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Donnerstag, 8. Januar 1S14. 68. Jahrgau-. Der SSGsche LrzHler Bischofswerdaer Tageblatt. Amtsblatt der Kömgüchen Amtshauptmannschaft, der Königlichen Schuünftrektion und des. Königlichen Hauptzollamtes zu Bautzen, sowie des Königlichen Amtsgerichts und des Stadtrates zu Bischofswerda, und der Gemeindeämter des Bezirks. Mit tze» wöchentliche« Beilage«: Dienstags: Belletristische Beilage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes So««tagsblatt. Anzeigeblatt fLr Bischofswerda, Stolpen und Umgegend, sowie für die angrenzenden Bezirke. Aeltester Matt tm Bezirk. Erscheint seit Eelegr.-ALr.- Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. Abonnements-Bestellungen werden angenommen in der Geschäfts stelle Altmarkt 18, sowie bet den Zeitungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bet allen Postanstalten. — Nummer der Zettungsliste 6887. — Schluß der Geschäftsstelle abend» ',8 Uhr. Inserat- uu» Adounemeuto-Bestellunge« «inmrt entgegen t« Bautzen: Weller'sche Buchhandlung, Schulstratze S. Der Bezirksausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft Bautzen wird in den Jahren 1914 bis mit 1916 außer dem unterzeichneten Amtshauptmann als Vorsitzenden au» den Herren Bürgermeister Hagemauu in Bischofswerda, Gemeindevorstand Kreuz in Kirschau, Gemeindevorstand Mütterlein in Coblenz, Kammerherr Dr. v. Noftitz-Wallwbtz auf Schluud (Spree), Kommerzienrat Max Reiuhardt in Bautzen, Graf v. Echall-Sttaueour auf Gaußig, Geheimer Orkonomierat Steiger aus Kleinbautzen und Landesbestallter Kammerherr Freiherr v. Vtetiughosf-Riesch auf Neschwitz bestehen. Bautzen, am 30. Dezember 1913. Königliche AmtShauptmanufchnft. Dr. v. Pflug, AmtShanptmann. Ausschüsse für gemeinnützige Arbeit. tun 8t»«lttl>»»t»r um »umtusu. TheaterMck: von L'Arronge. Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda. Go««tag, den 11. Januar 18L4, nachm. 4 Uhr 6. Ausschußbezirk Pohla «nd Umgegend. Sonnabend, de« 7. Februar »814, nachm. 4 Uhr: von Theodor Körner für denselben Bezirk. TheaterbilletS sind rechtzeitig bei dem betr. AuSschußvorsitzenden zu bestellen. Bautzen, am v. Januar 1914. ' Königliche Amtshauptmannschaft. Der von Stamme««« «ach Burka« führende Ko«muuikatto«SWeg wird bis z» seinem Lustreffen auf die Bischofswerda—Kamenzer Staatsstraße bei Schnee- derwchnugen gesperrt. Der Verkehr wird auf die Bischofswerda—Kamenzer und auf die Bischofswerda—Großröhrsdorfer Staatsstraße gewiesen. Bautzen, am 3. Januar 1914. Königliche Amtshauptmannschaft. Annahme von Heu und Stroh für Standort Bischofswerda bis 1V. Aebruar 1814 geschlofse«. Am 11., 20 und 27. findet wieder Abnahme in der dortigen Traiukaserne statt. Angebote vorher an das KS«igI. Proviantamt zu vautzeu. Aus Blatt 291 de» hiesigen Handelsregisters, die offene Handelsgesellschaft in Firma: ««keücksa Mlttllwi- Dampfbleicherei Overneukirch Lausitz in Oberneukirch betr., ist heute eingetragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der eingetragene Gesellschafter b»«I Nlüll»i> ist infolge Ablebens ausgeschieden. Der bisherige Gesellschafter bww» «ttttsr führt das Geschäft unter der bisherigen Firma als alleiniger Inhaber fort. Bischofswerda, am 3. Januar 1914. Königliches Amtsgericht. «'woltw». «Ww ». Fwwmwie »»»«, »»«Niwlttwg« a VNi-, sollen ln Bischofswerda folgende Gegenstände als: 300 Stück Blattpflanzen und eine größere Partie Weine, Liköre und Schnäpse gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort: König!. Amtsgericht. Bischofswerda, am 7. Januar 1914. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgericht». Einladung zur 2. Genofsenschastsversammlung der llnterhaltungsgenofsenschast für die Gruna in Frankenthal Wwwawmttwzr. 18. Gwwawi» 1Nl4. wwl»». s lllttv, I«» Iw biewwlrowtliwl. Tagesordnung: 1. Beschlußfassung über Annahme der vorläufigen GenossenschastSsatzungen. 2. Wahl des Genossenschaftsvorstandes. 3. Beschlußfassung über Erhebung von Beiträgen. Sämtliche Mitglieder der Genossenschaft, -das sind die Eigentümer der an der Gruna angrenzenden Grundstücke und Anlagen, werden gemäß § 22 Absatz 1 der Satzung eingeladen. Frankenthal, den 7. Januar 1914. «. vww »wi-tiw»nw. z. Zt. Vorsitzender. Realschule mit Progymnasium zu Radeberg. W-"» Anmeldungen für Ostern 1914 nimmt der Unterzeichnete wochentags von 12—1 Radeberg, Januar 1914. « Ahr entgegen. Vorzulegen ist die letzte Zensur, Geburtsurkunde oder Taufzeugnis, der letzte Direktor Prof. Oerrel. Wtzcheh« feden Werktag abend» für dm folgenden Tag. Der Br- WWW»«» ist einschließlich der S wöchentlichen Beilagen bet Abholung in bw «xpediton vttttrlfährlich 1 Mk. 80 Pfg., bei Zustellung in» Nau» 1 Mk. 70 Pfg.; durch die Post frei in» Haus viertem fghtSih 1 Mk. «»2 Pfg., am Postschalter abgeholt 1 Mk. 80 Pfg. Gluzet« Nummern kosten 10 Pfg. Anzeigeuprei«: Die SgrspaUene Aorpuszelle oder deren Nau» 12 Pfg., für Inserate von außerhalb dr» Verbreitungsgebiete» 12 Pfg- Die Reklamezetle SO Psa. Geringster Inseratenbetraa 40 Pfg. Bet Wiederholungen Rabatt nach auflirgendem Ta«. Erfüllung,»« wr beide Teile Bischofswerda. Festbchellte Inserate»- Aufträge können nicht zurückgezogen werden. D»s Neueste vom Tage Bo« maßgebender Stelle werden alle Gerüchte über Delegramme des deutschen Kronprinzen an de« General von Deimling «nd Oberst v. Reuter für gegenstandslos erklärt. W I« Straßburg i. E. kam es am Dienstag nachmittag gu Straßenkundgebungen gegen Leutnant v. Forftaer »nd ämdere Offiziere. » Die Stadt Frankfurt a. M. hat die städtisch« Arbeit»- losenuntrrstützung eingrführt. Ja Solingen und Düfleldors kam es zu Demonstra. 'tim»« von Arbeitslos«. (wettere Nachricht« unter Letzte Depeschen.) Der Prozch gege« Oberst b. Reuter. vor dem Kriegsgericht der 30. Division in Straßburg begann am Montag die Verhandlung gegen dm Oberst v. Reuter vom Jnf.-Regt. Nr. 99 in Zubern, der beschul digt wird, sich in fortgesetzter Haltung die Exekutivgewalt in Zabern.widerrechtlich angeeignet zu haben. Die Anklage kautet ferner auf Freiheitsberaubung. Zur Aburteilung steht ferner in der gleichen Verhandlung Leutnant Schadt von demselben Regiment, dem Nötigung, Freiheitsberau bung, Mißhandlung und Hausfriedensbruch zur Last gelegi wird, letzteren begangen dadurch, daß Leutnant Schadt am 28. November in ein Bürgerhaus bis zum zweiten Stock werk nnt Soldaten widerrechtlich eingedrungen ist. Di- Verhandlung, die öffentlich ist, dürste drei oder vier Tage dauern, da allein 15 Zeug« geladen sind. Für den Oberst steht seine militärische Laufbahn auf dem Spiel. Eine Ehrenstrafe kann im Falle des Schuld erkenntnisses nicht verhängt werden, der Oberst müßte inS Gefängnis. Oberst v. Reuter hat stets, zum letzten Male im Prozeß gegen seinen jüngsten Leutnant v. Forstner, der in erster Instanz zu 43 Tagen Gefängnis verurteilt worden ist, betont, daß seine Offiziere fortgesetzt auf dm Straßen Za- bernS beschimpft worden seien. Es ist in der Tat viel zu we- nig bekannt geworden, daß für die Dauer mehrerer Tage verschiedene Offiziere des Zaberner Regiments, ebenso Un teroffiziere, wenn sie sich auf dm Straßen sehen ließen, von Volkshaufen, die sich in der Hauptsache aus unreifen Bnr- schen zusammensetzten, mit wüsten und unflätigen Schimvfi Worten belegt wurden. Der Oberst behauptet, daß seitens der Zivilbehörden nichts geschehen ist, was geeignet gewe- sm wäre, dem groben Unfug zu steuern. Er behauptet fer ner, daß auch die Verstärkung de» Gendarmerie-Komman dos in Zabern während der kritischen Tage keine ausrei chende Schutzmaßnahme gewesen sei. Schließlich stützt sich Oberst v. Reuter auf die Anweisungen des Straßburger Ge neralkommandos, die dahin lauteten, daß Beschimpfungen der Offiziere keineswegs mit Milde und Nachgiebigkeit zu begegnen sei. Das ist übrigens das Moment, das weitere Aliffehen erregende Folgen haben kann. Wenn der Mantel fällt, muß der Herzog nach. Wird Oberst v. Reuter verur- teilt, muß General v. Deimling in Straßburg gleichfalls für schuldig befunden werden. Nach den bisher vorliegende» Meldungen ergeben die Aussagen des Obersten Reuter ein geradezu erschreckendes Bild von den Schwierigkeiten, mit denen besonders die Unteroffiziere und Mannschaften de» Regiments in Zabern zu kämpfen hatten. Auch das Verhal ten der Zivilbebördm in weiter zurückliegenden Fällen ent- spricht danach genau demjenigen, wie es bei dm Unruhen seit dem 28. November zutage trat. Dir Verhandlung. Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses erklärte der Angeklagte Oberst v. Reuter, daß alles, was seine Unter gebenen getan, lediglich auf seinen Befehl und auf seine Veranlassung geschehen sei und daß er allein die Peraatwor- tung dafür ans sich nehme. Der Angeklagte erzählte dann, wie er 1912 das Regiment übernommen habe, wie er mit voller Sympathie für die Bevölkerung hierher nach dem