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-- dcrg e.v Unabhängige Zeitung für alle Ständern Stadtund Land. DichtesteVerbreitung inallenVolksschichten Bellagen: Sonntags-Unterhaltungsblatt und Landwirtschaftliche Beilage Geschäftsstelle Bischofswerda, Altmarkt 15. — Druck und Verlag der Buchdruckerei Friedrich May in Bischofswerda. — Fernsprecher Nr. 22 Die englischen Blätter benutzen di« Gelegenheit, um den Franzosen und besonders Herrn Poincars nochmals ein dringlich ins Gewissen zu reden, damit die bevorstehend« Zu sammenkunft nicht wieder zu einer neuen Enttäuschung führt. Der »Obseroer" schreibt in seinem Leitartikel: Notlage durch auswärtige Anleihen finanzieren könne, sicher-' lich nicht durch eine britische Anleihe. Die Herabsetzung der Reparationen von ihrer märchenhaften Höhe aus «ine ver nünftige Summe würde die Reparationsanteihe erleichtern, die für Frankreich ein wahres und dringendes Bedürfnis ist, und den deutschen Zahlungen eine feste Grundlage geben Das ist die Frage, die auf Erörterung mit Herrn PoincarL wartet. Will jedoch Frankreich Geld und die Unterjochung Deutschlands, dann ist eine Konferenz überflüssig und das Reparationsproblem unlösbar. Die Ereignisse dieser Woche werden uns vielleicht zu der Erwägung zwingen, ob es not wendig ist, unsere^ Aktionssreihcit wieder zu nehmen. Die Entente kommt zwangsläufig zu dem Punkte, wo sie ent weder erneuert oder den letzten Schein von Einigkeit verlieren wird." ZSMHolsweröaer Einzige Tageszeitung im Amtsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Die» Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupt mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, des Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrat» zu Bischofswerda. mutlich wird sie nun auch offiziell in die Regierung ausge nommen werden. Wenn Bayern also jetzt gerade durch die Wirkung der republikanischen Schutzgesetze ein« Rechtsregie- rung erhält, so ist damit eine neue Bestätigung dafür gelie fert, daß Ausnahmegesetze häufig das Gegenteil ihres ur sprünglichen Zweckes erreichen. Die bayerische Sonderverordnung. Rkünchy», 24. Juli. (Drahtb.) Das bayerisch«. Staats ministerium erläßt eine Verordnung zum Schutze der Repub lik und der Verfassung, in der es heißt: Der Reichstag, hat am IS. Iuli das Gesetz zum Schutze der Republik ertasten. Der Inhalt des Gesetzes und die Art seines Zustandekom mens entgegen dem wohlbegründeten Anspruch der bayeri schen Skaatsregierung, haben in Bayern eine derartige Er regung hervorgerufen, daß wenigstens im Gebiet des rechts rheinischen Bayerns unmittelbar mit einer erheblichen Stö rung oder Gefährdung der öffentlichen Ordnung zu rechnen ist, wenn das Gesetz ohne jeden Vorbehalt vollzogen wird. Ls ist somit Gefahr im Verzüge. Aus diesen Gründen steht sich das bayerische Gesamtministerium veranlaßt, zur Auf rechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit fol gende Anordnungen zu treffen: Art. 1: Die Bestimmungen der 88 1 bis 11, 14, IS, 18, 18, 19, 20, 21 Abs. 1 Sah 1 und Abs. 2, 22, 24 und 25 des Reichsgesetzes zum Schutze der Re publik find in Bayern anzuwenden. 8 23 Abs. 1 gilt mit der / Maßgabe, daß anstelle der Reichsregierung das baye- rischeGesamtministerium zuständig ist, soweit es sich um den Aüfenthatt in Bayern handelt. Art. 2: Für die in den 88 1 bis 8 des Reichsgesetzes zum Schutze der Re publik bezeichneten Handlungen, gleichgültig, ob sie nach die sem Gesetz oder anderen Gesetzen strafbar sind, sind die Volksgerichte zuständig. Die Ausführungsvorschriften erläßt das Staatsminislerium der Justiz im Einverständnis mit dem Staatsminiskerium des Innern. Art. 3: Das Verbot von Versammlungen, Umzügen und Kundgebungen, das Verbot und die Auflösung von Vereinen und Vereinigungen, sowie das Verbot in Bayern erscheinender periodischer Druckschrif ten »vird durch das Staatsministerium des Innern oder die von ihm bezeichneten Stellen erlassen. Art. 4: Auf Zuwider handlungen gegen die Verordnung des Reichspräsidenten vom 26. und 29. Juni d. I. finden die Vorschriften gegenwär tiger Verordnung Anwendung, soweit nicht beim Jnkrast treten dieser Verordnung die Anklage beim Staatsgerichkshof zum Schuhe der Republik erhoben ist. Art. 5: Richtbayrischen Polizeiorganen ist innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung die selbständige Vornahme von Amtshandlun gen in Bayern verboten. Art. 6: Diese Vetordnung tritt mit dem Tag -es Inkrafttretens der Reichsgesctze zum Schutze der Republik in Kraft. Noch keine Beschlüsse des Reichskabinetts. Berlin, 25. Juli. (Drahtb.) wie die Blätter mitteilen, erschien gestern abend der bayerische Gesandte in Berlin von preger beim Reichskanzler und teilte ihm den wesentlichen Inhalt der von der bayerischen Regierung beschlossenen Ver ordnung mit. Die Verordnung lag gestern abend bei den amtlichen Stellen noch nicht vor. Die Reichsrcgierung konnte infolgedessen dazu noch keine Stellung nehmen. Da» Reichs kabinett wird heute vormittag eine Sitzung abhatten, in der die durch den Erlaß der Verordnung der bayerischen Regie rung geschaffene Lage geprüft werden soll. Der »Voss. Ztg." zufolge wird sich das Reichskabinett über die Folgerungen schlüssig werden müssen, die politisch au» chem Vorgehen der bayerischen Regierung gegen den. Standpunkt des Reiches zu ziehen sind. Das Blatt hält es für wahrscheinlich, daß der Reichstag wegen des außer ordentlichen Ernste» der Situation seine Ferien sehr bald un terbrechen und zusammentrelen wird. Berlin, 24. Juli. Das Reichskabiin'tt bat in seiner Hou- tigen Sitzung, die sich mit der bayerisä-en Frage besänftigt. Die wirkliche Bilanz unserer Wirtschaft. Denn es selbst in Deutschland so viele Leute gibt, welche unseren Volkswohlstand nud insonderheit den Starck» unse rer Wirtschaft nach äußeren Merkmalen beurteilen, jo kann man sich näht wundern, daß dies im Auslande noch viel mehr der Fall ist. Die gegenwärtig schwebenden Vorhand- Die «inen j. , .. „ Schonzeit erhalten müssen, die anderen halten di« deutschen Klagen für gegenstandslos und den schlechten Stand unserer Finanzen für einen Trick, durch welchen wir uns von unse ren Verpflichtungen zu befreien suchen. Der Durchschnitts ausländer, der Deutschland als böswilligen Schuldner an sieht, beweist seine Behauptungen mit zwei Tatsachen: mit der unleugbaren Genußsucht und Verschwendung, welche in sehr engen aber dafür in den großen Städten sehr sichtbaren Kreisen betrieben wird, und mft den „großen Erträgen", welche die deutsche Wirtschaft erzielt, d. h. mit den hohen Di videnden, welche unser« Aktiengesellschaften cmsschütten. Im mer wieder ist von deutschen Wirtschafts-Politikern und Ge schäftsleuten gefordert worden, die Bilanzen unserer ge werblichen und kommerziellen Unternehmungen sollten nicht in Papiermark, sondern in Goldmark aufgemacht werden. Denn würde jedenfalls die Vergleichbarkeit mft der Vor kriegszeit ermöglicht, und gleichzeitig den Kritikern eindrucks- voll vor Augen geführt, daß unser Dottsvermöaen, in den letzten 8 Jahren nicht zu-, sondern abgenommen hat. Dem Reichswirtschaftsrat ist em Gesetzes-Borschlag zu- geacmgen, der sich mit der Einrichtung von Goldbilanzen be schäftigt. Die Vorlage trägt den Namen „Entwurf Schma- lenbach". Er sicht vor, daß dis zu einem gewissen Zeitpunkt (etwa Ende 1S23) die Jahresbilanzen unserer wirtschaft lichen Unternehmungen in Goldmark ausgemacht werden dürfen, von da ab jedoch in Goldmark aufgemacht wer den müssen. Dann würde man den Stand des einzelnen wirtschaftlichen Unternehmens nur jeweilig mit dem Geld entwertungsfaktor zu multiplizieren haben, um eine Papier- mark-Bilanz zu schalten. Die hohen Papiermark-Dividenden würden in einer Goldbilanz als eine sehr mäßige, in vielen Fällen sogar eine ganz geringe Verzinsung des in Gold- mark investierten Kapitals erscheinen. Diese Materie bereitet allerdings ganz außerordentliche Schwierigkeiten, da z. D. auch in den heutigen Papiermark- Bilangen Goldwerte und Papierwerte vermischt sind. Zwei fellos wäre es ober für die Äerbreitung der Wahrheit über unseren Volkswohlstand und unsere Zahlungsfähigkeit drin gend zu wünschen, wenn es gelänge, für das Problem der Goldbilanzen eine praktisch brauchbare Lösung zu finden. „Die erhoffte Änderung der französischen Politik ist noch nicht da. Die Note Poincarss an den französischen Vertreter in der Reparationskommission fällt unter dieselbe Kategorie von Jllusioneu-'wie die zahlreichen Manöver, die die gegen wärtig« Krise veranlaßt haben Ein Moratorium ist jetzt ein notwendiger Schritt; darüber ist kaum zu streiten. Es ist be könnt, daß die britische Regierung bereit ist, die Annullie rung von deutschen Schulden an Frankreich zu erörtern. Wir sind aber^nicht der Meinung, daß diese beiden Maßnahmen iezug cnrf Deutschlaich in zwü^Lager gespalten ist z weg verleugnen würde, so würde das heißen, daß die fran- pflichten uns b?i, daß wir ein« länger« finanzielle E<Ke Regierung me wieder em«n Krieg oder eine ähnliche Die Spannung zwischen Bayern und dem Reich. Die Entwicklung der innerpolitischen Lage in Bayern hat in den letzten Tagen recht krisenhafte Formen angenom- > men. Offenbar ist der Höhepunkt der durch die Schutzgesetze j für Bayern entstandenen Schwierigkeiten überhaupt noch . nicht erreicht. Das ganze bisherige Regierungssystem ist ins Wanken gekommen, und nach der neuesten Entwicklung der Dinge hat man wohl bestimmt mft einer Umbildung der Re gierung zu rechnen. Das Kabinett wird sich wieder mehr als bisher auf die Rechtsparteien stützen müssen, während die Demokraten aller Wahrscheinlichkeit nach in die Oppo sition gehen dürften. , Der von der Bayrischen Valkspartci ausgehende Vor schlag, die inhaltlichen Bestimmungen der Schutzgesetze auch für Bayern anzuerkennen, dagegen die Exekutive dem Reich vorzuenthalten, wird in den bayrischen Regierungskreisen als eine brauchbar« Kompromißlösung angesehen. Und in der Tat ist die Taktik der Bayrischen Dolkspartei insofern glücklich zu nennen, als sie die Möglichkeit der Ver ständigung mit Berlin eröffnet. Da das Reichsrecht Landes recht bricht und eine Verletzung dieses Grundsatzes direkt zu Katastrophen führen könnte, so ist di« prinzipielle Zustim mung zu der Anwendung der Gesetze von besonderer Bedeu tung. Gerade bei derartigen politischen Sondergesetzen kommt es vor allen Dingen auf die Airwendung an. Wenn also Bayern selber di« Exekutive übernimmt, so sind damit gleichzeitig die Garantien gegeben, daß die bayerische Volks stimmung nicht durch mißbräuchliche Anwendung erregt wird. In staatsrechtlicher Beziehung werden sich gewiß mancherlei Unklarheiten dabei ergeben, und «in gewisser Streit um die Auslegung gewisser Paragraphen der Reichs verfassung scheint wohl unvermeidlich- Aber der gegenwär tige kritische Augenblick ist wirklich nicht dazu geeignet, um staatsrechtlichen Tüfteleien nachzuhängen. Di« Haupffach« bleibt, daß ein« Lösung zustanbekommt, die gleichzeitig für dos bayerische Volk und für die Reichsregierung annehmbar erscheint. Graf Lerchenfeld beruft sich auf den Art. 48 der Reichs verfassung, noch dem di« Landesregierungen für ihr Gebiet einstweilige Maßnahmen treffen können, wenn Gefahr im Verzüge »st. Don den Linksparteien wird nun zwar dieser Zustand der Gefahr bestritten, aber bei ernsthafter Prüfung der Verhältnisse ergibt sich doch, daß dl« bayerische Opposi- tio sstimmung gegen Berlin so angswachsen ist. daß in der Tot von einer akuten Gefahr gesprochen werden kann. Die bayerisch« Sondervergrdnung könnte zwar durch den Reichspräsidenten oder durch den Reichstag unwirksam i gemacht werden, aber derartige Bersuche müßten die Gegen- nt,- zn,istd->n Berlin und München bis zur Unerträglichkeit^ teigern. Wenn es zu einer Auflösung des bayerischen Land tages käme, so würde damit wahrscheinlich nichts geändert, sein, denn noch der politischen Gesamtatmosphäre in Bayern zu urteilen, wäre an einen Sieg der Linken in Bayern über- lich für die Politik des Grafen Lerchenfeld enffchiedcn, vcr-^zu dem Zeitpunkt vertagt worden, wo rn vlunchcn Hefmftlve Die Zusammenkunft zwischen Poincarö und Lloyd George. Bart». 23. Juli. (W. T. B.) Havasmelduug: Voincar« Hot sich bereit erklärt, mst Lloyd George in den ersten Togen de» August über die Frage de» deutsche« Moratorium» zu verhandeln. Die englische Regieeuaa sei offiziell verständig! worden, daß Poincars vom 1. August ab für diese Beratun gen zur Verfügung stehe. Rach dem „Tempo" werden sich an den Beratungen Lord Balfour. Sir Robert Horne, da Lofieyrie und der polttischc Direktor im fron,»fischen Ministerium für anmvärtige An aelegenheiten Graf Peretti della Rocca beteiligen. Was auf dem Spiele steht. Vari», 24. Juli. (W..T. L. ) Zur bevorstehenden Zu sammenkunft Lloyd Georg« und Voincars» schreibt „Oeuvre", einer von ihnen müsse notwendigerweise Zuge ständaisse machen, wenn die Sonserenz nicht ergebnislos ver laufen soll. Eine Zusammenkunft ohne Ergebnis würde ua ter den gegenwärtigen kritischen Umständen die Spannung zwischen Frankreich und England derart steigern, daß man einen Bruch befürchten müffe. Alle Freunde der Entente. n . Poiucarz. auch um den Prsi« einiger Opfer, eine so furcht bare Gefahr ,n beschwören. Eeschetteunamveff«: Jeden Werktag abends für den folgend. Tag. Bezugspreis: Bet Abholung in der Geschäftsstelle monatlich Mk. 25.—, bei Zustellung ins Haus monatlich Mk. 28.—, durch die Post bezogen vierteljährlich Mk. 78.— mit Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten, Postboten, sowie Zeitungsausträger und die Geschäftsstelle de» Blatter nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Poftsch«ch,Sko«to: Amt Dresden Slr. 1521. Gemeinde» _ »«bandogtrokaffe Bischofswerda Konto Slr. »4. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung drS Betriebes der Zeitung oder der Besörderungreinrtch- Augen — hat der, Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreises. Anzeigenpreis: Die ügespaltene Drundzeile (Zlm. Mosse 14) oder deren Raun: 4— Mk., örtliche Anzeigen 3.50 Mk. Im Text teil (Zlm. Mosse 14) 10.— Mk. die Zgrspaltene Zeile. 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