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Ausgabe der zweiten Anrechtshälfte A. Für Konzert I. Den Inhabern von Stiftungsanteil- und Anlehnsscheinen stehen gegen Vorzeigung der »Billettauslieferungsscheine« — soweit die Kartenhefte für sämtliche Konzerte nicht schon im September entnommen wurden — die Hefte für die ab 8. Januar stattfindenden Konzerte vom 5. bis 17. Dezember an der Gewandhauskasse (10—2 Uhr außer Sonntags) zur Verfügung. Der Preis eines solchen Heftes für die restlichen elf Konzerte (einschl. des Sonderkonzertes) beträgt M. 77.—. II. Die Nichtinhaber der oben genannten Scheine können die Anrechtskarten für die zweite Hälfte der Konzerte gegen Vorlegung der Karten zum 9. Konzert (ungerade Konzertreihe) bzw. zum 10. Konzert (gerade Reihe) vom ig. bis 23. Dezember zum Preise von M. 84.— (42.—) an der Gewandhauskasse (10—2 Uhr außer Sonntags) entnehmen. (Die abgetrennten Karten zum 9. Konzert [18. Dez.] sind aufzubewahren!) B. Für Hauptprobe Den Inhabern von Hauptprobenanrechten stehen die Karten für die ab 8. Januar stattfindenden Hauptproben — soweit diese noch nicht entnommen wurden — vom 19. bis 23. Dezember gegen Vorlegung der Anrechtskarten zur 10. Hauptprobe an der Gewandhauskasse zur Verfügung. Über die bis zum 17. bzw. 23. Dezember nicht abgeholten Karten muß anderweit verfügt werden, sofern nicht deren Ein behaltung rechtzeitig schriftlich beantragt wurde. Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig