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Narmmr 210. Donner-tag. 10. September 1S14. Aischofswerdaer Hagekkatt. Umtsblatt »er ASnigliche» Amkhauptmannschast, der XS«tgüche» SchMlspektio« »d der Königliche« Hauptzollamtes zu Vautze«, sowie des Königlichen Amtsgerichts »nd der Stadtrates zu Bischofswerda, und -er Gemeindeämter des Bezirk». Anzeigeblatt für Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aellestes Blatt im Bezirk. erscheint seil Tel«gr.«Adr.' Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. MU de« wöchentliche« Beilage«: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes Souutageblatt. Lbommueat—Bestellna-en werden angenommen in der Geschäfte« Kelle Altmarkt IS, sowie btt den Atttungrbotra in Stadt und Laad, ebenso auch btt allen Poftaastaltea. — Stummer btt Atttungelifte 668?. — Schluß der Geschäftsstelle abend, S Uhr. Anzeigenpreis: Die Sgrspaltenr Korpus,eile oder deren Stan» t2 Psg., für Inserat« von außerhalb de» Verbreitungsgebiete« tti Ptg. Die Reklamezttle SO Psg. Geringster Inseraleabetrog Psg- Btt Wiederholungen Rabatt nach aufltegendem Tarft. Srflulungeott für bttde Tttle Bischofswerda. Feftdeftellt« Inserate«. Aufträge dünnen nicht zurückgezogen werden. Inserat- nn» Abonnements-Bgfteünnse» »innnt entgesen t« Vantze« . Weüer'sch« Bnchhandlnng, Schnlstrage S. Pkmdmilg Am dir Rtitlmg her CiiilwMtll-tlill vom MMr- her ßnsttw, die M rimm m Ln Kkitichrmtim bMlicht« Tkilt des KkNtr i-n der Mariae ßkhärn, vom 5. September 1S14 zu Nr. 1266 Steuerregistrande o. I. Das Finanzministerium hat im Einvernehmen mit den anderen Ministerien auf Grund von Z 46 Abs. 2 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874, R. G. Bl. S. 58, und ß 6 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900, G. u. B. Bl. S- 564, beschlossen, die Erhebung der Einkommensteuer wegen des Militärdiensteinkommens solcher Personen, die einem in der KriegSformation befindlichen Teile des Heeres oder der Marine angehören, für die Dauer der Zugehörigkeit der in Frage kommenden Personen zu dem in der KriegSformation befindlichen Heeres- oder Marinetril einzustellen. In der KriegSformation befinden sich nicht nur die in das Feld rückenden Telle (Feldheer), sondern auch die übrigen Teile des Heeres (Besatzungsheer), gleichviel ob letztere mobil oder immobil sind. II. Zur Durchführung der Anordnung unter I wird folgendes bestimmt: 1. Die ausfallenden Steuerbeträge find im Rechnungsweg in Wegfall zu stellen. Eines Antrags bedarf es nicht. Die Wegfallstellung erfolgt vom ersten Tage des Monats ab. in dem die Kriegs - Formation oder die Zugehörigkeit zu dem in KriegSformation befindlichen Heeres« oder Marineteil eingetreten ist. Die m Wegfall zu stellenden Steuerbeträge sind von der Gemeindebehörde zu berechnen. Die Berechnung erfolgt nach Monaten. Fi « a « zml 2. Für die Berechnung der in Wegfall zu stellenden Steuerbeträge ist bei den aktiven Offizieren, Sanitätsoffizieren, Beterinäroffizieren und oberen Beamten des Heeres und der Marine das ihrer Veranlagung zu Grunde gelegte Militärdiensteinkommen als weggefallen anzunehmen. Der Grund der Wegfallstellung ist in der Wegsallsliste kurz anzumerken. Z. B.: mob. v. Aug. b./m. Dez. 1914. 3. Bei den mit Gehalt oder Jahresvergütung angestellten Staatsbeamten oder gegen feste MonatS. oder Wochenbezüge beschäftigten Hilssbeamten, die als Offiziere, Sanitäts offiziere, Beterinäroffiziere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst eintreten und denen nach der Vorschrift unter Abschnitt I Nr. 3 der Verordnung zur Aus führung des 8 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und vom 6. Mai 1880, vom 15. Dezember 1888 (G. u. B. Bl. S. 936) sieben Zehntel der Kriegsbesoldung aus ihr Zivildiensteinkommen angerechnet werden, güt für die Berechnung des in Wegfall zu stellenden Steuerbetrags derjenige Einkommensteil als weggefallen, um den das Zivildiensteinkommen durch die Anrechnung der Kriegsbesoldung abgemindert wird. Der Vorstand der Zivilbehörde, aus deren Kasse das Zivildiensteinkommen bezahlt wird, hat der zuständigen Gemeindebehörde von Amts wegen mitzuteilen a) die Höhe des Betrags, um den das Zivildiensteinkommen abgemindert worden ist, d) den Zeitpunkt, von dem ab die Minderung eingetreten ist, und c) die etwa eintretenden Aenderungen sowie den Zeitpunkt, mit dem die Bezüge aus dem Müitärfonds aufgehört haben. Diese Mitteilungen sind als Belege zu den Einkommensteuerortsrechnungen zu nehmen. In der Wegfallsliste ist auf diese Mitteilungen zu verweisen. III. Die Vorschriften unter I, II 1 und 3 sind sinngemäß auf die als Offiziere, Sanitäts. offiziere, Beterinäroffiziere oder obere Beamte der Militärverwaltung in den Kriegsdienst eintretenden Beamten der Gemeinden und der kommunalen Verbände anzuwenden. a i st e r t « m. In dem Verfahren, betreffend die Zwangsversteigerung der im Grundbuche für Srstzhä«che« L. S. und Leutwitz Blatt 3 bezw. Blatt 27 auf den Namen des Johan« Arrgnst eingetragenen Grundstücke fällt der auf de« 18. September 1914 a«bera«mte Termin weg. Anderweiter Versteigerungstermin wird noch bekannt gemacht. Bischofswerda, am 5. September 1914. Königliche- Amtsgericht. Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte wird vom 16. September 1914 an bis auf weiteres durchgehende Geschäftszeit eingeführt und ist für die Werktage auf die Stunden von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 3 Uhr festgesetzt worden. Mit Ausnahme von dringlichen Fällen sind die Kasse, die Gerichtsschreibereien und die Gerichtsvollzieherei für den Verkehr an den Werktagen nur während der Stunden von vormittags 9 bis nachmittag» 2 Uhr geöffnet. Die vor Beginn der durchgehenden Geschäftszeit für die Nachmittage bereits anberaumten Termine werden abgehalten. Bischofswerda, am 8. September 1914. Königliches Amtsgericht. Pretest des Users Weil die klinische KrieMmilg unserer Feinde. Schlachtendonner vor Parts. — Ein Sieg der schlesischen Landwehr über die Ruffen. Berlin, 8. September. Tie „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" veröffentlicht nachstehendes Telegramm, das Seine Majestät der Kaiser an den Präsidenten Wilson gerichtet hat: „Ich halte es als meine Pflicht, Herr Präsident, Sie «lS den hervorragendsten Vertreter der Grundsätze der Menschlichkeit zu benachrichtigen, daß nach der Einnahme her französischen Festung Longwy meine Truppen dort Tausende von Dum-Dum Geschossen entdeckt haben, die in einer besondere» Regierungswerkstätte hergestellt waren. Ebensolche Geschosse wurden bei getöteten und verwundete» Soldaten und Gefangenen, auch britischer Truppen, ge funden. Sie wissen, welch schrecklichen Wunde» und Leiden diese Kugeln verursachen, und daß ihre Anwendung durch die anerkannten Grundsätze des internationalen Rechts streng verboten ist. Ich richte daher an Sie eine» feierlichen Protest gegen diese Art der Kriegführung, Welche d«ak der Methoden unserer Gegner eine der barba rischsten geworden ist, die man in der Geschichte kennt. Richt nur haben sie diese grausamen Waffen angewandt, sondern die belgische Regierung hat die Teilnahme der belgische» Zivilbevölkerung an de» Kämpfen offen ermutigt und seit langem sorgfältig vorbereitet. Die selbst von Frauen und Geistlichen in diesemGuerillakrieg auch an verwundeten Sol. baten, Arztrpersonal und Pflegerinnen (Arzte wurden gc- tötet, Lazarette durch Gewehrfeuer angegriffen) ver übten Grausamkeiten waren derart, daß meine Generale endlich gezwungen waren, die schärfsten Mittel zu ergreifen, um die Schuldigen zu bestrafen und die blutdürstige Bevölkerung von der Fortsetzung ihrer schimpf lichen Mord- und Schandtaten abzuhalten. Einige Dörfer und selbst die alte Stadt Löwen mit Ausnahme des schö nen Stadthauses mußte in Selbstverteidigung und zum Schutze meiner Truppen zerstört werde». Mein Herz blutet, wenn ich sehe, daß solche Maßnahmen unvermeidlich geworden sind und wenn ich an die zahllosen unschuldigen Leute denke, die ihr Heim und Eigentum ver loren haben, infolge des barbarischen Betragens jener Ver brecher. Wilhelm, l. kl." Eine grotze Schlacht bei Paris im Gange. W. T. B. Berlin, 9. September. (Nichtamtlich.) Nach einer Rotterdamer Meldung des „Berl. Tagebl." aus Paris tobt gegenwärtig bei, Paris eine allgemeine Schlacht. Die Mitteilung besagt weiter, daß der französische linke Flügel mit dem Deutschen rechten Flügel Fühlung nahm. Auch englisch^ Truppen hätten sich bei dem Angriff auf die deut schen Armeen beteiligt. — Nach dem „Messagers" in Rom sei die große Schlacht, von der die französische Regierung Mitteilung machte, südöstlich von Paris im Gange. In die- ser Richtung werde in der Hauptstadt Geschützfeuer Vernon,- men. Eine andere Meldung besagt, eine Schlacht sei im Gauge auf der Linie Auteuil—Meaux—Sexanne—Bitry. Diese Meldung wird durch zuvor eingegangone Berichte römischer Blätter bestätigt: Rom, 8. September. Aus Paris erhält die „Tribuna" mit dringender Depesche die Meldung von einer unmittelbar