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„Item es sol auch keiner auf ein Wochen in zweien zcechen schicht faren und arbeiten oder in einer zcech mer dann einen Ion auf sich schreiben laßen. Wo das uberfunden wurde, sol der Steiger sunder- lich, dartzu derselbige arbeiter an gnade gestraft werden, es were dann, das ein ledige schicht (Weilarbeit, J. K.) zu notdurft oder annder redelich Ursache hette, die der berckmeister mit den gesworn erkennen wurden.“ Allein aus dieser Vorschrift geht hervor, daß zu dieser Zeit an Arbeits kräften durchaus kein Mangel herrschte. Wer irgend konnte, schlug sich zum Bergwerk, denn hier war er von feudalen Bindungen frei. Anderer seits zeugt sie von einer miserablen Lage der Bergarbeiter, denn wenn das Einkommen, der Lohn einer Schicht ausgereicht hätte, ein auskömmliches Leben zu führen, wären die Knappen nicht auf den Gedanken gekommen, zwei Schichten zu ^erfahren oder nebenbei noch zu schürfen. Wenn auch die Sehnsucht, das Streben nach einem glücklichen Fund immer vorhanden war, so waren die Lohnarbeiter der damaligen Zeit doch allzugern bereit, Feste zu feiern, wie sie fallen, und blauen Montag zu machen, wie das aus vielen Urkunden hervorgeht. Doch wie wir sahen, war ihre Lage derart schlecht, daß sie von sich aus die Arbeitszeit zu verlängern suchten und der Regalherr dagegen Maßnahmen ergriff. Aus diesen Gründen müssen wir auch von Anfang an mit einer verbreiteten Frauen- und Kinderarbeit rechnen, wenn uns auch aus der ersten Zeit keine Urkunden darüber zu gänglich sind. Eine Urkunde von 1390 (also 100 Jahre vorher) weist uns auf einen re lativen Mangel an Arbeitskräften hin, andererseits aber auch auf die be trächtliche Verbreitung der Lohnarbeit. Die Markgrafen verpachten gegen eine jährliche Rente von 1200 Schock Groschen dem Münzmeister von Frei berg Nikel von Meydeburg das Bergwerk zu dem Ulrichsberge und alle Vz Meile um dieses gelegenen Bergwerke wie auch das Bergwerk zum Blei berg bei Frankenberg. Der Vertrag ist in mancherlei Hinsicht sehr auf schlußreich. Hier heißt es: „Ouch sal er uns keynen houwer noch hespeler noch smelczer noch bergsmide noch bergczymmerlute, dy iczundt zcu Fryberg sin, von dannen furen, sundern drissig personen der obgnanten lute alle mit eynander, unde waz erbeyter er me darf, der sal er sich erholen zcu den Kutten unde uf andern bergwerken.“ 86 Daraus geht hervor: sc FUB Bd. II, Seite 57.