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-Der Sächsische Erzähler. n ni-, W LS -r. rs ng- en, ird- me rc. 6» V Z Z Die Grenzen der Lohnpfändnng. A Bon vr. jur. I. P. F r e ck w i n k e l - Hagen. (Nachdruck Verboien) Die Durchführung eines Prozesses wird sich in all den Fällen nicht empfehlen, in denen die Zwangsvollstreckung mit Sicherheit erfolglos ist. Die Möglichkeit, sich bei Zah lungsunfähigkeit des Schuldners an dessen künftiges Ver mögen, soweit es unter den Begriff Lohn fällt, zu halten, ist gesetzlich im Interesse des Lohnempfängers und der Erhal tung seiner wirtschaftlichen Existenz erheblich beschränkt. Das Lohnbeschlagnahmegesetz, das feit seinem Erlaß am 21. Juni 1869 in zahlreichen Novellen geändert worden ist, und heute mit der Lohnpfändungsver - ordnung vom 25. Juni 1919 ünd deren Aenderungen, zuletzt der 5. Verordnung über Lohn- und Gehaltspfändung vom 7. Januar 1924 Gültigkei hat, ist zusammen mit 8 850 der Zivil-Prozeßordnung in der Fassung votn 1. Juni 1924 der wirksame Schutz des Arbeitnehmers gegen die Pfän- düng seines Lohnes und für den Gläubiger oft das Hinder- Unterhalts und zur Erfüllung der ihm seinen Verwandte«, feiner Ehefrau und feiner früheren Ehefrau gegenüber ge setzlich oblieoenden Unterhaltspflicht der Bergutui Hierbei werden ausschließlich die Leistungen bei ... die vermöae einer solchen Unterhaltspflicht für die Zeit nach Erhebung der Klage und für das weiter zurückliegende letzte Vierteljahr zu entrichten sind. Die Unpfändbarkeit des Lohnes ergibt die Unzulässig keit der Aufrechnung, soweit dadurch dem Arbeitney- »ner der Lohn, der ihm unpfandbar bleiben soll, entzöge« wird. Das ist im Gesetz nicht ausdrücklich bestimmt, erKbt ich aber unzweifelhaft aus feinem Zweck. Es könnte ja sonst uf dem Wege über die Aufrechnung der Lohnschutz illuso- r sch gemocht werden. In denselben Grenzen darf auch ei« Zurückbehaltungsrecht nicht ausgeübt werde«. Die Praris der Gerichte hat von diesem Grundsatz in einer Rechtsfortbildung, die noch keine gesetzliche Formulierung gefunden hat, insofern eine Ausnahme gestattet, als da» Zurückbehaltungsrecht sich' auf Ansprüche gründet, die aus einer vorsätzlichen Rechtswidrigkeit oder vorsätzlichen Ver tragsverletzung des Arbeiters beruhen, z. B. auf Sabotage akten oder vorzeitiger willkürlicher Auflösung des Arbeits verhältnisses. Der letzte Fall kommt praktisch verhältnis mäßig häufig vor. Die Rechtsprechung hat ihn mit der Zu- läfsigkeitserklärung des Zurückbehaltungsrechtes zweckdien lich geregelt. esse begänne für sie zu erwachen. Er scherzte mit ihr. Er wählte einen Stuhl on ihrer Seite, wenn sie sich auf Emp fangstagen begegneten. Er sandte ihr eine schöne Bon bonniere ins Haus, als er eine scherzhaft geschloffene Wette verloren. Als Tont» Carmen ihn mehrmals sehr ausdrück lich auf ihren Namenstag aufmerksam gemacht, hatte er Donna Florinda ein sehr geschmackvolles Arrangement von weißen und roten Kamelien zugeschickt. Kurz, Flr-inda be gann sich allmählich so sicher im Erfolg ihrer Bemühungen zu fühlen, daß sie die Freundinnen ab und zu durch kleine Sticheleien neugierig — und neidisch zu machen begann. Sie nestelte im Sinnen zerstreut und nervös an den gelb seidenen gelben Teerosen, die zu beiden Seiten des Toiletten spiegels prangten. Ja, es war alles scheinbar ganz gut ge gangen: bis letzt vor einiger Zeit — waren es acht Tage, war es ein halber Monat? — in dem Benehmen des deut schen Herrn eine Veränderung eintrat. Er war zerstreuter als früher. Er lachte nicht mehr so über ihre Scherze. Schon zweimal hatte er am Empfangstag ihrer Eltern gefehlt. Sie zog Tante Carmen ins Vertrauen. Natürlich wachte die Eifersucht in Florinda auf. Wenn sie irgendeine Neben buhlerin besaß? Tante Carmen beobachtete den Neffen ihres Gatten schärfer. Er schien öfters bei den Mahlzeiten einsilbiger. Aber sonst kam nichts Verdächtiges zum Bor schein. Er ging nicht häufiger aus als sonst. Im Gegen teil, vielleicht weniger. Auch emsfing er keine Briefe von zarter Hand. Was kam, waren Briefe aus der deutschen Heimat, und auch diese immer von Herrenhand geschrieben. Aber Florinda drang weiter in Tante Carmen. Sie veran staltete sogar einen kleinen hysterischen Weintrampf, als beide allein waren. Tante Carmen geriet in di« zärtlichste Sorge. Gewiß, sie wücche weiter recherchieren, versprach fie der Nichte. Würde vielleicht ihr zuliebe eine kleine Jndis- kretion begehen, wenn sich die Notwendigkeit zeigte! Und vorgestern erzählte ihr nun di« dicke, immer juwe lengeschmückte Tante Carmen: vielleicht habe sie nun dte Ursache von Don Werners Veränderung gefunden! Ja, wahrscheinlich sogar. In der Zeit, in welcher fie den Reffen mit ihrem Gatten im Geschäft wußte, hatte fie fein Zimmer ziemlich eingehend durchgestöbert. Di« «Hiebladen der Kommode hielt er leider immer verschlossen. Aber in der Schiedlich« des Nachttische» habe ein« Photographie «legen, die vorher ganz bestimmt nicht do gewesen «ar. Um» dann befchriÄ» fie do« Bild. Hand in Hach, lochend und fröhlich neben einem jungen Mädchen im Freie» ausgenommen. Un- ter blühenden Bäumen. Donna Florinda zerriß ihr zierliches, mit Parfüm ge tränktes Taschentuch in viele Fetzen. Alst» hatte er ein« an- dere Lieb«! vielleicht gar eine Braut? Tante Carmen befürchtete eine neue Auflage des Wein krämpfe« von neulich. Deswegen legte sie sich jetzt arck, Ausreden. Rein, er habe keine Braut! Denn Werner habe bei der Aufforderung des Onkels damals aus Hamburg ge schrieben: „Wie gut, daß ich nicht verheiratet bin! Nun bi« ich so beweglich und disponibel wie ein Vogel auf dem Zweige Ich komme gern und trete in Dein Geschäft dort ein. Und wenn es sich trifft, heirate ich eventuell eine von Euren schönen Spanierinnen.* Dieser Aeußerung im Brief entsann sich Tante Carmen ganz genau. Gleich damals hatte sie schon die Möglichkeit erwogen, ob die hübsche Nichte Carmen sich nicht den statt lichen jungen Neffen kapern solle. Dann wäre das gemein same Geschäft gleich auf junge, kräftige Füße gestellt und ihr Vermögensanteil bliebe im Geschäft. — Florinda hatte sich zwar äußerlich und für den Augen blick beruhigt. Aber im Grunde nagte doch immer ein Zweifel, ein Verdacht, eine planlose Eifersucht in ihrem Herzen. Vielleicht würde sich heute im Theater Gelegenheit bieten, ihn in der Unterhaltung direkt zu fragen mit» An spielungen zu machen. Sie warf die Puderquaste wie ein ungezogenes Kirch launisch in die Ecke. Mochte das Zimmermädchen alles auf heben! Dann erhob sie sich mit einem Ruck vom Toiletten tisch und trat vor den großen Ankleidespiegel, der durch eine besondere Stellung von drei hohen Spiegeln ihre ganze Fi gur, und zwar von allen Seiten, ihr zur Schau trug. Das neue Kleid war entzückend ausgefallen. Auf weicher, schmiegsamer Seide in zartem Lachsgelb funkelte und blitzte es vorne herab wie eine breite Stola von Pailetten in Sicher. Auch der Rücken trug Pailettenftreifen. Das Meid bestand au» sehr wenig Stoff. Die Aermel waren vM- durch zwei breite Bänder ersetzt, die da» Kleid über den Schultern zusammenfaßten. Der nackte Oberarm trug Mei kostbare goldene Armreifen. Born in den tiefen Anschnitt de» Kleides fiel an goldener schmaler Kette «in kostbarer An hänger aus Brillanten und einem großen blauen Saphir. Aus diesem Grunde wirkte die Brillantnadel, gleichfalls au» Brillanten in Plattnfassung, vorne an der Brust an Et«« einer Brosche überflüssig und direkt überladen. Aber Flo rinda fand es bezaubernd. Fand sich, den Reichtum ihres Vater» würdig illustrierend, geschmackvoll und wundervoll angezogen» Der Friseur hatte sie vorhin verlassen und nach dar herrschenden Mode den ganz«» Hinterkopf voll runder Locke« gebrannt. Der Mode batte fie auch ihr Haupthaar geopfert und trug jetzt, wie alle spanischen Damen, einen Tttuskopf, der st»rtwährend zu kurzen Locken hinten ge brannt werden mußte. Daß in absehbarer Zeit wieder «ins Mode mit langem Haupthaar ouftommen würde und da» Haar bei dem ständigen Brennen und Kräuseln verkümmern müßte, 1— was kümmerte es fie heut«! Sie lebt« für d«N heutigen Tag! (Fortfetzun, folgt.) nicht ans di« gst dann, wenn dies« -ine bestimmt« Höhe nicht üb-rsch» Vollkommen beschlagnahmefrei sür alle Arbeitnehmer iß Lohn bi» zu PO Mark für di, »och«. Vom Mehrbetrag ist ein Drittel unpsändbar. Da« Drittel erhöht fich sür Kde« unterhalte berechtigten Familienangehörigen um ein Sechstel, höchstens aus zwei Drittel. Uebersteigt aber der Wochenlohtt die Summe von 100 Reichsmark, so ist vom Mehrbetrag stet» nur ein Drittel unpsändbar. Vervient z. B. der Arbeitnehmer in der Woche 30 Reichsmark, so sind diese der Beschlagnahme völlig entzöge«. Beträgt die Wochenlohnforderung des Alleinstehenden S4 Reichsmark, so sind 30 -j- X 24 --- 38 Mark unpsändbar. Bei einem Wochenlohn des Familienvaters mit 2 oder meh- Unterhaltungsberechtigten von 120 Reichsmark, find un pfändbar SO Mark -s- X 70 -s- X X 20, zusammen 83X Reichsmark. Das Lohnbeschlagnahmegesetz mit der Lohnpfändungs verordnung und den späteren Abänderungen findet kein« Anwendung auf den Geholt und die Dienstbezüge der öffent lichen Beamten. Für die anderen Lohn- und Ge haltsempfänger ist der Lohnschutz dahin «»eiter eingeschränkt^ »aß die Beitreibung der Steuern und Kommunal abgaben auch durch Pfändung der sonst beschlagnahmefreien Lobnsumme erfolgen kann, sofern diese Steuern und Ab» aaben nicht seit länger als 3 Monaten fällig geworden find. Außerd-m darf eine Lohnbeschlagnahme unbeschränkt vor >er Fälliakeit der Lohnforderung ftattsinden, wenn es fich um die Befriedigung von gesetzlichen Unterhaltsan« jprüchen der Verwandten, des Ehegatten oder des frühe ren Ehegatten handelt und zwar für die Zelt nach Erhebung »er Klage und für dos diesem Zeitpunkt vorausgehende letzte Vierteljahr. Für alle Lr hnempfänger gilt der Lohnschutz auch zum Teil aegen Alimentenforderungen, nämlich inso weit, als der Schuldner zur Bestreitung seine» notdürftige« «nüber ge» ,ng bedarf, rücksichttgt. Befriedigung seiner Forderung -u komm«. Di« bunasbeschräntungen, die in diesen Gesetzesvorschriften , ert find, erhallen dadurch ihre besonder« Vedetttung daß nach dem Lohnbeschlagnahmegesetz 8 2 die „Lohnschutz- bestimmunaen* nicht mit rechtlicher Wirkung durch Ver trag ausgeschloffen oder beschränkt werden^ können und da ' rsfiön, TNlvetzung, schristen über den Äechtsmittelzug an die derzeitigen rekchs-1 Verpfändung oder durch "ein anderes Rechtsgeschäft nichtig gesetzlichen Bestimmungen). — 2. Aenderung der Jagd- ist, soweit das Lohnbeschlagnahmegesetz die Beschlagnahme " ' ' - - - gestattet. Nach 8 850 der Zivil-Prozeßordnung sind u. a. der Pfändung nicht unterworfen: 1. Der Arbeits- und Dien st lohn nach den Bestimmungen des Lohnbeschlagnahmegesetzes und der . Diensteinkommen der Militärpersonen, die einem mobilen Truppenteil oder der Besatzung eines in Dienst ge stellten Kriegsfahrzeugs angeboren; 3. die Pensionen der Witwen und Waisen und die die sen aus Witwen- und Waisenkassen zukommenden Bezüge, sowie die Pensionen invalider Arbeiter; 4. das Dienlteink^mmen der Unteroffiziere und Mann- 5. das Diensteinkommen der Offiziere usw., der Be- tz 3 Bezirksimsschutz. Montag, de« 20. April 1S2S, —«mittag» 10 Uhr, Sitzung de» Bezirksausschusses im Sitzmrassaale der Amtshaupt- Mannschaft Bautzen, Bismarckstraße 21. Tagesordnung: 1. Aenderung der Tanzsteuer-! trag ausg^ ordnüng (Anpassung der Strafbestimmungen und der Lor- überdies auch jede Verfügung durch Zession, Anweisung schristen übenden Rechtsmittelzug an die derzeitigen rekchs-jVerpfändung oder durch ein anderes Rechtsgeschäft nichtig steuerordnung (dgl. Rechtsmittclzug betr.). — 3. Aenderung der Bczirksgebührenordnung (Anpassung der Gebühr für Zahlungserinnerungen an die staatlichen Sätze). — 4. Bei hilfe zu einer Liegehalle für das Bethlehemstift in Neu- ... kirch. — 5. Beihilfegesuch des Vereins Naturschutzpark, Lohnpfändungsverordnung; Sitz Stuttgart. — 6. Deihilfegesuch des Vereins für Akbei-s 2. das Diensteinkommer terkolonien in Sachsen. — 7. Verteilung der Wegsbaubeihil fen. — 8. Nachtrag zur Feuerschutzsteuerordnung der Ge meinde Schmölln. — 9. Nachtrag zum Ortsgesetz der Gemeinde Sohland über die Anstellungsverhältniffe der Ge meindebeamten. — 10. Robert Warschat, Bautzen, Ausstel lung von 2 Stcinspaltmaschinen auf dem Grundstück Mur-I 4. das Dienfteinkc>mmen der Unterossizie'-e uno 'Mann stück Nr. 41 in Nabelwitz. — 11. Gustav Lorenz, Niederkaina, schäften der Wehrmacht: Usbertragung der Schankkonzession im Grundstück Orts!.- 5 HI. . I. . . Nr. 31 in Niederkaina. — 12. Otto Schubert, Tröbig au, amten, der Geistlichen, sowie der Aerzte und Lehrer an llebertrogung des Kantinenschankes in der Steinbruchskan- öffentlichen Anstalten; die Vension dieser Personen, nach tine „Kleiner Jungfernstein" der Fa. Granit-Aktiengesell- deren Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, sowie der schäft in Denütz-Thumitz. — 13. Bruno Käufer, Ober- nach ihrem Tode den Hinterbliebenen zu gewährende Sterde- putzkau, Uebertragung des Kantinonschankes in der oder Gnadengebalt. Steinbruchskantine „Stembruch Schrimvfs-Hoffnung" der Uebersteigen in den Fallen 3—5 das Diensteinkommen. Fa. Ernst Docke in Schmölln. 14. Selma Anders, Luppa. die Pension, oder die sonstigen Bezüge, die Summe von 30 Bier-. Branntwein- und Kasseeschank in dein Grundstück Reichsmark für die Woche, so ist der dritte Teil des Mebr- Ortsl.-Nr. 1-in Luppa. — 15. Hermann Käufer. Na un- betroges der Pfändung uifterworfen. Die Beihilfen und darf, Errichtung einer Schlächtereianlago im Grundstück Zulagen, die den unter 3—5 bezeichneten Personen mit Ortsl.-Nr. 4 in Naundorf. — 16. Ernst Teich, Stiebitz, Er- Rücksicht auf das Vorhandensein unterbaltsberecbtiqter An richtung einer Schlächtereianlage auf dem Grundstück Flur- gehöriger gewährt werden, sind weder der Pfändung unter stück Nr. 100 k des Flurbuchs für Stiebitz. — 17. Reinhold warfen, noch bei der Ermittlung, ob und zy welchem Betrag Richter, Wilthen, Errichtung einer Schlächtereianlage ein Bezug der Pfändung unterliegt, zu berechnen. Das auf dem Grundstück Ortsl.-Nr. 121 in Wilthen. — 18. Orts- Gleiche gilt für dis Einkünfte, die zur Bestreitung eines gesetz über Errichtung einer Freibank in Weickersdorf Dienstaufwandes bestimm: sind Die unter 3—5 genannten und Kleindrebnitz. — 19. Feuerlöschordnungen mehre- Bezüge sind jedoch unbeschränkt pfändbar, wenn die Mäu rer Gemeinden. — 20. Sonstiges. Idung wegen der den Verwandten, dem Ebeaotten und dem früheren Ehegatten für die Zeit nach E-Hebung der Klage lund für das diesem Zeitvunkt vorausaebende lebte Viertel jahr kraft Gesetzes zu entrichtenden Nnterbaltsbeft'-äne er folgt. Genau so verhält cs sich mit Aliwentenansvrnchen, je doch kann hier dem Schuldner nicht die Bestreitung des not dürftigen Unterhalts unmöglich gewacht werden. Außer dem gehen in diesem Falle die ilnterholtsansprüche der Verwandten vor. Hier interessiert in der Hauptsache der Arbeits-oder D i e n ft l o h n. die Vergütung (Lobn. Gebolt, Honorar usw.) für Arbeiten oder Dienste die auf Grund eines Ar beits- oder Dienstverhältnisses geleistet werden. Das Lobn- beschlagnahmeaesetz verhindert, daß diese Bezüge von der Fälliakeit beschlagnahmt werden. Ist die Leistung der Ar- beiten oder Dienste erfolgt und ist der Tag. an dem die Vergütung gesetzlich, Vertrags- oder gewohnheitsmäßig zu entrichten war, abgelaufen, ohne daß der Verfügungsberech tigte, also der Arbeitnehmer, die Bezüge eingofnrdert hat, so tritt der Lohnschutz nicht ein. Der Lohn kann dann unbe schränkt gepfändet werden. Dieser Punkt wird in der Praxis erfahrungsgemäß viel zu wenig beachtet. Fern im SU das Wne Spanien. Roman von Erica Grnpe-Lörcher. (13. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) 5. Kapitel. Donna Florinda hatte ihren Willen einmal wieder durch gesetzt! Der Herr Papa gab den drängenden Bitten seines verzogenen und verwöhnten Töchterchens nach und be schenkte sie an ihrem Namenstage mit dem kostbaren Stirn band, das ganz aus Brillanten bestand' Florinda triumphierte. Denn keine ihrer Freundinnen, selbst die wenigsten jungen Frauen ihres Bekanntenkreises, besaßen ein Schmuckstück von derartiger Kostbarkeit und Schönheit. Ja, Donna Florinda triumphierte sehr, denn nach den Begriffen ihrer Kreise mußte es ein ständiger Wett lauf zwischen den Toiletten und Schmuckstücken der lieben Freundinnen und der eigenen sein. Aber dennoch —! Als Florinda heute das kostbare Sluck zu einem Theaterbesuch einweihte, war ihr Gesicht ver düstert, verärgert. Seit Wochen, feit Monaten, ja, seit fie diesem stattlichen» blonden jungen Deutschen bei Tante Car men zum erstenmal begegnet war. hatte sie sich darauf kapri ziert, ihn zu bestechen, um ihn zum Manne zu bekommen. Ihr ganzes Denken und Trachten verbohrte sich desto mehr in dieses Ziel, als es durch keine sonstigen bedeutenden In teressen oder Pflichten obgelenkt war. Im Gegenteil! Sie wurde bereits den zweiten Winter in die Gesellschaft geführt und begann sich mit den jungen Zrrvoliercn zu langweilen. Es schienen ihr immer dieselben Höflichkeiten und Schmeicheleien, mtt denen sie eine junge Dome noch spanischer Gepflogenheit viel und reichlich brach ten. Ku.z, dieser junge Deutschs, dieser Don Werner, war ihr eine höchst willkommene Abwechslung! Er war etwa» anderes etwas Apartes! Er war sehr höflich, sehr zuvor kommend Aber seine Ritterlichkeit war herber, uno da» reizte sie. Die Mutter batte mit mütterlichem Tastsinn schnell heran«, wohin ihre Tochter zielte, als sie einen Toilettenaufwand feit Monaten begann, über den jogar der gute, schwache Papa die Stirn zu kräuseln begann. Nicht» wär mehr schön ge nug! Nichts war modern genug! Zu jeder verankaffung mußte ein neuer Mantel, ein neuer Hut, eine neue Toilette bestellt und bezahlt werden. Florinda ließ die Puderquaste sinken, mit der fie fich eben betupft, und starrte gedankenvoll in den ovalen, ge- chlifsenen Toilettenspiegel. Sie hatte e» nach ihrer Auffas- üng wirklich ar, nicht» fehlen laffen, um Don Werner be- fthrkich zu machen, ihm zu gefallen und ihm de» Reichtum hres Vaters deutlich vor Augen zu führen. Wirklich hatte ie auch eine Zeittang den Eindruck gewonnen, sein Inter-