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Die seit der letzten Preiserhöhung eingetretene ganz bedeutende Steigerung aller Unkosten zwingt die Gewandhaus-Konzertdirektion, die Inhaber von Anrechtskarten für die Konzerte, Hauptproben und Kammermusiken um eine weitere Nachzahlung zu ersuchen. Diese Nachzahlung beträgt für Inländer*) auf die Karten für das XIII—XX. Konzert für die XV.—XX. Hauptprobe für die V.—VIII. Kammermusik je M. 750.—, zus. M. 6000.— (Saal u. Galerie) je M. 500.—, zus. M. 4000.— (Rückwand u. 40. Reihe) je M. 375.—, zus. M. 2250.— (Galerie 1. Reihe u. Mittelbalkon) je M. 325.—, zus. M. 1950.— (Galerie 2. u. 3. Reihe u. Saal) je M. 250.—, zus. M. 1000.— (Galerie 1. Reihe u. Saal) je M. 190.—, zus. M. 760.— (Galerie 2. Reihe) je M. 55.—, zus. M. 220.— (Galerie 3. u. 4. Reihe) Für diese Veranstaltungen kann der Zutritt nur gewährt werden gegen Vorzeigung der mit dem Nachzahlungsvermerk (Durchlochung) versehenen Eintrittskarten und der bereits ausgegebenen Zuschlagskarten. Es wird gebeten, sämtliche Eintrittskarten (nicht Zuschlagskarten) zur Nachzahlung an der Kasse des Gewandhauses in der Zeit von 9—1 und 3—5 Uhr und zwar an folgenden Tagen einzureichen: für die Konzerte: für die Hauptproben: ■ Saal Nr. 1— 240 241— 480 481— 720 721—1060 Galerie Nr. 1— 300 301— 542 Saal Nr. 81— 250 251— 45° 45i— 57° 899 u. 900 Mittelbalkon Nr.177 — 252 I. u. II. Galerie am am am am am am am am am 19. 20. 22. 23- 24. 2 5- 3°- 31- Januar Januar am) 2. am am 3. ■ Februar für die Kammermusiken in der Zeit vom 19.—25. Januar. Der glatten Abwicklung wegen wird dringend gebeten, die angegebenen Tage genau einzuhalten. Die Freikarten sind einzureichen: für die Konzerte bis zum 25. Januar, für die Hauptproben bis zum 3. Februar. Anrechtsbesitzern gegenüber, die innerhalb der angegebenen Zeit keine Nachzahlung geleistet haben, behält sich die Gewandhaus - Konzertdirektion die freie Verfügung über die Anrechtsplätze vor. Auf die Anrechtskarten des 2. Sonder-Chorkonzerts findet diese Preiserhöhung zunächst keine Anwendung. Die Gewandhaus-Konzertdirektion hofft, den Anrechtsinhabern nach Durchführung vorstehender Preiserhöhungen eine weitere Belastung für den laufenden Konzertwinter ersparen zu können, muß sich aber zur Sicherung gegen eine fernerhin noch eintretende Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse weitere Preiserhöhungen Vorbehalten. Schriftliche Auskunftserteilung und erbetener telephonischer Anruf erfolgen nur nach Eingang der Postgebühren; nötig werdende Rückfragen geschehen zu Lasten des An fragenden. Telephonische Anfragen wolle man auf dringende Ausnahmefälle beschränken. *) Ausländer, mit Ausnahme der Deutsch-Österreicher und Ungarn, haben — auch als Anrechts inhaber — nur mit besonderen Ausländerzuschlagskarten und nur unter den an der Kasse einzu sehenden Bedingungen Zutritt. Auch sie haben ihre Eintrittskarten an den betreffenden Tagen zur Nach zahlung (Durchlochung) vorzulegen. Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.