BESTIMMUNGEN 2. Anrechtspreise (einschl. Kleiderablage, Programm und Kartensteuer): 20 Proben M. 60. - M. 50.— 16 Proben M. 48. - M. 40.— Fehlt bei Bestellungen die Angabe, ob großes oder kleines Anrecht gewünscht wird, so wird angenommen, daß großes Anrecht ge= wünscht wird. Anrechtspreise (einschl. Kleiderablage und Kartensteuer): Bei Entnahme eines Anrechts für Saal Nr. 1-300 am 12. September Saal Nr. 301-500 am 13. September Saal Nr. 501-800 am 14. September Anteilseigner, denen die Abholung ihrer Kartenhefte an den vorgenannten Tagen nicht möglich ist, können sich ihre Kartenhefte schriftlich oder telephonisch zurücfclegen lassen. Zinsschein Nr. 49 wird mit M. 2.— eingelöst. b) An alle übrigen Besteller erfolgt die Anrechtsausgabe vom 29. September bis 1. Okober/ vor dieser Zeit ist die Zuweisung von Karten nicht möglich. HAUPTPROBEN KONZERTE 1. Es werden Anrechte ausgegeben für: a) 20 Konzerte <Großes Anrecht) b) 16 Konzerte (Kleines Anrecht ohne IV., VII., XIII. und XVIII. Konzert). In beiden Fällen sind auch halbe Anrechte (für die geraden und ungeraden Reihen) erhältlich. Teilzahlungen sind wie bisher in 2 oder 4 Raten gegen Revers und gegen Hinterlegung der Stiftungsanteile und Anlehnsscheine gestattet. Bei Voll Zahlung eines ganzen Anrechts — nicht zweier halber — auf 20 oder 16 Konzerte werdenVorzugspreise gewährt. a) Galerie 1. Reihe, Mittelbalkon 1. —4. Reihe b) Saal und Galerie (alle übrigen Plätze) .... Kassenpreise (einschl. Kleiderablage und Kartensteuer): zu a)= M. 3.50 und zu b) = M. 3. — Im Falle einer Erhöhung der Kassenpreise, die für einzelne Hauptproben vorbehalten bleibt, werden die Preise der im Anrecht entnommenen Karten nicht erhöht. Es sind auch halbe Anrechte (für die geraden und ungeraden Reihen) erhältlich. Auf Wunsch werden Teilzahlungen wie bisher in 2 oder 4 Raten gegen Revers gewährt. Anrechtsausgabe a) an die Inhaber von Platzrechts=Urkunden vom 19. bis 22. September; b) an alle übrigen Besteller mit den Anfangsbuchstaben A—H am 5., I — Q. am 6. und R — Z am 7. Oktober. *) Saal, letzte Reihen/ Mittelbalkon 9. und 10. Reihe,- 2. Galerie 3. Reihe. 3. Kassenpreise (einschl. Kleiderablage, Programm u. Kartensteuer): zu 2a)=M. 6.50 u. 2b)=M. 3.50. Im Falle einer Erhöhung der Kassenpreise, die für einzelne Konzerte vorbehalten bleibt, werden die Preise der im Anrecht entnommenen Karten nicht erhöht. 4. Anrechtsausgabe a) Die Inhaber von Stiftungsanteifen und Anlehnsscheinen werden gebeten, ihre Kartenhefte unter Vorlegung der Kartenauslieferungsscheine an den folgenden Tagen zu entnehmen: Saal Nr. 801-1016A am 15, September Galerie Nr. 1-300 am 16. September Galerie Nr. 301-537 am 17. September Bei Entnahme von ganzen Anrechten für 20 16 Konzerte Konzerte a) Saal/ und Galerieplätze M. 105.— M. 84. - /Bei Vollzahlung ganzer Anrechte M. 100.- M. 80.- b) Rückwärtige Reihen*) M. 60.- M.48.- Bei Voll Zahlung ganzer Anrechte M. 57.— M. 46.— Bei Entnahme von halben Anrechten: a) Saal* und Galerieplätze M. 52.50 M. 42.- b) Rückwärtige Reihen*) M. 30.- M. 24.-