I. KONZERT-ANRECHTE Die Anrechtspreise (einschl. Kleiderablage, Programm und Steuer) betragen für die 20 Konzerte M. 180.— und <für eine geringe Zahl von Plätzen) M. 150. — *) und M. 90. — .**) Zur Ausgabe gelangen an die Inhaber von Stiftungsanteilen und Anlehnsscheinen an den nachstehend unter 1 bezeichneten Tagen — je nach Wunsch — Kartenhefte für a) sämtliche 20 Konzerte <M. 180.—), In diesem Falle steht es den Bezugsberechtigten frei, zunächst nur die Hälfte des Anrechts^ Preises zu bezahlen 1.) gegen vorübergehende Hinterlegung derbetr. Stiftungsanteile oder Anlehns» scheine nebst Billettauslieferungs= und Zinsscheinen, über deren Empfang quittiert wird, und 2.) gegen eine ausdrückliche schriftliche Versicherung (Vordrucke an der Gewandhauskasse erhält^ lieh), daß die 2. Hälfte des Anrechtsbetrages gegen Rückempfang der hinterlegten Scheine bis spätestens 18. Dezember 1929 bezahlt wird,- andernfalls soll die Gewandhaus=Konzertdirektion berechtigt sein, die hinterlegten Scheine zur Befriedigung ihrer Ansprüche zu verwerten. b) nur 10 Konzerte <M. 90. — ) und zwar für die ungerade Reihe <1., 3„ 5 Konzert), oder für die gerade Reihe <2., 4., 6 Konzert). 1. Den Inhabern von Stiftungsanteilen und Anlehnsscheinen bleiben ihre Plätze bis zum 15, Sep= tember gesichert. Der Verkauf der Anrechtshefte findet statt für die Saalplätze Nr. 1-300 am 9. September » » 301-500 » 10. » » » 501-800 » 11. » » » 801 —1016 ; *» 12. » Galerieplätze » 1 — 300 13. » » » 301-537 » 14. » Der »Zinsschein Nr. 46« wird mit M. 2.— eingelöst. Zur Durchführung der den Stiftungsanteilen und Anlehnsscheinen vorgedruckten Bestimmungen <Abs. b u. c) wird gebeten — soweit dies nicht bereits geschehen ist — bei Entnahme der Anrechtshefte Namen und Wohnung der derzeitigen Eigentümer der Scheine anzugeben. Über die nicht fristgemäß abgeholten Anrechtshefte muß anderweit verfügt werden. 2. a) Der Verkauf aller übrigen Konzertanrechtshefte erfolgt auf Grund schriftlicher Bestellungen, die für die Besteller bindend sind, nach vorausgegangener Verlosung vom 23. September ab, und zwar werden nach Maßgabe der verfügbaren Anrechtshefte und der eingegangenen Bestellungen ganze oder halbe Anrechte ausgegeben. Sofern nicht ausdrücklich halbe Anrechte bestellt wurden, werden ganze Anrechte zugeteilt. Bei der Wahl der geraden oder ungeraden Konzertreihe werden die Wünsche der Besteller nach Möglichkeit berücksichtigt. b) Bereits eingegangene Bestellungen sind nicht zu wiederholen,- sie werden jedoch nicht vor« zugsweise berücksichtigt. c) Ein Anspruch auf Zuteilung bestimmter Plätze kann nicht zugestanden werden. d) Die Beantwortung von Fragen bezüglich Berücksichtigung eingegangener Bestellungen von verfügbaren Konzertanrechten ist nicht möglich vor dem 23. September. e) Besteller, welche Karten zugeteilt erhalten, werden durch die Post am 22. September davon in Kenntnis gesetzt. ) Orgelplätze, II. Galerie 3. Reihe. **) Saalrückwand.