Schränkung der Verfügungsgewalt der Gewerken über „ihre“ Gruben dar und entspricht in erster Linie den Interessen des Landesherrn, höhere Aus beute und damit höheren Zehnt, Schlagschatz usw. zu erlangen. Darüber hinaus ist es natürlich auch zum Vorteil der Gewerken, denn wenn sich das Ausbringen erhöht, erhöhen sich auch ihre entsprechenden Anteile an der Austeilung. Wenn sie allerdings die den Kunstmeistern zugesicherten Ab gaben an diese hätten abführen müssen, so wäre der Vorteil der neuen Technik wohl hauptsächlich den Kunstmeistern und dem Landesherrn in die Taschen geflossen, und auf letzteres kam es ja den Landesherren an. Die großen Vorteile, die der Landesherr den Kunstmeistern zusicherte, weisen darauf hin, wie dringend man in dieser Zeit nach einer erfolgreichen Lösung des Wasserhaltungsproblems strebte. Wären die erwähnten Kunst meister 1379 in der Lage gewesen, ihre Künste tatsächlich zu bauen, so wären sie ohne Zweifel reiche Leute geworden. Aus den Urkunden hören wir nichts mehr von ihnen, und Ermisch zweifelt mit Recht den Erfolg ihrer Arbeit an 108 . Einen weiteren Hinweis auf die Künste finden wir in dem schon er wähnten Vertrag zwischen den Landesherren und dem Freiberger Münz meister Nikel von Meydeburg über die Überlassung (Verpachtung) des Bergwerks zu dem Ulrichsberge usw. aus dem Jahre 1390. Die Landes herren verpachteten dem Münzmeister gegen eine jährliche Rente von 1200 Schock Groschen die betreffenden Bergwerke vom nächsten Michaelis tage an über ein Jahr. Die Frist bis dahin soll der Münzmeister dazu benutzen, „daz er bynnen der czit zcu gefertigen mag radekauwen, rade- schechte, radephert unde alle ander zcugehorunge, der ym zcu dem selben bergwerke not ist.“ 109 Hier dürfte es sich allerdings weniger um eine Wasserhebemaschine in Form von Pumpensätzen, wie wir sie Anfang des 16. Jahrhunderts antref fen, als vielmehr um Göpelanlagen, die von einem Pferd getrieben wurden, gehandelt haben. Diese überdimensionierten mit einer Zahnradübersetzung versehenen und erst durch Menschenkraft (Bild 13), später durch Pferde (Bild 14 u. 15) betriebenen Anlagen dienten dazu, das Fördergut und auch das Wasser in Kübeln oder ledernen Bulgen (Säcken) hochzuheben. Schließlich liegt noch eine Urkunde aus dem Jahre 1457 vor 110 , aus der entnommen werden kann, daß die Künste schon allgemein bekannt waren, wohl viel Geld gekostet haben, aber doch auch einen gewissen Erfolg zeitig- los Ermisch: „Sächsisches Bergrecht. . .“, Seite CXXX. 109 FUB Bd. II, Seite 56. 110 FUB Bd. II, Seite 152 ff.