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Su-I-S r°Z " «rMW» - Jeder Vaud etwa 500 Seiten start mit über 5S0 ein- und mehrfarbigen Abbildungen und Aunstbeilagen, Äroß-Quartfor- mat, SI cm. hach, 23 em. breit. s V»Och«b»«»< jeder «im» »«» l8.Lv «. Im Verlag der Akndemische» B»chha«dl»«g R. «nx LiPpald, Leipzig, Königstr. 37, erscheint soeben B««d 1 von .' Sachsen im grotzer Zeit. Gemeinverständliche sächsische Kriegsgeschichte und Vaterländisches Gedenkwerk des Weltkrieges in Wort und Bild, dessen Widmung König Friedrich August anzunehmen gerechte. Herausgegeben v»m Vorstand de- König!. Sächsischen Kriegsarchivs Oberst D. Hattenroth. WM- Wer gesamte DerlagareiaerlAS stießt «ach Besti«m»»ge« Ars Kgl. Eächfische» Lkrieg» «tslsierim«» de« sächsische« Tr«ppe« z«. "W> Ich drstrle hiermit dri vrAurntze». «»chtznntzln», «. «a» Linaatv in Lelpitg, KäMgsttaß« 37 Sachse« i« ,raßer Zett . Band I Mr «l. 13.50 ttrftrdak jetzt, ,°hld«r --.iLhrlich M. 5.- ab Lieftruag; Band ll und ^^gleichrn Bedinmmgrn Ort und Streße: stam« und Stand: - Der SLchkjch« LrMl Amtliche Beknnnttnnchnnge». Ä. euungen aus oer Bezir Landgemeindeverwattu vom Roten Kreuz geführt werden. Aus- und Heilanstalten zustehenden Dergünsti Anttliche Veknnnttnnchnnge». 3. auf die Abschnitte Fl S7der krnnnen Fleischbezugskarten mit de« Stempel »Bolkskllche" je 100 «r Fletzch «tt Knochen oder Kuochenbeilage bez. 8V xr Hackfleisch oder Wurst. Aus die MlitSrurlouberkarteu darf nicht mehr Mersch auf die Fleischbezugskarten der Zivilbevölkerung abge- dürfen »erden: l. thylalkohol versetzten Branntwein, woraus er erkrankte, «r- blindets und nach zwei Tagen starb. Klingenthal i. V., 2«. Januar. Vie Arzte des Ami», gerichtsb^irk» Klingenthal geben bekannt, -aß sie ihre Tä- tkgkett für die Allgemeine Ortskrankenkasse vom 1. Februar ab einftellen, nachdem in langen'Derhandlungen kein Der- tragsabschluß zustandegekommen ist. Die Kassenmitglieder werden vom 1. Februar ab als Privatpatienten nach den ortsüblichen Sätzen mit Kriegszuschlag nur gegen sofortige Bezahlung behandelt. Aus Sachsen. Dresden, 26. Januar. Die Firma Herzfeld iu Dresden, die feit etwa 20 Jahren eines der ersten und größten Waren häuser der sächsischen Hauptstadt .besitzt, hat ihren Betrieb wegen Zahlungsschwierigkeiten einstellen müssen. Aitbru, 26. Januar. Ein großer Brotmarkendiebstahl wurde im Gebäude der hiesigen Amtshauptmannschaft aus geführt. Durch einen unbekannten Täter wurden von einem Poften Reisebrotmarken 350 Bögen, von denen jeder zum Bezug von einem Pfund Brot berechtigt, entwendet. Die Nummern der Marken wurden sofort gesperrt, und so ge lang es, im Laden eines Bäckermeisters in der Grottauer Straße zunächst einen Soldaten anzuhalten, der aus dem Diebstähl herrührende Brotmarken umzusetzen versuchte. Mit seiner Hilfe wurde der Täter in der Person eines bei der Amtshauptmannfchäft beschäftigten Hilfsdieners ausfindig gemacht, der sofort verhaftet wurde. Plauen i. V., 26. Januar. Liner Gasvergiftung er- legen ist Herr Sattlermeister Peipp und feine Wirtschaf terin Alma Geipel. Anscheinend handelt es sich um einen Unglücksfall. Schneeberg, 26. Januar. Au Methylalkohol gestorben. Ein erschütterndes Eiche fand der tm 39. Lebensjahre steh- eich« Bäckermeister und Kaffeehausbesitzer Bochmann in Neustädte!. Er befand sich auf Urlaub bei den Seinen, und es wurde Schlachtfest gehalten. Hierbei genoß er mit Me- Wäsche zerstört werden. Um diesem Mangel zu begegnen, vorläufig die Beachtung folgender Waschvorfchriften i: Das Kochen, Reiben und Auswringen mit -en Händen ist unter allen Umständen zu vermeiden. Auswrin gen mit -er Wringmaschine ist unschädlich. Die Reinigung erfolgt mit der Bürste, warmem Wasser (nicht über 40 Grad Celsius) und Seife oder Seifenpulver. Nach dem Waschen muß die Ware in lauwarmem Wasser gründlich gespült wer den. Nach dem Spülen empfiehlt sich die Trocknung auf der Leine. Es empfiehlt sich ein nicht zu heißes Bügeln in noch feuchtem Zustande auf der linken Selle. Wenn diese Vorschriften beachtet werden, ist «in« längere Haltbarkeit der Ware möglich. heimatdaak und Bäderfürsorge. Die Stiftung Heimat dank hat für die Bäderfürsorge von heeresentlassenen Kriegs teilnehmern einen Ausschuß gebildet, dessen Geschäft« auf Grund getroffener Vereinbarungen vom Landesausschusse der Vereine vom Roten Kreuz geführt werden. Auf gabe dieses Ausschusses > ist es, die -em Roten Kreuz in Bädern - - " ' gungen zum Besten der Kriegsbeschädigten durch Ver mittlung von Badekuren oder Heilbehandlungen zu verwer ten. Anträge auf Vermittlung einer Badekur oder Heilbe handlung sind bei dem zuständigen Zweigvereine oder -er Geschäftsstelle des Vereins Heimatdank Bautzen-Land anzu bringen. als , geben werden, auf «ine Wochenkarte also ISO er und auf eine Tageskarte 30 xr. Die Fleifchbedarfsfchüne für die vottsküchen dürfen voll betieferk werden, die für die Gastwirtschaften nur zur Hälfte. Für die Stadt Bischofswerda erläßt der Stadtrat be sonder« Bestimmungen. Bautzen, am 25. Januar 1918. Komnumalverband Bantzen-Laich: Königliche Amtshauptmannschast. Unter -em Pferdebestande de» Gemeindevorstandw Atwt« Hack««« in DNtLenchorf Ist-er Ausbruch der Pscrderiiude amtlich festgestellt worden. Bautzen, am 25. Januar 1918. Königlich* A»t»ha»ptman«schast. aus die Abschnitte Fl S7 der brau. »e« Fleischbezngskarten je LSV gr. Fleisch Mit Knochen oder Knochenbellage bez. 12V irr Hackfleisch oder Wurst. auf die Abschnitte Fl S7 der a»ei- tzen Fleischbezugskarte« je 7b gr Fleisch Mit Knock-n oder Knochenbeilage bez VV er. Hackfleisch oder Wurst. Rumänische Kultur. Don der unerhöhrten Barbarei der Rumänen gegenüber Len deutschen Gefangenen legen die eidlich erhärteten Aus sagen von zwei Deutschen, die aus rumänischer Gefangen schaft entwichen sind, ein trauriges Zeugnis ab. Der, eine ' von ihnen wurde mit Frau und Kindern bei Beginn M ru mänischen Mobilmachung internijert. Er wurde im Gesäng ms von Roman und dann in Jassy eingekerkert und wie der gemeinste Verbrecher behandelt. Dort traf er zwei deutsche kriegsgefangene Husaren, die aus dem Lager Sipote entwi chen waren. In dem Aussageprotokoll heißt es dann wört lich: „Sell Jahren hatte ich nicht geweint, als ich aber diese bejammernswerten Gestalten sah, standen mir die Hellen Tränen in den Augen. Die Gefangenen mußten den Weg von Tecuciu nach Si pote zu Fuß machen, Kolbjenstöße und Fußtritte regnete es von Seiten der Begleitmannschaft, dabei die denkbar schlech teste und dürftigste Verpflegung. In Sipote sahen sie ein solches- Elend und die ihnen zuteil gewordene Behandlung war so gemein, daß sie beschlossen, bei der ersten Gelegnheit zu entfliehen. Sie erzählten, daß täglich einige hundert Ge fangene an Seuchen und Hungertyphus zugrunde gingen. Außer etwas Maismehl und einigen Zwiebeln gab es keine Nahrung. Wasser, Salz, Brot und Medikamente fehlten fast gänzlich. Ihre Parole war daher: „lieber totgeschossen, als in dieser Hölle weiterleben." Leider fand ihre Flucht ein schnelles Ende, furchtbare Mißhandlungen waren der Beginn der sie erwartenden Strafe. Wachmannschaften, die aus Sipote kamen und die Jassyer Gefängniswache ablösten, be stätigten mir unumwunden die schauderhaften Verhältnisse im Slvoter Lager. Sie sagten: Sipote wäre Strafwache für Offizieve und Mannschaften." Der andere Deutsche berichtete, daß mit ihm zusammen deutsche und österreichisch-ungarische Internierte von der Sammelstelle Galatz in ungesäubertem Viehwagen in 14tä- giger Cisenbahnfahrt nach Ungurjeni (etwa 20 Kilometer süd östlich Dorohok und Rediu) gebracht wurden. Der ganze Reiseproviant für diese 14 Tage bestand aus zwei Broten pw Kopf. Die Leute starben buchstäblich an Hunger. An einzelnen Stationen lagen Zuckerrüben aufgestapelt. Hier Erhöhung -er Invalidenrente. Aus Beschluß des Bun desrates «rhatten Empfänger einer Invaliden-, - Witwen- »der Witwerrente, wenn sie sich im Inland« aushalten, für die Zett bis zum 31. Dezember 1918 zur Rente eine Zulage, die monatlich im voraus mit 8 -st für Invaliden- oder Kran- ckenrente, mit 4 -st zur Witwen-, Witwer- oder Witwenkran- ckenrente, jedoch nur für volle Kalendermonate des Renten- Hezugs, erstmalig für Februar dieses Jahres zahlbar ist. Die Zulage erhält, der Rentenempfänger bei derselben Zahlstelle der Post, wie die Rente, gegen Abgabe von Quittung nach vorgeschriebenem Muster. Die Dordrucke dazu sind vom Der- sicherungsamt zu beziehen Gemeinden, Armenverbänden, Versicherungsträgern wird bei Überweisung von Kenten Zu lage nicht gewährt, von ihnen ist auf die Rentenquittung der Vermerk zu setzen: Zulage nicht zahlbar. Di« Rentenemp- ftknger haben die Zulagen gleichzeitig mit der Rente zu er heben und dabei di« vorgeschriebenen Quittungsvordrucke -ordnungsgemäß ausgefüllt vorzulegen. Dabei ist folgendes zu beachten: Für jeden Monat, auf -en die Zulage gewährt wird, ist darüber eine besondere Quittung auszustellen unh zwar auch dann, wenn die Zulage auf mehrer« Monate er hoben wird. Die Quittungen führen oben in deren Mitte die Buchstaben l bei Bezug von Invalidenrente, L bei Kranken- renje, Vf hei Witwen- oder Witwerrent«, ZV und L bei Wit- MWkrnnkenreMe., Die Quittungen enthalten oben links die Angabe „Versicherungsanstalt Nr. 22", das ist die Ordnungs nummer der Landesversicherungsanstatt Königreich Sachsen. Ist di« Rente von einem anderen Bersicherungsträger ange wiesen, so ist dessen Nummer handschriftlich einzutragen, die Zahl 22 aber durchzustreichen. An der in der Quittung be zeichneten Stell« ist der Wohnort des Empfängers, der Tag der Vollziehung und die volle Namensunterschrist des Emp fängers handschriftlich einzutragen. Die Quittung ist nicht vor Beginn des Monats zu vollziehen, auf -en di« Zahlung «rfolgt. Zur Beglaubigung der. Unterschrift des Empfängers genügt di« Verdrückung des Dienststempels. Abfallfufter im Lebensmittelgewerbe. Kehrmehl, Aus- Vlopfmehl, Fußmehl, verunreinigte Teigwaren und andere Abfälle der Bäckereien, Konditoreien, Cakes-, Zwieback- und Honigkuchenbetriebe, Teigwarenfabriken dürfen vom Inha ber des Betriebes in der eigenen Wirtschaft als Abfallfutter verwendet werden. Soweit eine Verwertung in der eigenen Wirtschaft nicht stattfinden kann, ist das Abfallfutter der Zent- -tralverteilungsstelle, Firma Paul Schulze Nachf. in Bautzen, änzubieten. Jeder Verkauf an eine ander« Person ist ver boten, Zuwiderhandlungen werden nach 8 18 der Derord- mmg über Futtermittel vom 5. Oktober 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 15000 -st be straft. Behandlung von Papiergaruerzeuguifseu. Dauern- wer- Fleischabgabe (Kormmmaloerbnnb Väschen-Länd.) der Woche vom 27. Januar bi« S. Februar 1918 vost den Fleischern abgegeben und entnommen Mittellungen aus der Bezirks- und N"kMnerzeugniss« bei der 7 Landgemeindeverwaüung Her Amtshauptmannschast Bautzen, empfohlen Kohlenabgabe. Bischofswerda: Alle bei Richter gemeldeten Bezug, scheine werden daselbst mit je der Hälfte beliefert. Die Ortskohlenstelle. m M. S. —