gewerken rechnen für den Teil des Stollens, der durch keine verliehenen Felder führt. Diese Ausgabe müssen die Gewerken der erlösten Gruben mit tragen. Ein anderer und wohl nicht unbeträchtlicher Teil des Stollen neunten stellt den Profit der Stollengewerkschaft dar, der in Form der Aus teilung unter den Stollengewerken entsprechend ihren Teilen (Kuxen) am Stollenbau verteilt wird. Das gilt auch von einem dritten Teil, der gewisser maßen als Zins für das Vorschießen des Kapitals durch die Stollengewerken von den Gewerken der anliegenden Gruben im Stollenneunten bezahlt werden muß. Hier muß noch erwähnt werden, daß der Stollenneunte, den die Eigen löhner an die Stollengewerkschaft abführen müssen, natürlich keine Ka pitaleigenschaft haben kann, da es sich beim Eigenlehner um den Typ des einfachen Warenproduzenten handelt, der selbst arbeitet und keine frem den Arbeitskräfte (Lohnarbeiter) ausbeutet. Hier ist der Stollenneunte ein Teil des Wertes des Produktes des Eigenlehners, des einfachen Warenpro duzenten, und zwar ein Teil der Kosten, die jeder einfache Warenproduzent selbst vorschießen muß, aber auch ein Teil des vom Eigenlehner geschaf fenen neuen Wertes, der nun als Profit in die Hände der Stollengewerken gelangt. Wir sehen also, daß sich im Bergbau des 14. Jahrhunderts bereits eine Form des fixen Kapitals vorfindet. Diese Form wird auch nicht überflüssig, als im 16. Jahrhundert in größerem Ausmaß komplizierte Wasserhebema schinen konstruiert, gebaut und eingesetzt werden, und sie wird auch nicht überflüssig, als im Jahre 1785 in Deutschland die ersten Dampfmaschinen im Bergbau zur Hebung der Grubenwasser eingesetzt werden. So wurde noch in den Jahren 1844 bis 1877 der Rothschönberger Stollen gebaut. Er besitzt eine Länge von über 14 km, seine Seitenflügel sind außerdem 35 km lang. Allein bis 1882 wurden 11 033 700 Mark für seinen Bau aufgewandt. 1384 hatte der Reich-Zecher Stollen mindestens eine Länge von IV2 km und in der Gegend der Reich-Zecher Schächte eine Teufe von 60 m. 1470 ist er bereits als „der fürsten erbstollen“ erwähnt und neben ihm 7 andere Stol len, die „nodt weren zcu buwen“ 106 . * * * Eine Form des konstanten fixen Kapitals finden wir offensichtlich bei den Hütten. Es ist klar, daß in einer kapitalistischen Hüttengewerkschaft oder auch in einer einem einzelnen gehörenden Hütte die Hüttengebäude, die Schmelzöfen zum konstanten fixen Kapital gehören. Wir brauchen sie hier nicht weiter zu behandeln. 106 fub Bd. II, Seite 199, auch Seite 202 und 205.