Volltext Seite (XML)
15. Gewandhaus-Konzert: Donnerstag, den 8. Februar. (Dirigent: Dr. Volkmar Andreael) Beethoven, Symphonie Nr. 8 (Fdur). (Thomanerchor.) Andreae, Symphonie (C dur). (Zum ersten Male.; Voranzeige. 2. Sonder-Chorkonzert: Donnerstag, den 22. Februar. Carl Prohaska, Frühlingsfeier. Hauptprobe: Mittwoch, den 21. Februar, 7 Uhr. 5. Kammermusik: Dienstag, den 30. Januar. Bruckner, Streichquintett (F dur). Gesänge von Schubert und Hugo Wolf. Tschaikowsky, Streichquartett (Esmoll, Op. 31). Gesang: Alfred Stephani. Am Klavier: Günther Ramin. Januar 2. Februar 45° 57o für die Hauptproben-Plätze: *) Ausländer, mit Ausnahme der Deutsch - Österreicher und Ungarn, haben — auch als Anrechts inhaber — nur mit besonderen Ausländerzuschlagskarten und nur unter den an der Kasse einzu sehenden Bedingungen Zutritt. Auch sie haben ihre Eintrittskarten an den betreffenden Tagen zur Nach zahlung (Durchlochung) vorzulegen. Die Nachzahlung 1 je M. 375.—, zus. M. 2250.— (Galerie 1. Reihe u. Mittelbalkon) beträgt: *) ( je M. 325.—, zus. M. 1950.— (Galerie 2. u. 3. Reihe u. Saal) Sämtliche Eintrittskarten (nicht Zuschlagskarten!) sind bei der Nachzahlung an der Kasse vorzulegen. Ebenso sind sämtliche Freikarten zur Durchlochung bis zum 8. Februar einzureichen. Der glatten Abwicklung wegen wird dringend gebeten, die angegebenen Tage genau einzuhalten. Anrechtsbesitzern gegenüber, die innerhalb der angegebenen Zeit keine Nachzahlung geleistet haben, behält sich die Gewandhaus - Konzertdirektion die freie Verfügung über die Anrechtsplätze vor. Auf die Anrechtskarten des 2. Sonder-Chorkonzerts findet diese Preiserhöhung zunächst keine Anwendung. Die Gewandhaus-Konzertdirektion hofft, den Anrechtsinhabern nach Durchführung vorstehender Preiserhöhungen eine weitere Belastung für den laufenden Konzertwinter ersparen zu können, muß sich aber zur Sicherung gegen eine fernerhin noch eintretende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse weitere Preiserhöhungen vorbehalten. Schriftliche Auskunftserteilung und erbetener telephonischer Anruf erfolgen nur nach Eingang der Postgebühren; nötig werdende Rückfragen geschehen zu Lasten des An fragenden. Telephonische Anfragen wolle man auf dringende Ausnahmefälle beschränken. Nr. 81— 250 ?5i— 45i— 899 u. 900 MittelbalkonNr.i 77— 252 I. u. II. Galerie am 30. am 31. am am am am 3. Die seit der letzten Preiserhöhung eingetretene ganz bedeutende Steigerung aller Unkosten zwingt die Gewandhaus-Konzertdirektion, die Inhaber von Anrechtskarten für die Konzerte, Hauptproben und Kammermusiken um eine weitere Nachzahlung zu ersuchen. Diese Nachzahlung war für das XIII.-—XX. Konzert und für die V. bis VIII. Kammermusik in der Zeit vom 19.—25. Januar unter Vorlegung sämtlicher Ein trittskarten zur Durchlochung zu leisten. Für diese Veranstaltungen kann der Zutritt nur gewährt werden gegen Vorzeigung der mit dem Nachzahlungsvermerk (Durchlochung) versehenen Eintrittskarten und der bereits ausgegebenen Zuschlagskarten. Die Hauptproben-Anrechte erhöhen sich erst mit der XV. Hauptprobe am 8. Februar. Für diese Anrechte ist an der Gewandhauskasse in der Zeit 9—1 und 3—5 Uhr an folgenden Tagen nachzuzahlen: *) Saal Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.