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Die wesentliche Erhöhung sämtlicher Unkosten zwingt die Gewandhaus-Konzert direktion zur erneuten Erhöhung der Preise aller im Anrecht entnommenen und an der Kasse erhältlichen Eintrittskarten. Diese Erhöhung ist für die im Einzelverkauf an der Kasse erhältlichen Karten bereits zu allen Veranstaltungen in Kraft getreten; für die Konzert- und Kammermusik-Anrechte mit dem VII. Konzert am 30. November und der III. Kammermusik am 28. November. (Die Zuschlagskarten für diese Anrechte waren, laut vorausgegangener Bekanntgabe, vom 16. bis zum 25. November zu lösen.) Somit berechtigen sämtliche Karten für die Konzerte und Kammermusiken nur dann zum Eintritt, wenn sie mit entsprechender Zuschlagskarte*) vorgezeigt werden; das Hauspersonal ist angewiesen, nur gegen Vorzeigung beider Karten Einlaß zu gewähren. Die Hauptproben-Anrechte werden erst mit der IX. Hauptprobe am 13. Dezember erhöht. Der Verkauf von Zuschlagskarten für diese Anrechte findet in der Zeit von 9—1 und 3—5 Uhr an der Kasse des Gewandhauses statt, und zwar: für die Plätze: Dezember 1922. Saal Nr. 81— 200 am I. 201— 350 am 2. 351— 500 am 4- Mittelbalkon Nr. 501— 570) 177— 252J am 5- Galerie Nr. 1— 176 am 6. 257— 600 am 8. Der Preis einer Hauptproben-Zuschlagskarte*) beträgt für alle Platzarten M. 100.—, so daß 12 Zuschlagskarten für insgesamt M. 1200.— zu lösen sind. Beim Kauf der Zuschlagskarten sind sämtliche der Preiserhöhung unter worfenen Anrechtskarten vorzulegen. Auch sämtliche Freikarten sind zur kostenfreien Entnahme von Zuschlagskarten bis 8. Dezember einzureichen. Anrechtsbesitzern gegenüber, die innerhalb der dafür festgesetzten Zeiträume keine Zuschlagskarten gelöst haben, behält sich die Gewandhaus-Konzert direktion freie Verfügung über die Anrechtsplätze vor. Auf die Anrechtskarten des 2. Sonder-Chorkonzerts findet diese Preiserhöhung zunächst keine Anwendung. Weitere Preiserhöhungen müssen Vorbehalten bleiben. Schriftliche Auskunftserteilung und erbetener telephonischer Anruf erfolgen nur nach Eingang der Postgebühren; nötig werdende Rückfragen geschehen zu Lasten des An fragenden. Telephonische Anfragen wolle man auf dringende Ausnahmefälle beschränken. *) Ausländer, mit Ausnahme der Deutsch-Österreicher und Ungarn, haben — auch als Anrechts inhaber — nur mit besonderen Ausländerzuschlagskarten und nur unter den an der Kasse einzu sehenden Bedingungen Zutritt. Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.