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ROM«. ttndb Erst» lckereien, die Vchi-t sind tzttvh NM, reizenmetzy tönnerr auf »erden. kkR. l>t Kmtende !jr werden im sind 8» d. Z V ^-Ä IWM «OM- «s Bonn» dürfen MN dm. Ih re Lrfev dem- utzung 362 endet wer- 6 Gramm äffen beim y lvreha, aben, d >0 «na ug^enbM S Gramm imel) von imeihl, Mr stens 328 t Stamm id zu Ko de Brot- wr-enoln- iel Pstmd rbrttS 9 lnm Sor en, ebenso l» Wetzen- chlbezugs- >erda vi^ sie »«zu- Rur diejenige« Fieranten haben Anspruch auf einen Platz und eine städtische Bude für diesen Jahrmarkt, welche ihr Eintreffen 3 Tage zuvor dem städtischen Marktmeister schriftlich angezeigt haben. Der Siadtrat. ^bö Sn den gleü^Zett^^nttÄ^di"^ August 5«h den.er^ssenm Vorschriften zulässig ist, werden außew dem g-fchl-stew werden. 81«. Die Bestimmungen unter 88 7, 12 und IS (. treten am 1. Oktober dies. Jahres, diejenigen unter 6 mit Beginn der neuen Brötmarkenpenobe in Ki l" I , dm KommunÄverbande» Bantzen Statt und Änd über Backwaren, Brotmarken, Mehwezugsscheine vom S. August dieses Jahre» außer Kraft. Bautzen, am 24. September ISIS. Ko»nmmalVerta»d Bautzen-Stadt ^v. SchNchlMi»»«»,«». der auf Brvt eingenommene» Brotmarken ergeht beson dere Anordnung. 8 14. Sin Abdruck dieser Bekanntmachung, der den Bäckern und Händlern in den nächsten Tagen auaeht, ist in sämtlichen Verkaufsräumen der Bäcker und Kleinhändler in sichtbarer Lkffe anzuschlagen. A IV. Jmviderhandkwwen -egen die vorstehenden Beftim- mungen werden nach den gesetzlichen BeDmmungen be straft. Bäckereien, die den vorstehenden Bestimmungen zuwi- dechcmdeln, insbesonttre also mehr Mehl verbrauchen, als HM» dm Bäckern «qimew und HDegngasthein antznOchm wird, ... chres Seschäftsbmiabe» und dm tz 1 in dem Martmelnmchme- und MehSe- attmm Eintragungen. bestellen haben beiübermähigstarkem Wei- MNverbvauch tte Zuweisungen cm sotchrm Mehl entspre- 7»B§l Ausstellung der Mchlbezugsfcheine -um Bezüge so» Mehl zur Herstellung och» Roggenbrot ist ferner zu be achten, daß nach den Bestimmungen in W 7 und 8 dieser Bekanntmachung M Herstellung von 1 Pfund Roggen- grat 2-0 Sramm Roggenmehl und SS Gramm Weizenmehl zu vertoenderrsiod. Wegen Bewertung der in der Jett vom 1. bi, S. vkto- Sonntag.-im V. Oktober «nd Montag, He« 7 Oktober 1918 Gate« UW-aarstabe VNpf. K. Svbmrdsrt n. l. Sobosttler und eine USKS verkauft F. «. Vknther, >t« Kvhlen- all mit dem zu hächsten Tagespreisen. Sommnsproffell vertreibt man sofort wie abgewaschen. Unschädlich. Garantiert. M. 3.— WUH.Wenck,LSölMetrr, Hessen. sfckv-lkck -WM zur BerfüWng. Holzschuhe für Männer, Frauen und Kinder empfiehlt in größter Augwahl tluHMeIiitim L.'T'.L Ziegm sind zu verkaufen bei Adolf Gteltner, Schmölln 108. Kaufe ständig Argen M Mmlrleii-Mkickii, Orckensbüncker, ksM Sreize. MwiMMVM (A. Schuft Nachf.) den Generale bereit» vorliegen. Dort ist vorherige G e - Nehmigung der Kündigung nötig. — Die Ber- ordnung über Maßnahmen gegen den Woh- nungsmangel bringt Nicht die sogenannte Zwilein- quartierung. Aber sie will die Möglichkeit beseitigen, daß ein Hauseigentümer eine Wohnung absichtlich leerstehen läßt oder sie sonstwie ihrer Bestimmung entzieht. Die Ge meindebehörden werden ermächtigt, für unbenutzte Wohnungeik eine Anzeigepflicht anzuordnen. Als unbenutzt gelten Wohnungen- die wirklich leer stehen. Wohnungen von Personen, die ins feindliche Ausland ge zogen sind, gelten als unbenutzte. Di« Gemeinde selber darf die unbenutzten Wohnungen erfassen und ihrem Zweck Mfähren, indem sie Wohnungsuchende an die betreffenden Eigentümer weist. Kommt eine Einigung zwischen ihnen nicht zustande, so entscheidet das Mieteinigungsamt. Die Gemeinde, kann anordnen, daß Räume, die bis zum 1. Ok tober 19'18 als Wohnungen vermietet waren, nicht ohne ihre Erlaubnis zu anderen Zwecken verwendet werden dür fen. Für Abbruch von Wohngebäuden oder von Teilen sol- cher kann dle Gemeinde eine Genehmigungspflicht einfüh- ren. Sie kann, wenn nötig, auch die Herrichtung von Räumen für Wohnzwecke ausführen. Dresden, 28. September. Folgender Depeschenwechsel hat zwischen dem Kaiser und dem K ö n i g stattgefunden: „Es ist mir eine Freude, dir mitzuteilen, daß ich soeben an der Westfront auch sächsische Truppen gesehen und in aller bestem Zustande gefunden habe. Eine Anzahl Auszeich nungen konnte ich dabei tapferen Leuten mit Genugtuung persönlich überreichen. Wilhelm." — „Bielen Dank für dein liebenswürdiges Telegramm' Doll stolzer Freude habe ich von dir vernommen, daß meine Truppen nach Len schwe- rest KSmvfen.«inen vorzüglichen Eindruck gemacht haben, so daß du einer Anzahl tapferer Leute Auszeichnungen ver leihen . konntest. Gott helfe uns weiter. Friedrich August." ' Mvrcme, 28. September. Mik dem Rücken la die Kreis- An» Sachse«. —Mieterschutz und wohnungsmangel. Der Bun- desrat hat am Montag den Erlaß zweier wichtiger neuer l Verordnungen beschlossen, die sofort in Kraft treten. Es handelt sich um eine Bekanntmachung betreffend Ände- Aua der Verordnungen zum Schütze der > Mieter und eine weitere Bekanntmachung betreffend ! Maßnahmen gegen WöhnungsmangeL In ! einer Besprechung im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ! i« Bersin wurden der Presse die wichtigsten Bestimmungen der beiden neuen Verordnungen bekanntgegeben, deren Eigenart ü. a. darin besteht, daß sie den Gemeindebehörden weitgehende LestMüffe einräumen. — Die neuen Bestim mungen zum Schutze der Mieter bringen zunächst «in« Bove, unzweideutige Erlaubnis, bei jeder Kündigung das MieteiNiaungsamt anzurusen, während darüber bisher Zweifel bestaNdm. A. a. wird die Frage der Weiter vermietung an Untermieter geregelt; Wenn der Ver mieter das Wenervermieten nicht gestattet, kann das Miet einigungsamt an Stelle des Vermieters dem Mieter das Recht zur DeiterverMietung geben. Durch «ine weitere Bestimmung können bei besonderem Wohnungsmangel die Gemeindebehörden zur Anordnung ermächtigt oder ver- . pflichtet werden, daß Vermieter von Wohnräumen A n - zeige zu erstatten haben, wenn eine fett dem 1. Janu- ar 1917 dauernd oder zeitweise vermietete Wohnung an > «inen neuen Mieter zu einem höheren Mietzinse vermietet wird, als der letzte Mieter zu entrichten hatte. — In eSnem Erlaß hat der StavtskoMmisfar für da» Woh- nunMvssen ausdrücklich darauf hingewiefen, daß die Ben > orttimg „zum Schutze der Mieter" nicht in dem Sinne auszukegen ist, daß sie nur dem Mieter zugute kommt. Die ^Prüfung der Mkotstttgenmgen soll in erster Linke unter dem Gesichtspunkt des objektiven Wohnungswertes, aber auch« der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse er- foigön. Kinderreichtum darf nicht zu Mietsschwie- rigketten führen. Ein« wettere Bestimmung ist aus die Be zirke gemünzt, in denen Verordnungen der Kommandieren- sre»e» au» aller Wett. — Großfeuer in Warschau. Grohfeuer vernichtete den siebenstöckigen Möbelspeicher der Firma Boleslaw Kacha- nowicz in Warschau. Der Schaden beträgt mehrere Mil lionen Mark. Da Brandstiftung vermutet wird, ist der In haber der Firma Kochanowicz verhaftet worden. Sein Sohn ist flüchtig. — Eine drollige Hexengeschichte beschäftigte das Schöf fengericht in Guben. In em altes Ehepaar aus dem Gubener Landkreis war plötzlich der böse Geist gefahren und hatte die güten Leutchen derart verwirrt, daß die Ehefrau ihren eigenen Ehemann als „Hexenbock" ausschimpfte, der seit Jahren das Vieh, insbesondere das Geflügel, und die Feldfrüchte verhexe. Dem Ehemann war diese Wandlung seiner sonst so gutmütigen Asten denn doch zu bunt, weshalb er durch seinen Rechtsbekstand die Beleidigunaskloae gegen seine Ehefrau vor dem Kgl. Amtsgericht erhob. Alles Zu reden des Vorsitzenden Richters fruchtete nichts; die Ehefrau blieb dabei, daß ihr Mann ein „Hexenbock" sei, und der Ehe mann forderte eine strenge Ahndung Lieser ehrenrührigen Beleidigung. Das Gericht trat zusammen und verkündete, daß die Ehefrau wegen üble« Nachrede mit einer Geldbuße von 20 oder vier Tagen Gefängnis zu bestrafest sei. — So geschehen inmitten des Weltkrieges 19181 säge gerate«. Der mit Holzschneiden Händler M. geriet durch einen Unglück . _ Rücken in die Kreissäge und zog sich erhebliche ^Verletzungen am Rücken und an den Armen zu. Rur durch sofortiges Zugreifen wurde er vor einem sicheren und schrecklichen Tod bewahrt. Ehemnih, 28. September. Ml Pferd und Wagon vor- schwanden ist am 28. September der Geschirrführer Ernst Bruno Weinbrecht aus Zschopau. Er hatte den Auf trag, mit dem Geschirr eines hiesigen Fuhrwerksbesitzers, das einen Wert von etwa 4000 hat, Material zu holen, ist aber mit Pferd und Wagen nicht zurückgekehrt. kelre! .SrSsste Lusvick»! in ssbr Ueiä- skullsu Ronaov Lsutsu 8i« preis wert iw pvlr-iiruis klllM MM, W« Vroockon-K., IkMl'kauselr. 6. dlru» dssiebtigs ä«s grosse Lsxsr iw «ix. Interesse ebne Rsutrvrwx. 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