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Überführung In die Gemeimvirffchast wirtschaftlich« oder so ziale Vorteile für die Angehörigen der Gemeinde voraus sichtlich zur Folg« haben wrd. Die Unternehmungen können nach 8 4 in das Eigentum der Gemeinde Übergeführt oder aber zu Zwangeverbänden zusammengesGossen werden. Es kann zum Zweck des ausschließlichen Betriebes eines Wirtschaftszweiges durch die Gemeinde die Errichtung und ' Fortführung von gleichartigen privatwirtschaftlichen Unter nehmungen untersagt werden. Die Bestimmungen des Gesedes sollen auch für Vereini gungen von Gemeinden und für Kommunalverbände usw. gellen. Es können sich zur Ausübung der Befugnisse die ebengenannten Organisationen zu Äerbänden zusammen- schsietzen, und es kann auch der Zusammenschluß auf Antrag eine» oder mehrerer Beteiligter, die mindestens zwei Drittel der Gesamtbevölkerung sämtlicher Beteiligten umfassen, von der Landeszentralbehörde angeordnet werden (8 5). Die Enffchädigungsfrage wird in den 88 8 bis 13 gexe- . gell. Prinzipiell soll nur gegen Entschädigung kommunali siert werden. Nicht vorgesehen ist eine Entschädigung dann, wenn Unternchmungen zu Zwangsverbänden zusammenge schlossen und Vorschriften für ihren Betrieb erlassen werden, well hier ein direkter Schaden des Unternehmens kaum vor handen sein wird. Ferner ist eine Enffchädigungspflichtdann ausgeschloffen, wenn die Gemeinde nach bestehendem Rechte bereits zur Untersagung des Betriebs befugt war. Mr die Höhe der Entschädigung sollen vertragliche Bestimmungen, die etwa zwischen der Gemeinde und 'dem Unternehmer be reits bestehen, maßgebend bleiben. Bon Interessenten ge äußerten, darüber hinausgehenden Wünschen konnte nach der Begründung nicht entsprochen werden. Im übrigen sind nach Artikel 153 der Verfassung bei Enteignungen „ange messene Entschädigungen" zu leisten; eine andere Formulie rung hat sich bei der Vielgestaltigkeit der Unternehmungen nicht finden lassen. Es wird Sache der Praxis sein, hier feste Richtlinien zu schaffen. Gegen die Festsetzung der Entschä digung steht den Beteiligten der ordentliche Rechtsweg of fen, in dem also endgültig die Höhe der Entschädigung fest gesetzt wird. Die 88 14 bis 23 regeln das Verfahren. SchieberbekLmpfung in Bayern. Aufhebung des Telephon- und Telegraphengeheimnlfses bei Schiebergeschäflen. In Bayern will man, da das Reich den bayrischen Vor stellungen wegen Schieberbekämpfung nicht mit erwünschter Eile nachgekommen ist, jetzt selbständig der Förderung des Schrebertums durch staatliche Einrichtungen ein Ende berei tem Durch eine Anordnung der bayrischen Staatskommff- iare wird nach einer amtlichen Münchener Mitteilung das Telephon- und Telegraphengeheimnis für Schieber, Schleich händler und Wucherer aufgehoben. Es wird ausdrücklich versichert, daß die Maßnahmen sich nicht gegen die kleinen Hamsterer richten, die aus Not sich und ihren Familien kleine Lebensmittelmengen zu verschaffen suchen. Weiter wird versichert, daß Vorsorge getroffen ist, daß der Telegra phen- und Fernsprechverkehr des reellen Handels in keiner Weise gestört werden wird. Uber die Maßnahme selbst und ihre Begründung wird amtlich aus München u. a. mitgeteilt: I In Kiefer Zeit schlimmster Not der Allgemeinheit sind verbrecherische Kräfte am Werke, um das Volk vollends aus zuwuchern, die ohnehin viel zu knappen Vorräte noch zu verschieben und die Maßnahmen der Regierung durch un verantwortlichen Schleichhandel in gewissenloser Weise zu durchkreuzen. Sie haben sich bei ihrem gemeingefährlichen Treiben bisher sogar in einer geradezu schamlosen Weise der öffentlichen Telegraphen- und Fernsprecheinrichtungen be dient, weil sie sich durch das Telegraphen- und Fernsprechge heimnis gesichert fühlten. Die Postbeamten mußten erbit tert, aber machtlos dem Frevel zuschauen. Die Regierung, di« sich bemüht, das Menschenmögliche zu leisten, um die Wirtschaftslage günstiger zu gestalten und auch in den näch sten Wochen doch noch ein erträgliches Durchhallen aller zu ermöglichen, darf im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auch vor der Anwendung außerge wöhnlicher Mittel nicht zurückschrecken, um dem höchst ge fährlichen Treiben der Schleichhändler, Bolksbewucherer und Reue* au* aller Wett — Kampf mit einem Goldschmuggler. Bei der Durch fahrt des Simplon-Expreß durch Szegedin in Ungarn spielte sich ein aufregender Kampf zwischen einem angeblichen Kurier, der sich mit Goldschmuggel befaßte, und einem De tektiv ab. Der „Kurier" versuchte mit seiner Handtasche, als er bemerkte, daß er verfolgt wurde, aus den fahrenden Zug zu springen. Der Detektiv folgte ihm und nach deftigem Ringen gelang es ihm, dem Goldschmuggler, der seine Ware sonst auf das serbische Gebiet gerettet hätte, die Tasche zu entreißen und wieder abzuspringen. In der Tasche wurde ein Betrag von zweieinhalb Millionen Dollar, das sind gegenwärtig eine halbe Milliarde Kronen, gefunden. — Schmuggel im Viehkransvortzug. Von Stettin ging ein Biehtransportzug nach Frankreich ab, der einen Teil der an die Franzosen abzugebenden Viehbestände ausmacht. Kurz vor Abgang des Zuges wurden vier schwere Kisten in den Begleiterwagen des Zuges, der zum Aufenthalt der französischn und deutschen Begleiter an den Zug gehängt war, gebracht. Dort wurden sie von den französischen Be gleitern sofort versteckt. Dieses Vorkommnis wurde der Berliner eisenbahnpolizeilichen Überwachungsstelle mitge- teilt. Als der Zug dann auf dem Güterbahnhof Pankow Telegraphen- und Fernsprechetnrichtungen zu bedie- Die Postbeamten werden selbst dazu Mitwirken, daß . ' > gleichwohl noch versuchen sollten, unter Mißbrauch der staatlichen Einrichtungen ihr verbrecherisches Spiel fortzusetzen, der verdienten Strafe zugeführt und ihre der Öffentlichkeit entzogenen Waren und Vorräte noch zur rechten Zeit beschlagnahmt werden können. Au* SachseL Großenhain, 14. Mai. El« aufregende» Vorkommnis ereignete sich am Sonntag morgen in Foldern. Im Kampfe mit einem Einbrecher wurden Schüsse gewechselt. Ein beteiligter Einwohner wurde schwer verwundet, wich- rend die Hauptperson, der Einbrecher, nach mehrstündigem Kampfe selbst seinem Leben durch eine Kugel ein Ziel setzte. Der Einbrecher war frühzeitig in das Gut der 60 Jochre alten Wirtschaftsbesitzerin Anna verw. Riemer eingebro chen und überrascht worben. Nachdem er nach einer Stube des Obergeschosses geflüchtet war uiG sich in dieser einge schlossen hatte, gab er auf sein« Verfolger durch die Türfül lung Schüsse ab, wobei der Wirtschaftsbesitzer Uebigau in die linke Schulter getroffen wurde. Mittlerweile wurde die Ortswehr alarmiert, die Has ganze Gehöft umstellte, da mit der Einbrecher nicht entfliehen konnte. Nachdem der Einbrecher eingesehen hatte, daß er verloren war, erschoß er sich. Es war der Kesselschmied Kurt Walter Hoffmann, ge boren am 21. November 1899 in Freiberg, Er hat zuletzt in Döhlen bei Potschappel gearbeitet und war jetzt ohne festen Wohnsitz. Zwickau, 14. Mai. Eine Räuberbande scheint in den Wäldern zwischen Wernesgrün und Obercrinitz ihr Unwesen zu treiben. Nachdem erst in der Nacht zum 9. Mai ein frecher Einbruch in Wernesgrün verübt worden war, ist in der Nacht zum 10. Mai im Schürerschen Gasthof zu Herlas- grün bei Obercrinitz eingebrochen worben. Den Verbre chern fielen 2000 Gell» und alle Vorräte an Wein und Spirituosen, sowie viele Werffachen in die Hände. Die Un sicherheit nimmt immer mehr zu ; mehrere Personen sind un terwegs angehalten und beraubt worden. Die Gemeinden werden gezwungen sein, freiwillige Nachtwachen einzurich ten, Wälder und Fluren zu durchstreifen. Handel und Dolk*rvirtschast. Erhöhung der vrauntweinpreise. Die Reichsmonopol- verwaltung für Branntwein hat in Gemeinschaft mtt dem Beirat beschlossen, die Verkaufspreise für Branntwein zu gewerblichen Zwecken auf 700 -4t je Hektoliter W., zur Essig bereitung (Rohspiritus) aus 600 -4t je Hektoliter W., den Kleinverkaufspreis für Flaschenspiritus auf 4,75 -4t je Liter R. zu erhöhen. Die Erhöhung der Preise tritt am 25, d, M. ein. Leine Senkung der Lohlenpreise. Der Reichskohlenrat hat nach eingehender Erörterung der Frage der Herab setzung des Kohlenpreises einstimmig eine Entschließung ge faßt, in der es heißt: Im Interesse der Gesundung unserer - Volkswirtschaft.muß die Kohlenförderung als Grundlage un serer Gütererzeuaung aufs äußerste gesteigert werden, und infolgedessen dürfen dem Bergbau die Mittel nicht versagt: werden, deren es bedarf, um Stockungen in der Förderung zu vermeiden und die Produktion nach Kräften zu Heben- Aus demselben Grund« kann auch, solange die preisbilden den Faktoren sich nicht verändern, keine Herabsetzung der Kohlenpreise erfolgen. Vielmehr müssen alle Maßnahmen darauf gerichtet sein, die Kohlenförderung zu heben, um so von der Kohle aus, durch vermehrte Gütererzeugung unse rer Industrie und unserer Landwirtschaft, den Abbau des all gemeinen Preisniveaus und damit auch der Kohlenpreise einzuleiten und durchzusetzen. — Es bleibt also bei den teuern Kohlen. Ablieferungsprämien für Saatgetreide. Der Reichs minister für Ernährung und Landwirtschaft hat verfügt, -aß für zu Saatzwecken geliefertes Brotgetreide und Gerste die Ablieferungsprämie ebenfalls gezahlt wird. Di« noch zu zahlende Prämie beträgt für Wintersaatgetreide 300 -4t, für Sommersaatgetreide 100 -4l für die Tonne. Für das Som mersaatgetreide werden 100 -4l gezahlt, da bei Festsetzung der Höchstpreise 200 -4t von der in der Verordnung vom 18. Dezember 1919 vorgesehenen Ablieferungsprämie bereit» eingerechnet worden sind. stand au» Silberbarren im Gesamtgewicht von 400 Kilo gramm im Werte von rund 800000-41. Wie bisher festge stellt werden konnte, stammt das Silber aus Deutschland. Es ist von zwei Franzosen, die hier in dienstlichem Auftrage den Biehtransport nach Frankreich zu begleiten hatten, auf- gekauft worden. Der Zug sollte von Äettin direkt nach Frankreich durchgeführt werden und sowohl in Berlin und mehreren anderen Orten nur kurz halten, um Maschinen- wechsel oorzunehmen. Es besteht also der dringende Ber- daß, Laß es sich um unerlaubtenAnkauf und unerlaubte Aus fuhr des Silbers ins feindliche Ausland durch die Franzosen handelt. Vorläufig wurde das Silber beschlagnahmt. Die Untersuchung wird durch den Ersten Staatsanwalt beim Landgericht 3 in Berlin weitergeführt. — Ein leuchtender Llingelknopf fft der Druckknopf „Hansa", bei dem der wie bei jeder anderen elektrischen Klingel einzuschiebende Knopf aus einer kleinen Glühlampe besteht, die beständig eingeschaltet fft und brennt. Sie kann als Not- und Nachtbeleuchtung dienen und ist für solche Klin geln besonders geeignet, die von vrtsunkundigen benutzt werden können, z. v. in Hotels, an Apotheken, bei den Heb ammen usw. Schieber Einhalt zu gebieten. Unter dem Gebot der Stunde Schönholz einllef, lieft dies« dm PeßlefterweWM dtwMudm darf auch das sonst ängstlich gehütete Telmmphen- und Mw fand und beschlagnahmte Hit Kisten. Der Jnhatt be- Fernsprechgeheimni» nicht mehr Bolksschädlingen uttn ' " """ " ' Schutze gereichen. Di« bayrische Regierung hat in der Ver ordnung vom 8. April 1920 über einstwellige Maßnahmen nach Artikel 48 Absatz 4 der Reichsverfassung die, erforder liche Grundlage für das unaufschiebliche Vorgehen in dieser Richtung geschaffen. Auf Grund dieser Verordnung haben nunmehr die Staatskommissare mtt Hilfe der Postverwal tung die gebotenen Anordnungen getroffen,. damit es den Schleichhändlern, Schiebern und Wucherern nicht mehr mög- sich ist, sich bei ihrem frevlen Beginnen ungestraft der öffent lichen Teb' M " "" ------ nen. !" . , die Personen, die es grün chern fielen sichecheit nimmt immer mehr zu; mehrere Personen sindun- werden gezwungen sein, freiwillige Nachtwachen einzurich- Eine Vorausberechnung deutscher Revolutionen. Von Professor Dr. Hans F. Helmolt. An den Bor-Iden des März, in demselben Augenblick, wo uns der vom Generallandschaftsdirektor Kapp herbeige führte Umschwung abermals in den Zustand höchster Span nung versetzt hatte, ist ftn Verlage Haus Lhotzky (früher München, jetzt Ludwigshafen am Bodensee) ein überaus merkwürdiges, kaum drei Dogen fassendes Schriftchen er schienen mtt dem überwiegenden Titel „Was wird?" (in Dr. Heinr. Lhotzkys Sammlung ,/Deutsches Leben" Bd. 3). Der Verfasser, Freiherr Friedrich Stromer von Reichenbach, der sich stolz das Prädikat „Historionom" (Geschichtsgesetzes- kundiger) beilegt, behauptet darin nichts mehr und nichts weniger als dies: daß er vermöge seiner jahrzehntelangen «Untersuchung, Vergleichung und Deutung geschichtlicher Pa rallelen imstande sei, die Daten der Revolutionsperiode sei nes „6. (teutonischen) Kreises" im voraus zu berechnen. Er setzt an: Zwischen 1918 und 1922 die Böhmische Vesper (d. h. eine Niedermetzelung zahlreicher Deutscher in Böhmen); 19H9 Süddeutscher Bund (gegebenenfalls mit Österreich) gegen Noricheutschland; 19S0M Bruderkriege zwischen Nord- uns Süddeutschen; 1923 Beginn des Bürgerkriegs zwischen Monarchisten und ihren Gegnern in Preußen; zwischen 1425 und 1929 entscheidende Niederlage des rechtmäßigen Fürsten tum»; zwischen 1927 und 1931 vergebliche Flucht des frühe ren Staatsoberhauptes au» der Gefangenschaft und zwischen ALS und 1933 seine Hinrichtung; zwischen 1935 und 1939 Errichtung der Militärdiktatur; zwischen 1940 und 1941 Die- derherstelumg der Monarchie (Beginn einer deutschen Re stauration): 1947/48 Umwälzung in der deutschen Schweiz; zwischen 1969 und 1968 mißglückter Aufstand in -er Haupt stadt eine» Nebenland«» de» 6. (teutonischen) Kreis«; zwi- scheu 1465 und 1970 zweit« teutonische Revolution und end gültiger Sturz der rechtmäßigen Herrscherlinie. Und st» fort mtt Grazie in inkinitum, d. h. bi» zu dem von keinem Leben de» nuchr kontrollierbaren Ende der Revolutionsperiode um SOM, Das all« darf man nun nicht etwa bloß al» eine harmlose Spielerei mtt Zahlen und Zahlengruppen einfach beiseite tun oder überlegen belächeln; vielmehr steckt etwas mehr dahinter als ein willkürliches Jonglieren mit histori schen Perioden. Ob wir es hier mit einer ähnlichen Erschei nung zu tun haben, wie sie auf Grund einer Unmenge ge schärfter Beobachtungen von Vorgängen des Alltagslebens der Wiener Biologe Pari Kammerer das „Gesetz der Serie" getauft hat, oder ob hier iene .Miederkehr des Gleiten" zu grunde liegt, die dem Mvdebuche von Oswald Sprengler (Untergang des Abendlands) zu einer fabelhaften Beliebt heft verhalfen hat, das läßt sich vorläufig nur andeuten. Je denfalls erschließt Stromer-Reichenbachs Geschichtsphiloso phie (die er im vierten Heft derselben Sammlung des Hau ses Lhotzky ausführlicher begründet) sehr eigentümliche Zu sammenhänge, die genauer zu erforschen wohl der Müh« lohnen wird. Front-Humor. Die jetzt vielfach erscheinenden Regimentsgeschichten enthalten zahlreiche Beispiele von dem gesunden Humor, der auch noch in den schwersten Zeiten und in den schwierigsten Lagen unter den Truppen an der Front herrschte, und der viel zur Aufrechterhaltung der Stimmung beitrug. Der Ge schichte des Württemberg. Res.-Regts. 20 von Oberst z. D. Fromm (Belsazehes Verlag, Stuttgart) entnehmen wir fol gende Beispiele: Eine blindgegangene feindliche Granate war vor- schrfftsmäßig begraben worden. Gin Mann des Regiment» schte ihr ein Grabmal mtt der Inschrift: Hier siegt die Jungfrau Granate, Sie ruht in der Erde Schoß, Sie starb, wie sie lebte, so fad«; Venn niemals ging sie lo». ' Das Regiment erhielt Befehl, die im Schkohteller La Folie siegenden Handgranaten fortzuschaffen, da sie für di« dort untergebrachten Artilleriestäbe gefährlich seien. Am übernächsten Tage sollte sich das Regiment verantworten, weshalb das noch nicht geschehen sei. Da meldete es: „Ein Kommando sei zwar entsendet, habe aber nur in der ober sten Kiste 14 unbrauchbare Haiwgranaten gefunden. Und da leere Bierflaschen nach Ansicht des Kommandoführers für Ärtilleriestäbe gänzlich ungefährlich seien, so habe es sie lie gen lassen. Dieser Auffassung schließe sich das Regiment an." Der Divisionskommandeur, an den diese Meldung ging und einige Tage später mtt dem Regimentskomtnan- deur zusammentras, sprach ihm den Dank für die Leistungen der Truppen aus und freute sich, daß der Kommandeur auch in den Zeiten schwerster Not den Humor nicht verliere. * Der kommandierende General lieh sich einmal alle Wohlfahrtseinrichtungen des Regiments zeigen. Im Offi- zierskafino fragte er den Regimentskommandeur, ob er hier her zum Essen käme: „Nur d« Abends" erwiderte dieser — „zu Mittag ißt der Regimentsstab für sich." Als der Kommandierende den Grund hierfür wissen wollte, entgeg nete -er Regimentsführer: „Einmal, weil Küche und Her sehr klein find, ferner aber mWen doch meine Offiziere min destens einmal am Tage die Möglichkeit haben, recht krittlig über mich zu schimpfen, das hatte ich für ein Menschenrecht. Der Kommandierende lachte und sagte: „Aber da haben Sir sehr recht." * Bei einem Bataillon pflegten der Bataillonsführer und der Stabsarzt häufig gemeinsam durch -ieSchützengräben zu. ziehen, um durch Zuspruch und Scherze Stimmung unter den Mannschaften ui machen. Trafen sie da einen Poften. Stabsarzt: „Grüß Sott, wie heißen Sie?" Posten: „Mater, Herr Stabsarzt! Arzt: „Und wo sind Sie den« Her?" Po sten: „von Reutlingen." Arzt: „Ach, da sind Sie am Eiche der Sohn vom alten Maier in Reutlingen." Weder der Arzt noch der Bataillonsführer hatten eine Ahnung von einem alten Maier in Reutlingen, und der Poften, der . dir beiden längst al» Spaßvögel k«mte und auf nichts mehr ^reiyfiel, antwortete: „Nein, -et alle Mat« ist meine-