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Konzertführer und Partituren sind im Erdgeschoß erhältlich. Anfang des Konzerts 7 Uhr. — Ende gegen 9 Uhr. 16. Gewandhaus-Konzert: Donnerstag, den 15. Februar. Pfitzner, Ouvertüre zu »Kätchen von Heilbronn«. Schumann, 4. Symphonie (Dmoll). Liszt, Totentanz. Klavier: Alexander Borowsky. 17. Gewandhaus-Konzert: Donnerstag, den 1. März. II. Sonder-Chorkonzert: Donnerstag, den 22. Februar. Dirigent: Prof. Karl Straube. Carl Prohaska, Frühlingsfeier. Soli: Cläre Hansen-Schultheß, Marta Adam, Emil Graf, Oskar Laßner. Hauptprobe: Mittwoch, den 21. Februar, 7 Uhr. Die Anrechtskarten mit dem Aufdruck »II. Sonder-Chorkonzert am 8. Februar 1923 abends« haben für das Konzert am 22. Februar abends Gültigkeit, jedoch nur, wenn sie mit Nachzahlungsmarken versehen sind. Näheres über die Preiserhöhung siehe untenstehende Nachzahlungsbedingungen. (Es wird im eigenen Interesse gebeten, die Nachzahlungsmarken sobald als möglich [ab 10. Februar] zu besorgen.) 6. Gewandhaus-Kammermusik 13. März. Zilcher, Klavierquintett. (Zum ersten Male.) Pfitzner, Violoncellsonate. Brahms, Streich quartett C moll, Op. 51 Nr. 1. Klavier: Hermann Zilcher. 28. Februar, 7 Uhr: Liederabend Maria Olszewska im Großen Saale des Gewandhauses. Lieder von Brahms, Hugo Wolf u. a. Karten (einschl. Kleiderablage) zu M. 1000.—, 800.—, 600.— und 300.— ab 13. Februar. Infolge der weiteren Steigerung aller Unkosten sieht sich die Gewandhaus-Konzert direktion gezwungen, die Inhaber von Anrechtskarten für die Konzerte und Hauptproben um eine nochmalige (III.) Nachzahlung zu bitten. Diese Nachzahlung beträgt für Inländer*) auf die Karten für das XVII.—XX. Konzert: je M. 1000.—, zus. M. 4000.— (Saal u. Galerie) je M. 325.—, zus. M. 1300.— (Rückw. u. 40. Reihe) für die XVII.—XX. Hauptprobe: je M. 500.—, zus. M. 2000.— (für alle Platzarten) Für diese Veranstaltungen kann der Zutritt nur gewährt werden gegen Vorzeigung der mit dem 3. Nachzahlungsvermerk (Abstempelung) versehenen, durch lochten Eintrittskarten. Die Abgabe der Zuschlagskarten (mit Ausnahme der Aus länderzuschlagskarten*) hat sich von nun an erübrigt. *) Ausländer, mit Ausnahme der Deutsch-Österreicher und Ungarn, haben — auch als Anrechts inhaber — nur mit besonderen Ausländerzuschlagskarten und nur unter den an der Kasse einzu sehenden Bedingungen Zutritt. Auch sie haben ihre Eintrittskarten an den betreffenden Tagen zur Nach zahlung (Abstempelung) vorzulegen.