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merk da Zelt die und Tabaksteuern werden aus Sesetze» nicht unbeträchtlich erhöht, ebenso . „ Da» Gesetz zur Aenderung von Der- brauchssteuern bringt Erhöhungen der Weinsteuer, der Zündwarensteuer, der Salzsteuer, der Zuckersteuer und der Spielwarensteuer. Auch in dem Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden tritt im Hinblick auf die Verteilung der Steuereinkünste manch Aenderung ein, di« für den Steuerzahl von Snterefl« ist, daß er mehr al» vi»h wirtschaft, besonder« von Seiten der S verlangen muß. Zwei weiter« Gesetz dar. La, Gesetz über g«g«nf< ruvg»recht« de» Reiche», der Die Vermögenssteuer, die sich bisher auf phy sische und juristische Personen erstreckt, erstreckt sich erstmalig auch auf die offenen Handelsgesellschaften und Kommandit gesellschaften, bei denen sonst nur die Inhaber einzeln steuer pflichtig waren. Die Steuersätze sind sehr gering festgesetzt. Sie schwanken zwischen 2 bis 7V? vom Tausend, der Satz von 7^vom Tausend wird erst bei einem Vermögen von über 5 Mill. R.-M. erreicht. Der Höchstsatz darf S vom Tau send nicht übersteigen, wenn das betr. Einkommen einer Er tragsbesteuerung durch Länder und Gemeinden unterliegt. Bei der Erbschaftssteuer Ist in der Behandlung des Gattenerbes eine Aenderung eingetreten. Während bisher das Gattenerbe fast bedingungslos steuerfrei war (steuerpflichtig war dos Gattenerbe nur dann, wenn die Ehe gatten im Alter mehr als 30 Jahre auseinander waren und nicht eine bestimmte Anzahl von Jahren miteinander ver heiratet waren), ist es jetzt nur dann steuerfrei, wenn im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld Kinder und Ab kömmlinge leben, es sei denn daß diese im Kriege gefallen sind oder an einer Kriegs»« höchstzulässige Steuersatz für 70 Proz auf 60 Proz.) herabgesetzt, dieser Unabhängige Zeitung für alle Stände in Stadt und Land. DichtesteVerbreitung inaüenBolksfchichten Beilagen: Sonntag» «Unterhaltungsblatt und LMnvktschastüch» Bella-« Geschäftsstelle Bischofswerda, Altmarkt 18. — Druck und Verlag dir Buchdrucker«!Friedrich MagG. m.b.H.inBlschosrwecka. Fernftrr.Nr.R2 betrug biHer chgewinn». Zugnnsten oer klel. ivitc: Aenderung getroffen, daß der ' Zudecke berechnet wird, wie Personen. Jn dlesem Fall« ist di« Lagesschau. Rach einer Meldung de« „Börsencourker" sollen Ver handlungen zwischen Vr. Edmund Skinue» und amerikani schen Interessenten über einen verkauf der gesamlen Aktien der Aga und somit de» ganzen Werkes schweben. Der Schiedsspruch im Vaugewerbe ist von den Arbeit nehmern in Groß-Berlin, Sachsen, Mecklenburg, Anhalt und Baden abgetehut worden. Die Lohaverhandlungen bei der R«ich»bahn. die am Montag begdmen sollten, sind auf Mittwoch vertagt worden. 8n VAn kam es am Montag anläßlich des Zionisten kongresse» zu großen deutschvölklschen Gegendemonstratio nen. Die Polizei schritt gegen die Demonstranten ein. Eine Anzahl wurde nicht unerheblich verletzt. * Die japanische Stadt Osaka ist von einem schweren Orkan heimgesucht worden. Zu den mit * bezeichneten Meldungen finden die Leser Aus führliche» an anderer Stell«. SischosÄwerüaer Einzige Tageszeitung Im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten DK» Blatt enchält die amtlichen Bekanntmachungen der Amt-Haupt- Mannschaft, der Schulinspektion und de» Hauptzollamck -u Bautzen, des Amtsgericht», de» Finanzamtes unk des Stadtrat» zu Bischofswerda. de» kleinen verbi Hinsicht sein Am Gesetz nicht mit d ten Steuer bekol da» Netch»b,w«rtu»-»aafetz, da» «I Reuschäpfun- darpellt. Vas Reichsbewertuu, dessen äußerst wichtig« Stnzelheitm im Rahm« zen Darstellung nicht nÄer «inj^gaustm »«d« einheitlich fstr bi« vennögmff^wr dm Miche», und d^ Smnetnd«« , !g«n a«- . . «in Zeitraum von weniger al» drei Monaten siegt. Der Steuertanf ist sür die kleinen Einkommen etwa» ermäßigt worden. Knkom- men bi» zu 1100 -Ä bleiben steuerfrei, bei höheren Einkom men bleiben di« ersten «00 ^l steuerfrei. Ler Steuirtarif ist nach wie vor durchgestaffelt, er steigt von 10 Hwz.^i» auf 40 Proz.; der Satz von 40 Proz. i mensteilen erreicht, die den Betrag von steigen. Beim sogenannten Steuer« beltolohn is - Mark fährlich, s 80 steuerfrei Da» Körperschastrsteuergefetz regelt »i« Steuerpflicht der Erwerbsgesellschoften. Lies« k einheitlich 20 Proz. d«, Srei:.-.«,:.,,... v-»--.— - nen Gesellschaften, die «in Kapital von weniger al» 50000 «K haben, ist dergestalt eine Aenderung getroffen, daß der Steuersatz nach einer ähnlichen Tabelle berechnet «ied. wie di» zur GrhetziBg gelangend« Gstuer da» Wicke«- tt« -0 Prozent de» Gesamteinkommen» übersteigt. der Steuerschuld Kinder und Ab- »Verletzung gestorben sind. Der 'aftssteuer ist von . ' Höchstsatz gelangt jedoch erst bei einem Erbanfall von 10 Mill. Mart zur Er hebung und dies auch nur dann, wenn die Vererbung an eine Person erfolgt, die verwandtschaftlich in keiner Bezieh ung zu dem Erblasser steht. Das Gesetz zur Aenderung der Verkehrs steuer und des Verfahrens bringt wesentliche Asn- derungen. Die Börsenumsatzstever wird nicht unbeträchtlich herabgesetzt, ebenso die Gründungssteuer, die nur noch 4 Proz. beträgt. Fusionen werden dadurch erleichtert, daß Grunderwerbssteuer und Umsatzsteuer eine Ermäßiung er fahren, wenn eine Fusion durchgeführt wird. Die Umsatz steuer gelangt in diesem Falle überhaupt nicht zur Er- kebung. Pnvatgelehrte, Künstler und Schriftsteller, deren steuerpflichtig« Umsätze nicht wenigstens 6000 in. Jahre betragen, bleiben ebenso umsatzsteuerfrei, wie Handlungs agenten und Makler bei dem gleichen Höchsteinkommen, so fern sie Bücher führen. Das Verfahren in Steuersachen wurde in einigen Punkten nicht unwesentlich abgeändert. Beachtlich ist hierbei die nunmehr obligatorische Vuchprü- fung, die mindesten« alle drei Jahr« stattfinden muß und der Großbetriebe aller Art zu unterziehen sind. Auch die Ge bühren in Steüerstreitsachen sind in diesem Zusammenhang neu geregrlt worden. Sie berechnen sich im Einspruchs-, im Beschwerde- und im Anfechtungsverfahren nach 8 8 des Ge richtskostengesetze». Im Prüfungsverfahren gelangt die doppelte, im Rechtsbeschwerdeversahrrn di« dreifache Ge bühr in Ansatz. Im Steuerstrafverfahren muß im Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen beim Schöffengericht ein zweiter Amtsrichter hinzugezogen werden, wenn das Fi nanzamt die» verlangt. Die Bier- Grund de» neuen die Zigarettensteuer. Zündwärensteuer, der Salzstei Spielwarensteuer. Auch in dem Finanzausgleich Reich, Ländern und Gemeinden tritt im Hinbliö Verteilung der Steuereinkünste manche nicht unbeträchtliche Aenderung ein, di« für den Steuerzahler jedoch nur insoweit .. 7..'...7 7. 7 bisher sparsamste Finanz ¬ wirtschaft, besonder» von Seiten der Städte und Länder au ch. Zwei weiter« Gefetp stellen ein Novum dar. La, Gesetz über gegenseitige Besteue- „ ... " ^Iche», der Länder und der Ge meinden regelt di« Steuerfreiheit und Steuerpflicht der öffentlichen Betrieb«. Grundsätzlich wird f«ftg«strllt, daß da» Reich, Länder und Gemeind«« kärperschaft». und v«r- Regelung kann ein« stark« be mit sich bringen und zu m, Hst gerade im Interesse ich M. Man wird in dieser richt«, müssen, daß dieses utung einer neuen indirek- ßer Blutung tst fraglo. deutsche Leistungsfähigkeit an die Ren Wirtschaft gebunden ist. Die Verfasser haben diesen Grundsatz zuerst oufgeftell daß di« von der deutschen Regie run iunoen aus den Erträgnissen der «... «erden sollen. Rach den ausdrücklichen Lawesgutachtrn» ist Deutschland zur 7 Prüfung der deutschen Leistungsfähigkeit _ daher «in Erfordernis der deutschen Außenpolitik, sich «iE Probtame d«M»! um »ür.M« Die Gteuerreform vom 10. August 1S2S. Von Dr. Oscar Goetz, Berlin. Der 10. August 1025 wird im deutschen Steuerrecht und deutschen Steuerwesen einen besonders will ' nehmen. An ihm hat der Reichspräsident di gesetze vollzogen, di '7 Jahre neu kodifizieren. Es wäre fehlgegangen, wenn man annähme, daß es sich i " „ V "7" " ganzen deutschen Steuerrechts handele. Dies ist nicht der Fall. Nachdem da» Steuerrecht der Jahre der Inflation Ende 1V23 durch di« sogenannten Steuernotverordnungen ' 77„7"7/.7. ... 11.7"'7 „ 77" t handelt es sich bei den neuen Steuern des Jahres 1025 ' 7. 7' - -- - - Notverordnungsrechts. In allererster Linie ^beschränkt Ich neu zu formulieren, wobei jedoch eine Anzahl von Derßesse- Die interalliierte Schul-enfrage. (Von unserem Berliner Vertreter.) > Versiu. den 18. August 1«L Das Problem der interalliierten Schulden, do» in dar Entwicklung der europäischen Politik nach wie vor «in« schr große Rolle spielen wird, ist durch gewisse Vereinbar»»-«« zwischen Chamberlain und Briand in ein n«mw Stadium eingetreten, das auch gewiße Rückwirkungen «gck die Reparationsfrage haben kann. In Deutschland h« man daher Veranlassung, die Erörterungen üb«r die SchMi- densrage mit großer Aufmerksamkeit zu verfolgen. Wie er innerlich, ist noch keine endgültige Reparationssumme für Deutschland vorgesehen, da sowohl das Dawesgutachten als auch die finanziellen Abmachungen der Londoner Kauf«-«- mit Rücksicht auf das noch ungelöste alliierte Schuldem»«»» blem von einer Festsetzung der gesamten Reparatlon-sch'ckd Abstand genommen und diese Frage für einen spätere« Zest- punkt offen gelassen haben. Bon einer Einigung zwmhetk England und Frankreich hängt jedenfalls sehr viel iw, denn schließlich muß Deutschland in absehbarer Zeit voll« Klarhack darüber gewinnen, in welcher Höhe es Reparationen,W leisten hat. und wielange der Zustand der Reparatioamwv- schuldung gegenüber den Alliierten andauern soll. Deutsch land hat die Verpflichtungen des Dawesgutachten» auf sich genommen, weil er hofft, daß man auf diesem Dege zu «in«v Lösung des Reparationsproblems kommen kann, das für di» künftige politische Entwicklung ständig neue Gefahren oder Konfliktstoffe mit sich bringen kann, wenn es.von feiten der Gläubiger Deutschlands etwa dauernd als Machtinstrument benutzt werden soll. Nach den Mitteilungen der französischen und englische» Presie soll die französische Schuld an England auf 15 Millio nen Pfund, das sind 300 Millionen Goldmark, ermäßigt! worden sein. Die französische Verschuldung würde demnach erheblich abgenömmen haben, so daß es schließlich auch mög lich sein muß, die Gesamioerpflichtung Deutschlands nachdmc Einschätzung der Zahlungsfähigkeit des Reiches endgültig zu regeln. Der wirtschaftliche Aufschwung, den die amerika» nifchen Sachverständigen für Deutschland oorausgesagk haben, ist vollständig ausgeblieben. Die amerikanischem Bankiers, die übereinstimmend ausgerechnet hatten, daß di») deutsche Industrie in den nächsten Jahren mit Milliarden» I Ueberschüssen zu rechnen hätte, wie sie wohl für die R«para»j tionsleistungen In Betracht kommen könnten, sind van einem» vollständig falschen und einseitigen Standpunkt ausgegongent und werden durch die tatsächlichen Verhältnisse in einer ge-ö radezu katastrophalen Weise desavouiert. Diese» Unglück! muß für Deutschland die schlimmsten Folgen haben, wen« es nicht gelingen sollte, wieder eine Revision der Londoner- Zahlungsbedingungen zu erzielen. Di« übernommenen Ver pflichtungen können nicht erfüllt werden, wenn nicht der, Prozeß der Verarmung Deutschland» riesenhaft« Fortschritt» machen soll. Sollte eine Regelung der interalliierten Gchtck« den zustande kommen, so muß auch die Reparation»fraga wieder in den Vordergrund gestellt und neue Mittel «M Weg« für ein» erträgliche Gestaltung der von Deutsch!«» übernommenen Verpflichtungen gefordert werden. Jnnneve hin können Jahre vergehen, ehe dieser Zeitpunkt rrretcht stick wird. Deutscherseits muß man aber schon setzt die GelegwchM wahrnehmen, um vor aller Welt darauf Hinzuwelfen, «Ach ernste Gefahren sich für die Zukunft Deutschland« sich «v» gebch, wenn der jetzt drohende Zusammenhruch der deut» schen Wirtschaft nicht aufgehalten wird. Gerade wett wir mit Frankreich neue wirtschaftliche Vereinbarungen treAe») wollen, und weil der deutfch« Außenhandel durch die unge klärten Fragen der Wirtschaftsoerträg« noch völlig in de» Luft schwebt, ist es notwendlg^ daran ^zu^erlnrurn,^da^^tte de« Loweegutachten» lt, indrm sie betonte* «zu leistenden Zach wirtschaft entnommen^ Bestimmungen de» Forderung der R«ch! st verkündet« Einkommen st euer- des Einkommens einer genauen Umfchreb Steuerrecht ausfällt. Einmalige V«rmSgen»anfälle, Schen kungen, Erbschaften, Aussteuern, Ausstattungen, Lotteriege- Winne, Kapitalsempfäng« auf Grund von Lebensversiche rungen, Entschädigungen s" gen usw. gelten nicht al» st Steuerliches Einkommen bleiben . stung»gewinne, unter die die Spekulationsgeschäfte fallen. Einkünfte au- Spekulationsgeschäften sind jedoch nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn zwischen dem Zeitraum der Anschaffung und dem der Berit' Zeitraum von weniger al« »w genständen, insbesondere bei Wertpapieren, « von weniger al» drei Monaten siegt. Der Steuertarn die kleinen Einkommen etwa» ermäßigt worden. 0 men bleiben Ä« ersten steuerfrei. Der Steuertarif ist " "eigt von 10 Prvz. bi» auf wird erst bei den Sinkom- 000 Mark über- lug vom Ar- , , 7 beträgt setzt «00 daß jetzt «in monatliches Einkommen von »teuer- ie das deutsche Steuerrecht der letzten ' . i ch um eine grundlegende Aenderung de» Faä! Nachdem da» Steuerrecht der Jahre der Inflation Ende 1023 durch dt« sogenannten Steuernotverordnungen auf die Verhältnisse der Stabilisierung umgestellt worden war, l,_.771. 77 — ^ 7 7 in allererster Linie um «Ine Sanktionierung des damaligen Notverordnungsrechts. In allererster Linie beschränkt sich das Gesetz darauf, das seit damals geltende Steuernotgesetz neu zu formulieren, wobei jedoch eine Anzahl von Derbeße rungen eingetreten ist. Das am 10. August verkündet« Einkommensteuer- gesetz regelt zunächst die persönliche Steuerpflicht. Sodann wird der Begriff des Einkommens einer genauen Umschrei bung unterzogen, wobei «ine Aenderung gegen das bisherig« Steuerrecht auffällt. Einmalige Vermögen»gnfälle, Schen kungen, Erbschaften, Aussteuern, Ausstattungen, Lotteriege- - ^Ersich«. für Unfälle und Körperverletzun- "teuerpfkichtiaes Einkommen, ^jedoch di« sogenannten Lei- häften sind jedoch nur dann ßerung bei GrunI i Jahren, bei sm V«,«^pv«k sür dl« Z«tt eine« halbe» Monat»: Frei in, Han« halbmonatlich Mk. 1L0, bei« Abhole« in der V«ichäft,stelle wöchentlich SO Pfa. Einzelnummer 15 Mg. — Mr Psstanstalten, sowie unsere s«mmg»aä»t»äa«r und die Grschäft-stelle nehmen jederM Vestellunge« entgegen. P»ftsch«ck.«outo r «urt »reode« Rr. lütt. G««M«de- o«cka»»*<trodaß« «ffchosmverda «m»to Str. «4. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebe, der Zeitung oder der Beförderung,rinrlch- tungen — hat d«r Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachllesenmg der Zeitung oder aus Büchjahlung d«» Beprgsprrff«,. «»zetaenprei» (in Goldmark) r Die 4S mm breit» «I«s»»Wgl Grundschriftzetl« 2S Pfg» öttllche «Mtg« « Pfa, R«tvMi breitr Vrklamrzeilr (tm Tertteil) 70 Pfg. Zahlung « DapickvWck zum amtlichen Brirslu-r, vom Zahltag, jedoch nicht m«dePw »» zum Kur, vom Tage der Rechnung. — Rabatt «ach Lärm Wr Sammelanzetgen tartfm. Ausschlag. — Erfüllung«,»» BtschopnvWa Nr. 1V2. Mittwoch, den IS. Angaft 1V25. so. Jahrgan»