— 155 — Im Durchschnitt von 3 '/ 2 Jahren lieferte ein Quadrat-Lachter Gangfläche lOCentner schmelzwürdiges Erz imWerthe von 70fl.= 40 Thaler oder 120 Mark. Die Gewinnungs- und Aufbereitungs- Kosten stellten sich für obige Fläche auf 36 fl., der Reinertrag also auf 34 fl. Dass der jährliche Durchschnittsertrag trotz der weit unvollkommeneren Aufbereitungs-Anstalten in der Periode von 1774—1814 fast doppelt so hoch war, erklärt sich leicht, wenn man sich erinnert, dass die damaligen Bauten wesentlich auf dem harten Trum mit seinem silberreichen Schapbachit und hochhal tigen Bleiglanz umgingen, die neueren dagegen fast ganz auf dem weit silberärmeren aber kupferreicheren groben Trum, aus welchem das Hauptmittel besteht. Die verhältnissmässig weit grössere Erz- production, welche auf letzterem möglich war, entschädigte indess theilweise für den geringeren Silbergehalt und würde unter sonst günstigen Umständen die Grube noch lange Zeit in gutem Betrieb haben erhalten können. Allerdings aber wäre diess nur unter der Voraussetzung möglich gewesen, dass man umfassende und rationelle Vorrichtungen für den Tiefbau getroffen hätte, der im Schwarz wald noch nirgends ernstlich in Angriff genommen worden ist. Dieser sollte vorläufig bis zur 60 Lachter-Sohle geführt werden, die hierzu erforderlichen Mittel hatte Vogelgesang 1857 auf 50,000 fl. veranschlagt. Schon war ein Theil der auf dieses Ziel gerichteten Arbeiten ausgeführt, als die Kinzigthaler Bergwerks-Gesellschaft unerwartet ihren ganzen Betrieb einstellte. Hierzu lässt sich in den Verhältnissen des Gangs kein ge nügender Grund auffinden. Es war vielmehr frühere schlechte Finanz-Wirthschaft und vor Allem die voreilige Erbauung einer Hütte mit Poche, Stossheerd-Wäsche und Schwerspath-Mtthle in 1' 2 stündiger Entfernung von der Grube, ehe diese genügendes Material für ein solches Etablissement liefern konnte, die Veran- ! lassung zu diesem auffallenden, mit grossem Nachtheil für die Actionäre verbundenen Schlitte. Nachdem eine von der Gesell schaft verlangte Aenderung der Statuten von der badischen Re gierung und der Standesherrschaft mit Recht nicht genehmigt worden war, löste sich dieselbe noch im Jahre 1857 auf. Seitdem