ZWEITER TEIL. Konzert für Violoncell (Ddur) von Giuseppe Tartini (1692—1770), vor getragen von Herrn Professor Julius Klengel. (Bearbeitung von Otto Wittenbecher). I. Poco largo — Allegro moderato. II. Grave ed espressivo. III. Finale: Allegro. Concerto grosso (Gmoll, Op. 6 Nr. 6) für zwei konzertierende Violinen und Violoncell mit Streichorchester von Georg Friedrich Händel (1685 — 1759). (Bearbeitung von Max Seiffert.) Violine I: Herr Konzertmeister Edgar Wollgandt-, Violine II: Herr Vizekonzert meister Curt Hering; Violoncell: Herr Rudolf Wlntgen. Larghetto e affetuoso — Allegro ma non troppo — Musette — Allegro — Allegro. Anfang des Konzerts 7 Uhr. — Ende 9 Uhr. 19. Gewandhaus-Konzert: Donnerstag, den 15. März. Beethoven, Ouvertüre zu »Leonore« Nr. 2. Bach, Brandenburgisches Konzert Nr. 5 (D dur) für Klavier, Flöte, Violine und Streichorchester. Mozart, Konzert für Klavier (Dmoll). Reger, Mozart-Variationen. Klavier: Walther Lampe. 20. (letztes) Gewandhaus-Konzert: Donnerstag, den 22. März. Beethoven, Symphonie Nr. 9 (Dmoll' 1 . Hauptprobe: Mittwoch, den 21. März, 7 Uhr. Freikarten ungültig Eine öffentliche Vorprobe findet nicht statt. Die im Anrecht entnommenen Saalplätze Nr. i—80, go, 91, 755—757» 8 7 2 —874 fallen bei diesem (20.) Konzert weg. Die hierfür - srausbezahlten Beträge werden in der Zeit vom ig. bis 21. März (10—2 Uhr) an der Kasse zurückerstattet. 6. Gewandhaus-Kammermusik: Dienstag, den 13. März. Brahms, Streichquartett Cmoll, Op. 51 Nr. 1. Pfitzner, Violoncellsonate. Zilcher, Klavier quintett. (Zum ersten Male.) Klavier: Hermann Zilcher. Infolge der weiteren Steigerung aller Unkosten sieht sich die Gewandhaus-Konzert direktion gezwungen, die Inhaber von Anrechtskarten für das XIX. und XX. Konzert und die XIX. und XX. Hauptprobe um eine IV. Nachzahlung zu bitten. Diese Nachzahlung beträgt für jedes Konzert M. 2000.—, für jede Hauptprobe M. 1500.—. Für diese Veranstaltungen sind gegen Rückgabe der hierfür ausgegebenen Anrechts karten neue Eintrittskarten gegen Leistung der Nachzahlung zu lösen. Zutritt wird nur gewährt gegen Vorzeigung der neuen Eintrittskarten; die früher ausgegebenen Anrechts karten sind ungültig. Es wird gebeten, den Umtausch der Eintrittskarten bei gleichzeitiger Leistung der Nachzahlung an folgenden Tagen an der Kasse des Gewandhauses vorzunehmen (9—1 und 3—5 Uhr): Saal für die Konzerte: Galerie Nr. 1— 240 am 9' 241 — 480 am 10, 481 — 720 am 12. 721 — 1060 am 13 Nr. 1— 300 am 14 301— 542 am 15 März,