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DerMMLrMer ZSischöMoörüaer Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amt-Haupt- Mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, des Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrats zu Bischofswerda. Unabhängige Zeitung für alle ÄMMMdkMd Land. DichtesteVerbreiLunginallenBolksschichten Beilagen: Bilderwoche, Jugend u. Deutschtum, Mode vom Tage, Frau und Heim, Landwirtschaftliche Vellage. — Druck und Verlag von Friedrich May G.m.b.H. in Bischofswerda. Fernsprecher Nr. 444 und 445 Erscheiuuuosweffe: Jeden Werktag abend» Mr den folgend. Tag. Bezagopreiä für die Zeit eine» halben Monat»: Frei ins Haus halbmonatlich Mk. ILO, beim Abholen in der Gefchüftsstrlle wöchentlich SO Psg. Einzelnummer 10 Pfg. 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Jahrgang Tagesschau. * Sm Reichstag wurde bei der Beratung über das Jürfieuabfindungsgeseh 8 1 mit den Stimmen der Regie rungsparteien und der Wirtschaftlichen Vereinigung äuge- nommen, 8 2 mit den Stimmen der Deulschnalw- nalen, der Völkischen und der Kommunisten abgelehnt. Die 88 3 bis 7 wurden angenommen.. * Die Sozialdemokratische Partei hat dem Enteignungs ausschuß, der zur Fortsetzung des Kampfes für die entschädi- gungslosc Enteignung aufgefordert hatte, eine Absage erteilt. Der Austausch der Ratifikationsurkunden des Vertrags mit Rußland hat am Dienstag durch Außenininister Dr Strefemann und Botschafter Krestinski stattgesunden. * Die Zahl der Arbeitslosen in England hat eine weitere Zunahme erfahren und beträgt gegenwärtig 1634 700. Die streikenden Bergarbeiter sind nicht inbegriffen. Amundsen hat erklärt, daß er an keiner Polarerpedilion mehr teilnehmen werde. Einige Mann von der Besatzung der „Norge" planen aber eine neue Expedition im Luftschiff. Zu den mit * bezeichneten Meldungen s'nden die Leser Aus- iührliches an anderer Stelle. Wo lregi -er Ausweg für das Abfmdungsgefeh? Die Verhandlungen im Reichstag, die über das Abfin dungsgesetz stattgefunden haben, lassen noch immer nicht er kennen, auf welchem Wege eine Lösung der schwierigen Frage erreicht werden kann. Seitens der Regierungspar teien hat die Wiederaufrollung abgeschlossener Vergleiche und die Aenderung der Äufwertungsbestimmungen einmütige Ablehnung gefunden. Vor allem hinsichtlich der Rückwirkun gen des Abfindungsgesetzes auf die gerichtlichen Urteile aus der Vorkriegszeit besteht nur auf feiten der Demokraten und des Zentrums eine gewisse Neigung, die bereits den Sozial demokraten gemachten Konzessionen noch weiter zu erhöhen. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hält ihre weiteren Forderungen durchaus aufrecht und verhandelt intern über Anträge, welche die Fraktion noch zur zweiten Lesung der Fürstenabfindungsfrage einbringen will. Jedenfalls glau ben die Sozialdemokraten nach dem bisherigen Verhalten der Regierungsparteien, ihrer auf jeden schärferen Druck hin zu- tage getretenen Nachgiebigkeit, daß die Sorge vor einem neuen Wahlentscheid, der die Regierungsparteien beherrscht, auch fernerhin ein Heraufschrauben der sozialistischen An sprüche bis zur dritten Lesung erleichtern könnte. Daher haben die Sozialdemokraten sich bis zum Entscheidungstag ihre endgültige Stellung vorbehalten und suchen ihre Son derinteressen aus der bürgerlichen Uneinigkeit herauszu holen. Gewiß wird die innerpolitische Belastung mit einer neuen Wahlagitation, besonders bei den bürgerlichen Par teien, als äußerst schwerwiegend empfunden. Selbst die De mokraten können nicht leugnen, daß die Reichstagsauflösung keine entscheidende Aenderung herbeizuführen vermag. Die Stärke der Parteien würde sich voraussichtlich zwar verschie ben, aber nicht entscheidend ändern. Sicherlich bildet die staatspolitische Notwendigkeit eines raschen Zustandekom mens des Fürstenabfindungsgesetzes für die Gesamtheit un seres Volkes ein Moment, von dem es im wesentlichen ab hängig sein wird, ab wir die nicht nur für die Politik, son dern auch die Wirtschaft so notwendige Zusammenarbeit aller am Wiederaufbau arbeitenden staatsbejahenden Teile der Volksgemeinschaft wiedergewinnen. Je länger die ser von den linken Parteien willkürlich erhobene Streit neuen Zank und neue Verhetzungen auszulösen ver mag, um so gefährlicher ist die Rückwirkung auf Deutsch lands Stellung nach innen und außen. Die Regierungspar teien scheinen überwiegend der Ansicht zu sein, daß man es auf eine Abstimmung in dritter Lesung, also auf eine Zu fallsmehrheit ankommen lassen könne. Sollte es ober bereits nach der zweiten Lesung sich Herausstellen, daß diese Hoff nung begraben werden muß, so bliebe als letzter, aber un willkommener Ausweg die Vertagung der Gesamtvorlage noch übrig. Dabei wiederum könnte versucht werden, die jenigen Bestimmungen auszuschallen, die nur einer rein lan desgesetzlichen Regelung bedürfen. Für die Deutschnatio nalen haben die bisherigen Verhandlungen im Ausschuß be reits eine Selbstüberwindung hohen Grades bedeutet. Die immer weitergehenden Zumutungen der Sozialisten und Demokraten haben selbstredend dazu beigetragen, das Gefühl der Verantwortung, das die Partei bei ihrem Mitwirken an dem Zustandekommen des Abfindungsgesetzes übernommen hat, entsprechend zu erhöhen. Sie verlangen nur eine billig«, der Gerechtigkeit und damit der hauptsächlichsten Notwendig keit eines bürgerlichen Staates entgegenkommend« Lösung der Frage. Wenn diese nicht erreicht werden kann, trifft die Schuld des Versagens die Gegner. Die Fürstenabfindung im Reichstag. Berlin, 29. Juni. Das Plenum des Reichstags befaßte sich heute mit der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürsten häusern. Abg. Dr. Pfleger (B. V. P.) berichtete über die Verhandlungen im Rechtsausschuß. Präsident Löbe schlug vor, keine allgemeine Besprechung in der zweiten Lesung vorzunehmen, sondern in der Einzelberatung die einzelnen Paragraphen gruppenweise zusammenzufassen. Jede Frak tion soll eine Redezeit von einer Viertelstunde haben. Ueber diesen Vorschlag entspann sich zunächst eine lebhafte Ge schäftsordnungsdebatte. Das Haus tritt in die Beratung des 8 1 ein, der das Reichssondergericht vorsieht. Der Sitz des Gerichts ist Leipzig. Es entscheidet in der Besetzung von neun Mit gliedern. Vier von den Mitgliedern müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgerichten sein. Abg. Dr. Varlh (Dtschnat.) beantragte, daß vier von den Mitgliedern dem Reichsgericht, dem obersten Gericht, dem Verwaltungsgericht, dem Reichsfinanzhof oder dem Reichswirtschaftsgericht angehören müssen. Die vier ande ren Mitglieder dürfen nicht Parlamentarier oder Minister sein oder gewesen sein. Der Redner erklärt, die Deutsch nationalen hätten stets ihre Bereitwilligkeit gezeigt, an der Vorlage mitzuarbeiten und den Konfliktstoff zu beseitigen. Man habe aber die Zusammenarbeit mit den Deutschnationalen nicht gewollt. Der Redner tritt für ein unabhängiges Sondergericht ein, das von politischen Einflüssen frei sei. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) erwidert, daß seine Partei bestrebt war, ein Unrecht wieder gutzumachen. Es han dele sich nur darum, Volkseigentum, das von den Fürsten geraubt worden ist, dem Volk zurückzugeben. Der Redner beantragt, daß die Mitglieder des Gerichtes vom Reichstag gewählt werden. Reichsinnenminister Dr. Külz erklärt, die Regierung stehe geschlossen hinter dem Gesetzentwurf, wie er jetzt dem Reichstag vor liege. Wer das Gesetz ablehne, nehme eine große Verant wortung auf sich. Bei einem Nichtzustandekommen des Ge- setzes werde die Regierung die Konsequenzen zie hen. Es handele sich hier sowohl um eine Rechtsfrage, wie auch um eine staatspolitische Frage. Darum müsse auch der Gerichtshof eine entsprechende Zusammensetzung aufweisen. Man dürfe sich nicht daran stoßen, daß Rechtsformen, an die wir gewöhnt sind, in dem Entwurf nicht eingehakten werden. Man müsse dabei bedenken, daß wir wohl ein bürgerliches Gesetzbuch haben, aber noch nie ein Gesetzbuch für Fürsten recht hatten. Die Staatsumwälzung hat zweifellos die Rechtsgrundlage verschoben. Die Vorlage sucht einen Aus gleich zwischen den staotspolitischen Notwendigkeiten und den Forderungen des Rechtes. Das ganze deutsche Volk wünsche nichts aufrichtiger, als daß möglichst schnell und ge räuschlos dieses unheilvolle Thema aus der politischen Debatte verschwinde. Abg. Schulte-Breslau (Ztr.) hebt hervor, daß die ordentlichen Gerichte nicht die geeignetsten Stellen zur Ent- cheidung in dieser Frage sein können. Daher ist ein Son- rergericht notwendig. Die Regierungsparteien stehen est auf der Grundlage des Regierungsentwurses. Abg. von Gräfe (Völk.) nennt die Vorlage ein partei politisches Streitobjekt; sie sei auch durch Aenderungen nicht u verbessern. Die Völkischen werden sich daher der weite ren Mitwirkung enthalten. Abg. Reubauer (Komm.) erinnert an das Ergebnis des Volksentscheids, dem durch diese kümmerliche Vorlage nicht Rechnung getragen werde. Abg. Alper, (Wtsch. Vgg.) stimmt der Vorlage zu, wenn auch nicht in allen Punkten eine befriedigende Regelung er reicht sei. Abg. v. Windeiner-Wildau (Dtschnat.) verkennt nicht, daß besondere Umstände vorliegen. Man müsse aber unter- cheiden zwischen politischen und parteipolitischen Momenten. Wenn die Fürsten aufgehört haben, souverän zu fein, so haben sie doch nicht aufgehört, Staatsbürger zu sein. Sie können den gleichen Rechtsschutz wie die anderen Staats bürger beanspruchen. Damit schließt die Aussprache. Die sozialdemokratischen und deutschnationalen Anträge werden abgelehnt. Der 8 1 wird mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Wirtschaftlichen Vereinigung angenommen. Dagegen stim men die Völkischen und die Kommunisten; Deutschnationale und Sozialdemokraten enthalten sich der Stimme. Es folgt die Beratung der §8 2 bis 4, die von der Zu* ständigkeit des Sondergerichts handeln. Das Sondergericht kann eine nach der Umwälzung von 1918 vorgenommene Gesamtauseinandersetzung nur auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien des Landes und des Fürstenhauses neu aufrollen. 8 2 wird mit den Stimmen der Deutschnationalen, der Sozialdemokraten, der Völkischen und Kommunisten abge* lehnt. Die Abstimmung bei 8 3 bleibt zweifelhaft, da die Sozialisten dagegen stimmen und die Deutschnationalen sich enthalten. Es muß Auszählung erfolgen. 8 3 wird mit 142 gegen 138 Stimmen bei 79 Enthaltungen angenommen, ebenso 8 4. Abg. Reubauer (Komm.) hält die ganzen weiteren Ver handlungen für überflüssig, da die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Sondergerichtes abgelehnt seien. Abbruch der Verhandlungen und Auflösung des Reichstags sei not wendig. (Beifall bei den Kommunisten und auf den Tri bünen.) Präsident Löbe belehrt den Abgeordneten Neubauer, daß die Verhandlungen nur abgebrochen werden können, wenn alle Teile der Vorlage ab gelehnt seien. Es folgt die Beratung der 88 5 bis 7. Nach 8 5 stellt das Reichssondergericht fest, was von den zur Auseinandersetzungsmasse gehörigen Vermögensstücken Staatseigentum und was Privateigentum ist. Nach 8 6 bindet eine Auseinandersetzung, die nach der Staatsumwäl zung erfolgt ist, oder nur einzelne Vermögensstücks betrifft, das Reichssondergericht nicht. 8 7 setzt fest, daß, wenn bei einzelnen Vermögensstücken die Eigentumsverhältnisse nur unter großen Schwierigkeiten festgestellt werden können, von der Feststellung abgesehen werden kann. Diese Vermögens stücke werden zu einer Streitmasse zusammengefaßt. Die deutschnationalen Aenderungsanträge werden gegen die Antragsteller und die Völkischen, die sozialdemokratischen Anträge gegen die Antragsteller abgelehnt. 8 5 wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten gegen die Deutschnationalen, Völkischen und Kommunisten angenommen. Bei 8 6 wird ein Antrag der Deutschnationalen, wonach rechtskräftige Urteile und Schiedssprüche, Verträge, Ver gleiche und Anerkenntnisse maßgebend bleiben sollen, in namentlicher Abstimmung mit 300 gegen 108 Stimmen der Deutschnationalen und Völkischen abgelehnt. Die Paragraphen 6 und 7 werden bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen. Die Weiterberatung wird um 7 Uhr auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. Absage der Sozialdemokraten an den Gnteignungsausfchrrst. Berlin, 30. Juni. (Drahtb.) Der Reichsausschuß für )ie Fürstenabfindung hatte nach dem Volksentscheid in einem Schreiben an den Parteioorstand der S. P. D-, an den Allgemeinen deutschen Gewerkschaftsbund und di« kommu nistische Partei, aufgefordert, weiter gemeinsam mit ihm für die entschädigungslose Enteignung der Fürsten, gegen den Regierungsentwurf für die Auflösung des Reichstages und den Rücktritt der Regierung Marx zu kämpfen. Während der Gewerkschaftsbund keine Antwort erteilte, hat der sozial demokratische Parteivorstand in einem Briefe erwidert, daß er es ablehne, an Verhandlungen teilzunehmen, die «in solches Zusammengehen zum Ziele hätten. Die kommu nistischen Agitations Methoden hätten der Be wegung süc e entschädigungslose Enteignung der Fürsten sehr geschadet. Der Ausschuß erklärte, trotz dieser Absage den Kampf sortsetzen zu wollen. Die Arbeitslofenzahl in England. London, 30. Juni. Die Zahl der Arbeitslosen in Eng land betrug am 21. ds. Mts. 1634700, das bedeutet ein« Zunahme um 4 761 im Vergleich mit der Vorwoche und um 335 053 im Vergleich mit der gleichen Woche des Vorjahre«. Die Zahl schließt nicht die eine Million feiernder Bergarbei ter «in. Ginschrärrkungsmastnahmen in Italien. Rom, 29. Juni. Der Ministerrat hat einen Gesetzent wurf gutgeheißen, der u. a. bestimmt: 1. Für die Zeit vom 1. Juli 1926 bis 30. Juni 1927 wird die Errichtung von Luxusbauten verboten, da di« Bautätigkeit sich auf oillig« und volkstümliche Häuser für Mittelstand und Beamte be schränken soll. 2. Vom 1. Juli ab wird di« täglich« Setten-