Tabelle 80. Zweite zulässige minimale Basislösung 3100 40 6910 1060 1200 1760 400 4630 410 90 800 480 1140 +0 +0 4-0 +0 400 740 600 2160 480 1140 1020 450 2050 120 540 Die Tab. 81 stellt die Minimallösung dar, die wir für x 3j6 = d 0 = 400 erhalten. Tabelle 81. Dritte zulässige minimale Basislösung 3100 6910 1760 5030 410 90 400 400 480 1060 +0 +0 +0 +0 400 740 600 2160 40 2260 480 80 1140 1020 450 2050 120 540 Bezeichnen wir die in Tab. 76 dargestellte zulässige minimale Basislösung mit die in Tab. 80 angegebene mit £ 2 und die der Tab. 81 mit J 3 , dann ist jede konvexe Linearkombination E = «Ei + ßlz + mit « + ß + y = i; « = 0; ß 0; ys?o eine zulässige Minimallösung. Die so entstehenden unendlich vielen zulässigen Minimallösungen sind in ihrer Abhängigkeit von den beiden unabhängigen nichtnegativen Parametern ß, y in der Tab. 82 dargestellt. Diese müssen die Bedingungen 1; y^0