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hatte, >o wäre für die Gültigkeit.dieses Darlehens nichts wei ter erforderlich als di« Hingabe des Geldes an unseren Land wirt, eventl. eine mündliche Abredung über Zinszahlung und Rückgabe. Nicht einmal die Ausstellung eines Schuld- scht nus durch unseren Landwirt wäre erforderlich gewesen. Soll aber für das Darlehen noch eine Hypothek bestellt wer den, so sind alle die geschilderten Vorgänge zur Wirksamkeit und rechtlichen Gültigkeit unbedingt erforderlich. Die Be stellung einer Hypothek ist eben von größter Wichtigkeit; ihr Wesen besteht demnach darin, daß das Darlehen durch dis Eintragung in das Grundbuch, auf dem Grundstücke unseres Lairdwirtes besonders gesichert ist. Und gerade dadurch un terscheidet sich die Hypothek oder genauer: das durch die Ein tragung einer Hypothek im Grundbuch gesicherte Darlehen von dem gewöhnlichen Darlehen. Ist das Darlehen durch die im Grundbuch eingetragene Hypothek gesichert, so ist auch das Grundstück in erster Linie für die Rückzahlung deS Darlehens verhaftet; es sichert die Rückzahlung. Ergibt sich »Suil ch aus der Eintragung des Darlehens als Hypothek im Grundbuch für den Gläubiger irgend eine Forderung an den Schuldner, sei es, daß dieser die Zinsen, sei es das Ka pital, nicht rechtzeitig zahlen kann, so kann der Gläubiger ihn ve, klagen, ein rechtskräftiges Urteil gegen ihn erwirken und auf Grund dieses Urteils, in dem ihm eine durch Ein tragung gesicherte Forderung zugesprochen ist, die Zwangs» Vollstreckung betreiben dadurch, daß er beim Gericht den An trag auf Zwangsversteigerung des Grundstückes seines Schuldners stellt. Nun kann alles dies zwar auch derjenige, der ein gewöhnliches Darlehen gegeben hat, betteiben, wenn er nur eine gewöhnliche, nickst durch hypothekarische Ein tragung gesicherte Forderung hätte, er würde jedoch dann bei der Verteilung des Erlöses aus dem Grundstücke erst nach allen Gläubiger» komme», die durch eingetragene Rechte gesichert find. Die eingetragene Rechte, also für un seren Fall die Hypotheken, werden eher aus dem Grundstück erlös befriedigt als die nicht eingetragenen Rechte. Umge kehrt würde also Kaufmann Geldgeber, der ein durch Hypo thek gesichertes Darlehen gegeben hat, allen Gläubigern vor gehen, die nicht durch Eintragung gesicherte Ansprüche an seinen Schuldner haben. Der Unterschied des gewöhnlichen Darlehens von der Hypothek zeigt sich gerade hier am besten, wo es darauf ankommt, das hingegebene Darlehen zurückzu erhalten. Für denjenigen, der für sein Darlehen eine Hy pothek einttagen läßt, ist die Haftung des Grundstücks sicherer als sür denjenigen, der ein gewöhnliches Darlehen gibt; er hat das Vorzugsrecht auf den Erlös des Grund stückes, wenn es zur Zwangsversteigerung gebracht werden muß. Was für das Kapital gilt, gilt auch für die Zinsen. Allerlei praktische Winke nnd kleine Mitteilungen. Wer so vorsichtig war, im Herbste in die Kaste» Boden beläge: Oelkartons, Pappendeckel oder Dachpappenstücke ein zulegen, der nehme sie an einem schönen Vorfrühlingstage heraus und untersuche das dort sich angesammelte Gemülle genau. Das erspart ihm manche um diese Zeit oft recht ge fährliche Untersuchung. Die tote Königin ist ein Zeichen der im Volke herrschenden Anarchie, Arbeiterlarven deuten ans Weiselrichtigkeit, herabgeworfene Rankmaden auf Ge sundheit des Volkes, das sich in seiner Energie solcher Schmarotzer wohl zu erwehren weiß. Viel herabgeschrotene Honigkristalle deuten auf Durstnot, verschimmelte Waben und Bienen auf Stockfeuchtigkeit. Halb ausgesaugte Biene i find ein Zeichen dafür, daß im Volke die Hungersnot aufs höchste gestiegen ist. Wer Königinneuzucht auf seinem Stande treibe» will, und das ist wohl überall notwendig, wo 15—20 Völker be- MMsrl i8! üsr M Ssr WM* Glexvrl» IVLR, die 1013 suk den Vorsuobskoldern der Ksilollsl- Ku1tun-81stion des Lorrn Pros. V. Lclcvndrseksr als 2. Liegsrin borvorxeKaoZon Ist. 8tand 1010 a. d. Lori. Versnobst. d. doutsob. Lart.- Lult.-Ztation unter 1408ort. SN erster 8tV»S !8ll i. §r. ^ndauvorsuob d. doutsob. Lart.-Lult.- 8tation im LnollenertraZ . SN erster 81SÜS im LtärbeertraF . . . .SN erster 8tk!1s beim ^nbauversuob des Herrn krok. Lr. Oisevius, (liessen, unter 99 Lorten . sn erster 8to1!s 1012 beim ^nbauversuob d. Lorrn krok. vr. Oorlaob i» Locboln SN erster 8tvIIe beim ^odauversuob derL. L. land^v. Loobsobulo Lrünn (Oestvrroiob) ... SN erster 8tvIiS 1813 beim Vnbauversuob do« Lorrn krok. Oorlaob SN erster 8tslls beim ^nbauversuob d. L. Lirobnor, Lirboobaio, im 8türlreorttsZ» . . . SN erster 8tvl1s Lio Luollen sind von Zalbliob-voisssr karbe, von snsrlcsnnt besten 8pv1sssigsnsvksftsn und vorrllglieber lssltbsrlceit suf dem sVinterkger. Leits ankanKs Lextember. Liekerunx naob den Oruudrsxelu der I). L. 0. Lus Lraut ist »ebr starb und brlM» — «ider-stsndsKtiig gegen Krsnklisltsn. Greiss: 5 KZ 2,—bl., 25 KZ 8,—N, 50bZ lv,—kl. bei Hbnabme von 250 kA L 50 lcZ >8,— Ll. „ „ „ 500 „ „ 50 „ 10,—— „ „ „ „ 1000 „ „ 50 „ 8,— „ „ n 1, 5000 „ „ 50 „ 8, „ 10000 „ „ 50 „ 8,— „ in neuen plombierten 8äobon a 15, 30 und 50 kk., die oiolrt xurüokKonommon vsrdou. Versand go^on Laolmabme ab 8tation Oorav, kost krittisob. Laibe kraobt. LostellunZen sind /u riobton au kr. llolono Nvrvkvl,l.ioblled. kost prittisok, provlnr Posen.