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Sä-Wche LrMer. Donnerstag, tzex 2». Novemker 1914. Amtliche Bekaxxtxiachxxgex. Die S»»I- «»X ist in OK«»IX»»t«I»»» unter dem Klaurnvirhbestande de« Gutsbesitzer» !-«!>»,»»» »»»g^«I»»««I»«i> und amtlich festgestellt Worden. Zum Xp«»»I»«iI»X» gehört da- vmt LsXma»»»» iX»»I»»i>) in vk«»IA»»t«k»w. Zum W««I»»«ks»iiU«,«I»l«s gehören die Gemeinden OK«*OK>»t«I»»i, mit v»«I»t«»i> und AI«I»rx»»t«X«» Zum X»X»g«U«dI»t (1b dm Umkreis) gehören »L»>tII«I>« O»t»«k»tt«i» X«> X»»t»x»»I«I»1«I»«»I»X> »»wt««» M««tII«I» X«« L»»X»t»»»«» st»»I««»- Für den Bereich des >p«»»I»«»I»k» gelten folgende Bestimmungen: Sämtliches Klauryvieh nicht verseuchter Gehöfte deS Sperrbezirks unterliegt der Absonderung im Stalle. Jedoch darf da- abgesonderte Klauenvieh mit polizeilicher Erlaubnis -ur sofortigen Schlachtung entfernt werden. Sämtliche Hunde sind frstzulegen. Der Festleguna ist das Führen an der Leine und bei Ziehhunden die fest« Anschirrung gleich zu erachten. Die Verwendung von Hirten« Hunden zur Begleitung von Herden und von Jagdhunden bei der Jagd ohne Leine kann gestattet werden. Schlächtern, Viehkastrierern, sowie Händlern und anderen Personen, die gewerbsmäßig in Ställen verkehren, ferner Personen, die ein Gewerbe im Umherziehen auSüben, ist da- Betreten aller Ställe und sonstiger Standorte von Klauenvieh im Sperrbezirke, desgleichen der Eintritt in die Seuchengehöfte verboten. In besonders dringlichen Fällen kann die Polizei behörde Ausnahmen zulasten. Dünger und Jquche von Klauenvieh, ferner Gerätschaften und Gegenstände aller Art, die mit solchem Vieh in Berührung gekommen sind, dürfen aus dem Sperrbezirke nur mit polizeilicher Erlaubnis unter den polizeilich anzuordnenden Vorsichtsmaßregeln ausgeführt werden. Die Einfuhr von Klauenvieh in den Sperrbezirk sowie daS Durchtreiben von solchem Vieh durch den Bezirk ist verboten. Dem Durchtreiben von Klauenvieh ist das Durch fahren mit Wiederkäurrgespannen gleichzustellen. Die Gnführung von Klauenvieh zur sofortigen Schlachtung im Falle eines besonderen wirtschaftlichen Bedürfnisses, auch zu Nutz- oder Zuchtzwecken kann gestattet werden. Für das »««d»«ktiiiijx»gieklet gilt: AuS dem Beobachtungsgebiete darf Klauenvieh ohne polizeiliche Genehmigung nicht entfernt werden. Auch ist daS Durchtreiben von Klauenvieh und das Durchfahren mit fremden Wiederkäueraespannen durch daS Beobachtungsgebiet verboten. Die Ausfuhr von Klauenvieh zum Zwecke der Schlachtung wird, wenn die frühestens 48 Stunden vor dem Abgang der Tiere vorzunehmende tierärztliche Untersuchung ergibt, daß der gesamte Viehbestand deS Gehöfts noch seuchenfrei ist, gestattet und zwar: ») nach Schlachtstätten in der Nähe liegender Orte: I») nach in der Nähe liegenden Eisenbahnstationen zur Weiterbeförderung nach Schlachtviehhöfen und öffentlichen Schlachthäusern, vorausgesetzt, daß diesen die Tiere auf der Eisenbahn unmittelbar oder von der Entladestation au- zu Wagen zugeführt werden. Die Ausfuhr von Klauenvieh zu Nutz« over Zuchtzwecken darf nur mit Genehmigung der Königlichen Kreishauptmannschaft erkolgen. Für die Orte des 8«I»i»1»U«I»I«4«» (15 Lm Umkreis) ist verboten: 1. Der Auftrieb von Klauenvieh auf Jahr- und Wochenmärkten. Dies gilt auch für marktähnliche Veranstaltungen. 2. Der Handel mit Klauenvieh, der ohne vorgängige Bestellung entweder außerhalb des Gemeindebezirks der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder ohne Begründung einer solchen stattfindet. Unter dieses Verbot fällt auch daS Aüfsuchen von Bestellungen durch Händler ohne Mitführung von Tieren und das Auslaufen von Tieren durch Händler. 3. Versteigerung von Klauenvieh. DaS Verbot findet keine Anwendung auf Biehversteigerung auf dem eigenen, nicht gesperrten Gehöfte des Besitzers, wenn nur Tiere zum Berkaufe kommen, die sich mindestens 3 Monate im Besitze des Versteigerers befinden. 4 Oeffentliche Tierschau mit Klauenvieh. 5. DaS Weggeben von nicht ausreichend erhitzter Milch aus Sammelmolkereien an landwirtschaftliche Betriebe, in denen Klauenvieh gehalten wird, sowie die Verwertung solcher Milch in den eigenen Viehbeständen der Molkerei, ferner die Entfernung der zur Anlieferung der Milch und zur Ablieferung der Milchrückstände benutzten Gefäße aus der Molkerei, be vor sie innen und außen mit heißer Sodalösung desinfiziert sind. X«»eIX«»I»»i>XI«i>x«i» werden nach den ein chlagenden gesetzlichen Vorschriften bestraft. Bautzen, am 23. November 1914. Könrgli che «mtshauptmauuschaft. Auf Anordnung des stellv. Generalkommandos deS XU. (1. K. S.) Armeekorps sollen mit dem ««I»»»t«j»I»»x»»x« I8SL »««!> XI« »IlttLr- WstI«I»slU«i> »II«» s»xx«»«i> gemustert werden Die zurückgestrllten Militärpflichtigen der früheren Geburtsjahrgänge haben sich daher »pLt«»-«»» I»I« »ma» S. »«««ml»«« IVI4 bei der Ortsbehörde ihres jetzigen Aufenthalts unter Vorlegung ihrer Militärausweise (MusterungSauSweis, Berechtigungsschein und Melde- bezw. Annahmeschein) zur Stammrolle anzumelden. XII« »III4L»pstI«I»4Ig;«», welche »««k X»m«IX»»U »»» 81»mi»«»II« im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre II»»«» X»t«ntI>»It »X«» verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrollen I»«Ii» «»X »»«L» XnkonN an dem neuen Aufenthaltsorte spätestens I»»««K»II» X««I«« A»»« der Stammrollenbehörde der betreffenden Orte zu melden. Wer diese vörgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Die gemäß der Bestimmungen in § 46 der Verordnung vom 22. November 1888 einzureichenden »«k»e>tl««»i»jr«8t»mii»»<»II«ii für die zurückgestrllten Militär- Pflichtigen sind von den Orts-(Stammrollen-)Behörden V«»e»«IXii»g: «I»«» va» IO M. spätestens bis zum 5. Dezember 1914 unter Be'fügung der IXIIttL»»»,^«»»« und der etwa eingegangenen Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafungen Militärpflichtiger hier sinnreichen. Anträge auf Zurückstellung wegen bürgerlicher Verhältnisse können nur in dringenden Fällen berücksichtigt werden und sind -pLev-i« i»-» «»I« k » Is«L«i»I»e» XI«««« G»X»«» hier einzureichen. B a u tz e n, am 85. November 1914. Der Zivttvorfitzende der Königlichen Gesatzkommission im Aushebungsbezlrk Bantzen. »»»»»»»»»»»»»»««»«»««»»»»»»»»»»»»»»»»„» Sinnsprnch. Die friedlichen Versicherungen unserer beiden Nachbarn in Ost und West — während ihre kriege- » I rischen Vorbereitungen unausgesetzt fortschreiten — 8 » diese friedlichen und alle übrigen Kundgebungen sind » » gewiß sehr wertvoll, aber Sicherheit finden wir nur bei uns selbst. Moltke. Gedenktage: 2K. November 1882: Infolge Flut und Orkan bildet sich der Zuyder-See in Holland. Astronomischer Kalender. 26. November: Sonnenaufg. 7 Ahr 35 Min. l Mondaufg. 1Uhr24Min. Sonnenunterg. 3 Uhr 59 Min. s Mondunterg. 12 Uhr 44 Min. Amtmanns KSthe. Roman von H. CourthS-Mahler. 7. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) „Liebes Kind," sagte Frau Brandner lächelnd, „ich be greife, daß Sie ein wenig überrascht sind. Aber ich hoffe, daß ich meinem Sohne eine zusagende Antwort überbringen kann." Und sie war ganz fest überzeugt, eine Fülle von Glück Mer dieses schöne, schlanke Mädchen auszustreuen, bei deren Anblick ihr das Herz warm wurde. Statt aller Antwort fragte Käthe indes nur mit gepreß ter Stimme und einem zitternden Atemzug: „Warum ist Herrn Lrandners Wahl gerade auf mich gefallen und wa rum kam er nicht selbst, mich zu fragen, ob ich seine Frau werden will?" Gin wenig unangenehm berührt sah Anna Brandner tzm die großen, ernstblickenden Mädchenaugen. Aber dann stichelt« sie wieder gütig. Der Amtmann aber machte Käthe eine so finstere dro hende Gebärde, daß sie erschrak und zur Mutter hinüber blickte, die sie flehend und beschwörend ansah. Aber dann blickte sie doch wieder, Antwort heischend, in Frau Brand- ners Gesicht. Die Frage, die sie getan, schien ihr wichtiger als alles andere. Frau Brandner streichelte wie beruhigend Käthes Hand. ' „Warum? Ja, mein liebes Kind, mein Sohn ist — nun sagen wir, ein wenig scheu. Er bat mich, für ihn die einleitenden Schritte zu tun. Ich soll ihm gewissermaßen den Weg ebnen. Männer sind in solchen Fällen immer ein we nig schwerfällig. Aber das ist doch Nebensache, nicht wahr, liebes Kind? Unsere Wahl ist nach reiflichem Erwägen auf Sie gefallen, weil sie uns als die passendste Lebensgefährtin für meinen Sohn erscheinen. Wir kennen all Ihre guten Eigenschaften, die uns dafür bürgen, daß Sie dem Brand- nerhof eine würdige Herrin sein werden. Ich freue mich, nach den trüben Erfahrungen, die^ hinter uns liegen, gerade Sie zur Schwiegertochter zu bekommen. Sie sind mir sehr lieb und ich bin überzeugt, daß wir uns sehr gut verstehen werden. Unter meiner Leitung werden Sie sich bald in Ihre Pflichten einleben, und welche Rechte Ihrer harren, werden Sie sich denken können. Ich brauche Ihnen wohl nicht erst zu sagen, daß Sie eine sehr gute Partie machen werden und daß jedes Mädchen stolz sein könnte, die Gattin meines Soh nes zu werden." Käthe hörte mit unbeschreiblichen Gefühlen diese Worte an. Wichtig war ihr dabei nur der eine Satz: „Unsere Wahl ist nach reiflichen Erwägungen auf Sie gefallen." In Käthes Herzen wurde es bet diesen Worten kalt und leer. Deutlicher hätte man ihr nicht sagen können, daß sie Georg Brandner ganz gleichgültig war und daß nur Frau Brand- ners Wunsch fie zur Schwiegertochter bestimmte. Nüchtern und sachlich waren wohl ihre Tugenden und Untugenden gegeneinander abgewogen worden, und das Fazit hatte dann ergeben, daß sie sich tauglich erweisen würde zur künf tigen Hausfrau vom Brandnerhof. Georg Brander hätte sich wohl mit demselben Gleichmut eine andere Frau aufnöti gen lasten, wenn eine andere zufällig paffender erschienen wäre. Dieser letzte Gedanke trieb ihr da» Blut ins Gesicht. Sie warf den Kopf zurück und schon lag eine abwehrende Antwort in den Augen der Mutter, sah sie des Vaters finster drohende Miene. Wie gelähmt starrte sie in seine kalten, be fehlenden Augen. Und wie ein Blitz durchfuhr sie die Er kenntnis, daß diese Heirat sie lösen konnte aus dem drücken den Bann dieses Mannes, den sie Bater nannte und der ihrem Herzen doch ein Fremder war. Sie sagte sich, daß er es ihr nie verzeihen würde, wenn sie den Antrag, der auch ihm nur Vorteile brachte, ablehnte. Was würde das für eine Qual werden? Sie fürchtete sich vordem Kommenden, die schroffe Abweisung wollte nicht über ihre Lippen. Würde sie nicht trotz allem ein viel schöneres Leben im Brandnerhofe erwarten, als das, was sie zu Hause führte? Die gütige alte Dame da vor ihr brachte ihr Sympathie und Achtung entgegen und Georg Brandner war eine edle, vor nehme Natur. Er würde es ihr sicher leicht machen, auch ohne Liebe das Leben an seiner Seite zu ertragen. Ach — sie wollte ja zufrieden sein, wenn er ihr nur ein wenig Teil nahme entgegenbrachte. Ihr Herz war so bescheiden in seinen Ansprüchen. Und war es nicht zum mindesten ein Zeichen, seiner Hochachtung, seines Vertrauens, daß er sie erwählte? Konnte sich daraus nicht eines Tages ein wärmeres Gefühl entwickeln, wenn sie sich Mühe gab, ihm zu gefallen? Und was blieb ihr, wenn sie diese Werbung ausschlug? Kein zweiter Freier würde kommen, sicher aber keiner, der ihr selbst so sympathisch war, wie Georg Brandner. Sie würde verwelken und verblühen, wie die Schwestern und sich von Jahr zu Lahr mehr die Seele wund reiben an all dem Har ten, Schlimmen, das ihr Vaterhaus erfüllte. Würde sie dann nicht bitter bereuen, diesen Weg in» Freie nicht betre ten zu haben? Ach — und die Mutter! Wie sie bang und angstvoll an ihren Lippen hing. Sie würde mit ihr unter des Vaters Härte leiden müssen, wenn er tobte und schalt, daß sie nicht mit beiden Händen zugegriffen hatte. Und sie würde sich unsäglich freuen, wenn eine ihrer Töchter wenig stens sich so gut verheiraten würde. < Käthe atmete tief auf. Ihr Entschluß war gefaßt. Sie beugte sich nieder und küßte die Hand der alten Dame. Dann sagte sie leise, mit unsicherer Stimme: „Verehrte, gnädige Frau, — ich muß um Verzeihung kitten —, das alles kommt mir so unerwartet, so überra schend. Ich weiß nicht, was ich tun und sagen soll, und bitte um Nachsicht. Aber ich danke Ihnen sehr, daß Sie mich für würdig hatten, Ihre Schwiegertochter zu werden." (Fortsetzung folgt.)