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t' Der SäHWe LrzGler Bischofswerdaer Tageblatt «chcknt abend« Mr den folgenden Lag. Der Be- der Ä wöchentltchea Beilaaen bet Abholung ilhrlich 1 Mk. 80 Pfg/, bei Zustellung Inserat» xx» «domreme»t—Bestellungen nimmt «xtr-gex ix Baxtzex: Weller'sche Bxchhaxdlxxg, Schxlstratze S. Des Nmjahrsfestes wegen gelangt die nächste Nummer am Freitag nachmittag zur Ausgabe .-F AbonnemeM-Bestellungen werden angenommen in der Geschäft» ftelle Altmarkt 18, sowie bei den Aeitungsboten in Stadt und Land, ebenso auch bei allen Postanstalten. — Nummer der Zettungsliste SSS7. — Schluß der Geschäftsstelle abend« !8 Uhr. -5" ^ - '..r- 1. Januar 1V14 Anzeigeblatt für Vischofsworda, Stolpen und Umgegend, sonne für die angrenzenden Bezirke. Aeltepe» Blatt im Bezirk. Erscheint seit (846, Telegr.-Adr.- Amtsblatt. Fernsprecher Nr. 22. MU de« «SchentUchen BeUage«: Dienstags: Belletristische Vellage; Donnerstags: Der Sächsische Landwirt; Sonntags: Illustriertes Sonntagsblatt. * VUHHtz-MWW ÄH« /'!> ' 68. Jahrgang. «nseigenurei«: Die ^gespaltene Korpus,elle oder deren Raum t2 Plg., für Inserate von außerhalb de« Verbreitungsgebiete« tb Pfg. Die Reklame,eile SO Pfä. Geringster Inseratenbetrag 40,Plg. Bei Wiederholungen Rabatt nach aufliegendem Tarif. Erfüllungsort für beide Teile Bischofswerda. Festbestellte Inseraten. Aufträge können nicht zurückgezogen werden. ... > , . » Anmeldung zur Rekrutierungs-Stammrolle. Die mit der Führung der RekrutterunaS.Stammrolle« betrauten OrtSbehörden — Stadträte. Bürgermeister und Gemeindevorstände — des hiesigen Aushebung«' (amts- hauptmannschafüicheu) Bezirks werden veranlaßt, sofort durch öffentliche Bekanntmachung in ihrem Orte in ortsüblicher Weise Aufforderung zu der Anmeldung zur Rekru- ' tftruxgS-Stmumroll« an die hierzu verpflichteten Militärpflichtigen/ bezw. deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren zu erlassen. E Der DerpflichMng zu der Aumetdrma zur Rekrutierungs-Stammroll« mtterttegeu sämtliche Wehrpflichtige, welche im Laufe de» Jahre» 1914 da» »G. Lebexchsahr pWexdex, fotöie diejenige» Mttttarpflichttgex der ältere« Jahrgänge, über deren Dienstverpflichtung noch nicht endgAtig durch die Ober-Ersatzkommission » , entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldefrist auch Rekruten, welche bis zum 1. Februar 1914 noch keinen Gestellungsbefehl erhallen haben und sich im Besitze eines UAmMpasseS befinden. VM der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle find nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten und zwar längeren Zeitraum als bis zum GestellmtgSjahr 1914 von den Ersatzbehürden hiervon entbunden oder über da« laufende Jahr 1914 hinaus zurückgestellt wordm sind. Die Aumckbung zur Rekrutierung»- Stammrolle muß in der Zeit L Ko« 2. vis IS. Isuuar 1914 ? -«.Lei d^rOrtte (Stammrollen,^ IchöÄe des Wohn- oder Aufenthaltsortes erfolgen. Wer innerhalb de» deutschen Reichsgebiets keinen Aufenthalt oder Wohnsitz hat, meldet sich in iUEHMjgMMMrrtSdtt Dt^ SMWwlst, oper wenn der Geburtsort NAuSbuche liegt, U deyjrnigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz in Deutsch- hatten. MndMilWWfchW an wckch em M W M g abwesend'(auf Reisen, auf See usw.), so haben ihr^GNttn, Bör-.. münder, Lehr-, Brot« oder FamSherven die Verpflichtung, sie innerhalb des vorgenannte« Zeittüchns zur Stammrolle anzumelden. . . Die MM eiujährig freiwiligex Dienst berechtigtm Militärpflichtigen — einschließlich der Seminaristen — haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktive« Militär- dienst eiugetretrn sind, btt der Ersatzkommiffion ihre« Wohn- oder Aufenthaltsortes in der Zeit vüm 1. Januar bis spätestens 1. Februar schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines zu müden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Die Militärpflichtigen, welche in der genannten Zeit bei der Kgl. Prüfungskommission um Erteüuug de» Berechtigungsscheines uachsuchen, haben sich ebenfalls schriftlich zu melden und ihre Zurückstellung zu beantragen. Beider «vstmaliam Anmeldung zur Stammrolle ist, dafern die Anmeldung nicht im Geburtsorte selbst erfolgt, der standesamtliche GeburtSfcheft» für Militär- -wecke, bei Widerhall«- der Anmeldung aber der im ersten Gestellungsjahr erhaltene LosuugSschei« vorzulegen. Außerdem sind bei der wiederholten Anmeldung etwa inzwischen eingetretene Beräudmuug«, in betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes usw. mit anzuzeigen. All« MtlttärpflichtLzeu, welche»»«« Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjakre ihre« Aufemhaltt- oder Wohnsitz verlege«, / habe« dieses bchuf» Berichtigung oer Stammrollen sofort beim Abgauge und «ach Ankunft an dem neuen Ansen Haltsorte spätestens innerhalb dreier Tage der Stamm rollen-Behörde der betreffenden Orte zu Melden. " Wer diese verschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zn drei Tagen bestraft. Die gemäß der Bestimmungen in 8 46 der Wehrordnung vym 22. November 1888 anzulegenden Rekrutierung», Stammrollen — für die Geburtsjahrgänge 1894, 1893, 1892 Mld, wenn erforderlich, auch für die älteren Jahrgänge — sind von den Orts- (Stammrollen-) Behördm, zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von IG Mark, fpSteftenS dis zu» SV. Januar 1914, .. unter Beifügung der GedurtSlist««, der Geburt»« und LofungSscheiue, sowie der etwa eingegangenen Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafung Militärpflichtiger hierher eiuzüreichen. Die nicht im Orte geborenen Militärpflichtigen sind bei ihrer Anmeldung über etwaige Bestrafungen eingehend zu befragen. Das Resultat ist in der Stammrolle zu vermerken' -7- Gericht, Bergehen Übertretung, Zett, Art und Höhe der Strafe Und -war find it» die RekrutierungSstammrpllen fortan nur solch« Straf«« «iuzutrageu, welch« in da» Gtrafwglst«» aufaeuommrn werde« — zu vergleicheu Zeniralblatt für da» Deutsche Reich vom Jahre 1SSS, Peile »«» —. Bon Orten, in denen eine An« oder Abmeldung Mllitärpflicbttgrr nach dem 1b. Janpar nicht mehr zu erwartest ist, sind die Stammrollen sofort nach diesem Tage einzureichen. In den Stammrollen sind auch namentllch die «Spalten bd, o und 6, sofern dies mit Sicherhtit geschehen kann, auszufüllen. r Mbar Au- Mtd Abmeldmtger» Militärpflichtiger, welch« w»«I» Giureich«« der Stammrolle« im Jahre 1914 noch erfolgen, ist von den Orts- (Stammrollen.) Behörden stet» sofort Anzeige Hierher zu erstatten, auch sind letzterer die GeburtS« oder Losungsscheine beizufügen. Zu solchen Anzeigen sind Auszüge zur Rekrutierungs-Stamm« »olle, welche.m der RoeSger'schen Buchhandlung in Bautzen käuflich sind, zu verwenden. Personen, welche die deutsche Reichs« uod SwatSangehörigkett nicht besitzen, sind von der Aufnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle auszuschließen. Dies ist in * der TeburtSlffte zu vermerken. Etwaige zweifelhafte dergleichen Fälle sind besonders hierher anzuzeigen. Die Stadträte zu Bautzen und Bischofswerda, der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde und die Herren Gemeindevorstände deS amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden noch besonders auf die Anweisungen- de» Zivilvorfitzenden der Ersatzkommission im Aushebungsbezirk Bautzen vöm 2. Januar 1902 und vom 19. Januar 1906, betreffend die Angabe de» Gewerbes oder Stande» des Vater» und de» Militärpflichtigen aufmerksam gemacht. Die Rufnamen der Militärpflichtige« find tu b«u Stammrollen z« nuterstreiche«. Der JivUvorsttzrnde der Körrigs. Ersatz.Kommisfion im Aushebungsbezlrk Bautzen, ' .. am 31. Dezember 1913. ' -- Außerterminliche Musterung. de« Volksschulamtes, sowie die der diesjährige« «audidateuprüfuua sich unterziehenden Seminarist«« in Bautzen, welche am l. April 1914 bei einem Jnfanterie-Regiment eingestellt zu werden wünschen und nicht als Etujährig'KreiWiüige dimm wollen, werden hiermit aufgefordert, sich bi» spätestens derr AO. Januar unter Vorlegung de» RetfmeugrrisseS oder der AnstellnngSnrknud« oder de» LosrrrraSscheiueS oder des Geburtsscheines schriftlich oder mündlich bei der König« lichen AmtShauptmaNuschaft »antzen anznmelden. Diese Anmeldung mtbindet nicht von der Anmeldung zur Stammrolle. . ' Der Tag d« aaßertermüilichen Musterung wird später bekannt gegeben. Bautzen, am 81. Dezember 1913. . , , - ' Der ZidUvorfitzende der »öniflttche« Ersatz-Kommisfion deS ««ShebnngSdezirks Bautzen. Die Anmeldungen zur Stammrolle haben zn der Zeit vom st. Januar bis lS. Januar 1914 im hiesiger Einwohnermeldeamt — Rathaus, Zimmer 14 — zu erfolgen. ' Bischofswerda, am 31. Dezember 1913. - Der Stadtrat. «em 1. Jaunar 1914 ad werden auch die Sansgewerdlretbend«« in die Krankenversicherung eiubezoge«. , Dir hierauf bqü^ichm Brsttmmungrn de» Herrn Reichskanzlers sind im laufenden Reichsgesetzblatt Seite 770 folgende und 789 folgende erschienen. Au» ihnen ist insbesondere hervorzuheden, daß die Allgemeinen Ortskrankenkassen, so lange sie in ihren Satzungen noch keine Bestimmungen über-die hausgewerbliche Kranken« Versicherung getroffen haben, für die hauSgewerblichen Verficherungspflichtigen an Beiträgen zwei vom Hundert de» Ortslohnes zu erheben und ihnen die Rrgelleiftungen zu gewähre» haben, wobei al» Grundlohn der Ortttohn dttnt,' ' '