Volltext Seite (XML)
nicht eine mit Dlutentziehung verbundene Schlachtung mfreier Tiere stattgefunden hat, an die Kadaververwer- ^anstatt in Jenkwitz b. Bauten abzuliefern sind; ebenso hi? in Konfrskatgefäßen zu sammelnden untauglichen tieri- 'schyr/Nahrungsmittel und bei der Fleischbeschau beanstande- tm Reischteile. Die siberfühmtzpg nach Jenkwitz erfolgt nur durch die "Kadavcrvcrwertungsanstalt, nicht durch die Tier- . besttzer. Die Tötung (mit Ausnahme der Schlachtung seu- ^ chenfreier Tiere), die Totgeburt und das Verenden der oben 1 gettännten Tiere ist, wenn sie über 3 Monate alt sind, der ff Gemeindebehörde, bezw. dem Gutsvorsteher eines selbstän digen Gutsbezirks binnen 24 Stunden vom Tierbesitzer oder ffdHsen Stellvertreter anzuzeigen und der Abholungsauftrag .'c an die Kadaververmertungsanstalt unverzüglich binnen 48 's Stunden zu erteilen. Einzelheiten ergeben sich aus der *" Verordnung vom 1. 6. 1920 (GVBl. 5288 ff.) und der arnts- » hauptmannschaftüchen Bekanntmachung vom 12. 12. 1913, »die mit der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft vom .M. .12. 1919 zusammen erneut in den Amtsblättern ver- c-Sffemtlicht worden ist. Der z. Z. für die Ablieferung an die Kadaververwertungsanstalt maßgebende Tarif ist mit Ver- » fügung der Amtshauptmannschaft vom 13. 8. 1920 öffentlich . bekännt gemacht worden. - : Es wird darauf hingewiesen, daß ein Verstoß gege" die » Moxschriften über die Beseitigung von Tierkadavern und > Schlachtabfällen nach den Neichsverordnungen vom 29. 6. / 191ß (RGBl- S. 631) und 17. 8. 1917 (RGBl. S. 715) mit > schweren Strafen — Gefängnis bis zu sechs Monaten oder . -Geldstrafe bis zu 15 000. — bedroht ist (vgl. Verordnung ' dtzL. Sächs. Wirtschaftsministeriums vom 12. 6. 1920 — ! , 'Md Uazk Bwmalasstmll vor, die gesetzlichen Besüv^ t4e Macht der Müesemag oefallener Tiere an Rchaoeive^weUuugsanstalt in Ertzmenmg zu bringen. Ltese g^etzkchen Äestimmmi«en (Sächs. Verordnung von» 1« s. 1920 — GVBl. S. 288 ff. —, Reichs-Verordnung ! 'vom 29. L 1916 — RGBl. S. 631 ff. — und 17. 8.1917 — RGW. S. 716 — in Verbindung mit der Bekanntmachung der Amtshauptmannschaft Bautzen vom 12.12.1913) ordnen , , nH dqß alle wegen Seuchen oder Seuchenverdacht getöte- Was wird mrs Oberschlefien? ' ' In Genf haben die deutsch-polnischen Schlußverhand- ftutgen begonnen. Was wird aus Oberschlesien? Das wird mcht/durch Grenzfragen des wirtschaftlichen Abkommens ent- . schieden, sondern durch das Maß der Energien, das in Ober- festen wirksam ist, durch die Entwicklung, die ihnen in .politischer, wirtschaftlicher und verkehrsgeographischer Hiu- ,sicht vorgezeichnet wird. Was der politischen Auffassung der , ^Distge schadet, ist, daß sie starr an Zuständen haftet, die .gestern wären, über heute sticht mehr fein können. Gewiß, für die Polen ist ihr Anteil an Oberschlesien ein glatter Ge- stöWr. Allein dieser Gewinn ist nur fruchtbar zu machen, westtr die, Einheft des Wirtschaftsgebietes aufrecht erhalten bLeibt/ wenn dis vielfach verflochtenen Beziehungen zu Deutschland nicht' unterbrochen werden. Oberschlesiens Zu- ,Ämft hängt davon ab, ab es gelingt, aus dem Jndustriege- große Werkstatt für die Versorgung Ost- und Süd- ' smopas zu machen. Berkehrsgeographrsch liegt es hierfür -chinstig, zumal sich Verbindungen, die noH fehlen, wohl her- 'iMlen ktzsen. Die ost- und südosteuropäischen Märkte, die nicht dauernd weiter verfallen können, sind nach dem Wie- derauDau von unbegrenzter Aufnahmefähigkeit für indu- stvjelle Erzeugnisse. Damit.wird Oberschlesien ein Brücken- kM zwischen Deutschland und Rußland. Das ist für uns ff.d«yÄb besonders wichtig, weil sonst jede unmittelbare ,Gnn^nachbarschaft zu Rußland fehlt. Soll Oberschlesien die ' Aufgabe als Brückenkopf erfüllen können, so ist es erforder- llch, daß das deutsche (Hepchge der Wirtschaftsführung auch > in der- polnischen Zone erhalten bleibt. Wenn nun oberfchle- fkfche Wirtfchastsführcr aus dieser Zone dem Zwange der ' Verhältnisse Rechnung tragen, mit Warschau verhandeln und ' dort Wünsche und Pläne vorbringen, fo bedeutet das noch .kernen Verrat an Deutschland. Diese Auffassurig hat sich Her und da in der deutschen öffentlichen Meinung durchge- setzt. Das ist ein Fehler, der einmal verhängnisvoll werden mach. Oberschtesiens Wirtschaftseinheit ist nicht zu zerstören, "'bedarf also weiter auch der Beziehungen zu Deutschland. Wird Oberschlefien die Hauptwerkstatt für Osteuropa, so muß das auf diese unzerstörbaren Beziehungen außerordentlich fruchtbar einwirken. Es sei daran erinnert, daß es in Elifaß- Lothrnrgen die industriellen Wirtschaftsführer waren, die trpß der Umwerbung durch die deutschen Behörden die wirt- -",schafftich«: imd persönlichen Beziehungen zu Frankreich auf- . rscht erhielten. Etndeutscher Wachtmeister in Petersdorf von einem Franzosen erschossen. Der letzte Gleiwitz-Petersdorfer Zwischenfall, der soviel Staub aufgewirbelt hat, ist noch in aller Erinnerung. Am -.t Dienstag wird mm von Berliner amtlicher Stelle von einem '! Vorfall Kenntnis gegeben, der sich am Sonntag, den 19. Fe- ibarär,' abends gegen 9 Uhr, ebenfalls im Stadtteil Peters- i dorf.bei Gleiwitz abgespielt hat. Danach kamen an diesem Tage abends drei französische Soldaten (ein Unteroffizier und . zwei Mann) aus einem Lokal auf die Straße, wo einige Zi- vÜifden beieinander standen, die, ohne selbst die geringste Veranlassung gegeben zu haben, von den Franzosen belästigt .werden. Ein französischer Soldat gab auf di« Zivilisten einen Schuß ab, ohne zu treffen. Daraufhin begab sich der . deutsche Poüzciwackstmeifter Paul Rüsenberg auf die Gruppe , .'zu und forderte die Franzosen in ruhigem Ton« aus, ausein- .«idÄAUgehen und keinen Auflauf zu verursachen. Darauf > AM Franzose, der zuerst geschossen hatte, ohne weitere Widerrede abermals den Revolver und tötete den Wachtmei- ffsiär durch «inen Schuß in den Kopf. ,, Man darf gespannt sein, wie sich die französischen Justiz behörden diesmal verhalten werden, ob sie auch in diesem Fälle Zeter und Mordio schreien oder entschuldigend« Grün de für das brutale Vorgehen des französischen Soldaten fin- i dm werden- M Nne, sowie alle anderen Kadaver von Haustieren Werde, Rinder, Esel, Schweine, Ziegen, Schafe usw,), so- i wett nicht eine mit Vlutentrciebuno verbundene Scblackstusta Dfe Verschleppung der Genua-Konferenz. Verlla. 21. Februar. (W.T.B.) Die französische Regi'e- ! «na hat deute der deutschen Regierung in einer Note mitge- s'ADh» bad tze het h>e Neuerung unter Hinweis und schinNn 'sich «SbeWckm p» de- wn in die HUd» ge- erhalte«. auf die in dem Memorandum des französischen Ministerpräsi denten geltend gemachten Gründe eine Aufschiebung der Konferenz von Genua beantragt Haff:. Nach Meldungen aus London soll auch die Sachverstän- digenkonfernz verl'gt sein. moe, «e vm «Wovechsm in die Hands ge hbnpGchach aus SchmuEsachm und Nchniämt «st«m Wert von nahe« 7VV00 Neues aus aller Welt. — Der Fall Jung. Das Schwurgericht zu Straßburg i. E. hat im Abwesenheitsverfahren den katholischen Prie ster Eugen Jung unter der Anklage der Brandstiftung zum Tode verurteilt. Der 33 Jahre alte, aus der Zaberner Ge gend stammende Angeklagte soll als Pfarrvikar in Wagen- burg-Eugenthal nacht» einen Schuppen des ihm verfeindeten Försters angezündet haben. Die Vorhandstrng war, wie eine frühere, angefüllt mit allerlei Dorf- und Pfarrbaus klatsch. Abbe Jung ist nach Deutschland geflüchtet und er teilte Unterricht am Gymnasium in Wildbad. Auf das Aus- lieferungsbegehren der französischen Regierung hin verhaf tet, gelang es ihm, aus dem Gefängnis in Stuttgart zu ent- fliehen. — Eingefrorener wein. Zu den Millionenschäden der Eisenbahn gehört auch das Einfrieren von Weinsendungen. Der fränkisch« Weinhändlerverband hat deshalb beim Reichs finanzministerium Nachlaß der 20prozentigen Weinsteuer oder deren Rückerstattung durch ein schleuniges Notgesetz verlangt. Aus Sachsen. Die Pensionen für Geistliche. Der Rechtsausschuß des Landtages beriet am Dienstag die Regierungsvorlage betreffend die Regelung dar Ruhe stands- und Hinterbliebenenbezüge für Geistliche. Nach der Vorlage sollten die Sätze der Besoldungsordnung, die am 30. Juni 1921 für Staatsbeamte und Lehrer galten, maß gebend sein. Die bürgerlichen Parteien wollten jedoch, daß die Sätze gelten, die jeweilig für die Staatsbeamten und Lehrer in Geltung sind. Diese Anträge aber wurden mit 10 sozialistischen gegen 9 bürgerliche Stimmen aügÄehnt und der Gesetzentwurf in der Fassung der Regierung angenom men, so daß also die pensionierten Geistlichen und Hinter bliebenen von Geistlichen nur Pensionssätze erhalten können, die bis zum Juni 1921 in Geltung waren. * Dresden, 22. Februar. Ein warenschnündler nebst sei ner Geklebten verhaftet. Don der Dresdner Kriminalpolizei wurde der Kaufmann Hans Lange aus Königsberg mit sei ner Geliebten festgenommen. Lange hatte sich verschiedene Betrügereien durch Warenbestellungen zu Schulden kommen lassen. Dabei hatte er Werte in Höhe von nahezu V« Mil lion Mark erlangt. Außerdem hat er in Berlin einen Raul- begangen. Dresden, 22. Februar. Von einem Elefanten schwer verletzt wurde am Montag Direktor Stosch-Sarrasani. Br der Dressurarbeit in seinem Zirkus wurde der Direktor vo- einem mächtigen Elefanten angegriffen, mit den Stoßzähne - gepackt und mit dem Rüssel bearbeitet. Stosch-Sarrasan! erlitt schwere Verletzungen des Schulterqelenks und dc: Beckens, sowie zahlreiche Fleischwunden. Es gelang nur m großer Mühe, das wütende Tier von seinem Opfer frei?' bringen, Äosch-Sarrafani wurde mit Unfallwagen nach dec Dr. Haestelschen Minik übergeführt. Dresden, 22. Februar. Zum 25jährigen Jub'läum de Vereins für sächsische Volkskunde und Volkskunst würd'- - dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Hofrat Prof. Ssyffeff. der gleichzeitig seinen 60. Geburtstag feierte, viels Ehrung-- zuteil. Herrn Prof. Seyffert wurde die goldene Ehrenden!- münze der Stadt Dresden überreicht und eine seinen Namen tragende Stiftung für das Landesmuseum errichtet, die, ob schon noch nicht abgeschlossen, bereits eine Höhe von 175 000 Mark erreicht hat. Ministerpräsident Buck überwies dem Verein 3000 --<1 aus seinem Dispositionsfonds zur Herstel lung eines Museumskatalogs. Der frühere König von Sach- sen sandte dem Mitbegründer des Vereins für sächsische Volkskunde und Volkskunst seine Glückwünsche auf einer Postkarte. Dresden, 22. Februar. Eine zehnkäpfige Einbrecher bande, die sich aus beschäftigungslosen Arbeitern und Hand werkern zusammenfetzte, deren Haupt der Maler und Flei scher Rich. Walther ist und unter denen sich auch der hier be kannte Grünberg befand, konnte, wie das Dresdner Polizei präsidium meldet, von der Kriminalpolizei festgenommen werden. In Tnnws zu drei und fünf Mann, mit Schußwaf fen ausgerüstet, gingen sie an ihre Arbeit. In zahlreichen Straßen verübten sie ihre Einbrüche. Sie hatten es in der Haupffache auf Lebensmittel, Schreibmaschinen und Wäsche abgesehen. Von dem Diebesgut konnte nur ein geringer Teil herbeigeschafft werden. Dresden. 22. Februar. Zwei Sinder auf einer Eisscholle abgetrieben. Am Dienstag nachmittag spieve sich auf der Elbe zwischen Wasewitz und dem Wasserwerk Salopp« ein aufregender Vorgang ab. Unterhalb der Dlasewitz-Losch- witzer Brücke hatten am linken Ekbufer mehrere Knaben sich auf das Eis beaeben. als sich ganz unerwartet eine 3 bis 4 Meter lange und 1 Meter dreist Eisscholle, aus der sich zwei 12 bis 13 Jahre alte Knaben befanden, vom Ufereise loslöste und rasch nach der Mitte der Elbe zu abtrieb. Die ekbabwärts treibenden Kinder mit einem Kahr« zu retten, war unmöa- lich, da kein solches Fahrzeug zur Hand war. Die Merbewob- ner verfolgten mit Aufregung den Vorgang. Sie fürchteten daß jeden Augenblick die Eisscholle zerbersten und mit den Kindern versinken werd«. Nachdem vom Wasserwerk Losch- witz aus das Wasserwerk Saloppe von der Not zweier K—- ^en auf der Elbe in Kenntnis gesetzt worden war, rüstet« si' ' das Maschinenpersonal zum Rettungswerke. Mit Stande-, und Seilen ausgestattet, wartete es oberhalb des Restau rants Saloppe auf die Ankunft der Scholle. Und in einem günstigen Augenblick — al» sich di« treibenden Knaben r' ma« hem Nior N"''"rffn — gelang es, ihnen ein Rettungsff" -!'--:w:r>n >' s'- - Ufer herüberzuziehen. Al» da» Re'- tungswerk gegluckt war, zerbarst dte starke Scholle tn viele Stücke. Kleine politische Mitteilungen. Die Überfremdung Deutschlands. Längs der badischen Grenze sind nach einer Meldung aus Konstanz seit zwei Monaten mehr als 100 Grundstücke und Gebäude in den Be sitz von Schweizern übergegangen. Kauflustige Schweizer erwerben unter Ausnützung der Valuta ganze Siedelungen und kleine Dörfer. Die Devisenspekulation. Die Fraktion der Deutschen Volkspartei hat im preußischen Landtage folgende Anfrage eingebracht: Es steht fest, daß im großen Umfange eine wilde Spekulation in Devisen zum Nachteil der deutschen Volks wirtschaft betrieben wrvd. Was gedenkt das Staatsmini- sterium dagegen zu tun? Lebenserinnerungen des früheren Kronprinzen. Wie eine Berliner Korrespondenz mitteilt, wird der frühere Kronprinz die Niederschrift seiner. Lebenserinnerungen im Laufe des Frühjahrs im Verlage von Cotta erscheinen las sen. In seinen Auszeichnungen kommt der Kronprinz auf die wichtigsten Krifenjahre der Vorkriegszeit zurück und ent wickelt die Gründe seiner Gegnerschaft gegenüber der Politik Bethmann Hollwegs. Dem Ausbruch des Krieges, der Marneschlacht, den Kämpfen bei Verdun und den späteren Zerfetzrmgserscheinnngen in Heimat, Etappe und Front sind weite Darstellungen gewidmet. Die bedeutsamsten Mit teilungen enthält das Schlußkapitel, in dem auf Grund zahl reicher Schriftstücke lückenlose Schilderungen des großen Nie derbruches und der Reise nach Holland gegeben werden. Das Werk soll gleichzeitig auch in holländischer, englischer, französischer und spanischer Sprache im Verlage Mundus in Amsterdam erscheinen. Aus dem Gerichtssaal. * Der Raubzug bei dem kommunistischen Reichslagsab geordneten Adolf Hoffmann. Der große Einbruch, der, wie berichtet, am 11. Juli 1921 in die Wohnung des kommuni stischen Reichstaasabgeordneten und Berliner Stadtverord neten Wolf Hoffmann in der Koppenstraße 6 verübt wor den ist, wirb in nächster Zeit die dritte Strafkammer beim Landgericht Berlin l beschäftigen. Auf der Anklagebank werden der Maschinenbauer Oskar Schäfer und der Arbei ter Johann Skrzypczak, die vom Rechtsanwalt Dr. Carl Löwenthal verteidigt werden, Platz zu nehmen haben. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei gestalteten sich damals sehr schwierig, bis es gelang, die Täter zu verhaften und auf Grund des daktyloskopischen Verfahrens des Einbruches zu überführen. Wie erinnerlich, h tien die Einbrecher ein n Zeitpunkt abgevaht, von dem sie wußten, daß Adolf Hoff- mmm währenddessen mit Familie in seinem außerhalb ge- Da» Gesetz wer die Tremmug des Kircheu- und Schuldienstes der Volksschullehrer vom 10. Juni 1921 scheint allgemein noch wenig bekannt zu sein, lassen sich doch irrtümliche Auffassungen, die darüber entstanden such, anders wohl nicht erklären. Di« am messt«n interessierenden Paragraphen dieses Gesetze« lauten: 8 1. Mit einer Schulstelle darf kein Kirchendienst ver bunden sein. Z 2. Mit Genehmigung des Bezirksschulamtes ist den Lehrern jÄxxh gestattet, kirchenmusikaltschen Dienst im Ne benamte auszuüben. Di« Genehmigung darf nur versagt oder zurückgezogen werden, wenn die Amtsverwaltung durch den Kirchendtenst beeinträchtigt wird. Zur Ausführung des Gesetzes wird in 8 1 folgendes bc stimmt: Ein« Beeinträchtigung der Amtsverwaltung kiel' vor, wenn der Lehrer innerhalb der ihnt zugewiesenen plan mäßigen Unterrichtsstunden für kirchenmusikalische Verrich tungen in Anspruch genommen wird oder wenn die mit der- kirchenmusikolischen Amte verbundenen Obliegenheiten ff umfangreich und anstrengend sind, daß dadurch die ord nungsmäßige Erledigung der zur pflichtgemäßen Ausübung des Lehramtes erforderlichen Arbeiten erschwert wird. Hieraus folgt, daß es unzulässig ist, Stundenoerschic bungen und Klassenzusannnenlegungen wegen kirchlicher Handlungen vorzunchmen, wie auch Kinder wBnend der Unterrichtszeit zwecks Ausführung kirchlichen Dienstes zu be- urlauben. Gemäß § 38 AVs. 1 des WafsergesetzrS und 8 17 der Gewerbeordnung wird bekannt gemacht, daß der Sägewerks« bescher Iohaim Gotstried Richter in SUedernenkirch um Genehmigung zum Einbau einer FraociStutbine 14,12 ?8. i« seinem Grundstück Nr. 706 des Flurbuches für Nieder« neukirH nachgesucht hat. Einwendungen hiergegen sind binnen 14 Tagen vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntrnachnng ab schriftlich hier anzubringen! Beteiligte, die sich in dieser Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruch gegen die von der Amtshauptmannschaft als Wasseramt vorzuneymende Regelung. Amtshauptmannschaft Vautzen, 20. Februar 1922. Es wird demjenigen eine Belohnung in Höhe von Fünfzehnhundert (1500) Mark zugesichert, der den ersten Jagdfrevler aus dem Revierteil „Höhwald" (Wildschützen oder Schlingensteller) so zur An zeige bringt, daß seine gerichtlich« Bestrafung erfolgen kann. Staatsforstrevierverwaltung Neustadt in Langburkersdorf. Bekanntmachung. Der auf Dienstag, -en 2S. Februar 1922 festgesetzte Rotz- und Viehmarkt wird abgehalten. Skadtral Neustadt in Sachsen, am 20. Februar 1922. Städtische Bekanntmachungen. Das Einlagebuch unserer Sparkasse No. 71694, aus Emma Ateuser in Schmölln lautend, wird ungültig erklärt. Stadkrat Bischofswerda, 21. Februar 1922.