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gehauwen kann, alzo das er zcu zceitenn eine woche kaume umbe drey, vier, funff adder umbe sechs gr. (Groschen, J. K.) uffs höchste gearbeitenn kann, unde soll unslitt, eyßen, seyl, kerbenn (Körbe, J. K.), weib, kinder, ouch, der ein hawß hat, dorvonn schossenn unde zcinßenn unde dorvonn alleine anthalden, ist gantzs swerlich zcw geschenn... zo muß eynn schacht eingheenn.“ 94 Wenn die Knappschaft, die Organisation der Bergarbeiter dieser Zeit, an anderer Stelle im Jahre 1447 allein für Unschlitt (zur Beleuchtung) und Eisen 2 Groschen wöchentlich rechnet 95 * , so können wir uns ausrechnen, was nach Bestreitung der anderen aufgeführten Ausgaben zur Aufrecht erhaltung des Betriebes noch für die Familie und zur Reproduktion der eige nen Arbeitskraft des Eigenlehners übrigblieb (1—4 gr.). Aus den zitierten Dokumenten geht auch hervor, daß durchaus nicht jeder Eigenlehner um diese Zeit ein Haus hatte. Es heißt: „ ... ouch, der ein hawß hat...“, d. h. also: ,...für den Fall, daß einer ein Haus hat. . muß er schossen und zinsen (Abgaben zahlen). Daraus ist zu entnehmen, daß es auch Eigen lehner gab, die kein Haus hatten und „zcu herberge mußenn sein“ 99 . Allein schon daraus geht hervor, daß die Lebenslage der Bergleute die ser Zeit keine rosige gewesen sein konnte. Es ist daher auch nicht verwun derlich, daß wir in den ältesten Urkunden vielfach eben nur von den Klagen der Hauer lesen, worunter Lohnarbeiter, Eigenlehner und selbstarbeitende Gewerken subsumiert sind. Die Lage der Eigenlehner dürfte sich von der Lage der Lohnarbeiter, die wir im folgenden besprechen wollen, grund sätzlich nicht unterschieden haben, ja der Lohnarbeiter mag sich oft besser gestanden haben als der Eigenlehner, da er auf seinen Lohn mit einer ge wissen Sicherheit rechnen konnte, der Eigenlehner aber nicht wußte, was er am nächsten Tag oder in der nächsten Woche produzieren würde. 3. Das kapitalistisch produzierte Produkt und der Kampf um seine Verteilung Die Lage der Lohnarbeiter a) Das konstante Kapital Gehen wir auch hier von der Analyse der Wertzusammensetzung des kapitalistisch produzierten Produktes aus. Der Arbeitsgegenstand, in diesem Falle beschränktes Eigentum der ka pitalistischen Gewerken, hat auch hier keinen Wert außer dem, der durch 94 FUB Bd. II, Seite 261. 95 FUB Bd. II, Seite 102. »o FUB Bd. II, Seite 262.