Volltext Seite (XML)
Fonnrn Dienstag, D« AWsche -LyHkr. Esel, 33.— -4t. cher IMS «amt ei neinignag, L»r- tttgvr! -4t, -4t, °<t. -4t, 56.— 130.— >t-n »ome 88. »«8 Uag: 118.— . 105 neunen. 3c. Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung kann auf Antrag der zuständigen Kohlenwirtschaftsstelle Abtei lung Elektrizität, nach Anhörung der Kommunalbehörden (3b) - ie Grenze von 12 000 Kilowattstunden für den betref fenden Bezirk oder für einzelne Gemeinden des Bezirks oder für einzelne Abnehmer verschieben. 3a. Die gemäß Ziffer 3a oder 3b erfolgte Regelung des Verbrauchs ist entweder öffentlich bekannt zu machen (bei generellen Regelungen, Ortsvorschriften und dergl.) oder dem Verbraucher schriftlich oder telegraphisch mitzuteilen. 3«. In Zweifelsfällen, die bei der Durchführung dieser Bestimmungen entstehen, sowie in den Fällen, in denen ein Einvernehmen zwischen der Kohlenwirtschaftsstelle und dem Auf Grund von 8 1 der Reichsverordnung zur Behe bung der dringendsten Wohnungsnot vom 9. Dezember 1919 sta trat an seine Seit»' und legte das Schriftstück vor war versiegelt. Er sah darauf nieder und los >o»e »unchrnr: I »An meinen Vetter. Heinz von Birkenheim. Rach mei ' nein Tode in seine eigenen Hände zu legen. Maria von Maten" l (Vortsetzunn folgl.) vetdlM z« R«ü«er 113 <i «Wahrgei! Mmg nat an strigenl ihre»' I «ui« äm» vlott. Seb. tUw8 G »MS de ä. Wni lrohe Sorge, daß ich Sie damit aufregen könnte, und daß Ihnen die Aufregung schaden würde. Die Sorge hat mtt aber Graf Steinau genommen. Und nun bitte ich Sie herz lich und inständig, mir zu gestatten, daß ich meine Mission erfülle." «- Er ließ seine Augen nicht von ihrem blassen, erregten Gesicht. „Was ist das für eine Mission?" Sie sah ihn mit ihren schönen Augen flehend an. „Ich habe den Auftrag, Ihnen Auszeichnungen von Maria von Platen zu übergeben und sie sicher in Ihre Hände zu legen. Da ich aber weiß, daß Sie ein Augenleiden haben und dies umfangreiche Schriftstück nicht selber lesen können, bitte ich Sie, mir zu gestatten, daß ich es Ihnen vorlese. Es darf kein fremdes Auge auf diesen Aufzeichnungen ruhen- Niemand soll den Inhalt kennen lernen, als Sie. Ich selbst kenn den Inhalt genau und deshalb sollen — müssen Sie mir gestatten, daß ich Ihnen das Schriftstück vorlese." Mit einem seltsam forschenden Blick sah er sie an. „Sagen Sie mir offen — nahmen Sie nur, um diese Mission zu erfüllen, die Stellung als Vorleserin bei mir an?" „Ja — es geschah nur deshalb." „Und — wenn Sie Ihre Mission erfüllt haben, werden Sie dann noch Ihre Stellung bei mir behalten?" „Ich bitte Sie, mir die Beantwortung dieser Frage zu erlassen, bis ich Ihnen das Schriftstück vorgelesen habe. Darf ich es Ihnen bringen?" Er nickte. „Tun Sie das Fräulein Hellmut." Er betonte diesen Namen ganz seltsam. Christa entfernte sich rasch. Sie rille auf ihr Zimmer und nahm aus der Kassette, die sie am Tage ihrer Ankunft s in ihren Schreibttsch eingeschlossen hatte, ein Schriftstück. Das .barg sie in ihrem Kleide. Und es war gut, daß sie es getan I hatte, denn in der Halle begegn^e ihr Karla. Run, .Fräulein Hellmut — ich denke, Sie lesen Onkel „ —— .... .... , „Ja, Baronesse, jetzt gleich. Ich hatte nur mein«Taschen- ist das? Ich tappe im Dunkeln tuch vergessen." — " ' ' lj Damit gab sich Baronesse Karla zufrieden. s Christa betrat das Arbeitszimmer wieder. Herr von verschlang die Hände, Birkenheim saß, den Kopf in die Hand gestützt, am Schreib- * ' — ' — Er blickte auf von Platens Antlitz e Abholunq tztzr«. st Einback- Vertrauensmann (3a) bezw. zwischen der KommunaLehiirde und der Kohlenwirtschastsstelle (3b) nicht erzielt wird, ent scheidet der Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Ab teilung Elektrizität. 3k. Die Überwachung der Innehaltung der getroffenen Verbrauchsregelung obliegt in erster Linie dem Vertrauens mann, der befuat ist, zu seiner Unterstützung Hilfskräfte heranzuziehen. Daneben ist für die Überwachung im Falle 3a die Kohlenwirtschaftsstelle, im Falle 3b neben der Kohlen wirtschaftsstelle die Kommunalbehörde zuständig. II. § 5 Absatz 1 fällt weg. III. 8 9 erhält folgende Fassung: Aufpreis für den Mehrverbrauch. Verbraucher, die von einem Stromversorgungsunter nehmen elektrische Arbeit gegen Bezahlung erhalten, haben für jede trotz besonderer Warnung über die zugelassene Menge hinaus verbrauchte Kilowattstunde bis zum 1. April 1920 einen Aufpreis von 50 Pfennigen, für jede nach dem 1. April 1920 mehrverbrauchte Kilowattstunde einen Auf preis von 1 Mark zu zahlen. Die Verteilung der eingegangenen Aufgelder hat nach den in den Richtlinien gegebenen Bestimmungen zu erfolgen. IV. 8 19 erhält folgende Fassung: Stromsperrung. Die Kohlenwirtschaftsstelle ist berechtigt, dem Berbrau- den Strom zu sperren: a) bei Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen des Vertrauensmannes in dringenden Notfällen (ß 6), d) nach vorausgegangener besonderer Warnung, <-) bei wiederholt notwendig werdender Erhebung des Aufpreises, a) bei Stromentnahme innerhalb der festgesetzten Sperrstunden. Die Kohlenwirtschaftsstelle kann die Befugnis zur Strom absperrung in geeigneten Fällen auf den Vertrauensmann übertragen. Berlin, am 1. März 1920. Der Reichskommissar für die üohlenverteilung. Stutz. Roman von H, Courths-Mwhler, (46. Fortsetzung.) (Nachdruck verboten.) Christa wußte sofort, was sie meinte. „Frau Baronin meinen die Angelegenheit mit dem Testament?" ,La, Fräulein Hellmut. Es liegt mir doch sehr am Herzen, daß es bald geschieht. Meines Dankes sollen Sie sicher sein. Ich würde es an einer entsprechenden Beloh nung nicht fehlen lassen." Christa stieg das Blut zu Kopfe. „Ich habe jetzt fast nie ungestört mit Herrn von Dir- kenheim sprechen können. Graf Steinau war viel bei ihm." Die Baronin nickte hastig. „Ja, ja, Graf Steinau pflegt immer da zu sein, wo man ihn nicht brauchen kann", entfuhr es ihren Lippen. Christa preßte die Lippen zusammen, damit ihr kein un bedachtes Watt der Entgegnung entfuhr. Dann sagt« st«, so ruhig sie konnte: „Es wird sich nun schon «ine Gelegenheit finden — wenn ich nur bestimmt weiß, daß ich nicht gestört werde." I „Dafür werde ich sorgen, liebes Fräulein. Bisher i auch meine Tochter zuweilen hinüber gekommen, um nach ihrem geliebten Onkel zu sehen. Aber in den nächsten Tagen i . 7 „ ---- - „ "" I denn «s liegt mir doch am Herzen, daß mein Detter- testiert, s I damit ich nach seinem Tod gewiß sein kann, in feder Bezie-i* I. hung nach seinem Willen zu handeln. Gott erhalte ihn mir! I noch recht, recht lange. t Z Christa neigte das Haupt. Sprechen konnte sie nicht, s I Sie kam sich sewst falsch und hinterlistig vor, weil sie der! I Baronin nicht ihre wahre Meinung sagen durste. Und jetzt jwissem I war Graf Steinau nicht da, um ihr inrmer wieder zu sagen, I ' Iß daß man die Baronin mit ihren eigenen Waffen schlagens, —— ,--7 " - ,— Iß müsse. Sie entfernt« sich nun schnell mit einem stummen sehe— da ist mir plötzlich, als wollte sich mir ein Helles Licht Iß Gruß. Das Buch hatte st« gestrichen. jin die Seele drängen. Das ist das? Ich tappe im Dunkeln Iß Schnell ging sie in da» Arbeitszimmer des Hausherrn Dieser saß, in Gedanken verloren, im Sessel vor s Iß Schreibtisch. In der Hand hielt er «ine Photographie ßß das Bild Maria von Platens. Christa ging an ihm vorüber, auf den Sessel zu, in dem Iß sie immer i ' Iß wahrteste, I I »ttenwu^ haben die Kommunalbehörden zusammen mit (RGBl. S. 1868) werden für die Zeit bis Ende Juni dieses der Kohlenwirtschastsstelle sobald wie möglich die generelle Jahres Oberregrerungsrat Dr. Simon und vom 1. Juli ab Regelung des Verbrauchs durch Ortsvorschriften vorzu- Daurat Kempe, berdem Bautzen, als Bezirkswohnungskom- Der nachstehende Nachtrag zu der in der Sächstschen Stoatszeitung Nr. 224 vom 30. September 1919 abaedruck- ten Bekanntmachung über die Einschränkung de» Verbrauch» elektrisch« Arbeit vom 9. September 1919 wird unter Hin weis auf die zu dieser Bekanntmachung am 8. November 1919 erlassenen und in der Sächstschen Staatszeitung Nr. 258 vom 10. November 1919 veröffentlichten Ausfübrungs- Vorschriften des Arbeitsministeriums hiermit zur allgemei nen Kenntnis gebracht. Dresden,*am 11. Mai 1920. Arbeitsmlnifieriom. SdMs M VewMichm «er ltzle M-rwu- les wiKatH elewischer Ardeü io» 8. Sepimder 1918. (Auszug aus dem Deutschen Reichsanzeiger Nr. 54) vom 4. März 1920.) Auf Grund der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, Druckluft, Heiß- und Leitungswasser vom 21. Juni 191? (RGBl. S. 543) und der 88 1, 3 und 6 der Bekanntmachung über Elektrizität und Gas sowie Dampf, "Druckluft, Heiß- und Leitüngswasser vom 3. Oktober 1917 (RGBl. S. 879) wird meine Bekanntmachung über die Ein schränkung des Verbrauchs elektrischer Arbeit vom 9. Sep- tember 1919 (veröffentlicht in Nr. 213 des „Deutschen Reichsanzeigers" vom 18. September 1919) wie folgt ge ändert: ' l. 8 1 Ziffer 3 erhält folgende Fassung: 3a. DiS Regelung des Verbrauchs erfolgt für Abneh mer, die im Jahre mehr als 12 000 Kilowattstunden ver brauchen, durch die Kohlenwirtschaftsstellen, Abteilung Elek trizität, im Einvernehmen mit dem Vertrauensmann. Zu ständig ist die Kohlenwirtschastsstelle, in deren Bezirk die Betriebsstätte des liefernden Stromversorgungsunterneh- mens liegt. 3b. Für Abnehmer, die im Jahre weniger als 12 000 Kilowattstunden verbrauchen, erfolgt die Regelung des Ver brauchs durch die Kommunalbehörden (und zwar in Gemein den mit mehr als 10 000 Einwohnern durch die Gemeinde- vorstände, im übrigen durch di« Vorstände der Kommunal verbände) im Einvernehmen mit der Kohlenwirtschastsstelle. Unbeschadet des Rechtes auf Regelung Les Verbrauchs, im! Einzelfall« s war, an die Erfüllung ihrer Mission zu gehen. Das war ein«: Gelegenheit, wie sie vielleicht nie mehr wiederkehrte. „Verzechen Sie, Herr von Birkenheim — aber dies Bild in Ihrer Hand — ich kenne das Original dieses Bildes — ein gleiches ist in meinem Besitz — das ist Maria von Pla ten", sagte sie erregt. Langsam erhob sich der alte Herr und sah mit großen, unruhig forschenden Äugen in ihr Gesicht. „Was ist das? Sie nannten einen Namen, der in mei nem Leben eine große Roll« gespielt hat. Si« kennen — kannten Frau von Platen?" fragte er heis«r. „Ja, Herr von Birkenheim." „Wo — und wie haben Sie Frau von Platen kennen gelernt?" Christa sah ihn groß und ernst an. „In Schweden — in Stockholm." „Sie < 'aren dort?" „Ja." „Und —?" Es lagen tausend Fragen in diesem Und. Christa atmete tief auf. „Herr von Birkenheim, ich stand Frau von Platen sehr nahe — so ncche, daß si« kein Geheimnis vor mir hatte. Und ich weiß, daß sie Ihnen einst hat sehr wehe tun müßen." Der alte Herr sank in seinen Sessel zurück und ließ seine Augen nicht von Christa. 1 „Ja — sie hatte mir wehe getan — sehr wehe — wie nie w-'lL U"d n-chh-, M.n'ch - ' . , denn es liegt mir doch am Herzen, daß mein Detter- testiert,! „Aber das hat sie me gewollt. Man hat chr noch viel damit ich nach seinem Tod gewiß sein kann, in seder Bezie- swehe^getan. ,Kirü> — was wissen Sie davon?" Tin blasses Lächeln flog über chr Gesicht. „Mehr — viel mehr, als Sie denken, mehr als Sie selbst' barg sie ' !l ' Er schüttelte fassungslos den Kopf. . i , „Das ist seltsam, sehr seltsam. Und — wenn ich Sie an- 'vor? ' ' : plötzlich, als wollte sich mir ein delle« Lickt l jin die Seele drängen. v-«,» v, »Herrn, s und seh«Doch dies Licht. Mir ist, als hätte Sie Graf Steinau j Damit gab sich seinemlnicht absichtslos hieher gebracht." Christa betrat hk —I Sie hatte da» Buch hingelegt und verschlang die Händes^, d... ... — l in tiefer Erregung. Aber ihre Augen sahen ihn bittend an. tisch. Christa» Worte hatten ihn sehr erregt. .... .... ... ...tl „Was Sie auch denken mögen, Herr von Birkenheim, das Bild hernieder, als müsse er Maria von . zu si^n pflegte, wenn sie chm vorlas. Dabei ge-jich siehe Sie an, ziehen sie keine voreiligen Schlüße. Glauben lesen, was er jetzt erfahren soMe. Uber Christa Hellmut» da» Bild in leinen Händen. Sie warf «inen Blick! Sie nichts Schlimmes von mir — von Graf Steinau. Ich Persönlichkeit machte er sich eigene Gedanken. 5) bli«b.! plötzlich wie gebannt stehen. Ein tieserjwill Ihnen gestehen, daß tchntcht zufällig nach Birkenheim i Christa trat an seine Seite^nd legte das Schriftstück vor »g Hob ilne Brust. I kam, sondern in der festen Absicht, eine Mission zu erfüllen, ihn hin. E» i >rr von Birkenheim wandte sich nach chr um. ErsohlDer Wille einer Sterbenden hat mich hierher geführt." »die Aufschrift: - I „Der Wille einer Sterbenden?" ftagte er heiser. „«>«- Hellmut?" fragte er besorgt.! Sie neigte das Haupt. i Sie strich sich da» Haar au» der Stirn. In ihrem-«,-1 „Ja. Ich hätte Ihnen da» längst gesagt, ich habe es j nern mar da» sichere Gefühl, daß jetzt die Stunde »«kommen'Ihnen nicht gern so lange verheimltcht. Aber ich hatte so! Das Kommunalisierungsgesetz. Dem Reichsrat ist jetzt der Entwurf des Gesetzes über die Kommunalisierung von Wirtschaftsbettieben zugegangen. Nach 8 1 des Entwurfes sollen die Gemeinden ermäch tigt werden, aus Gründen des öffentlichen Wohls privatwirt schaftliche gewerbsmäßige Unternehmungen, die vorwiegend Zwecken des Gemeindebesitzes dienen, mit Zustimmung der Reichsregierung gegen angemessene Entschädigung aus der Privatwirtschaft in die Gemeinwirtschaft zu überführen (Kommunalisierung). Dor ihrer Entscheidung hat die Reichs- regierung den Reichswirtschaftsrat oder einen von ihm be stellten Ausschuß zu hören. Bei einer Reihe von Unterneh mungen bedarf es aber nicht dieser Zustimmung der Reichs regierung. Es sind dies nach 8 2 folgende Unternehmun gen: 1. öffentliche Personenbeförderung (mit Ausnahme des Kraftwagen- und Flugverkehrs), Versorgung des Gemeinde bezirks mit Leitungswasser und Gas, Bestattungswesen, Anschlagwesen, Abfuhr, Abdeckerei und Verwertung-der ge sammelten Abfallstoffe, öffentliche, gewerbsmäßig bettiebene Theater-, Lichtspiel- und Schaustellungsunternehmungen aller Art, öffentliche Badeanstalten. Von der Ermächtigung im Sinne obiger Bestimmungen düng des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und dürfen die Gemeinden aber nur Gebrauch machen, wenn die „ s kam, sondern in der fesi Herr von Birkenheim wandte sich nach chr um. Er sohlDer Wille einer Sterber ein blaßes, trretzte» " -Wa- ist Schlachtpferden vom 26. November 1919 (R.-G.-Bl. S. 1901 werden für die Zeit vom 17. Mai bis 20. Juni 1920 ein schließlich folgende Sätze als Gesamt-HSutezuschlag für d«» Zentner Lebendgewicht festgesetzt: ür Rinder, ausgenommen Kälber . . . ür Kälber ür Schafe mit oollwolligen, halblangen und kurzwolligen Fellen . für Schafe mit Blößen .... für Pferde einschließlich Fohlen, Maultiere und Maulesel . Berlin, am 11. Mai 1920. Reichsfleischstelle, Verwattuaa»abteiftmA. Der Vorsitzende: von Ost er tag. Bekanntmachung. HtzWnise flik Nqamilch md ziqaW. Auf Grund der Verordnung des Wirtschastsministerium» vom 31. März 1920 wird für den Bezirk der Amtshaupt mannschaft Bautzen 'einschließlich der Stadt Bischofswerda olgender Höchstpreis für Ziegenmilch und Ziegenkäse fest gesetzt: 1.40 -4t für 1 Liter Ziegenmilch, 6.80 -4t für 1 Pfund Ziegenkäse aus Ziegenvollmilch (Herstellerpreis). Vorstehende Höchstpreise treten mit dem Tage der Be kanntmachung in Kraft. Die Überschreitung dieser Höchst- rreise wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld- ttafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen be traft. Bautzen, am 15. Mai 1920. Kommunalverband Bautzen-Land. misiar für den Bezirk der Kreishauptmannschaft Bautzen und als ihr Stellvertreter Baurat Herzog, ebenfalls in Bau tzen, ebstellt. Dresden, am 12. Mai 1920. Ministerium des Innern, Landeswohnungsamt. Nachstehende Bekanntmachung der Reichsfleischstelle wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. D§ esden, am 15. Mai 1920. Wirtschastsministerium, Landeslebensmittelamt. Auf Grund des 8 2 der Verordnung über di« Verwen-