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Bischofswerdaer 76. Jahrgang Mittwoch, den 22. März 1V22 oird sofort fester oder wird keine Gewähr geleistet. — Erfüllungsort Bischofswer! Einzige Tageszeitung im Atntsgerichtsbezirk Bischofswerda und den angrenzenden Gebieten Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshaupt« Mannschaft, der Schulinspektion und des Hauptzollamts zu Bautzen, es Amtsgerichts, des Finanzamtes und des Stadtrats zu Bischofswerda. irtenbau, luvereins bei den »eine be it Petro- Heu und este Ein- egt man nd durch kckcn in tstrmgen. r Smtd Scharren Unabhängige Zeitung für alle Ständern Stadt und Land. DichtesteVerbreitung inallenVolksfchichten Beilagen : Sonntags-> Unterhaltungsblatt und Landwirtschaftliche Beilage Geschäftsstelle Bischofswerda, Altmarkt 18. — Dnuk und Verlag der Buchdruckerei Friedrich May in Bischofswerda. — Fernsprecher Nr. 2?. saatquan- lergleichs- vorzuneh- »enswerte ur Halste ausdrillt, ganz be- ! d«^ denn r Zustande rme kann rd infolge verdunstet. kälter sein xn» durch sstrahluna ileren und nd nassen. Böden in >ls glatter, der Son- er Boden. Das vom Reichstag kürzlich angenommene Reichsmie tengesetz bringt eingehende Bestimmungen über die Vermie tung von Wohnungen, Geschäfts-, Büro-, Lagerräumen antretende Wenn sich l auch viel doch noch nun aller- unte Dor ne Streit- > man die nge Aus- , hat, daß n Stücken vor, daß nbauweise klar, daß r kleinkör- raum der Mrch den »eeinträch- artien ab- rs Wachs- wie vor- oird. In -r Vorteil sich ent- «In. wo» fein kann, »nhett un- den Aus- t und die nickstchtigt saatquan- lderwerti- Shrstoffen st und se auch das Vermögenssteuer. Nach dem Auslkbußantrag soll vom 1. Januar 1923 ab eine jährliche Vermögenssteuer erhoben werden. Der jähr liche Betrag soll von den ersten angefangenen oder vollen 250006 -tt des steuerpflichtigen Vermögens 1 vom Tausend, für die nächsten 250 000 l'/- v. T., für die nächsten 250 000 Mark 2 v. T.. für die nächsten 250 000 3 v. T., für die nächste erste Million 4 v. T.. für die nächste zweite Million 5 v. T., für die nächste dritte Million 6 v. T., für die nächsten drei Millionen 7 v. T.. für die nächsten drei Millionen 7 v. T., für di« nächsten fünf Millionen 8 v. T., für die nächsten zehn Millionen 9 v. T. und für weiters Beträge 10 v. T. betragen. Auf die Dauer von fünfzehn Jahren erhöht sich di« Steuer um einen jährlichen Zuschlag von 100 v. H. für die ersten 250000 -ft, von 150 o. H. für die nächsten 250000 ^t und um 200 v, H. sür die weiteren Beträge. Deutscher Reichstag. Berlin, 20. Mär-, Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung der einzelnen Stcuervorlagen, und zwar zu nächst der Evschetmeugswotse: Jeden Werktag abends sür den folgend. Tag. Vezu-ovl^or Bei Abholung in der Geschäftsstelle monatlich Ulk- 760. bet Zustellung ins Haus monatlich Mk. 8.—, durch »se Post bezogen vierteljährlich Mk. 24.— mit Züstellungsgebühr. Aue Postanstalten, Postboten, sowie Zeitungsausträger und die Geschäftsstelle des Blattes nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. ! usw., sowie über die Höhe der bei Mietsoerhältnissen zu ent» > richtenden Miete. Es sieht in den Grundsätzen folgende -Re» ' gelung vor: Grundsätzlich kann zunächst ein Mietzins völlig frei ver einbart werden. Das Gesetz gibt jedoch dem Vermieter wie dem Mieter das Recht, jederzeit dem anderen Teil gegenüber zu erklären, daß an Stelle der vereinbarten Miete die „g e » setzliche Miete" gelten solle. Der Vermieter hat dieses Recht, auch bei laufenden, also auch bei langfristigen Verträ gen. Da das Gesetz spätestens am 1. Juli 1922 in Kraft tre ten soll, können Vermieter und Mieter von diesem Tage ab dem anderen Teile gegenüber die erwähnte Erklärung ob«' geben. Zu unterscheiden ist hierbei folgendes: Ist der Mietzins vierteljährlich zu zahlen, so! mutz die Erklärung spätestens am dritten Werktag des Vier teljahres erfolgen: da in diesem Jahre der 2. Juli ein Sonn«, tag ist, also spätestens am 4. Juli. Von dem ersten Tage! des nächsten Vierteljahres, also von dem 1, Oktober ab, gilt sodann die gesetzliche Miete. Für die Zeit vom 1. Juli bis; 1 Oktober ist noch die bisherige Miete zu zahlen« Wird der Mietzins monatlich bezahlt, so ist die Erklärung bi» zum 15. des Ntonats abzugeben. Vom 1. des nächsten Monat« ab ist sodann die gesetzliche Miete zu entrichten. Ist «in« wöchentliche Miete zu zahlen, so mutz spätesten« am Montag der Woche die Erklärung abgegeben sein. Mit dem Beginn der nächsten Woche beginnt die gesetzliche Miete. Die Erklärung muß in schriftlicher Fdkm abgegeben wer« den. Es genügt ein einfacher Brief. Für die Höhe der gesetzlichen Miete ist der Grundsatz maßgebend, daß eine Steigerung nur inso weit zugelassn werden soll, als eine Erhöhung der von dem Vermieter für das Haus, vor allem die Jnstandfetzungsarbei» ten aufzuwendenden Kosten erfolgt ist. Im einzelnen wird die gesetzliche Miete folgendermaßen berechnet: - > Ausgegangen wird von der Miete, die am 1. Juli 1914 zu zahlen war (F r i e d e n s m ie t e), über ihrs Höhe hat der Vermieter dem Mieter Auskunft zu geben; im Streitfälle setzt sie das Mieteinigstngsamt fest. Von der Friedensmiete werden die in ihr für Betriebs- und Instandsetzungskosten enthaltenen Beträge abgezogen, und zwar soll allgemein für einen Gemcindebezirk oder einen größeren Bezirk bestimmt werden, welcher Hundertsatz der Friedensmiete abzuziehen ist. Der verbleibende Rest wird als „Grundmiete" be-' zeichnet. Zu dieser Grundmiete treten Zuschläge für die Be triebs- und Instandsetzungskosten. Auch eine etwa eingetre-,: tene Erhöhung der Hypothekenzinsen ist zu berücksichtigens Diese Zuschläge werden in Hundertsätzen der Grundmiete, von der Gemeindebehörde festgesetzt. Steigen die Unkosten,, so sind die Zuschläge m erhöhen. Damit erhöht sich auch automatisch ohne weiteres die Miete. Der Gedanke der- gleitenden Miete wird hiermit verwirklicht. Die I n st a nd h a l tun g derHäuser soll unbedingt.' gesichert werden. Zu diesem Zwecke bringt das Gesetz eine! Reihe besonders wichtiger Bestimmungen, vor allem ein gehende Kontrollvorschriften. Unterschieden wird zwischen > laufenden und großen Instandsetzungsarbeiten. Als große' Jnstandsetzungsarbeiten sind anzusehen: die voll-: ständige Erneuerung der Dachrinnen und Ablaufrohre, das Umdecken des Daches, der Anstrich oder Abputz des Äußeren,! der Neuanstrich des ganzen Treppenhauses im Innern, hi«! Erneuerung der Heizanlage bei Sammelheizung und Warm-s Wasserversorgung. Die oberste Landesbehörde kann auch andere Jnstandsetzungsarbeiten als „große" bezeichnen. Die übrigen Arbeiten find laufend«; Instand«! setzungsarbeiten. Wird eine notwendige laufende In-! standsetzungsarbeit nicht ausgeführt, so kann der Mieter sich, an eine von der obersten Landesbehörde zu bestimmende Stelle wenden, welche die Ausführung durch geeignete An-: ordnungen zu sichern hat. Der Vermieter hat der Mieter-i Vertretung nachzuweisen, wie er die Mittel für laufende In-: standsetzungsarbeiten verwendet hat. Für große Jnstand- setzungsarbeiten soll regelmäßig di« Zahlung eines besonde ren Zuschlages zur Grundmiete angeordnet werden. Die darnach von den Mietern zu zahlenden Gelder sind auf Haus konten anzulegen, über die der Vermieter grundsSWich nur mit Zustimmung der Mieter verfügen darf. Zugelassen wird ferner die Einrichtung eines Ausgleichsfonds, aus dem Beihilfen an wirtschaftlich schwache Vermieter für die Reparaturen ihrer Häuser gewährt werden. Damit wird gleichzeitig auch die Belastung der in besonders reparatur bedürftigen Häusern wohnenden Mieter wesentlich gemil dert. Die Mittel für diesen Ausgleichsfonds sollen durch eine besondere Steuer zusammen mit der Wühnungeabgabe auf gebracht werden. Soweit Hauskonten nicht bestehen, ist von dem Mieteinigungsamt für eine seit Oktober 1920 ausae- fiihrte oder eine in Zukunft notwendig werdend« große In- standsetzungsarbeit für das betreffende einzelne Hau» «in be sonderer Zuschlag zu der Miete festzusetzen. f Anzetgenpret«: Die Sgespaltene Grundzeit« (glm. Masse 14) oder bereu Raum 2.25 Mk., örtliche Anzeigen 1.80 Mk. Im Tert» Mk. die Sgespaltene Zeile. Bei Wieder» ststehenden Sätzen. — Amtlich« Anzüge, Postscheck-Konto: Amt Dresden Str. 1521. Dem« verbandsgirokasie Bischofswerda Konto Mr. «4. Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher teil (Ilm. Masse 14) 6. Störung des Betriebes der Zeitung oder der Veförderungseinrich-! Holungen Nachlaß nach Das Reichsmietengesetz. Dieser Aufsatz vermeidet cs, in dem Kampf dec Meinungen über dieses hart umstrittene Gesetz für und wider Stellung zu nehmen. Seine Aufgabe ist es lediglich, die wichtigsten Bestimmungen dieses jeden Einzelnen berührenden Gesetzes kurz zusam menzufassen und der vielfach bestehenden Unklarheit zu steuern. lang der treue Berater seines Königs. Wie back sein Wirken für das Heer bemessen wurde, beweist sein: 1910 erfolgte Er nennung zum Generaloberst. Auch nachdem er im Frühjabr lylh den erbetenen Ab schied aus dem aktiven Dienste erhaben b""e behielt er seine Bestimmung als Armeefübrer im Kriegsfälle. An der Spibe der 3, Armee rückte er ins Feld. Sie hatte wesentlichen Anteil an,den großen Erfolgen der ersten Kriegszeit, namentlich an der Marneschlacht. Leider zwang bald seine schwere Erkrankung den bewährten Armcesührcr zu seinem und seiner Truiwc größten Sännen das Komman do niederzulegen. Ts blieb ihm nicht ersvart, daß voreilige und gehässige Kritik sein Ausscheiden aus dem Heere, das nur durch sein ernstes Leiden bedingt war, mit dem Rückzug von der Marne in Verbindung brachte; ein großes Unrecht gegen diesen hochverdienten, braven General. Leider wurde deut scherseits versäumt. Volk und Heer die Wahrheit über die Marneschlacht baldigst bekannt zu geben. Sehr schwer hat General-Oberst n. Hausen darunter gelitten. Aber zur herz lichsten Freude aller derer, die unter seinem Befehl gestanden haben, ist es ihm nocki vergönnt gewesen, es zu erleben, daß das Urteil aber wahrheitssuebenden und zuverlässigen Beur teiler des Krieges, auch im Kreise der Feinde und der Neu tralen, der Führung und der Leistung der Hausen'schen Armee voll gerecht geworden ist. Dies war der letzte Sonnenstrahl, der das Düster des Lebensabends dieses um fein Vaterland trauernden Kriegers erhellte! me. lpf aeaen Es muß ritzt man r. Karbo- un, höch- teigenden im. Mit »streichen, urne aus- also auf t, immer verholen, »vereinen Süssigkeit nach Be- »gter des eder. Die ren beim esden-A,, Abg. Dr. Helsserich (Deutschnat. Dp.): Wir haben uns bemüht, den Genossenschastsgedanken durch Vermeidung einer Doppelbesteuerung zu unterstützen. Auf die Dauer werden Steuern in solcher Höhe gar nicht erhoben werden können. Wenn es der Regierung nicht gelingt, in anderer Weise den Reichskaushalt in Ordnung zu bringen, dann kön nen wir alle einpacken. (Sehr richtig!) Die in dem Wies badener Abkommen uns auferlegten Sachleistungen sind ge nau so phantastisch und unsinnig wie die übrigen Repara tionsforderungen. Wir sehen in der Ratifizierung dieses Abkommens ahne Befragen des Reichstags eine Derfassungs- verletzuna. Für die Sanierung der deutschen Finanzen gibt es nur em Programm. Die Regierung muß sich in der Reichsverwalti'ng nach der Steuerdecke strecken. Der Welt muß die ungeschminkte Wahrheit über unsere Lage ohne jede Beschönigung gesagt werden. Eingriffe in die Vermögens substanz dürsten äußerstenfalls nur in Verbindung mit einer endgültigen Regelung der Kontributionsfrage erfolgen. Eine gewaltige Belastung wie die Vermögenssteuer wäre nur bei einer weit auseinandergezogenen Staffelung des Tarifes einigermaßen erträglich. Die Geldentwertung hat aber um gekehrt gewirkt. Wir beantragen die Aufnahme der Aus- schußresölution, wonach die Höhe des stsuerpstichtigen Ver mögensbetrages und die Staffelung der Veränderung des Geldwertes angepaht werden sollen, als zwingende Vorschrift in das Gesetz. Abg. Soldmann (U. Saz.): Eine genügende Neichsver- mögenssteuer würde das Dutzend einzelner Steüervorlagen berstüssig machen. In den letzten 14 Tagen b'nd die Preise für alle Bedarfsartikel erschreckend hochgegangen, so daß einerseits Verelendung der Massen sich zeigt, auf der ande ren Seite ein Parasitentum, das nicht weiß, wie es sein Geld anlegen kann. Die Steuerscheu der Besitzenden trägt daran die Schuld. Dabei hat man uns vertröstet, die Sozialisierung lei nicht mcbr nötig, da man ja in Form von Steuern das Gleiche erreichen werde. Abg. höllein (Komm.): Die Vermögenssteuer ist weit davon entfernt, eine wirkliche Belastung des Besitzes her beizuführen, sie ist im Ausschuß noch weiter verschandelt worden. Von den Deutschnatianalcn bis zu den sogenann ten Demokraten waren sie bemüht, den Staat um die Steuer zu bemogeln nach Strich und Faden. Abg. Kahnmnn (Soz.): Unsere Politik wird getragen von dem Bewußtsein, daß dadurch eine Befriedigung in der Welt hcrbeigeführt wird. (Lachen links.) Wir brauchen uns des Kompromisses nicht zu schämen! Wir haben keine Prin zipien aufgegeben. Hätten die Unabhängigen positiv mitge arbeitet, so hätten wir die Steuer im Interesse der Massen noch günstiger aestaltcn können, vielleicht unter Ausschaltung der Deutschen Volkspartei. Dieses große Gesetz wird dem Reiche eine dauernde Einnahmequelle zur Verfügung stellen. Wenn Dr. Helfferich eine nicht auf Erfüllung eingestellte Poli tik treiben wollte, so hätte er 1915 Umkehr von der Kriegs politik betreiben müssen. Als die Revolution kam, fanden wir Deutschland schon im Elend vor. Ist die Steuer auch stark, so ist sic doch nicht untragbar und kann ausaebaut wer den. Wir werden die Steuerpolitik im Sinne des Kompro misses bis zu Ende durchführen! Damit« schließt die Aussprache über 8 1. Die kommu nistischen Anträge (Beginn des Gesetzes und Dauer des Zu schlages) werden abgelehnt. § 1 wird angenommen. Bei 8 2 (Steucrpslicht und steuerbares Vermögen) befürwortet Abg. Dr. helsserich (Dnat. Dp.) einen «Antrag, nach dem bei Anrechnung der ausländischen Steuern das ausländische Grund- und Betriebsvermögen ausgenommen werden soll. Reichsfinanzminister Hermes weist die Kritik zurück, die immer wieder an der Nichtanwesenheit des Reichskanzlers ! geübt wird. Der Reichskanzler sei anderweitig mit dringend sten Arbeiten bei der schweren außenpolitischen Lage be- < schäftigt. Der Minister bittet den Antrag der Deutschnatio- > nalen abzulehnen. Die Besitzer solcher Dermögensteile wür- den sonst günstiger gestellt werden, als es dem bisherigen - Rechtszustande entspreche. ! Der Antrag wird ab gelehnt. Die Paragraphen 1, 2, 3 und 4 werden angenommen. § Bodens» i. Sn den «egen ver- Beneraloberst Freiherr v. Hausen f. In der Nacht zum Sonntag ist in Dresden im Alter von 76 Jahren Generaloberst Freiherr von Hausen, einer der be kanntesten und verdienstvollsten Führer der alten sächsischen Armee, nach längerer Krankheit gestorben. Ein hoher General, der in führender Stellung an den Kriegsereignissen, vor allem auch an der Marneschlacht teil genommen hat, gibt dem „Sächsischen Zeitungsdienst" fol gendes Lebensbild des verstorbenen Armeeführers:, „Aufrichtig trauern wir um ihn alle, die ihm persönlich ind dienstlich nahe gestanden haben. Die Lauterkeit und Zu verlässigkeit seines Charakters gewann ihm die Herzen. Bor- uldlich wirkte sein Aufgehen im Berufe, die Anspruchslosig- eit für seine Person. Als tapferer Offizier, als une'müid- icher Bildner der Truppe und des Generalstabes, in der Treue für seinen König, in der Liebe zum Vaterland hakte er venige seinesgleichen. Einer unserer besten ist mit ihm da- )ingegangen. Stets wird sein Andenken in hohen Ehren ge ästen werden! Max Freiherr von Hausen wurde 1346 zu Dresden ge boren. Im Kadettenkorps erzonen, trat er 1863 als Fähnrich iei dem 111. Iägcrbataillon in der Armee. An den Feld- -ügen 1866 und 1870/71 hat er mit Auszeichnung in der Gruppe teilgenommen. In der folgenden Friedenszeit wurde -;r vorwiegend als Generalstabs-Osfizier verwendet, bis er UM Kommandeur des Jäger-Pataillöns Nr. 12 ernannt vürde. 1892 erfolgte seine Beförderung zum Oberst und Kommandeur des Grenadier-Regimercks Nr. 101. 1892 die Ernennung zum Cbef des Generalstabes des Xll- Armee korps. Anschließend wurde er uir Verwendung als Ober- zuartiermeister in den großen Generalstab nach Berlin be rufen. 1897 crbielt er das Kommando der 32. Division und 1900 wurde er kommandierender General des Xll. Armee- orps. In allen Dienststellen, in der Trunve wie in dem Gens- alstab, als Beseblsbaber und als Führer wußte er in her vorragendem Maße seine Fähigkeiten, unermüdliche Arbeits freudigkeit, Millen und Tatkraft cinmsetzen zum Besten der