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Beiblatt Hb sssssssssssssssss 7 0»."' hier/ Ausschneiden! Die Aufwertun, Die Rechtslage auf Grund -er neue« Gesetzte. Nachdem das Gesetz über die Auswertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Auswertung»« «setz) angenom. men worden war, ist am 16. Juli durch den Reichstag auch das Anleihe. Ablüsungsgesetz zur Annahme gelangt. Die wichtigsten Vorschriften des umfangreichen Auswertungs- gesetzes, dessen Ausbau — wie der fast aller Kompromißgesetze — keineswegs einfach ist, sind die folgenden: 1. Allgemeines. Das Aufwertungsgesetz besaßt sich nicht — wie besonders hervorgehsben sei — etwa mit sämtlichen Rcchtsbeziehungen, bei denen-einer der Kontrahenten in, Verlaufe der letzten Jahre in. folgere« Geldentwertung zu Schaden gekommen ist. . Abgesehen von den öfsentlichen Anleihen, die im Ablösungsgesetz besonders behandelt sind, befaßt sich das Aufwertungsgesetz nur mit den in ihm besonders genannten Rechtsverhältnissen, deren wichtigste Hypotheken, ferner sog. Dermögensanlagen, Grundschulden usw., Industrie-Obligationen, Ansprüche gegen Sparkasten, sowie aus Pfandbriefen und Versicherungsverträgen sind. Soweit aus ande ren Rechtsverhältnissen — namentlich gegenseitigen Ver trägen, die grundsätzlich nicht unter das Aufwertungsgesetz fal len — Anspriiche auf Auswertung geltend gemacht werden sollen, muß dies vor den ordentlichen Gerichten geschehen. Hier werden vielfach die Vorschriften des bürgerliche» Rechtes über ungerecht fertigte Bereicherung u. ä. maßgebend sein. Es ist keineswegs ge sagt. daß Personen, die Aufwertungsansprüche solcher allgemeinen Art geltend machen wollen, durch das Fehlen einer gesetz lichen Sonderregelung benachteiligt sein werden. Die Gerichte sind vielmehr in der Lage, ihrem Billigkeitsgefühle — das praktisch in Aufwertungsprozesten fast stets die entscheidende Rolle spielt — völlig freie Auswirkung zu geben. So wird es häufig geschehen, daß in Prozessen vor den ordentlichen Gerichten eine Auswertung zuerkannt wird, die ganz bedeutend über die in den Auswertungsgesetzen vorgesehenen Grenzen hinausgeht. Nach den Vorschriften des Auswertungsgesetzes, dem wir uns jetzt hier zuwenden, werden die in diesem Gesetz benannten Ansprüche, soweit sie auf Mark oder eine sonstige nicht mehr geltende inländische Währung lauten, ausgewertet. Bedingung ist, daß ein Rechtsverhältnis, für das Aufwertung begehrt wird, vor dem 14. Februar 1824 (an diesem Tage ist die dritte Steuernotverordnung in Kraft getreten) begründet ist. — Die Berechnung der Aufwertung erfolgt derart, daß zunächst einmal der Goldmarkbetrag festgestellt wird, den die auszuwerrende Forderung am Tage des Entstehens batte. Für Ansprüche, die vor dem 1. Januar 1918 erworben find, ist der Golddetrag gleich dem Reiinbetrag. Der im Auswertungsge- setze jeweils besümmte Auswertungs-Prozentsatz wird von dem vorbezeichneten Goldmarkbetrage berechnet. Beispiele: 1. Erwerb einer Hypothek im Beträge von 10009 Mark Juli 1917, Goldmarkbetrag 10909 Mark, Auftvertungssatz 28 Prozent, Aufwertungsbetrag — 2800 Mark. 2. 10000 Mart Hypothek, erworben am 1. April 1920, Gold rechnungsumsatz für diesen Tag: 100 Paptermark --- 7 Soldmark, Goldwert der Hypothek am Tage der Erwerbung 709 Mark, Aus- Wertungsbetrag ---- 28 Prozent von 700 Mart ---- 173 Mark. ArtSßch«ewe«r Hierbei sei erwähnt, daß im Fall» der nachträglichen Aufwer tung einer bereit» zurückgezahlten Hypothek natürlich von dem nach vorstehendem Muster berechneten Auswertungsbetrag die- senige Summe abgeht, die der Ausw«rtung»ber«chtigte seinerzeit bei Rückzahlung der Hypothekensumme in Sold umgerechmet empfangen hat s. Hypotheken. Zum Verständnis der Auswertungsvorschriften für Hypothek muh mau sich klar machen, daß in dem als .Hypothek" bezeichne ten Rechtsverhältnis zwei voneinander unterschiedene Ansprüche enthalten find. Nämlich ersten» (ich spreche hier von dem Regel fall), der Go ldw ert - A n s pr u ch, den der Hypothekengläubiger an seinen Schuldner hat, und zweitens die dingliche Sicherung dieses Anspruchs, zu deren Herbeiführung der Schuldner die Be lastung aus sein Grundstück eintragen läßt. Cs war einer der be denklichsten Mängel der Dritten Steuernotnerordnung, datz sie zwischen den obligatorischen Anspruch — d. h. der Gewforderung — einerseits und andererseits dem dinglichen Rechte der Hypothek, d. h der Grundsiücksbelastung, ersichtlich aus dem Grundbuch — keinen ausreichenden Unterschied gemacht hatte. Diesen Fehler hat das Aufwertungsgesetz nunmehr behoben. Es schreibt vor, daß die Hypothek mit 25 Prozent grundsätzlich auf- zuwerten sei, und erstreckt diese Regelung gleich zeitig aus den durch die Hypothek gesicherten Geldanspruch. Der Goldmarkbetrag der Hypothek, von dem die 25 Prozent der Aufwertung berechnet werden, wird für den Tag festgesetzt, an dem die Hypothek sür den Gläubiger in das Grundbuch eingetragen ist. Begehrt der Gläubiger die Festsetzung eines anderen Berechnungstages, so muß er sein Recht beweisen. In einer Reihe von Fällen ist es — was äußerst wesentlich ist — nach dem Aufwertungsgesetz zulässig, den Geldanspruch höher ouszuwerten, als dessen dingliche Sicherung, die Hypothek. In Betracht kommen Forderungen aus einem Gesellschaftsoertrag, Gutsüberlastungs vertrag, Forderungen aus Verträgen zwischen Eltern und Kindern sowie Ehegatten, Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen, Kaufgeld für den Erwerb des mit der Hypothek belasteten Grund stücks lRestkaufschilling!) und einigen Fällen der Sicherungshypo- theken. Hier ist der Auswertungsstelle freie Hand gelosten, wie weit sie an eine Aufwertung des Geldanspruches gehen will. Sie kann sogar über 100 Prozent aufwerten. Beispiel: Ein Vater hat auf dem Grundstück seines Sohnes eine Hypo thek im Papiermarkwerte von 10000 Mark am 1. April 1920 ein tragen lassen. Goldmarkwert dieser 10 000 Papiermark betragen den Hypothek zur Zeit der Eintragung in das Grundbuch — 700 Goldmark. Die dingliche Belastung des dem Sohne gehörenden Grundstücks beträgt nach Durchführung der Aufwertung zugunsten des Vaters 178 Mark (25 Prozent). Die der Hypothek zugrunde liegend« persönliche Forderung ist nach denselben Grundsätzen, die bei der Hypothek zur Anwendung gelangt sind, in Goldmark um- »urechnen, so daß auch hier 700 Goldmark herauskommen. Die Aufrechnungsstelle kann nun diese persönliche Forderung beliebig hoch auftperten, also etwa mit 100 Prozent. Der Vater könnt« dann in das Grundstück seines Sohnes nach Maßgabeder Hypothek nur sür 175 Mark vollstrecken lassen, während ihm für die übrigen 825 Mark die Möglichkeit der allgemeinen Rechts verfolgung zustände. Eine Besonderheit gilt jedoch für den Gutsüberlassungsoer- trag und den Bezüglich der letzteren Forderung hat do» Aüftoertu ebW, eine Unkürhett byeWgiTA« di. vAtte « o-rordnung be>asten w«den «ar. Nach her S'nannten nun« konnte es zweifelhaft sein, inwiewett die für den ! chilllng gegebenen Vorschriften dann Anwendung zu — jatten, sofern da» Nepkaufaeld la eia Darlehen um- gewandelt wyrden war. Da» Auftvertung»aef»tz ordnet «a» mehr an, daß eine Umwandlung der gedachten Art der Hypoch» kenschuld im Sinn« der »nfwertunMvorschriften den SHaraWe einer Resttausschuld nicht nehme. Die Bestimmung« »er W Aufwertung de» Nestkamgelde» gelten daher auch dann, wenn dm Restkaufschilling durch Einigung der Parteien zu einem Vaftehea geworden ist. — Der Rsstkausschillina darf — fasern dl« Grund« tücksübereignung, aus die er zurückführt, vor dem 1. Januar ISN geschehen ist — nicht höher al» mit 78 Prozent und, sofern dl, Ueberelgnung vor dem 1. Januar 1V» erfolgt ist, nicht hoher aß» mit 100 Prozent ausgewertet «erden. Beispiel«: 1 Im November 1911 hat 8 dem sein Grundstück für 20 000 Mark verkauft. hat 10900 Mart bezahlt, während 10000 Mark als Hypothek (Restkaushypothek) für den 8 einge tragen worden sind. Goldwert der Äwothek beträgt 10900 Man, Auswertung erfolgt mit 28 Prozent. Für den 8 find a» im Am- wertunaswege 2800 Mark Goldmark als Hypothek «nzutryGl» Rach Maßgabe der Umstände de» Falle» hält dl« Aufwertung«» stelle eine möglichst hohe Auswertung für gerechtfertigt. Sie.dmf dabei aber nur bis 75 Prozent gehen, da Vie Hypothek vor dem 1. Januar 1912 entstanden ist. 8 erhält also ein« persönliche Fey- deruna von 7500 Mark zugesprochen, die aber nur in HM« vo« 2500 Mark dinglich gesichert ist. 2. Ist die Hypothek am 1. April 1920 entstand«, so würde ein« Restkaushypothek von 10000 Mark Paptermark nach da» Goldumrechnungssatze eine Goldwert von 700 Mark darstell« Mit Rücksicht auf das Datum der EntlkePing der Hypothek — nach dem 1. Januar 1922 — dürfte die Aufwertungsstelle Sutzerst«- falles nur bis 100 Prozent gehen. Hier erhielte also 8 «in« Förde» rung von 700 Mark zugesprochen. die mit 128 Mark durch Aiifw» tung hypothekdinglich gesichert wär». Ä, allen anderen Fällen gilt für di, Resttaus Hypothek da» gleiche, was in dem früher gegebenen Beispiel für di« dem Bot« an einem Grundstück des Sohnes zustehende Hypothek gesagt «vor» den ist. Insbesondere darf also bei Restkauf-Hypotheken, hl« auch dem 1 Jonaur 1922 zur Entstehung gelangt find, die persönlich» Forderung auch überlOO Prozent oufgewertet werd« St dieser Vorschrift ist man namentlich deshalb gelangt, weil in dar eigentlichen Inflationszeit vielfach wirtschaftlich schlecht berat«» Hausbesitzer an mit Devisen zahlende Ausländer ihr Grmtdstück um das bekannte Butterbrot veräußert hoben. Hier söU« « dw her gerecht, im Wege der Aufwertung nicht nur die Selteatmm» tung zu berücksichtigen, sondern auch den Kaufpret» g« korrigieren. Es leuchtet ohne weiteres «in, wie schr dwmmchj solche Hausbesitzer benachteiligt find, die sich haben voll au»zahl« lassgn und nicht in den Besitz einer Resttaus-Hypothek gelaugt Wh. Immerhin wäre es aber wohl kein zureichender GruÄ, die Ma» rektu. eines vielbeklagten öffentlichen Mißstandes nur deshalb « unterlassen, weil noch ein ungelöster Rest vom Umecht verblei« Man wird nicht übersehen können, daß es nicht immer nur die Gläubiger find, die durch die Geldentwertung Nachteil« erlitten haben Auch der Schuldner kann — sofern er wÄreed der Inflation sein Geld verloren hat — in die ummgeuehmst« Lage kommen, wenn er jetzt plötzlich auswerten soll. Die Aufwer tung wird daher — mit Rücksicht auf diese Gesichtspunkte — einge» schränkt oder in ihren finanziellen Auswirkungen gemildert, so- fern die wirtschaftliche Lage des Schuldners ungünstig ist. Dtk Eigentümer von hypothekenbelasteten Grundstücken können bei der Aufwrrtungsstellc Herabsetzung der Aufrvertrmg bis zum 1. April 1926 beantragen. Da die Ausiver- tung auf Grund eines Sondergesetzes erfolgt, kann der Antrag bei man nicht aüswischen kann. Herrgott! Var kann »UM doch überhaupt nicht sagen, da» muß «mar au» sich Hera« das» Art an» der Verstimmung lichen Erlebniffea nur noch die Wirkung von Krö blicken wird, dann wird der Forscher, der leidens dar Fazit der Rechnung zieht, mit Erstaunen sehen. an," sagte sie. „Das fehlte noch. Ich glaube, ich mache mir Gedanken darüber, ob die Liebe ein Recht oder eine Pflicht ist. Bisher dachte ich immer, sie wäre eine Kraft, eine Notwendigkeit, eine Lebenserfüllung. Ich sehe, der Klein kram erstickt mich, weiin ich ihn noch lange mit mir Herum trage. Ich muß mein Herz ausschütten, ohne böse Reden selbstverständlich. Aber nur wieder Platz und gute Luft herein. Und schließlich kann kein Mensch verlangen, daß ich hier Grillen fange, während der Mann mit seinen Pro fessoren seinen gelehrten Disput in der Stadt Pilsen hat und die Verwandtschaft da unten eine Zusammenkunft ohne mich veranstaltet." Als es dämmerte, ging sie hinunter nach dem Bahnhof. Günter gefiel es in dem vertrauten Stübchen auf der Meißner „Freiheit", dem obersten Kranze des Dombergs, über die Maßen wohl. Der Tisch stand nicht weit von dem großen Kachelofen, die grünverschleierte Lampe hing von der niederen Decke, der Lichtkreis reichte nicht über die Tischplatte hinaus; aus dem Halbdunkel glänzten Bücher rücken und die Glasflächen kleiner Bilder. Anna saß vorgebeugt, die Hand unters Kinn gestemmt, ein wenig seitwärts und Härte in ihrer schweigsamen Art dem Gespräche der Manner zu. Günter liebte dieses stille, aller bloßen Unterhaltung abholde Mitgehen, in dem so viel Ernst war. Er liebte auch Annas achtungsvolle Un tätigkeit in solchen Stunden, ihr schönes Ausruhen. E» war alle« wie sonst, wie in den Jahren, als er sich noch ost mit dem Rektor, dem Einzigen, der ihm Verständnis be wies, über seine wissenschaftlichen Studien ausgetauscht hatte. Der Rektor hatte einen alten firnen Oberspaarer auf den Tisch gestellt. Er lag bequem in feinem Klappftuhl, ein Vein über die Fußbank gestreckt, und stemmte die lang« Pfeife auf den Boden. Lor dem Gaste standen die Zigarren. Sie hatten lange über die Zeiterscheinungen gesprochen und wie sich alles vom Anfang des Krieges her bis in die letzten düsteren Wochen hinein entwickelt hatte. Ohne Auf regung hatten sie davon gesprochen: schmerzlich, betrachtend, -uweilen ein wenig ironisch. Jetzt blies der Rektor eine lange Dampfwolke vor sich hin und dozierte bchaglich: .Wenn einmal alle Geschichte in die Naturwissenschaft «i«gemündet sein und man auch in diesen großen Mensch- — " ästen er- isqastrlo» inneren Zusammenbruch: warum wurde das Bürgertum mit der plötzlichen Dlutempörung von drunten nicht fertig? Warum wagte es nicht einmal eine Abwehr? Weil Din eigenes Blut durch die lange Kultur zu dünn und zu schwach geworden war —" ' Günter lächelte. Mer Anna sah ihn mit einem groß« sinnenden Blicke an. „Ja, das wollt ihr alle nicht glauben," fuhr der Rektor gelassen fort; „aber es ist doch so, im Großen wie im Klei nen. Prüfe dich selber, suche dir ein Beispiel: du warst früher, so vor zehn Jahren, ein schlimmer Pessimist, ein Mensch, der sich grausam alles verkümmerte, und hast dir das wahrscheinlich auf eine großartige philosophische Weise vor dir seiber erklärt. Was war es, wenn da ftsst ehrlich bist? Nichts als der Ausdruck deiner physischen Enttoick- lung, dos dumpfe Gären der Uebergangszeit." „So — meinst du?" „Ja, das mein« ick. Sieh mal, Niedergeschlagenheit, Enttäuschung, was ist das? Nichts als das Zeichen einer Schwäche im Organismus. Und Zuversicht, do« Wohlge- fühl des Schassens — Folge der Dlutzusammensetzung, web ter nichts. Du neigst zu Verdüsterungen, heute noch, äb«r gib da nicht nach, ich kenn« da»; Eiste herein, Sauerstoff herein — das ist das beste." „Nun laß ihn aber in Ruhe," lächelte Anna, „er wird sonst noch böse." Sie stand leise auf, trug einen Teller mit Backwerk auf den Tich und fetzte sich wieder. „Zimmettütchen?" sagte Günter erfreut und griff M, „deine alte Kunst —" Sie nickte und sah ihn wieder an, als »»artete sie auf etwas. „Ja," sprach er und setzte sich gerade. „Ich glaube, du irrst dich in mir Onkel SiAsmund. Ueber mich persönlich mache ich mir eigentlich gar keine Gedanken mehr —* .Um so besser, um so besser!" rief der Rektor. .Aber es gibt doch Dinge — ich meine — in der Familie —" „Nun jo, dann beweise es doch! Profit! Zeige Doch — nicht mir oder irgend wem, aber dir —, daß du daom fertio wirst. Familie! Die ist «tn groß«, Sammelbecken der Kraft au» dem du schöpfen kannst. Lu bist ja immer noch derjenige, der hier den Vortritt vor anderen hat — also! Zeig« doch, ich meine, zunächst mal in deiner eigen« kommen, wollte er htmnm. te er, al» er ander». Er Die Flambergs. Roman von Rudolf Henbuer. (18 Fortsetzung.! (Nachdruck verboten.) Da lief die Gesellschaft von allen Seiten zusammen. Mit der Unterhaltung bei Tische klappte es leidlich. Gotthard am oberen und Frau Kurz am unteren Ende sorgten für den Ausgleich der Gegensätze. Der Fabrikant ließ den Uhrdeckel springen und erbot sich, noch den Kaffee zu nehmen, wenn er gleich nach dem Essen herumgereicht würde. Alles ging im Galopp. Dann lud Finchen di« Schwestern wieder in ihr Zim mer zu ruhigerer Fortsetzung der Kafseestmrde Der Forst meister begleitete den Vetter, hinunter, man sah ihn >och lange auf dem Wege, wie er gestikulierte mck noch hundert Schritten wieder stehen blieb. Die Gatten waren allein. .Es ist eine Unart von Fin chen, dich nicht mit zu bitten," sprach Günter, aus ehrlichem Gefühl, aber zugleich in der Absicht, seiner Frau etwas Freundliches zu sagen. „Warum?" fragte Babette schnippisch. .Ich bin ihr dankbar, es ist mir sehr lieb so —" „Das brauchst du auch nicht zu sagen," tadelte er. „Bitte — das ist doch ein« Revision heute! — Sehr ein- fach!" . „Wieso?" „Nun, ich danke. — Wir müssen uns, scheint mir, wahr- hastig noch dafür verantworten, daß wir zueimmder ge- hören." Günter überlegte. „Dielleicht tun wir auch gM, in die- sem Punkte besonders vorsichtig zu sein. Die Lieb« ist doch schließlich eine innere Angelegenheit von uns, wir brauchen sie nicht bei jeder Gelegenheit auszuspielen." „Hm " Günter redete sich vor, er sei aus den Onkel Gotthard wütend, dem er auf seine unverschämten Offenherzigkeiten nicht gehörig geantwortet hatte, ober im Grund ärgerte er ich über seine eigene Unklarheit, die ihn jedesmal im «nt- cheidenden Augenblick lähmte. Und nun hatte er moMr- ehens etwas gegen Babette gesagt, nm» er gar nicht hatte agen wollen, und sie seine Mißstimmung entgelt« lassen. — Um ins Gleichgewicht zu tu. Ein Ziel hatte er nicht Nach der Sb ging. Unten auf der Talstraße besann wollte einmal zu dem Nektar nach Met Gelmnken zu kommen. La der Nachmi so tat eine Fuhwandee Babette brachte si Dann stibc sie in ihrer hem« « -erriß die G -L-.