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Die seit Ausgabe der Anrechtskarten auf das Konzertjahr 1921/22 erneut eingetretene wesentliche Erhöhung sämtlicher Unkosten zwingt die Gewandhaus-Konzertdirektion, von dem durch frühere Bekanntmachung ausgesprochenen, den Eintrittskarten aufgedruckten Vorbehalte der Erhöhung der Eintrittspreise für die nach dem 30. Dezember 1921 stattfindenden vierzehn Gewandhaus-Konzerte und Hauptproben Gebrauch zu machen. Es muß auf jede Anrechtskarte folgender Aufschlag erhoben werden: für jedes Konzert je 5 Mark (Rückwandplätze 3 Mark) für jede Hauptprobe je 2 Mark (Galerie erste Reihe 3 Mark) Laut Bekanntmachung vom 11. September dieses Jahres (über die diesjährigen Anrechts bedingungen) hat unter diesen Umständen jeder Anrechtsinhaber die Wahl, ob er den Aufschlag entrichten oder die Anrechtskarten gegen Rückgewähr des gezahlten Betrages zurückgeben will. Dieses Wahlrecht muß bis zum 23. Dezember ausgeübt werden. Anrechtsbesitzer, die zur Nachzahlung bereit sind, müssen diese in der Zeit vom 16.—23. Dezember dieses Jahres an der Kasse des Gewandhauses von 10—2 Uhr vor nehmen, und zwar für die Karten zu Konzert und Hauptprobe Saal Nr. 1— 200 am für die Karten zu Konzert und Hauptprobe Saal Nr. 201— 400 am für die Karten zu Konzert und Hauptprobe Saal Nr. 401— 600 am für die Karten zu Konzert und Hauptprobe Saal Nr. 601— 800 am für die Karten zu Konzert und Hauptprobe Saal Nr. 801—1100 am für die Karten zu Konzert und Hauptprobe Galerie Nr. 1— 300 am für die Karten zu Konzert und Hauptprobe Galerie Nr. 301— 600 am 16. Dezember 17. Dezember 19. Dezember 20. Dezember 21. Dezember 22. Dezember 23. Dezember Sämtliche Eintrittskarten, deren Gültigkeit durch Nachzahlung verlängert werden soll, sind zur Abstempelung vorzulegen. Anrechtsbesitzer, die ihre Anrechtskarten gegen Rückgewähr des bisher gezahlten Betrages zurückzugeben wünschen, müssen diese ebenfalls an dem vorstehend auf geführten, betreffenden Tage an der Kasse vorlegen. Anrechtsbesitzern gegenüber, die bis zum Ablauf des 23. Dezember 1921 weder Nachzahlung geleistet, noch ihre Anrechtskarten gegen Rückvergütung zurückgegeben haben, behält sich die Gewandhaus-Konzertdirektion alle Rechte vor, insbesondere auch das Recht, solchenfalls über den Platz anderweit zu verfügen. Weitere Preiserhöhung muß Vorbehalten bleiben. Auf die Eintrittskarten für das 2. Sonder-Chorkonzert und die Kammermusik abende findet die vorstehende Bekanntmachung keine Anwendung. Die Preiserhöhungen für diese Veranstaltungen werden später bekannt gegeben. Für die im Großen Saale stattfindenden Liederabende Mittwoch, den 11. Januar (Paul Bender) und Freitag, den 27. Januar (Sigrid Onegin) wird den Inhabern von Anrechtskarten zu den Gewandhauskonzerten (nicht auch zu den Hauptproben oder Kammermusiken) vor Beginn des allgemeinen Kartenverkaufs folgendes Bezugsrecht ihrer Plätze eingeräumt: gegen Vorzeigung der abgestempelten Karte zum ro. Konzert für den »Bender«-Abend gegen Vorzeigung der abgestempelten Karte zum rr. Konzert für den »Onegin«-Abend Der Preis beträgt für die einzelne Karte 25 Mark (Rückwandplatz 15 Mark). Das Bezugsrecht kann nur bei Gelegenheit der Nachzahlung auf die Konzert anrechtskarten ausgeübt werden. Die Gewandhaus-Konzertdirektion. Druck von Breitkopf & Härtel in Leipzig.