eine Benachrichtigung von erfolgter Zuteilung erfolgt nur gegen Voreinsendung der Postgebühr, e} Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Hauptprobenplätze kann Nichtinhabern von Platzrechtsurkunden nicht zugestanden werden. III. KAMMERMUSIK-ANRECHTE I. Kammermusik Dienstag, den 23. Oktober II. Kammermusik Dienstag, den 13. November III. Kammermusik Dienstag, den 27. November IV. Kammermusik Dienstag, den 18. Dezember V. Kammermusik VI. Kammermusik VII. Kammermusik VIII. Kammermusik Dienstag, den 15. Januar Dienstag, den 29. Januar Dienstag, den 12. Februar Dienstag, den 19. März Anrechtspreise M. 32. —,M. 24.— u.M. 20.— , Näheres über die Anrechtsausgabe wird noch bekanntgegeben. IV. KASSENPREISE Für die Konzerte M. 10.—, M. 8.50 und M. 5.— Für die Hauptproben .. .. M. 6.— und M. 4.50 Für die Kammermusik .. .. M. 4.50, M. 3.50 und M. 3.— ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. a> Der Einzelverkauf für die Anrechtskonzerte und Hauptproben zum Kassenpreis beginnt am Montag der betr. Konzertwoche, für das Neujahrkonzert und die Silvester-Hauptprobe am 27. Dezember. b) Auswärtige, denen die Besorgung von Karten an der Gewandhauskasse gemäß 1 a nicht möglich ist, können durch die Theaterkasse des Meßamtes, Markt 4 auf Grund besonderer, daselbst zu erfahrender Bestim» mungen in beschränkter Anzahl Eintrittskarten zu Konzerten (Rückwandplätze) und Hauptproben mit Auf« geld beziehen. Nachnahmesendungen können seitens der Gewandhauskasse nicht ausgeführt werden. 2. Stiftungsanteile und Anlehnsscheine für die Konzerte, sowie Platzrechte für die Hauptproben sind zur Zeit nicht verfügbar/ Gesuche um Zuweisungen können vorläufig nur vorgemerkt werden. 3. Für die Einhaltung der bekanntgegebenen Aufführungstage und Programme, sowie für das Auftreten der an« gekündigten Mitwirkenden wird keine Gewähr geleistet. Solche Programmänderungen verpflichten die Kasse nicht zur Rücknahme gelöster Eintrittskarten. Bei Ausfall eines Konzertes usw. aus Gründen höherer Gewalt besteht für die Gewandhaus-Konzertdirektion keine Verpflichtung der Nachholung. Da solchen Falles unter Umständen der Gewandhaus «Konzertdirektion die vollen Veranstaltungskosten zur Last fallen, ist sie ihrerseits dann zur Rückzahlung des betr. Kartenpreises nicht verpflichtet. 4. Bei Aufstellung der Programme ist die Berücksichtigung einer etwaigen Anrechtsteilung (gerade und ungerade Reihenfolge) nur in beschränktem Maße möglich. 5. Jede Haftung der Gewandhaus-Konzertdirektion für Beschädigungen, welche sich die Besucher vom Betreten des Hauses bis zum Verlassen desselben an Körper oder Kleidung durch irgendwelchen Umstand zuziehen, ist aus geschlossen. 6. Für Bekleidungsstücke, welche in der Kleiderablage abhanden kommen, haftet die Gewandhaus-Konzertdirektion nur bis zu einem Höchstbetrage von M. 1000. — . 7. Telephonische Anfragen wolle man auf dringende Ausnahmefälle beschränken, telephonischen Anruf nicht erbitten. 8. Geschäfts» und Kassenzeit im Gewandhaus: Wochentags 10—2 Uhr/ während der Hauptproben ist die Kasse geschlossen. 9. Für abhanden gekommene Eintrittskarten kann kein Ersatz gefordert werden. 10. Die Abänderung vorstehender Bestimmungen, insbesondere der Preise, bleibt Vorbehalten. 11. Jeder Besucher der vorgenannten Veranstaltungen unterwirft sich sämtlichen vorstehenden Bestimmungen. Leipzig, 2. September 1928. Die Gewanclhaus-Konzertdirektion.