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Der sächsische Erzähler : 07.10.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-10-07
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-192510077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-19251007
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-19251007
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Bemerkung
- vorlagebedingter Textverlust
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Der sächsische Erzähler
-
Jahr
1925
-
Monat
1925-10
- Tag 1925-10-07
-
Monat
1925-10
-
Jahr
1925
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 07.10.1925
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guten Glauben befand. Dies wird zumeist der Fallj, tt war nur dann nicht im guten Glauben, wenn er in Dresden-Hauptbahnhof, dagegen würde man mit dem Zuge 946, d. i. 9,12 Uhr ab Neustadt (Sachsen) über Schandau erst 11,30 Uhr in Dresden-Hauptbahnhof eintreffen. Selbstverständlich müßte Zug 945 beschleunigt bis Niedernenkirch durchgefiihrt werden; man könnte auch die Aufenthaltszeit in Sebnitz um mindestens 5 Min. kürzen, Oberottendorf nicht halten, um den Zug pünktlich nach Nie- derneukirch an Eilzug 229 zu bringen. Bis Niedernenkirch wird 4. Klasse nusgegeben; da aber der Eilzug nur 2. und 3. Klasse führt, müßte demnach die 4. Klasse in Neukirch auch Wegfällen. Aber wae zählt denn heute die Mehrausgabe ani Fahrpreis? Der Kaufmann zahlt das gern, wenn er schnell seine Geschäfte erledigen kann. Zeit ist Geld! Und dann wäre durch die Wetterführung des Zuges 945 ab Neustadt bis Niedernenkirch gleichzeitig ein schöner Anschluß an den Dresden—Zittauer Zug 825 geschaffen, der auch Anschluß nach Bautzen und Görlitz vermittelt. Der größte Miß stand aber ist der für Niedernenkirch als Knotenpunkt, daß der Eil zug 831 abends von Dresden nach Zittau nicht hält. Man muß be reits 8,17 Uhr von Dresden die Heimreise antreten. Wie schön wäre es, wenn mau den Handeiskammerzug 10,39 ab Dresden be- nutzen könnte und könnte sich auch mal den Genuß des Theaters oder Konzertes der Großstadt sichern. 'Auch dieser Zug könnte even tuell einen günstigen Anschluß nach Neustadt und Sebnitz bringen, wenn der Zug !>4Ö als Berbindungszug bis Sebnitz eingelegt würde. Und dabei ist Niedernenkirch Kreuzungspnpkt und Luftkurort. Hunderte von Menschen suchen diesen herrlichen Ort mit seinen erfrischenden Waldungen auf, aber daß sich dadurch Verkehrsverbes serungen nötig machen, um die Gegend noch mehr zu heben, daran wird dabei nicht gedacht! Die Handelskammer hat ja nur ihr In teresse im Auge, so schnell wie möglich heimzukonunen. Man muß sich tatsächlich wundern, wie die Reichseisenbahuverwaltung sich solche Vorschriften machen läßt! Fortschrittlich ist das wohl nichtl Hosteutlich tragen diese Zeilen dazu bei, um baldigen Wandel die ser schlechten Verkchrsverhältnisse zu schassen. Die Reichseisenbahn- verwaltung könnte bei Abhilfe sicherlich des größten Dankes der Sommerfrischler und der weiten Bevölkerung versichert sein! l-eipMer IWMnIcKK LLM «. Mo.« Vitt-. Voc1»»kx-: IS- MrkAkbsw-drt-dlm- VoN- u. Lmw- vvUpr-i»e. § 10.»: V-, di- 2«Iu»e krwe». - 12: tNM»r-miu,i1< «ulttllpk». plmiol». H 12«: tt,-wer r-Ur-ick--. <> 1.»: VOnm- mut -»ebttrblm. V!-d-rdv1u»r. H » IS: l^ndv. VtrtxLelkmcknclilkll: »NteNnV» de» l.-Ipr!»rr «. 0IUob«r. 4^0-S: Pundlonldup-Ne. H e.10»7: »a» den eieurr-cd-munecn »,d dem Ni>cl:-rm»r1<t. 7—7.20: VorNre O»rk»d»uid»p. er. „vn-er- LmmerpOsare» im Vinlee." 7.20—8: 4. VorMm Prak. ' O 8.»: 8pu1««cb>r1d,». AUNe.: «nck ü>- 8uE«U-.ilx1I<:. V-b-r. EO". 2. 1^. 4. N°«m,nn Li», 8mi1ar^cl>iel>^ (Pros. Mod,,. 2. Sri«. /»»«, lod. 4. Nu,k> Af-rrmlc. Der Albino sprol. VlndsV S. Verdi, «rrnr »n» ..Imubidour '. S. lolm» !No«n, vor 8ckem,v»e (pro!. 7.^tluml>rrö:ncl<, tt-r-nult »u, „tllnvl 0r«k1". 0-r,al di» >UU»«1i. 7. vti»d«r. 4.20-8: Konr»rt (I-!pr>e-r p:mdtmökt»pell»>. rvircüen U-»I I »Ur Ko5to»1<r I(ind-rk-«kiekten vor. s^ol Veil- «4.) ve»- d-n-r Nnndlunk^p-Ne. (4uk V-N- 242.) H b.45—7: fnn>lk»»t«>,wM«. H 7—7.20: Vorlrer Sekm^dt-Xunr-idükekkN: „luplnirmn,." 7.20—8: Vvesr»L V-rn-r ?!rn1cer: »Hi« krtnreckune d-<: Vnkrk«vn8l»«m,." >r»nm-I^kr«. «M- dollk. 8»<mI-'N:°orir. 8.12: 8inloniel<onr-rl. 1. Nick. Xmurrt Nir kkbMM ,md Orekerter sO-dur) <z>». 1j,rlü). 2. feil» vr»k«k- t«-d. 7. kn-k>bst 14» in Kodure, eerl. »m 2». kebrnnr 1S12 in Nre«den): 8insoni.i comic» (L-enm). r.rrlenMikrnne in l.-lprle. 2. I.Isrt, 2. Xlnvl-rknnr-rt <X-dur) mit 8«UleismW de, OrckeUcr, (äl». It-rlS). 10-11«: ku^ldr-NI. Eine besondere Erschwerung der Aufwertung von Hy- potheken tritt in den Fallen ein, wo der Grundstückseigen tümer gewechselt hat, wo also tzlineist persönlicher Schuldner und Eigentümer verschiedene Personen find. Einfach liegt die Sache dort, wo die Hypothek im Grundbuche noch ein getragen ist. Hier hat der neue Eigentümer die Hypo thek übernommen und ist unter allen Umständen zu deren Auswertung verpflichtet. Handelt es sich um eine übernom mene Restkaufgelbhypothek, so muh auch diese aufgewertet werden, sie verliert nicht ihren Charakter als Restkaufgeld- hypothek. Was allerdings die Aufwertung der zugrunde liegenden Restkaufgeldforoerung betrifft, so ist der neue Eigentümer zu deren über 2S Proz. erfolgenden Aufwertung nur verpflichtet, wenn er die persönliche Forderung über nommen hat. Im anderen Falle mutz fick der Gläubiger wegen der persönlichen Forderung an den früheren Grund stückseigentümer halten. Schwieriger liegen die Verhältnisse, wenn es sich um eine Hypothek handelt, bezüglich derer die Lösch» ng^be- willigt worden ist, die aber wegen eines gemachten Vor behalts oder zufolge Rückwirkung aufzuwerten ist. Hier müssen verschiedene Zeitabschnitte des Grundstückserwerbs unterschieden werden Zunächst sei auf den Begriff „Er werb" hingewiesen. Erwerb im Rechtssinne liegt nicht schon dann vor, wenn ein Kaufvertrag über das Grundstück abge schlossen ist und der Verkäufer sich verpflichtet, das Grund stück an den Käufer aufzulassen. Es ist vielmehr erforderlich, daß die Auflassung bereits stattgefunden hat und der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt einAegangen ist. Erst in diesem Augenblick liegt Erwerb im Sinne des Aufwer tungsgesetzes vor. Nicht erforderlich dagegen ist, daß in dem maßgebenden Zeitpunkte schon eine Eintragung im Grund buch erfolgt ist. 1) Der Erwerb des Grundstücks liegt vor dem 1. Januar 1925. Hier ist der Erwerber unter allen Umständen geschützt, das heißt, er ist zur Aufwertung nicht verpflichtet, wenn er sich im (. ' " ' . ' ' 7" " sein. Er war nur dann nicht im guten Glauben, wenn wußte, daß der Hypothekengläubiger bei der Annahme der Zahlung (bezw. vor dem 14. 2. 24 bei Erteilung der Löschungsbewilligung) einen Vorbehalt gemacht hatte. Der Hypothekengläubiger muß den bösen Glauben des Erwer bers beweisen, was allerdings nur in den seltensten Fällen möglich sein wird ^2) Der Erwerb des Grundstücks liegt zwischen 1. Januar uE 30. Junl 1925. Grundsätzlich gilt hier dasselbe wie un ter 1), d. h. eine Aufwertung kann von dem neuen Eigen tümer nicht verlangt werden. Ist der neue Eigentümer aber ein naher Verwandter des früheren Eigentümers, so wird trotzdem die Aufwertung eingetragen, wenn der neue Eigen tümer nicht beweist, daß ihm eine Absicht, den Hypotheken gläubiger zu benachteiligen, nicht bekannt gewesen ist. Es wird also ohne weiteres vermutet, daß die Veräußerung an einen Verwandten geschah, um die Rechts des Hypotheken gläubigers zu vereiteln. Der Gegenbeweis ist dem neuen Eigentümer zwar zugestanden, wird aber nur selten zu er bringen sein. Hat allerdings der Verwandte als neuer Eigentümer das Grundstück vor dem 1. Juni 1925 an einen nicht zum Kreise der Verwandten gehörigen Dritten weiter veräußert, so kann von diesem Dritten die Aufwertung nicht verlangt werden. Ist die Veräußerung aber vom 1. Juni 1925 ab erfolgt, so muß der Dritte die Aufwertung gegen sich gelten lassen. 3) Der Erwerb de» Grundstück«» tteak zwischen 1. und 14. Jull 1925. Der neue Eigentümer muß die Aufwertung stets gegen sich gelten lassen, auch wenn er Has Grundstück lastenfrei übernommen hat. Die manchmal vertretene AP» sicht, die Auswertung finde nicht statt, wenn das Grundstück vor dem IS. Juli veräußert worden sei, ist mit den Bestim mungen des 8 22 Abs. 2 des Aufwertungsgesetzes nicht In Einklang zu bringen. Hier wird über dem Grundsatz des 8 20 die Einschränkung des 8 22 Abs. 2 übersehen. Es wird ausdrücklich angeordnet, daß bei einem Erwerb ab 1. Juli 1925 der öffentliche Glaube des Grundbuches der Auswer tung nicht entgegensteht. Allerdings ist diese Vorschrift nur vorübergehender Natur, die Reichsregierung bestimmt den Zeitpunkt, mit dem diese Vorschrift außer Kraf tritt. Damit dürfte aber in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sein. Im merhin wird dem Gläubiger zu empsehlen sein, schleunigst die Wiedereintragung seiner Hypothek zu betteiben bezw. einen Widerspruch ins Grundbuch eintragen zu lassen, damit er bei Aufhebung der Vorschrift seiner Rechte nicht verlustig geht. 4) Der Erwerb des Grundstücks liegt nach dem 14. Jull 1925. Der 15. Juli 1925 ist der Tag des Inkrafttretens des Aufwertungsgesetzes. Dem Erwerber müssen also die Be stimmungen des Aufwertungsgesetzes bekannt.sein, insbe sondere die über den Vorbehalt und die Rückwirkung. Aus dem Grundbuche und den Grundakten wird sich zumeist er geben, für welche schon gelöschte Hypotheken eine Aufwew tung in Frage kommt. Aber dies muß nicht immer erstM» lich sein. Cs ist z. B. die Löschung einer Hypothek am iE. Juni 1922 bewilligt worden, der Gläubiger hat die Zahlung aber erst am 15. Juni 1922 entgegengenommen. In diesem Falle findet die Auswertung statt, obwohl dies aus den Grundakten nicht ersichtlich ist. Trotzdem muß der neue Erwerber die Aufwertung tragen, da durch § 22 Abs. 2 der öffentliche Glaube des Grundbuchs für jeden Erwerb seit dem 1. Juli 1925 bis auf weiteres außer Kraft gesetzt ist. Cs ist daher bei Grundstückskäufen besondere Vorsicht geboten. 5) Bei allen seit dem 1. Januar 1925 erfolgten Ver äußerungen des Grundstücks hat der Gläubiger der aufzu wertenden Hypothek das Recht der Anfechtung, wenn die Veräußerung vorgenommen worden ist, um den Hnpo- thekengläubiger zu benachteiligen, »nd' diese Absicht dem neuen Eigentümer bekannt war. Die Anfechtung ist gegen den neuen Eigentümer zu richten und erfolgt im Wege der Klage. Der Klageantrag ist dahin zu richten, daß der neue Eigentümer die Eintragung der Hypothek bewilligt. Das Anfechtungsrecht erlöscht mit dem 31. Dezember 1925. 6) Einige kurze Ausführungen mögen noch den Ver äußerungen von Grundstücken gelten, die zwischen dem 14. Februar 1924 (Inkrafttreten der 3. Steuernotverordnung) und dem 1. Juli 1925 erfolgt sind, wenn für den Hypotheken gläubiger bereits die Aufwertung auf Grund der dritten Steuernotverordnung eingetragen war. In diesem Falle hat sie der neue Eigentümer natürlich mit übernommen, aber nur in der Höhe der tatsächlich eingetragenen Aufwer tung, also in Höhe von nur 15 Proz., welche die dritte Steuernotverordnung vorschrieb. DA Hypothekengläubiger kann dann von dein neuen Eigentümer eine höhere Aufwer tung nicht verlangen. Ist der Erwerb des Grundstücks je doch ab 1. Juli 1925 erfolgt, so ist der neue Eigentümer zur höheren Aufwertung des Äufwertungsgesetzes verpflichtet. s. ÄSL'L' woraus Pch die Betrügerin schleunigst hast gefahndet. Neues aus aller Welt. i - Uebersledlmra de» ckvster» «ach Korfu? RMsche I Vtungen bringen die Nachricht, daß Kaiser Wilhelm v. das I Mi seinerzeit vom Kaiser Franz Joseph geschenkte Schloß I »chilleion in Korfu wieder erwerben wolle. Er beabsichtige, s sich in diesem Schloß dauernd niederzulassen, da das feuchte l Klima Doorn- ihm nicht zuträglich sei. Er Hobe auch bereits die Autorisation erhalten, nach Korfu übersiedeln zu können. , — Eine Halbe-Straße in München. Die Stadt Mün ¬ chen hat dem Dichter Max Halbe zu seinem 60. Geburtstage eine Widmungsadresse überreicht, in der der Beschluß des Stadtrates München mitgeteilt wird, anläßlich der Feier des 60. Geburtstages des Dichters eine Straße nach seinem Namen zu benennen. — Vereitelte» Eiseabahaaiteatat. Am Montag morgen entdeckte ein Streckenwärter etwa fünfhundert Meter vom Bahnhof Rummelsberg entfernt, daß von verbrecherischen Händen der Versuch gemacht worden war, das Fernbahn gleis zwischen Berlin und Fürstenwalde zu zerstören. An einer Schienenverbindung war eine Lasche bereits abgelöst, eine zweite war zur Hälfte abgeschraubt. Die Täter, die sich in ihrer Arbeit gestört sahen, waren bereits entkommen. — Zusammenstoß zweier Gülerzüge in Württemberg. Am Sonnabend abend stießen in Cckardshausen zwei Gü- tcrzüge zusammen, wobei 8 Wagen entgleisten. Ein Loko motivführer, ein Zugführer und ein Schaffner wurden leicht verletzt. Die Ursache ist noch nicht aufgeklärt. — Ein finnisches Torpedoboot gesunken. Zwei finnische Kanonenboote und zwei Torpedoboote wurden in der Nacht zum Sonntag auf der Fahrt nach Wasa im Bottnischen Meerbusen von einem Orkanartigen Sturm überrascht. Nach den bisherigen Meldungen ist das Torpedoboot „8 2" gesun ken. Der Kommandant, ein Offizier, der Schiffsarzt und 50 Mann der Besatzung sind ertrunken. — Lesselexplosion in einer Zellstosfabrik. Montag morgen ereignete sich in der Zellstoffabrik Ragnit einlsthwe- rcs Explosionsunglück. Aus bisher noch nicht geknirM Ur sache explodierte der Kessel einer kleinen WerkslökonWtive. Die Gewalt der Explosion war so stark, daß Teile der Loko motive in einem in der Nähe befindlichen Werksgebäude das Mauerwerk durchschlugen. Laut Tilsiter Zeitung sind bisher fünf Tote und elf Verletzte zu verzeichnen. Don den letzteren sind mehrere schwer verletzt. — Segelflieger Schulz als Rekordbrecher. Bei dem internationalen Segelflug-Wettbewerb auf der Krim stellte der deutsche Segelflieger Ferdinand Schulz mit seinem Flugzeug „Moritz" einen neuen Weltrekord im Dauerflug ohne Passagier auf. Schulz blieb 12 Stunden 6 Minuten 22 Sekunden in der Lust und hat damit den bisherigen Weltrekord des Franzosen Masseau von 10 Stunden be deutend überboten. — Flugverkehr England—Skandinavien. Zur ^Vor bereitung eines ständigen Flugdienstes über die Nordsee wurde gestern die 600 Meilen lange Strecke Gotenburg—- Southampton von einem Metallgroßflugzeug des Dornier- Waltyps deutscher Konsttuktion mit einer Zwischenlandung in Norderney zurückgelegt. Man plant die Verbindung mit Dänemark und Schweden später durch ein 30 Personen fassendes englisches Großflugzeug herzustellen. — Lalifornien feiert sein 75jähriger Bestehen al» ame rikanischer Bundesstaat. T S. A. ist uns (wenigstens nach seiner eigenen Ansicht) in allem über, nur nicht im Alter seinem Staatenbildung. Wenn wir in Jahrtausenden feiern, feiert man drüben höchstens in Jahrhunderten oder in Bruchteilen eines Jahrhunderts. Der Pomp ist dafür aller dings drüben wieder umso größer. Augenblicklich feiert Californien sein 75jähriges Jubiläum als selbständiger Staat innerhalb der 11. S. A. Großartige Umzüge, Illu minationen, Festakte und Festvorstellungen in allen Städ ten, besonders natürlich in San Francisko, geben diesem Jubiläum ein besonderes Gepräge. — Für 750 000 Dollar» Schmuck verschwunden. Ueber einen unglaublich dreisten Diebstahl, bei dem den Dieben Millionenwerte in die Hände fielen, meldet ein Funkspruch: Mrs. Jessie Wool-Donoghue. die Tochter des bekannten amerikanischen Millionärs (des Begründers und Besitzers der amerikanischen lO^kents-Läden der Wool-Worth-Wa- renhäuser), hatte in ihren Gemächern im Plaza-Hotel in Neuyork ein Bad genommen und ihre Juwelen, die einen Gesamtwert von 750 000 Dollars hatten — ein Perlenkollier allein hatte einen Wert von 150 000 Dollars —, im Bureau des Hotels zur Aufbewahrung abgegeben. Als sie ihren Schmuck zurückverlangte, war er spurlos verschwunden. Di« ganze Affäre ist einstweilen in ein mysteriöses Dunkel — England» berühmtester Koch f. In London ist der berühmteste Koch von England, der Italiener Dalusa, ge storben. Als Koch des millionenreichen Lord Iweagh hat er für drei englische Fürsten, Königin Viktoria, König Eduard VII. und den gegenwärtigen König wiederholt ae- kocht. König Georg hatte ihm erst kürzlich eine goldene Me daille geschenkt. — Der Bissen im Munde beschlagnahmt. Eine oriHnelle Beschlagnahmung fand dieser Tage in der Gegend von Neustadt in der Pfalz statt. Einem Gastwirt in Haardt war ein Huhn gestohlen worden. Die Polizei machte sich aus die Suche nach dem Dieb, und die Spur führte zu einem haust in der Nachbarschaft. Die Polizei drang ein und revidierte die Küche. Alles wies auf ein Mahl hin, das so eben gehalten und plötzlich unterbrochen worden war. Und richtig, bald fand man irgendwo in der Ecke einen Topf, >n dem ein gebratenes Huhn drin war. Da die Herkunft des Huhnes nicht nachgewiestn werden konnte, war es ein leichte«, den Hausbewohnern den Diebstahl auf den Kopf zuzusogen. Das gebratene Huhn wurde beschlagnahmt und — dem Eigentümer zurückgegeben. Ob er di« ange- kangene Mahlzeit zu Ende geführt hat? — Der Narre«streich einer Steuerbehörde. Eine Karls ruher Ztgarettenstrma hott« «ine Million Zigaretten unter Zollverschluß, für die am 1. Oktober die neue Banderole be zahlt werden sollte. Da es sich um eine billige Sorte han delte, hätte bei Bezahlung der Steuern der Verkaufspreis die Unkosten nicht gedeckt und die Firma hätte noch Geld zu legen müssen. Sie erbot sich daher, die Zigaretten an Reichs wehr, Polizei, Arbeitslose und Kriegsverletzte zu verschenken. Die Steuerbehörde lehnte dies jedoch ab und bestand auf der Vernichtung der Zigaretten! Diese wurden im Beisein von zwei Steuerbeamten verbrannt, nachdem zuvor drei Steuer beamte tagelang mit dem genauen Zählen der Zigaretten beschäftigt worden waren! — Paragraphenwahnsinn! — Ein medizinische» Rätsel. Ein Arbeiter aus Röh linghausen im Bezirk Arnsberg war fn den Kämpfen um Verdun in den Bezirk einer explodierenden Fliegerbombe geraten. Eine Verletzung hatte er nicht davongetragen, aber er wies Lähmungserscheinungen auf. Merkwürdigerweise wechselten die Lähmungserscheinungen miteinander ab. Das eine Mal versagten die Beine den Dienst, das andere Mal die Arme, dann verlor er die Sprache. Schließlich kamen wieder die Beine heran, und dabei verblieb es län gere Zeit. Als er vor kurzem aber einmal untersucht wurde, entdeckte der Arzt des Bochumer Krankenhauses „Dergmannsheil", daß dem Verletzten durch einen Druck auf eine Stelle in der Hüfteugegend der Gebrauch der Beine wiedttgegeben wurde. Er konstruierte daraufhin einen Riemen, der ständig den Druck ausübte. Kaum aber hatte der Kranke seine Beine ständig in Gebrauch genom men, da versagte mit einem Mal das Augenlicht. Die Blindheit dauerte zwar nur 9 Stunden, aber als das Sehvermögen wieder- eingetreten war, versagte die Sprache. Nun wurde der Körper systematisch abgetastet, und man fand tatsächlich eine Stelle, und zwar in der rech ten Brustseite, die auf einen leichtenDruck hin die Sprech fähigkeit wieder herstellte. Nunmehr ist ein Gürtel in Ar beit, der auf beide Stellen dauernd einen Druck ausüben soll. Der Fall ist natürlich für die medizinische Wissenschaft ein völliges Rätsel. Zuschrift?« aus -em Leserkreis. Schlechte Aagvetbinvunge« in Mederneukirch. Die Zugvek- bindungen auf der Linie Bischofswerda—Zittau sind für eine Hauptlinie die denkbar schlechtesten. Aon früh >-9 Uhr bis nach mittags ,'-54 Uhr bietet sich keine Gelegenheit, nach Bischofswerda beziehentlich nach Dresden zu fahren. Die Reichsciscnbahn müßte da einmal endlich Wandel schassen. Warum hält der Eilzug nicht, der von Zittau kommt? Ja, derselbe darf ja nicht halten, weil das die hohe Handelskammer in Zittau bestimmt. Die Mitglieder müs sen auf-scheustem Wege nach der Residenz gebracht werden. Ob die Eisenbahn dabei mit diesem Zuge verdient, darnach fragt man nicht. Und wie schön könnte man dem Zug den Anschluß nach Seb nitz—Neustadt zweiten. Wenn man den Zug 945, der 8,39 Uhr von Sebnitz kommt, bis Niedernenkirch durchfahren würde, um ihn an den "»um 220 anzuschließen, wäre man bereits 10 Uhr 20 Min.
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