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Mschofswerdaer Tageblatt. / Amtrhauptmamrschast, der Schul- inspektton und der Hauptzollnmt» tz» Bautzen, sowie der Amtsgerichts und des Stadtratr r ß» VischOfr»«da und der GemeindeMuter der BeMr. ^ Mtest« «att im BeM - - , «scheint seit 1««. G«fchW»stelle: Btschoftwerda, illtmarkt lL. »1 yevu seden Werktag abend» für -en folgenden Lag. D«r Br- g^vrrl» ist einschließlich der wöchentlichen Beilagen bei Abholung Geschäftsstelle monatlich Al». 1.ÜS, bei Anstellung in» Hau» > otilch Alk. 170 durch dle Poll bezogen vierteljährlich MK.4.SS »dar Austelttu^rzebühr. PostschoM-Kot«: Amt Leipzig -ir. 21S48. »«nbamdsnUrvllasi« Bischofswerda Konto M». «4. 2» Falle HLHecer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgend welcher Störung de» Betriebe« der Kettung oder der DtfJederuag»et«rlch- tungen — hat der Bezieher keinen Anspruch ans Lieferung oder Skachlleferung der Fettung oder aut Rückzahlung de» Bezugspreise«. «nzeigeoprel«: V»? »g^poue», Grnuozeilr lAlor. Mopr :4) oder deren Raum L! Psg., vttilche Anzeige» 4) Pfp. An> j teil (Alm Moste 1b) 120 Pfg, dl. öpffnalicm ',«rir Pc- 21 ie>' >- holnngrn Nachlaß <c>rr feststehenden Götzen. Arrtiine die Sgespatten« Artlr lvO Pig. Für dr-ir-'nue oder wird keine Gewähr geleistet. ^rfüll-mriLc-rt W'chriswir»,. -lr 4 Dienstag, den 6. Jannar 1S20. 74. Jahrgang. MnrvirrvHsertt Bischof-w-rda, A-uNrch «t»lpm und Umgeg°»o wie für die angrenzenden BegUe. Möchenlftch VeUage«: Lee Sächfyche Lmckmirt und Sonntage WitertzaEiunDrtzlatt. -»,»«> AernfpreHer Air. »er Wett zu Die Iustizreform Berlin, 4. Januar. Der Neb Somwbenb vormittag einem Krei,. .... , nühere Mitteilungen gemacht wer die Reform der Recht-, waltschaft liegt, soll auf den waltschast liegt, soll auf den Richter übergehen. Wer die Strafe ausgesprochen hat, soll auch die Vollstreckung über wachen. Auch das neue Jugen-gerichlsgefetz Der Entwurf eines SieichstagswahlgesetzeS Die VorarbMen für das Reichstag-Wahlgesetz sind jetzt im Reichsministerium des Innern zu Ende geführt worden. Sie haben zu dem Ergebnis geführt, daß nicht ein einheit licher Entwurf, sondern eigentlich drei Entwürfe veröffent licht werden sollen, oder man kann auch vielleicht sagen, ein Entwurf, der in der wichtigen Frage der Wahlkreiseinteilung und der Restlisten drei nebeneinander bestehend« Möglichkei ten offen läßt. Der künftige Reichstag soll die Eigenart haben, daß die Zahl seiner Mitglieder nicht fest bestimmt ist, sondern abhängig bleibt von der Zahl der abgegebenen Stimmen. Dabei soll, wie wir bereits sagten, auf je 8V 000 für «ine Partei abgegebene Stimmen ein Mandat kommen. Es wäre also möglich, daß der Reichstag, falls einmal die Wahlbeteiligung sehr gering sein sollte, bei einer Neuwahl einen großen Teil seiner Sitze verliert und von 400 auf 300 oder noch weniger Mandate heruntergeht. Bei diesem Sy stem muß es natürlich die Aufgabe des Gesetzes sein, die ver- bleibenden Reste an Stimmen tunlichst herauszuholen und je der Partei so viel Mandate zuzuführen, al» st« durch je Ü0 000 teilbare Stimmen aufgebracht hat. Dazu werden drei Systeme angegeben. Zunächst der einfachste Weg, daß die Wahlkreise in ihrer gegenwärtigen Zusammen setzung bestehen bleiben, daß wie bisher in jedem Wahlkreise die Stimmen zusammengezählt werden und jede Partei die dein Vielfachen ihrer 60 000 Stimmen entsprechenden Sitze erhält. Die bei dieser Verrechnung verbleibenden Überstim men gehen auf eine überliste für da» ganze Reich und werden hier nach demselben System verteilt, nur mit der Ergänzung, daß auch der letzte Rest, sobald er über 30 000 steigt, «in Mandat erhält. Dabei soll aber die über liste ebenfalls bereits vor der Wahl aufgestellt werden, so daß den Parteien die Möglichkeit genommen wird, Kandida ten, die vielleicht wider Erwarten in einem der Einzelwahl kreise durchgefallen sind, auf die überliste zu bringen. Der zwei > e Weg ist der, daß die bestehenden Wahl kreise zerschlagen werden, daß dann aber die Verrechnung der Stimmen in drei Etappen geht: zunächst für den einzel nen kleineren Wahlkreis, dann diesem wergeordnet beson dere Gruppen von Wahlkreisen, die nach Ländern, Provin zen oder nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammen««, faßt werden fallen. Auch hier wird wiederum dieselbe Be rechnung zugrunde gelegt, und was dann übrig bleibt, wird erst auf die Überliste des Reiches zusammengefaßt. Der dritte Weg geht endlich dahin, daß den Par teien selbst die Wohl offen gehalten werden soll, ob sie zur Berechnung ihrer Stimmen bestimmte benachbart« Wahl kreise zusamm-nfaffen und al» einheitliches Stimmgebiet b«- trachten wellen. Das Ministerium -e» Innern hat, wie ge sagt, diese drei Lorschläg« nebeneinander gestellt, ohne sich an Professoren und andere Sachverständig« au» Theorie und Praxis geleitet find. Das Wesentliche des eigentlichen Gevichtsverfasfungsge- sgste« Ist, daß die Zahl der Richter vermindert und gleich- Mtig nach englischem Muster ihre Stellung gehoben werden sickl, u«tt> daß auch di« Frauen al» Laienrichter gUgchassen werden. Durch die Beseitigung der Mrafkammer chk» erstinstanzliches Gericht hat sich die Zuständigkeit we- ittrstich verschoben. Erstinstanzliche Gerichte find künftighin We Amtsgerichte, Schwurgerichte Mld das Reichsgericht. Die Strafkammer in einer Besetzung von zwei Juristen und drei Schöffen wird Berufungskammer. Gleichzeitig ist darauf Nngsarbeitet, das Reichsgericht als Reoisionsinstanz zu ent- Wen. Es bleibt zwar die Rechtsrüge — so wird die Revi- «n künftighin heißen — gegen die Urteile der Schwurge richte. Gegen Vie neuen Gtrafkammerurteile geht die Rechts rüge in erster Linie an die Oberlandesgerichte, an das Reichsgericht nur, wenn besondere Gründe vorliegen. Dem Hbettandesgericht ist zur Pflicht gemacht, in jedem Falle zu prüfen, ob die Sache an das Reichsgericht weitergegeben Meiden soll. Sie muß wöitergegeben werden, wenn das Kberlandesgericht zu der Entscheidung kommt, daß sie zur Wahrung der Rechtseinheit notwendig ist, außerdem, wenn der zuständige Staatsanwalt dies beantragt und der Mer- «ichsanwalt zugestimmt hat. Das bisherige Ablehnungsrecht Wpgen die Geschworenen fällt weg. Geschworen« können nur «mter den gleichen Voraussetzungen, wie Richter, abgelehnt «erden. In dem Entwurf über den Rechtsgang in Straffachen bedeutet etwas wesenttich Neues der Vorschlag, das Ermitt- Wngsverfahren der Staatsanwaltschaft zu übertragen. Das Gericht selbst soll erst eintreten bei Eingriffen in die persön- Gche Freiheit, bei der Vereidigung von Zeugen im Vorver- außerdem bei Beschwerden des Beschuldigten gegen Wien der Staatsanwaltschaft. Die Stellung des Ve- n im Vorverfahren ist erheblich gestärkt. Er hat das f, selbst gehört zu werden, spätestens vor Er- Wbung der Anklage. Auch di« Rechte der Verteidigung sind «vettert. Der Verkehr zwischen Beschuldigten und Der- Aidigern wird keinen Beschränkungen mehr unterliegen. Auch die Akteneinsicht des Verteidiger» wird sichergestellt. Gleichzeitig soll die Untersuchungshaft umgestaltet und bttckichst eingeschränkt werden. Die Hast wegen Kollusionsverdacht soll eingeschränkt werden auf die Fälle, wo Kvllusionshandlungen vorliegen. Sie darf dann auch post Monate nicht überschreiten. Auch das Zwtschenverfah- »en wird geändert. Der bekannte Eröffnungsbeschluß — . . welcher hinreichend verdächtig erscheint ..." — fällt »ei Amtsgerichtssachen weg. Die Verantwortung für die Er- Hebung der Anklage bleibt bei der Staatsanwaltschaft. Auf Wünsch de» Gerichts oder des Angeklagten kann aber ein Mrtermin anberaumt werden. Da» Legalitätsprinzip, die Anklagepfltcht der Staatsanwaltschaft, wird nicht mehr aus rechterhalten. An ihre Stelle tritt der Grundsatz, daß g e - ringsügige Übertretungen von Amte wegen nicht mehr verfolgt, sondern auf den Weg der Privatklage, Vie jetzt Eigenklage heißt, verwiesen werden. Auch di« Haupt verhandlung weist erhebliche Neuerungen auf. Da» Gericht All nicht mehr das Organ der Strafverfolgung sein, hat sich deshalb auf jedes Urteu über die Schutt» des Angeklagten bis Urteilkündung zu enthalten. Das Verhör wird umge- faltet, die Vorhaltungen aus dem Protokoll der Borunter- ng eingeschränkt. Urtetlsgründe brauchen schriftlich nur Hst zu werden bei Anfechtung und auf Antrag/ In der "F«r di« Stellung «einigketten au» rschläg, machen, en beiden Vorlagen un- führt wettgehende Reformen ein. Das strafmündige des Reichsrats, wahrend Utter wird mff 14 Jahve festgesetzt. Außerdem soll an Stelle Landesregierungen zur -^r bedingten Begnadigung die bedingte Strafaussetzung treten. Bei Bewährung innerhalb einer fünfjährigen Frist tritt Straferlaß ein. Für die Aburteilung Jugendlicher wer den besonders ausgew ählt« Gerichte geschaffen,die im Zusammenhang mit den Vormund sch aftsg erich - ten arbeiten sollen. Die Richter sollen möglichst gleichzeitig Bormundfchastsrichter sein, zum mindesten aber besondere Erfahrungen in Bormundschastssachen besitzen. Daß Frauen als Volksrichter gerade für Jugendgericht« herangezogen werden sollen, ist bekannt. Gegen den Willen der Frau kam» nie eine Verurteilung eines Jugendlichen erfolgen. Auch Bölksschullehrer sollen vornehmlich für di« Jugendgerichte berufen werden. Es ist beabsichtigt, besondere Dguer schössen Pi schaffen, um eine möglichst einheitliche Recht sprechung zu erlangen. Die Dauerschöffen sollen im Jahre zu 12 Sitzungstagen herangezogen werden. Soweit es sich nicht um Übertretungen handelt, ist den Jugendlichen stets eine Verteidigung zu stellen. selbst für emen einzelnen zu entscheiden. Es ist anzunehmen, baß man zunächst das Echo der Öffentlichkeit abwartet und dann an die Parielen herantritt, um mit ihnen gemeinsam «inen endgültigen Entwurf aufzustellen, der als Regierungs vorlag- dem Rclchsrat und später der Nationalversammlung zug-hen würde. In einem inneren Zusammenhang mit dem eigentlichen Wahlgesetz steht auch das Gesetz über die Wahl des Reichs präsidenten und über den Volksentscheid. An die gesetzliche Regelung des letzteren hat man sich überhaupt noch nicht herangewagt, während bei der Wahlordnung für den Präji- oenten die bei unserer Parteizerfplitterung wichtigste Frage des zweiten Wahlganges noch offen steht. Hier bleibt die Möglichkeit, entweder zu unserem früheren Stichwahlsyftem zurückzukehren,, so daß also diejenigen Präsidentenkandtda- ten. di-> die meisten Stimmen auf sich vereinigen, in die engere Wahl kommen, und daß von ihnen siegt, wer die mei sten Stimmen hat, oder daß der zweite Gang mit vollkom men neuen Kandidaten angetreten wird, so daß die einzelnen Parteien im ersten Wahlgang ihre Stimmen zählen «nd dann je nach der Kräfteverteilung sich für den zweiten Wahl gang auf einen neuen Kandidaten zusammentun können, der bei der ersten Wahl überhaupt nicht ausgestellt zu lein braucht. Für welches Verfahren man sich schließlich entschei de« wird, steht noch dahin. Möglicherweise wird die Regie rung auch hier beide Systeme nebeneinander oorlegeu, mn der Nationalversammlung die Entscheidung zu überlassen. Der Verrat Oesterreichs im Jahre 1V17. Die wir bereits in unserer letzten Nummer mitteilten, bringe« Vie Pariser und die englisch« Presse Veröffentlichun gen aus den bereits angekündigten Dokumenten über die geheime Mission des Prinzen Sixtus von Parma im Jahre 1017 bei Kaiser Karl von Österreich. Danach hat, wie eine ausführliche WolffmeLdung berichtet, Prinz Sixtus sich be- reit» im Januar auf den Ruf seiner Mutter in die Schwei begeben, da Kaiser Karl wünsche, mit ihm direkt über den Frieden zu prechen. Er empfing dort einen Bries des Kai sers, der de sen Friedenswunsch bestätigt und teilt seiner Mutter die seiner Ansicht nach grundlegenden Friedensdedrn» gungen mit: Rückkehr Elsaß-Lothringen» an Frankreich, Herausgabe Belgiens und Serbiens, Übergabe Konstantinopels an > Rußland. Am 13. Februar ist der Prinz von neuem in -er Schweiz und empfängt den Gesandten des Kaisers mit einem Briefe desselben. Am 8. März wird Prinz Sixtus von Poin- carü empfangen, dem er ein Schreiben Czernins zu über bringen hat, das Poincare aber als unbestimmt und ver schwommen empfindet. Am 11. wurde dem Prinzen ein Brief de» Kaisers ausgehändigt, in dem klar und be- ! stimmt erklärt wird. Mr werden Frankreich unterstütze« l und einen Druck aus Deutschland ausüben. Diesen Brief hält , Poincars für eine Grundlage. In die Schweiz -urückgekehrt, > traf Prinz Sixtus mit dem Grafen Erdoeli zusammen, der ! vom Kaffer geschickt war und übergibt ihm einen von Öster- > reich anzunehmenden Friedensentwurf. Am 29. März tref- ! fen sich die Prinzen Sixtus und Xaver insgeheim mtt dem Kaiser auf Sihloß Laxenburg. Der Kaiser erklärt, alles ! tun zu wollen, um Deutschoud zum Frieden geneigt zu machen. Da er di« Monarchie dem Wahnwitz des Nach barn aber nicht opfern wolle, sei er auch zum Sonderfrieden bereit. Einen Tag später überreicht der Prinz einen Brief > mtt genauen Angaben. Am S1. März hat Prinz Sixtus eine Unterredung im Elysee. Am 12. April finden Zusammen künfte zwischen dem Prinzen Sixtus und Potnearö statt, Dem Prinzen wird mitgeteilt, daß England den: Plane gün stig gesinnt sei. Inzwischen wird auch Italien in» Vertrauen ge zogen. Am 25. April hat Prinz Sixtus eine neu« Zusam menkunft mtt Erdoeli in der Schweiz. Am 24. Mai über bringt Erdoeli dem Prinzen di« erstaunliche Nachricht, dass der Kaiser ihm mttgeteilt habe, ein Abgesandter Eckdorna» sei vor drei Wochen in Wien gewesen, um Österreich -en Frie den gegen di« Abtretung -es Trentino anzudieten. Der Prinz reist neuerdings nach Wien und erhält -ort «in neue» Handschreiben -es Kaisers, in dem all« diese Tatsachen M- sammengefaßt und bestätigt werden. Der Kaffer sagt, er siet entschlossen, seinen Plan durchzukämpfen, verlange aber Ti- chenmgen. Ezernin erklärt, da» drohende Auftre ten des deutschen Hauptquartier» könne ihn > nicht etnschüchtern. Er verlange Verhandlungen. Eine dem . die bindende Kraft erhalten, wenn nicht ein Teil binnen kur zer Frist widerspricht. Weiterhin wird das sogenannte oer- ichsjustizmintster hat am einfiuhte VerfHren ausgedehnt, di« Strafvollstreckung aus- üse von Pressevertretern § gebaut. Die Strafvollstreckung, die jetzt auf der Staatsakt- m - fM «if Richter übergehen. Wer di« Wrechung, die für die nächste Zett in Aussicht steht. In ihren Grundzügen bekannt ist ja bereits die Novelle zum Gerichts- »erfassungsgesetz. Dazu tritt ein neuer Entwurf über den Rechts gang in Strafsachen und endlich das Ju gendgericht sa« setz. Die «fften beiden Vorlagen un- «rtieaen zur Zett der Nachprüfung s - -