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Sonntag S M»i 1S>«. Butter Die vorstehenden Bestimmungen treten sofort in Kraft. rnerrkirch Fleischabgabe Heringe wer- <Kommunalverband Bautzen-La»d.) Backausbeute (Kommunalverband Bautzen-Stadt und Land.) SoUM ^ntloolen Der Stadtrat 362 Gramm insgesamt. KOMM Sitzung da ziMoemimete«. werten Tagesordnung RUttag, Stadtv«vtVneten-varstcl-er. Kommunalverband Bautzeu-Lan- Königliche AmtshauPtmaanschaft 2S0 Gramm RoggenmM, 36 Gramm Weizenmehl, 36 Gramm Trockenpräparate Gramm MM einschl. der Trockenpräparate werden, L. i. also Sämtliche Züge der Pfvchtfeuerwchr stellen Montag, den 6. Mai 1918, abends 8 Uhr zur Übung am Spritzenhaufe. Die Nummerzettel für das bestellte Holz au» dem Stadtwald werden Montag, den 6. und Dienstag, den 7 Mai, vorm. von 9—12 und nachm. von 3—5 Uhr in der Polizeiwache gegen Zahlung des Hvlzpreises ausgegeben Die Holzabfuhr hat bis spätestens Ende Juni zu erfolgen. Ba-uHe n, am tz. Mai ISIS Larchwirte, die für die künftige Ernte Bindegarn oder Garbenbänder benötigen, wollen ihren Bedarf bis Montag, den 6. Mai 1918 nachmittag» 5 Uhr im Der- sammlungszimmer des Schulgebäudes Friedrich-August-Bau. Königliche Amtshauptmaanschast al» Kriegswirtschaftsftelle. Dresden, am 2. Mai 1918 Bautzen, am 4. Mai 1918. Bischofswerda, am 4. Mai 1918 Da die im Stadttvalde ausbereiteten Stöcke, Reißig- Haufen und -Wellen alsbald aus dem Walde entfernt wer den müssen, um Verderb zu verhüten, fordern wir alle die jenigen, die ihren Bedarf noch nicht angezeigt haben, auf, diesen nunmehr unverzüglich in der hiesigen Polizeiwache anzumelden und zwar bis spätestens Mittwoch, den 8. Mai, da nach Ablauf dieser Frist irber das Holz anderweit ver fügt werden muß. Bei der allgemein bestehenden Knapp heit an Brennstoff ist jedermann zu raten, von der Bezugs möglichkeit Gebrauch zu machen. Bindegarn für Landwirte Bautzen, am 2. Mai 1918 Kommunalverband Bautzen-Land: Königliche Amtshauptmaunschaft 88 3 und 11 Lor Bekanntmachung des Kommunaloer bandes Bautzen Stadt und Land, über Backwaren, Brot marken, Mehlbezugsscheine vom 30. Oktober 1917 erhalten folgende Fassung: Wegen Reinigung der Amtsräume in der unterzeich neten Amtshauptmannschaft — Bismarckstrahe 21 Kommunalverband Dantzen- Stadt und Land kanntmachwrg zur Herstellung von 1 Pfund Roggenbrot 290 Gramm Roggenmehl und 36 Gramm Weizenmehl zu verwenden sind. 1. Erweiterung der Fassungsanlage des städt. Pump werkes. Berichterst.: Stadtv. Klepsch. 2. Ratsvorlage betr. Grundbestimmungen für die Mnanzoerwaltung der Stadt Bischofswerda. Be richterst.: Stadtv. Gnauck. 3. Einholung eines fachmänischen Gutachtens über Vereinfachung der städt. Buch- und Kassenführung. 4. Teuerungszulagen an städt. Beamte und Lehrer. Berichterst.: Stadtv. Geyer. 5. Erhöhung der Verkaufspreise von Gas und Koks der Gasanstalt. Berichterst.: Stadtv. Richter. 6. Ratsvorlage: Verbreitung der Mühlteichstraße, Verlauf eine» Laichstreifens an der alten Rückers dorfer Straße und Einziehung der Verbindungs straße zwischen Stolpner- und Stiftsstraße betref fend. Berichterst.: Stadtv. Wagner. Bischofswerda, am 8. Mai 1918. < VÜUS8S8 (itzwxkis Die Butterzuteilung für' 1.—10. Mai (Abschnitt L der grünen Landesfettkarte) wird auf Z4 Pfd- festgesetzt, womit der Ausfall auf die Zett vom 11.—20. April aüsgeglichen wird. Da aber zur Erreichung dieser Zuteilungsmenge teuere Luslandsbutter, herangezogen werden mußte, stellt sich der Preis für ZL Pfund ach 86 L. — Die Dutteraus- chche erfolgt Dienstag, den 7. Müi. Bis Montag mittag Müssen alle Anmeldungen erfolgt sein. Bischofswerda, am 4. Mai 1918. Der Stadtrat. Dap LandMebensmtttttamt hat dem Kommunaloer- »and «lye Sonderzuwelsuag an Butter zugehen lasten, so dckß die für die Zeit vom 11.—20. April 1918 ausgefallene Butter nachgeliefertwerden kann- Es wird deshalb außer der Eine Menge von 1 Zentner Mehl einschl. Trockenprä parate muß eine Ausbeute von mindestens 138 Pfuad Roggenbrot, 24 Stunden nach Entnahme aus dem Backofen gewogen, ergeben. Zur Herstellung von 1 Pfund Roggenbrot dürfen dem nach einschl. des WirkmMes und der Verstaubung 362 Gramm MM einschl. der Trockenpräparate verwendet Butzer auf Abschnitt ä der Landesfetttarte in der Zett vom ». hls 11. Mai 1918 durch die Dutter-Hauptverkaufs- und Anterverkaufsstellen noch abgegeben: 62/, Gram» Auslands-uiter Der Preis beträgt: . für 62^L Gramm 47 'L, für 800 Gramm S,7S «4t. ß Die Abgabe ist von den Verkaufsstellen auf der Amnel- debestätigung der Landesfettkarte durch Aufschreiben des Buchstaben 8 mit Tinte kenntlich zu machen. Für die Stadt Bischofswerda erlaßt der Stadtrat be sondere Bekanntmachung. Bautzen, am 2. Mai 1918. Städtische Bekanntmachungen. Sohlenabgabe. Bischofswerda: Kohlenkarten Nr. 501 bis 800 bei Eisenbeiß L Sohn; 801—1100 bei Balten L Wobst; 1101—1400 bei Richter; 1401—1650 bei Gnauck. Lllt. ÜSdSQ Höchstpreise für Gier. (Kommunalverband Dautzen-Laad ) tyuron iModss isrrsvs- Mvbtsr (Kommunalverband Bantzen-Land.) In der Woche , vom 6. bis 12. Mai dürfen von den Fleischern abgegeben und entnommen werden: Die Höchstpreise für Schlachtschweiue gelten nur für die unmittelbar zur Schlachtung bestimmten Schweine. Unter den Begriff der Schlachtschweine fallen nicht die Futterschweine, das sind diHenigen, welche zur Dei- terfütterung z. B. für Hausschlachtungszwecke erworben werden. Durch diese Bekanntmachung wird di« Bestimmung de» 8 9 Absatz 8 der Verordnung über die Regelung de» Fleisch verbrauches und den Handel mit Schweinen vom 19. Okto ber 1917 — R-G.-Bl. Sette 949 f. — nicht berührt, wpnach die Versicherung von Schweinen mit einem Lebendgewicht von mehr als 25 Kilogr., auch wenn es sich nicht um Schkachkschweine handelt, nur an die staatlich bestimmten Btehabnahmestellen oder deren Beauftragte, d. h. im König reich Sachsen nur an den Diehhandelsverband icker an seine Mitglieder mit großer Ausweiskarte erfolgen darf. Ausstellung der Mehlbezugsscheine find zu k) eine Brostnarke mit 326 Gramm MM, b) ein Abschnitt einer Brotmarke mit 65 Gramm MM. a) ein voller Bogen mit 10 Reichsreisebrotmar- marken Wer je 500 Gramm Gebäck ><5000 Gramm Gebäck) 3260 Gramm MM, d) ein voller Bogen mit 10 Reichsreisebrotmar ken über je 50 Gramm Gebäck (500 Gramm Gebäck) 326 Gramm Mehl, e) Einzelabschnitte von Reichsreisebrotmarken über je 100 Gramm Gebäck mit 65 Gramm Mehl. , Das Verhältnis, in dem den Bäckern Rogge», und Weizenmehl auf den Mehlbezugsscheinen angewiesen sind, richtet sich je nach Ot Art ihres Geschäftsbetriebes und den nach 8 10 Absatz l in dem Markeneinnahme- und Mehlbe standsbuch enthaltenen Eintragungen. Die Ausgabestellen haben bei übermäßig starkem Weizemnehlverbrauch die Zuweisungen an solchem MM entsprechend zu kürzen. Bei Ausstellung der MMbezugsscheine zum Bezug von MM zur Herstellung von Roggenbrot ist ferner zu beach ten, daß nach den Bestimmungen in 88 2 und 3 dieser Be- Unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 25. Fe bruar 1918 über Höchstpreise für'Eier werden für den Be zirk des KomnnmaloerHandes Bautzen-Land folgende Höchstpreise für Eier neu festgesetzt: 1 .a) 30 L für das Stück bei Abholung durch die Sammelfielle beim Geflügelhalter oder bei Abholung durch den hausfrauenver- Än bei Geflügelhaltern, die MitgliMr des betreffenden Hausfrauenvereins sind; b) 31 bei Ablieferung durch den Geflügelhalter an die SammEfiell» oder an einen Haus frauenverein; o)3SHHbei «bliesen«, der Somm-lftelle oder eines hauMauenverely» an die Aentral- verteilungsstelle (Molk. Noack, Bautzen); ä) 34 L bei AbMftmng der Aentrolverkeilvng»- fichle an eine Bedarfsstelle; «) 36 L bei Abgabe an die Verbraucher durch die Sammelfielle oder einen Hausfrauen verein. Di« Preise unter o und 6 verstehen sich frei Empfangsstation. 2 30 L für das Stück bei der unmittelbaren Ab- gäbe durch die Geflügelhalter an die Verbraucher. 3. Pst Überschreitung der festgesetzten Höchstpreise wird mit Gefängnis bis zu einem Dahre oder mit Geldstrafe bi- zu 10000 -4t bestraft. 4. Di« vorstehenden Bestimmungen trtten mit dem S. Mai 1918 sn «rast. Bau-en, am 4. Mai 1918. Kommnnalverband Bantzen-Land: Köntgliche «mtohantztmannscha». bei der Firma Paul Bennewitz in Bautzen KorNmarkt 12 an melden, der der Verkauf des Bindegarnes und der Garben bänder übertragen worden ist. Der Preis des Bindegarnes beträgt für das Kilogramm etwa 11 -K, für 100 Stück Garbenbänder 6,50 -^t bis 7 Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen nicht zurückgezogen und Rücklieferungen nicht angenommen werden können. Die Semeindevorstände werden veranlaßt, die Land- wirte auf diese Bekanntmachung noch besonders hinzuwei sen, und tunlichst Sammelbestellungen bei der genannten Firma einzureichen. Vom S. bis «inschlleßlich 13. Mai 1918 werden abge geben aus Abschnitt 6 der Lebensmittelkarte für Richtselbst- «ersorger (rosa und grün« Karte) und Abschnitt 3 der Le- bensmittelkarte für Selbstversorger 75 OrgMM Heringe. Der Preis vträgt für 75 Gramm Heringe 14 M. Für die Stadt Bischofswerda erläßt der Stadtrat be sondere Bekanntmachung. Bautz«n, am 3. Mai 1918. Kommunalverba«- Bautzen-Land Königliche Amtshauptmanaschaft. Vorstehende Bekanntmachung M für Bischofswerda mit der Maßgabe, daß die Abholung der Ware gegen Ab trennung des Abschnittes 18 der allg. Lebensmittelkarte II zu erfolgen hat. Auf denselben Abschnitt wird für Nicht- selbstverforger außerdem - noch Pfd. Auckerhonig zum Pfundpreis von 75 L abgegeben. Bischofswerda, am 4. Mai 1918. Der Stadtrat Montag, den 13. Mai und Dienstag, den 14. Mai 1918 nur die dringlichsten Angelegenheiten erledigt. Bautzen, am 2. Mai 1918. Die Königliche Amtshauptmanaschaft uitte Fl 11 der brau ne« Fleischbezngskarte» je 1SV gr. Fleisch mit Knochen oder Knochenbeilage bez. 12V xr. Hackfleisch oder Wurst. 2 auf die AbschnMe Fl 11 der mei- tzen Fleisch-ezugskarten je 75 gr Fleisch mit Knochen oder Knochenbeilage bez. 6V gr Hackfleisch oder Wurst. 3. auf die Abschnitte Fl 11 der -raunen Neischbezugskarten mit dem Stempel „Volksküche" je 100 gr Fleisch mit Knochen oder Knochenbeilage bez 8V gr Hackfleisch oder Wurst.