Die in dem Marggraffthum Ober-Lausitz bedachtsam errichtete Vereinigung oder das Ober-Lausitzische Versorgungs-Mittel vor Wittwen und Waysen und dessen Verbindung, Grund-Regeln
Titel
Die in dem Marggraffthum Ober-Lausitz bedachtsam errichtete Vereinigung oder das Ober-Lausitzische Versorgungs-Mittel vor Wittwen und Waysen und dessen Verbindung, Grund-Regeln
ten sötte; iso höret ihre Beysteuer polt copuktioircni §gceräot-..cn, «q ipso-auf, und hat bey Absterben dieses ihres anderweiren Ehe-<lon- iorteq sich ob srticuiirtec Begräbniß- Steuer aufs neue zu versi- chern. ! Dahingegen, wenn ihr Zweyter oder Dritter Ehe-Lonsoi-j^ noch kein wurcklich ktembrum Societati« ist, soll solcher zwar, wo et anders nach Erforderung des 7. und Ist. ^>t. guallüciret ist, voraitt dem Personen der U ten LIEe als ein würcklich ^<cmbrum recipuet Werden, jedoch hat sie überdiefes bey der andern i^he , . ,. Vier Rthl. und bey der dritten , ' ' ' Acht Rthl. innerhalb Sechs Wochen, nach vollzogener Ehe »6 e-rsssm zu erlege». Dergleichen Bewandniß und Oispoiition es auch behalt^ wenn ein. ' Viäuos zur Zweyten oder Dritten Ehe tritt. . ^K1>. XXIX. - Ä8enn auch nach den xv. ein Sohn wegen seiner Mutter Verehll- Hinen Iiecepüon8-Schein gelöset, so giebt er, wenn er sich alsdennchung eines verheyrathet, über das Access- Geld wegen seiner Fran fteyledigen T^lembn.sS Vier Rthl. semeMut. , termttrecl- ^k-r. XXX. Piken kaffen. ^^ollte sich auch ereignen- daß ein Xlewbrum mit Tode abgien- Wenn ein ge und keine Anverwandten in choco vorhanden wären- so vor dessen Mit-Glied Beerdigung die nöthige Sorge trügen , oder solche zll pr-rstii-en nicht ohne Erben vermöchten. So soll her Aufwand von denen in «ließ. Vll. oder«» incettra» VUl. /wt. hierzu^ausgesetzte» . '' verstirbct, ! C Fnnfzig