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dem spät erfolgten Auslaufen zunächst eine geringe Wachs lumsfreudigkeit zeigen. Zu den vorbereitenden Arbeiten gehören dann noch zwei Maßnahmen: das Abwelken und das Ankeimen. Das Ab- welken besteht darin, daß man die Knollen auf Horden oder auf der Tenne in dünner Schicht ausbreitet und sie dann kräftigem Luftzuge und dem Licht aussetzt. Äußerlich sicht bar schrumpft die Knolle dann ein, die Rinde wird runzlig und schlaff, und nur die Keime schwellen an. Im Knollen- innern vollziehen sich dabei Umsetzungen der Pflanzensub stanz, ähnlich wie bei Beginn des Keimens, und es findet eine Abwanderung der Pflanzennährstoffe zu den Knollen augen hin statt. Durch das Abwelken erhofft man eine Stei gerung des Ertrages und eine Vermehrung der Triebzahl sowie eine schnellere und kräftigere Entwicklung nach der Saat. Die Versuche, die den Wert des Abwelkens dargetan haben, sind aber schon vor längeren Jahren erfolgt, und es ist daher, wie Prof. Rung mit Recht betont, zweifelhaft, ob für die neueren hochgezüchteten Sorten das Abwelken noch Wert hat, da es fraglich ist, ob die neueren Sorten ebenso wie die früheren der Vermehrung der Trieb- und Knollen zahl bedürfen, um Höchsterträge zu bringen. Beim Ankeimen oder Vortreiben der Kartoffeln legt man diese auf Horden, mit dem Nabelende in Torfmull oder Erde steckend. Die Horde selbst kommt dann an einen nicht zu Hellen, aber warmen Ort zu stehen. Dann beginnt es sich bald in der Knolle zu regen und nach einigen Tagen treiben die Augen am Knospenende aus. Man bringt auf diese Weise nur die triebkräftigsten Augen zum Auskeimen, weil infolge des fehlenden Wassers, das bei der Bodenkeimung in größerem Umfange zur Verfügung steht, die Umsetzungen in der Knolle sich nur langsam vollziehen und die Nahrung nicht sehr reichlich den Augen zufließt. Da die Knospen augen nun die am kräftigsten entwickelten sind, so ziehen diese das Wenige an sich und halten dadurch die übrigen Augen vom Austreiben zurück. Dieses Verfahren hat großen Wert für die Kultur der Frühkartoffeln, bei der man jede einzelne Knolle von der Horde vorsichtig abhebt und in den Boden bringt. Im Großbetrieb ist es zu verwerfen, da das Auspflanzen dann nicht so sorgfältig vor sich gehen kann, weshalb Augenverletzungen unausbleiblich sind und bei be schädigten Augen das ganze Verfahren von Nachteil ist. Es lag die Annahme vor, den Stärkegehalt der Knolle dadurch in günstigem Sinne zu beeinflussen, daß man besondere ftärkereiche Knollen aussuchte und zur Anpflanzung be nutzte. Ob diese Maßnahme den erhofften Erfolg bringt, er scheint nach den bisherigen daraufhin vorgenommenen Ver suchen mehr als zweifelhaft. Für die Praxis kann man sich heute von einer solchen zeitraubenden und kostspieligen Aus lese keinen Erfolg versprechen. Die Frage, ob es angängig ist, zerschnittene Kartoffeln zur Saat zu benutzen, wird verschieden beurteilt. Diese von einander abweichenden Erfahrungen erklären sich dadurch, daß in trockenen Jahren und auf mehr trockenen durchlässi gen Böden die Nachtelle des Durchschneidens nicht so deutlich in die Erscheinung treten als auf feuchten Böden und in nassen Jahren. Zerschnittene Knollen werden durch die Bodennässe zunächst gefährdet, diese verursacht an der Schnittfläche Fäulniserscheinungen, welche dann zu Ein gangsstellen für die Kartofselkrankheiten werden. Es ist so mit ohne Zweifel unzulässig, auf nassen Stücken, selbst bei Saatgutmangel, vom Durchschneiden Gebrauch zu machen. Auf trockenen Sandböden dagegen kann bei hinreichend dicken Knollen das Durchschneiden beibehalten werden. In solchen Fällen schneide man, wie schon angegeben, die Knol len etwa zwei bis drei Wochen vor dem beabsichtigten Aus legen vom Knospen- zum Nabelende durch und lege die Hälf ten auf Horden zum Eintrocknen, wobei sich an der Schnitt- 2 fläche eine Korkschicht bildet. Beim Auslegen zerschnittener Kartoffeln rät man an, die Knollenstücke so zu legen, daß die Schnittfläche nach oben zu liegen kommt und die aus treibenden Sprossen einen längeren Weg durchmachen müssen, ehe sie ans Tageslicht kommen. Man will auf diese Weise die Knollen von der Schädigung durch die von unten kommende Bodennässe und vor Kartoffelschädlingen schützen. Diese auf Erfahrungen beruhende Ansicht mag zweifellos dort von Nutzen sein, wo das Saatgut nicht zu tief unter gebracht wird. Im Großbetriebe läßt sich zudem eine Garan tie für ein solches, große Sorgfalt erforderndes Auslegen nicht übernehmen. Die Haftpflicht des Pächters für die ordnungsmäßige Instandhaltung landwirtschaftlicher Betriebsräumlichkeite«. Es wird nicht allgemein bekannt sein, daß dem Pächter die Pflicht obliegt, seine Betriebsräumlichkeiten den Vor schriften zur Unfallverhütung entsprechend einzurichten. Wer dies versäumt, macht sich strafbar und regreßpflichtig. Dieser Standpunkt ist vor kurzem durch einen Entscheid des Reichs versicherungsamtes erneut betont worden. Ein Pächter war in eine Ordnungsstrafe genommen worden, weil die Boden luke sich in einem Zustande befunden hatte, welche den Un- fallverhütungsvorschristen nicht entsprach. Die zum Ver schluß der Luke dienende Klappe war nämlich nicht an einer Seite mit eisernen Scharnieren versehen, sondern lag lose auf. Der Pächter hat diesen Zustand der Bodenluke nicht bestrit ten, aber den Einwand gemacht, daß nicht er als Pächter, sondern der Eigentümer des Pachtgutes für den Zustand der Luke und der sonstigen Betriebsräumlichkeiten verantwort lich zu machen sei. Dieser Einwand ist nicht als stichhaltig befunden worden. Die Entscheidung des Reichsversicherungs amtes weist darauf hin, daß ein Pächter uneingeschränkt in der Benutzung des Hauses sei und infolgedessen der Berufs genossenschaft gegenüber für den Zustand des Hauses also auch für die Beachtung der Unfallverhütungsoorschriften ver antwortlich sei. Dadurch, daß der Pächter versäumt habe, in gehöriger Weise für die Sicherung der Luke zu sorgen, habe er sich strafbar gemacht. Wenn der Beschwerdeführer glaubt, der Eigentümer des Hauses müsse die Bodenluke ordnungs mäßig Herstellen lassen, so hätte er mindestens den Verpäch ter sofort bei Bekanntwerden des mangelhaften Zustandes der Bodenluke auf diesen mangelhaften Zustand aufmerksam zu machen. Der Einwand des Pächters, daß die Haftpflicht den Verpächter treffe, ist aber auch aus der Erwägung unzu treffend, daß nach § 582 des B. G. B. der Pächter eines land wirtschaftlichen Grundstückes verpflichtet ist, die gewöhnlichen Ausbesserungen des Wirtschaftsgebäudes auf eigene Kosten vorzunehmen, hierzu gehören aber auch zweifellos die ord nungsmäßige Befestigung der Bodenluke. Ersatz für eingegangenen Rotklee. Der im vergangenen Jahre eingesäte Rotklee ist durch Ausdorren der Ansaat vielfach nicht gelungen und es kommt jetzt darauf an, Mittel und Wege zu finden, um sich über die dadurch geschaffene Schwierigkeit hinweg zu helfen. Wenn es sich darum handelt, in diesem Frühjahre rasch Futter zur Verfügung zu haben, kann zum Teil weißer Senf eingesät, zum Teil westerweldisches Raigras eingesät werden. Viel fach wünscht man aber nicht nur eine Beseitigung der augen blicklichen Futternot, sondern auch der Schäden, welche für mehrere Jahre durch den Ausfall der Kleeansaat entstehen. Für diesen Fall empfehlen wir folgende Methode: Zunächst wird das Feld umgebrochen und je nach dem Nährzustand» eine mehr oder weniger reichliche Düngung