schwächt, nicht imstande ist, ein« größere Anzahl Knospen -um Austreiben zu bringen. Bei der FrühjichrSpflanzung wird die Krone des Baumes unmittelbar vor dem Ber- pflanzen zurückgeschnitten, während bei der Herbstpflanzung der Baum erst im folgenden Frühjchr zurückgeschnitten wird. ' Bo« der Hypothek. Bon Dr. jur. Albert Baer. (Nachdruck verboten.) Jeder Landwirt, der sich Kredit verschaffen will, um fer nen landwirtschaftlichen Betrieb zu vergrößern oder zu der« bessern, weiß, daß er den Kredit mit Hilfe einer „Hypothek aus sein Grundstück" bekommt. Der Kreditgeber gibt dem Landwirt daS verlangte Geld als Darlehen; die Abmachun gen hierüber werden vor dem Notar in einer Urkunde auf genommen; insbesondere verpflichtet sich der Landwirt, daS Geld an einem bestimmten Termin oder ratenweise zurückzu zahlen und an dem Ersten jeden Monats oder jeden Lierbel- jahres Zinsen zu bezcchlen, und schließlich wir- diese Ur- künde dem Grundbuchamt, dem Amtsgericht, eingereicht mir dem Anträge, das gegebene Darlehen als Hypothek auf dem Grundstück des Kreditempfängers einzutragen. Der Ritter des Grundbuchmnts trägt dann noch in deck Grundbuch em. z. B.: „Neuntausend Mark Darlehen mit 4 vom Hundert jährlich seit dem 1. November 1913 verzinslich und sechs Monate nach Kündigung rückzahlbar für den Kaufmann in L, eingetragen am 3. November 1913." AuS dieser Eintra gung sind gleichzeitig die wichtigsten Abreden über die Ver zinsung und Rückzahlung des gegebenen Darlehens zu er sehen, die weiteren Bestimmungen sind ja jederzeit au» der Urkunde ersichtlich, die beim Notar ausgenommen ist und die beim Grundbuchamt verwahrt wird. Diese Eintragung wird nun auf derjenigen Seite des Grundbuches, dem „Grund buchblatt", vorgenommen, auf dem daS Grundstück verzeich net ist und zwar in der für die Hypotheken bestimmten Ab teilung. Diese Eintragung, in der dw» Wort „Hypothek" garnicht vorzukommen braucht, ist die „Hypothek", d. h. eine Belastung des Grundstückes. AuS dem Gesagten ist ohne weiteres ersichtlich, daß sich die Hypothek von dem gewöhn lichen Darlehen unterscheidet. Wenn unser Landwirt vom Kaufmann Geldgeber ein gewöhnliches Darlehen erhalt« S'-- !> s v L L 4L Z7/e FLP/VE- - «Ak-aSSF.-ck'. ckkvsasck- - 6S7SSWS - - ^/k/s/7//7 Ungarn ist mit Bosnien-Herzegowina eine Kleinigkeit größer im Flächeninhalt als Oesterreich; die Einwohnerzahl ist aber erheblich kleiner. ES ist ein Diehzuchtkmd mit sehr wenig Industrie; demgemäß ist sei,re landwirtschaftliche Pro duktion auch in erster Linie darauf zugeschnitten, Futter für das Dich zu schaffen. Es produziert gewaltig mchr Tirol). Heu, Futterrüben und Mai» al» Oesterreich, do» in erster Li nie für die menschliche Ernährung produziert; weshalb in Oesterreich wieder die entsprechenden BodWWukte im Uebergetmcht sind. Sehr bemerkenswert ist in den beiden Ländern die Erzeugung von Kürbissen und Melonen, die teil weise auch zu Futterzwecken verwendet werden,